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Das in Osterreich geltende Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschliessung und der Ehescheidung im Lande Osterreich und im ubrigen Reichsgebiet Vom 6 Juli 1938 Anm 1 Ehegesetz EheG Anm 2 regelt das Recht der Eheschliessung und der Ehescheidung einschliesslich der Scheidungsfolgen BasisdatenTitel EhegesetzLangtitel Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschliessung und der Ehescheidung im Lande Osterreich und im ubrigen Reichsgebiet Vom 6 Juli 1938 Anm 1 Abkurzung EheG Anm 2 Typ BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie Burgerliches RechtFundstelle dRGBl I S 807 1938GBlO Nr 244 1938 Anm 3 Datum des Gesetzes 6 Juli 1938 dRGBl 12 Juli 1938 GBlO Inkrafttretensdatum 1 August 1938 Anm 3 Letzte Anderung BGBl I Nr 59 2017Gesetzestext Ehegesetz i d g F im RISBitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Es ist neben dem Allgemeinen burgerlichen Gesetzbuch ABGB in seinem Zweyten Hauptstuck Von dem Eherechte 44 zum Begriff der Ehe 45 bis 46 zum Eheverlobnis sowie 89 bis 100 zu den personlichen Rechtswirkungen der Ehe die wichtigste Rechtsquelle zum osterreichischen Eherecht Inhaltsverzeichnis 1 Ursprunge des Gesetzes 2 Fortgeltung nach 1945 und Anderungen des Gesetzes 3 Anwendung des Ehegesetzes 3 1 Gliederung 4 Weblinks 5 AnmerkungenUrsprunge des Gesetzes BearbeitenDas im Gegensatz zu Deutschland bis heute in Osterreich im Wesentlichen noch in Geltung stehende Ehegesetz hat seinen Ursprung in der Zeit des Nationalsozialismus siehe Vorgeschichte des deutschen Ehegesetzes Beim Anschluss Osterreichs 1938 wurden die Bestimmungen uber die Eheschliessung aus dem deutschen Burgerlichen Gesetzbuch BGB sowie aus dem osterreichischen Allgemeinen burgerlichen Gesetzbuch ABGB herausgelost und durch das nationalsozialistische Ehegesetz Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschliessung und der Ehescheidung im Lande Osterreich und im ubrigen Reichsgebiet Vom 6 Juli 1938 RGBl I S 807 Nr 106 vom 8 Juli 1938 ersetzt siehe Nationalsozialistisches Ehegesetz 1938 Fortgeltung nach 1945 und Anderungen des Gesetzes BearbeitenIm Nachkriegsosterreich wurde das Ehegesetz freilich bereinigt von Bestimmungen mit nationalsozialistischem Gedankengut wie insbesondere den Eheverboten nach 4 und 5 zu osterreichischem Bundesrecht Anders als im deutschen Recht ist in Osterreich die Wiedereingliederung von Nebengesetzen wie dem Ehegesetz in die zivilrechtliche Kodifikation des ABGB nicht ublich Die durch das Ehegesetz derogierten Bestimmungen des Allgemeinen burgerlichen Gesetzbuches 101 bis 136 ABGB wurden nicht zuletzt aufgrund ihrer Differenzierung nach Konfessionen nicht wiedereingefuhrt Ebenso derogiert worden ist durch die staatsrechtlichen Veranderungen die Wortfolge im Lande Osterreich und im ubrigen Reichsgebiet im Langtitel des Gesetzes Anm 1 Wesentliche Veranderungen erfuhr das Ehegesetz am Ende der 1970er Jahre im Zuge der Familienrechtsreform unter Justizminister Broda sowie Mitte der 1980er 1999 auch infolge der Halbe halbe Kampagne wurde das Scheidungsrecht im Zweiten Abschnitt des EheG reformiert Anwendung des Ehegesetzes BearbeitenGliederung Bearbeiten Es gliedert sich folgendermassen Erster Abschnitt Recht der Eheschliessung Ehefahigkeit Eheverbote Eheschliessung Nichtigkeit der Ehe Aufhebung der Ehe Wiederverheiratung im Falle der Todeserklarung Zweiter Abschnitt Recht der Ehescheidung Allgemeine Vorschriften Ehescheidungsgrunde Ausschluss des Scheidungsrechts Schuldausspruch Folgen der Scheidung Namensrecht Unterhalt Aufteilung von Gebrauchsvermogen und Ersparnissen Dritter Abschnitt Sondervorschriften fur das Land OsterreichVon besonderer praktischer Relevanz sind die Folgen der Scheidung insbesondere Unterhalt Vermogensaufteilung wobei anzumerken ist dass es bei der Unterhaltsbemessung zum Teil auf Verschulden ankommt jedoch die Vermogensaufteilung grundsatzlich verschuldensunabhangig ist Weblinks BearbeitenEhegesetz i d g F im Rechtsinformationssystem der Republik OsterreichAnmerkungen Bearbeiten a b c Siehe jedoch das Beachte im 0 im RIS 1 Der Wortfolge im Titel im Lande Osterreich und im ubrigen Reichsgebiet ist durch die staatsrechtlichen Veranderungen derogiert worden a b Siehe 0 EheG im RIS Die vergebene Abkurzung EheG ist keine gesetzliche sondern gebrauchlich a b Die Publikation im Gesetzblatt fur das Land Osterreich enthielt folgende Schlussformel Dieses Gesetz das im Reichsgesetzblatt unter I S 807 verlautbart ist tritt im Lande Osterreich am 1 August 1938 in Kraft Die Vorschriften des 112 Abs 2 und 3 des 117 Abs 2 des 120 Abs 2 und des 121 Abs 3 sind am 9 Juli 1938 in Kraft getreten Bei den angefuhrten Bestimmungen handelt es sich um solche die zum Inkrafttreten des Gesetzes anhangige Verfahren betrafen und die nicht zuletzt deshalb durch Zeitablauf gegenstandslos geworden sind Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4404959 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ehegesetz Osterreich amp oldid 231735768