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Das Rechtsinformationssystem des Bundes RIS vormals Rechtsinformationssystem der Republik Osterreich ist eine im Rahmen des e Governments der Allgemeinheit unentgeltlich und ohne Registrierung zugangliche Online Dokumentation Rechtsinformationssystem des osterreichischen Rechtswesens Rechtsinformationssystem des Bundes RIS Rechtsinformationssystem der Republik OsterreichSprachen DeutschSitz WienGrunder BundeskanzleramtBetreiber Bundesministerium fur FinanzenRedaktion Bundesministerium fur FinanzenRegistrierung neinOnline Juni 1997 aktualisiert 21 Aug 2022 https www ris bka gv at Inhaltsverzeichnis 1 Aufbau und Entwicklung 2 Umfang und Leistung 2 1 Bundesrecht 2 2 Landesrecht 2 3 Bezirks und Gemeinderecht 2 4 Historische Gesetzblatter 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAufbau und Entwicklung BearbeitenUrsprunglich ging das Rechtsinformationssystem RIS nur als verwaltungsinterne Online Applikation in Betrieb Im Weiteren wurde vom Bundeskanzleramt beschlossen nach abgeschlossener Pilotphase das System in seinen wesentlichen Teilen im Juni 1997 zur kostenfreien Benutzung im Internet zur Verfugung zu stellen 1 In der Folge verbreitete sich als Bezeichnung Rechtsinformationssystem der Republik Osterreich Seit 1 Janner 2004 erfolgt die rechtswirksame Kundmachung des geltenden Rechts ausschliesslich uber das Rechtsinformationssystem authentische Fassung des Bundesgesetzblatts Spatestens mit Ende November 2004 wurde das Portal auf Rechtsinformationssystem des Bundes umbenannt 2 Im Fruhjahr 2008 wurde das System vollstandig uberarbeitet RIS2 RIS neu sodass es die Vorgaben WAI A nach WCAG 1 0 fur Barrierefreiheit voll erfullt Im Janner 2018 wurde das RIS aus dem Verantwortungsbereich des Bundeskanzleramts in das Bundesministerium fur Digitalisierung und Wirtschaftsstandort uberfuhrt Seit Juli 2022 wird es wie auch das bekanntere Schwesterprojekt oesterreich gv at vom Bundesministerium fur Finanzen betreut 3 Umfang und Leistung BearbeitenDas RIS umfasst das aktuelle und teilweise auch das historische osterreichische Bundes und Landesrecht Ausserdem enthalt es in grossem Umfang die Judikatur der Hochstgerichte und anderer Gerichte und Spruchkorper wie etwa der Unabhangigen Verwaltungssenate des Unabhangigen Finanzsenats des Unabhangigen Bundesasylsenats und der Datenschutzbehorde sowie weitere Rechtsquellen und Entwurfe Zur Verfugung gestellt werden die Daten in den Datenformaten HTML Webseite online PDF RTF Den konsolidierten Gesetzestexten in der geltenden Fassung kommt keine Rechtskraft zu sie dienen lediglich der Information Bundesrecht Bearbeiten Das Bundesgesetzblatt fur die Republik Osterreich wird unter Bundesrecht vollstandig angeboten zu 99 auch in Form einer durchsuchbaren Datenbank Rechtlich verbindlich ist das geltende Recht seit 1 Janner 2004 ausschliesslich nurmehr durch die unter Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 kundgemachten Bundesgesetzblatter die in Form von elektronisch signierten Dokumenten abrufbar sind Die vormals von der Osterreichischen Staatsdruckerei als rechtlich verbindliche Papierversion publizierten und kostenpflichtig vertriebenen Bundesgesetzblatter von 1945 bis 2003 wurden mit Texterkennung digitalisiert und ebenfalls online zur Verfugung gestellt 4 Landesrecht Bearbeiten Die Rechtsvorschriften der osterreichischen Bundeslander finden sich unter dem Menupunkt Landesrecht In den Jahren 2014 und 2015 wurden die Landesgesetzblatter ebenfalls auf die nur im RIS authentischen Fassungen umgestellt Landesgesetzblatter authentisch Die bis dahin nicht authentischen und noch nicht historischen Landesgesetzblatter Landesgesetzblatter nicht authentisch finden sich mit Ausnahme von Wien ebenfalls im RIS 4 Die nicht authentischen Wiener Landesgesetzblatter bis 31 Dezember 2013 sind weiterhin nur in der Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates online verfugbar 5 Bezirks und Gemeinderecht Bearbeiten Seit 2021 werden die Verordnungen einiger Bezirksverwaltungsbehorden rechtsverbindlich im RIS kundgemacht Aktuell Stand August 2022 ist dies in den Bundeslandern Oberosterreich Niederosterreich Tirol und Vorarlberg der Fall Auch die Rechtsvorschriften einiger Gemeinden sind rechtlich allerdings nicht verbindlich im RIS verfugbar Historische Gesetzblatter Bearbeiten Altere Bundes Staats und Reichsgesetzblatter sowie Landesgesetzblatter finden sich digitalisiert in ALEX Historische Rechts und Gesetzestexte Online betreut und herausgegeben von der Osterreichischen Nationalbibliothek und sind uber eine jeweilige Zwischenseite auch uber das RIS abrufbar Siehe auch BearbeitenVerwaltungswiki BKA Wiki Dokumentationswiki des Bundeskanzleramtes Findok Finanzdokumentation des Bundesministeriums fur FinanzenWeblinks Bearbeitenwww ris bka gv at Informationsseite mit der Gesamtubersicht uber die im RIS angebotenen Leistungen Neu im RIS Archiv In BKA Wiki Verwaltungswiki des Bundeskanzleramtes Republik Osterreich Bundeskanzleramt Rechtsinformation RIS Memento vom 12 Juni 1998 im Internet Archive Startseite des damals noch Rechtsinformationssystem der Republik Osterreich genannten RIS in erster archivierter Fassung LeReTo Legal Research Tool Tool zur automatisierten RIS Abfrage von juristischen PDF TextenEinzelnachweise Bearbeiten Liebe RIS im Internet Benutzerin lieber RIS im Internet Benutzer Memento vom 12 Juni 1998 im Internet Archive Informationsseite des damals noch als Rechtsinformationssystem RIS angebotenen Online Angebotes der Republik Osterreich in erster archivierter Fassung Nach Abschluss des Pilotprojektes hat sich das Bundeskanzleramt im Juni 1997 entschlossen wesentliche Teile des verwaltungsinternen Rechtsinformationssystems RIS uber das Internet kostenlos anzubieten Herzlich Willkommen Memento vom 26 November 2004 im Internet Archive Sie befinden sich im Rechtsinformationssystem des Bundes RIS Es handelt sich dabei um eine vom Bundeskanzleramt betriebene elektronische Datenbank Diese dient der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Information uber das Recht der Republik Osterreich RIS Offenlegung Abgerufen am 21 August 2022 a b Zusatzliche Informationen zum RIS In Informationsseite des RIS mit der Gesamtubersicht der angebotenen Leistungen ohne Datum abgerufen am 10 Janner 2021 Wiener Landesgesetzblatter bis 2013 In wien gv at Stadt Wien Presse und Informationsdienst Hrsg ohne Datum abgerufen am 10 Janner 2021 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtsinformationssystem des Bundes amp oldid 233518917