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Der Unabhangige Bundesasylsenat UBAS war eine osterreichische Bundesbehorde die von 1998 bis 2008 fur Berufungen in Asylverfahren zustandig war Inhaltsverzeichnis 1 Errichtung 2 Aufgaben 3 Organisation 4 Entscheidungstatigkeit 5 Auflosung 6 WeblinksErrichtung BearbeitenDer UBAS wurde errichtet um die immer starkere Belastung des Verwaltungsgerichtshofes durch Asylverfahren zu reduzieren Dies erfolgte auf verfassungsrechtlicher Ebene mit der B VG Novelle BGBl I Nr 87 1997 mit der ein Art 129c in das B VG eingefugt wurde In Ausfuhrung des Art 129c Abs 7 erging das Bundesgesetz uber den unabhangigen Bundesasylsenat BGBl I Nr 77 1997 Auf diesen Rechtsgrundlagen nahm der UBAS am 1 Janner 1998 seine Tatigkeit auf Aufgaben BearbeitenDer Unabhangige Bundesasylsenat war Berufungsbehorde in Asylverfahren in erster Instanz entscheidet das Bundesasylamt Organisation BearbeitenDer UBAS war ein unabhangiger Verwaltungssenat im Gegensatz zu den neun UVS in den Landern war er allerdings eine Bundesbehorde Er war wie die UVS in den Landern im Sinne des osterreichischen Verfassungsrechts eine Verwaltungsbehorde und zugleich ein Gericht im Sinne der Europaischen Menschenrechtskonvention und des Rechts der Europaischen Union Der Sitz des UBAS war Wien eine Aussenstelle war in Linz eingerichtet Der UBAS bestand aus einem Vorsitzenden seinem Stellvertreter und der erforderlichen Zahl von sonstigen Mitgliedern die rechtskundig sein mussten Die Mitglieder des UBAS waren weisungsfrei und unabhangig Weiters verfugte der UBAS uber wissenschaftliche Mitarbeiter mit abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschaften und Referenten mit Maturaabschluss die die UBAS Mitglieder in ihrer Entscheidungstatigkeit durch Vorbereitungsarbeiten unterstutzt haben sowie uber Hilfspersonal wie etwa Mitarbeiter fur Kanzlei und Schreibdienste Entscheidungstatigkeit BearbeitenDie Entscheidungen wurden fast ausschliesslich von Einzelmitgliedern getroffen in besonderen Fallen wie etwa bei sog Leitentscheidungen durch Senate Die Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes durch den betroffenen Asylwerber war moglich was sich mit Einrichtung des Asylgerichtshofes geandert hat Dem Bundesminister fur Inneres stand gegen Entscheidungen des UBAS die Moglichkeit einer Amtsbeschwerde sowohl zugunsten als auch zum Nachteil eines Asylwerbers an den Verwaltungsgerichtshof zu Auflosung BearbeitenAm 5 Dezember 2007 beschloss der Nationalrat in Osterreich fur Berufungen und Saumnisbeschwerden in Asylangelegenheiten einen Asylgerichtshof AsylGH einzurichten Der Asylgerichtshof nahm am 1 Juli 2008 seine Tatigkeit auf und ersetzte damit den bis dahin bestehenden UBAS Weblinks BearbeitenHomepage des Asylgerichtshofes Memento vom 20 August 2013 im Internet Archive 48 177445 16 373439 Koordinaten 48 10 38 8 N 16 22 24 4 O Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unabhangiger Bundesasylsenat amp oldid 237550549