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Beschluss ist eine Form der gerichtlichen Entscheidung bei der in der Regel keine mundliche Verhandlung vorgeschrieben ist oder die einzelne Verfahrensfragen betrifft und gegen die das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden kann Ein Beschluss ist in der Regel eine Entscheidung nach Aktenlage Er kann durch einen einzelnen Richter einen aus mehreren Richtern bestehenden Spruchkorper oder durch einen Rechtspfleger ergehen Im vorlaufigen Rechtsschutz kann ein Hangebeschluss ergehen Abgrenzung BearbeitenAndere Formen der gerichtliche Entscheidungen neben dem Beschluss sind das Urteil und die Verfugung In welcher Form zu entscheiden ist regelt das jeweilige Verfahrensrecht je nach Gerichtszweig in der jeweilige Prozess oder Verfahrensordnung Urteile erfolgen in der Regel nach mundlicher Verhandlung oder zur abschliessenden Entscheidung in einem Verfahren Statt der Beschwerde beim Beschluss ist gegen ein Urteil die Berufung oder Revision das zulassige Rechtsmittel Die Verfugung bezeichnet im Prozessrecht im Allgemeinen die Arbeitsanweisung eines Richters Rechtspflegers oder Sachbearbeiters bei Gericht zur Prozess und Verfahrensleitung Im Rahmen der materiellen Prozessleitung im Zivilprozessrecht konnen nach 139 Zivilprozessordnung Hinweisbeschlusse an die Verfahrensbeteiligten ergehen Familien und Arbeitsgerichtsbarkeit BearbeitenBei manchen Verfahrensarten wird ausschliesslich durch Beschluss entschieden so insbesondere in der freiwilligen Gerichtsbarkeit Beschlusse nach dem Gesetz uber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG konnen unter ahnlichen Voraussetzungen wie Urteile berichtigt und erganzt werden 42 43 FamFG In der Arbeitsgerichtsbarkeit konnen Streitigkeiten die einen kollektivrechtlichen Anspruch oder ein kollektivrechtliches Rechtsverhaltnis zum Gegenstand haben durch einen Beschluss im sogenannten Beschlussverfahren erledigt werden Bildbeispiel fur einen Beschluss nbsp Seite 1 nbsp Seite 2Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Beschluss deutsches Recht amp oldid 234021590