www.wikidata.de-de.nina.az
Das Beschlussverfahren in Deutschland ist ein Verfahren in der Arbeitsgerichtsbarkeit in welchem uber kollektivrechtliche Streitigkeiten zum Beispiel im Verhaltnis zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber entschieden wird Das Beschlussverfahren ist in den 2a und 80 ff des Arbeitsgerichtsgesetzes ArbGG geregelt Den Namen verdankt das Beschlussverfahren dem Umstand dass eine verfahrensbeendende Sachentscheidung des Gerichtes durch einen Beschluss ergeht wahrend das Urteilsverfahren in der Regel durch ein Urteil beendet wird Der wesentliche Unterschied zum Urteilsverfahren ist dass im Beschlussverfahren nach 83 ArbGG der Amtsermittlungsgrundsatz gilt wahrend im Urteilsverfahren die Dispositionsmaxime gilt 1 Gegenstand von Beschlussverfahren sind Streitigkeiten die einen kollektivrechtlichen Anspruch oder ein kollektivrechtliches Rechtsverhaltnis zum Gegenstand haben Das sind vor allem betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat aber auch Streitigkeiten des Mitbestimmungsrechts und Entscheidungen uber die Tariffahigkeit und die Tarifzustandigkeit einer Vereinigung Bei individualrechtlichen Anspruchen die aus einem Arbeitsverhaltnis resultieren ist hingegen das Urteilsverfahren zu wahlen Als Beschlussverfahren werden daruber hinaus oft auch andere Gerichtsverfahren meist aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit bezeichnet weil auch diese nicht mit einem Urteil sondern einem Beschluss enden Quellen Bearbeiten Bundesarbeitsgericht Zustandigkeit der Gerichte fur ArbeitssachenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Beschlussverfahren amp oldid 198935681