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Ein Hangebeschluss auch Schiebebeschluss oder Zwischenverfugung bezeichnet im System des vorlaufigen Rechtsschutzes eine auflosend bedingte Zwischenregelung die noch vor Abschluss des Eilverfahrens durch das zustandige Gericht ergeht um einen Zustand vorlaufig bis zum Abschluss des Eilverfahrens zu regeln Rechtsgrundlage ist unmittelbar Art 19 Abs 4 GG 1 2 einfachgesetzlich ausgestaltet im Verwaltungsprozessrecht in 123 VwGO 3 im Zivilprozess beispielsweise in 173 Abs 1 Satz 3 GWB 4 und fur das Bundesverfassungsgericht in 32 BVerfGG 5 Zwar ist bereits in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes an sich das Beschleunigungsgebot zu beachten Wurde aber unter Berucksichtigung der Grundrechte der Beteiligten insbesondere des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz auch das Eilverfahren zu lange dauern und sind irreversible Schaden fur den Antragsteller nicht anders abwendbar kann es im Einzelfall notwendig sein im Rahmen der Folgenabwagung bereits vor Abschluss des Eilverfahrens einen Beschluss zu erlassen mit dem ein Zustand vorlaufig geregelt wird sogenannter Eil Eil Rechtsschutz 6 Ein solcher Hangebeschluss kann etwa notwendig sein wenn sich eine Behorde sachgrundlos weigert wahrend eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes auf Vollstreckungsmassnahmen zu verzichten In diesem Fall kann im Wege des Hangebeschlusses die Vollstreckung bis zum Abschluss des Eilverfahrens ausgesetzt werden Ein Hangebeschluss ist nicht erforderlich wenn die beklagte Behorde eine Stillhaltezusage abgibt Literatur BearbeitenSebastian Krull Der Hangebeschluss im System des vorlaufigen Rechtsschutzes der Verwaltungsgerichtsordnung Verlag Dr Kovac Hamburg 2016 ISBN 978 3 8300 9099 1 Rezension von Robert Gmeiner ZVR Online Dok Nr 2 2017 Einzelnachweise Bearbeiten Schenke in Kopp Schenke Kommentar VwGO 80 Rn 170 Kopp Schenke VwGO Kommentar 13 Aufl 123 Rn 29 Hangebeschluss im Eilverfahren auf Versetzung eines Beamten Niedersachsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss vom 2 September 2014 5 ME 142 14 rechtslupe de abgerufen am 12 September 2018 Sebastian Conrad OLG Dusseldorf Keine Ermassigung der Gerichtsgebuhren bei Beschwerderucknahme nach Hangebeschluss im Eilverfahren 9 Oktober 2017 BVerfG Beschluss vom 11 Oktober 2013 AZ 1 BvR 2616 13 57 Vorlaufiger Rechtsschutz II Eil Eil Rechtsschutz Zwischenentscheidung Hangebeschluss haufe de abgerufen am 12 September 2018Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hangebeschluss amp oldid 228285569