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Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen GWB ist die Zentralnorm des deutschen Kartell und Wettbewerbsrechts BasisdatenTitel Gesetz gegen WettbewerbsbeschrankungenKurztitel Kartellgesetz nicht amtlich Abkurzung GWBArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Wettbewerbsrecht KartellrechtFundstellennachweis 703 5Ursprungliche Fassung vom 27 Juli 1957 BGBl I S 1081 Inkrafttreten am 1 Januar 1958Neubekanntmachung vom 26 Juni 2013 BGBl I S 1750 Letzte Anderung durch Art 22 G vom 8 Oktober 2023 BGBl I Nr 272 vom 12 Oktober 2023 Inkrafttreten derletzten Anderung 13 Oktober 2023 Art 31 G vom 8 Oktober 2023 GESTA E006Weblink GesetzestextBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Gesetz bezweckt die Erhaltung eines funktionierenden ungehinderten und moglichst vielgestaltigen Wettbewerbs es reglementiert und bekampft daher vor allem die Akkumulation und den Missbrauch von Marktmacht sowie die Koordination und Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens unabhangiger Marktteilnehmer Nicht zu verwechseln ist das GWB mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG und dem Wettbewerbsregistergesetz Das UWG soll vor allem die Sittlichkeit Lauterkeit und Fairness des Wettbewerbs sicherstellen Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Entstehung und Entwicklung 2 1 Entstehung des GWB 2 2 Novellen und Reformen 2 3 9 GWB Novelle 2017 3 Wechselndes Leitbild 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenIm Einzelnen enthalt das Gesetz vor allem Bestimmungen betreffend das Verbot und die Kontrolle bestimmter Wettbewerbsbeschrankungen Kartellverbot den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlussen Zusammenschlusskontrolle die Organisation und das Verwaltungsverfahren der Wettbewerbsbehorden insbesondere des Bundeskartellamtes sowie das Vergaberecht Zu den Regelungsbereichen im Einzelnen siehe die jeweils in Bezug genommenen Spezialartikel Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen wird vielfach durch das Wettbewerbsrecht der EU beeinflusst und uberlagert Das gilt beispielsweise und vor allem insoweit als fur Wettbewerbsbeschrankungen die den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeintrachtigen konnen das EU weite und nicht das deutsche Kartellverbot aus Art 101 des AEU Vertrages ehemals Art 81 des EG Vertrages gilt und Unternehmenszusammenschlusse sofern sie die entsprechenden Umsatzschwellen erreichen der europaischen und nicht der deutschen Zusammenschlusskontrolle unterliegen Aus Anlass der Modernisierung des sekundaren EU Wettbewerbsrechts im Zusammenhang mit der Osterweiterung der Europaischen Gemeinschaft mit Wirkung zum 1 Mai 2004 wurde auch das GWB einer umfassenden Revision unterzogen die insbesondere die Bestimmungen uber Wettbewerbsbeschrankungen namentlich das Kartellverbot grundlegend umgestaltete und den europarechtlichen Bestimmungen angeglichen hat Das Gesetz akzeptiert bestehende Marktmacht Moglichkeiten zur Entflechtung bestehender Unternehmen sieht es nicht vor 1 Ausgefuhrt und uberwacht wird das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen mit Ausnahme des Vergaberechts vor allem durch das Bundeskartellamt bzw soweit das GWB dies zulasst durch die Landeskartellbehorden in solchen Fallen deren Bedeutung nicht uber das Gebiet eines Bundeslandes hinausreicht Entstehung und Entwicklung BearbeitenEntstehung des GWB Bearbeiten Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde im Potsdamer Abkommen Teil III Art 12 die kurzfristige Dezentralisierung der im Zuge des Krieges stark verflochtenen deutschen Wirtschaft vorgesehen Im Jahr 1947 erliessen die britische amerikanische und franzosische Militarregierung Gesetze und Verordnungen zur Dekartellierung englisch decartelization Neben dem politischen Ziel der Verminderung der deutschen Wirtschaftsleistung und Rustungskapazitat sollte damit in Anlehnung an die US amerikanische Antitrust Politik auch das Prinzip der Wettbewerbsfreiheit sichergestellt werden 2 Im Jahr 1948 wurden drei konkurrierende Gutachten fur ein Kartellgesetz vorgelegt Ein erster Referentenentwurf wurde 1951 vorgelegt Der erste Regierungsentwurf wurde 1952 eingebracht Der Bundesverband der Deutschen Industrie BDI gab ein Gutachten in Auftrag das 1953 fertiggestellt war Daraufhin wurde vom BDI ein eigener Entwurf vorgeschlagen 1955 ging die Zustandigkeit der alliierten Dekartellierungsgesetze auf den Bundesminister fur Wirtschaft uber 2 Im selben Jahr standen viele konkurrierende Gesetzesentwurfe im Raum Ein Jahr spater kam es zu Auseinandersetzungen um die Fassung wobei die Zusammenschlusskontrolle gestrichen wurde Der Bundestag verabschiedete das GWB am 3 Juli 1957 Das Gesetz trat am 1 Januar 1958 in Kraft und loste die alliierten Dekartellierungsregelungen ab 2 Dem 1958 beschlossenen Gesetz lag der Gedanke des Ordoliberalismus der Freiburger Schule zu Grunde Dem Staat oblag es dabei ein Umfeld moglichst vollstandiger Konkurrenz und freien Leistungswettbewerb zu schaffen Ein strenges Kartellverbot so genanntes Verbotsprinzip war demnach ebenso vorzusehen wie Moglichkeiten Unternehmen zu entflechten und Unternehmenszusammenschlusse zu untersagen Das Kartellverbot 1 GWB wurde durch zahlreiche Ausnahmen 2 bis 8 GWB eingeschrankt Auch abgestimmtes Verhalten wurde zunachst nicht durch das Gesetz erfasst Aussagen daruber welche Organe zur Zusammenschlusskontrolle befugt sind machte das Gesetz zunachst nicht 1 Die Marktform der vollstandigen Konkurrenz erwies sich als Leitbild der Wettbewerbspolitik ungeeignet So wurde bezweifelt ob der erhoffte Leistungswettbewerb in einem Markt vollstandiger Konkurrenz uberhaupt realisiert werden konnte In der neoklassischen Theorie konnten in einem solchen Markt die Unternehmen einzig ihre Mengen zu vom Markt festgesetzten Preisen variieren Auch unter weniger strengen Pramissen bestunde das Problem dass erfolgreiche Marktpioniere mit Konsumentenpraferenzen damit der Moglichkeit zu aktiver Preispolitik dem theoretischen Postulat der Homogenitat widersprechen 1 Novellen und Reformen Bearbeiten Zum 1 Januar 1965 wurde das GWB erstmals 2 novelliert Dabei wurde die in 19 GWB zunachst sehr eng gefasste Definition des Missbrauchstatbestandes aufgegeben und durch eine Generalklausel ersetzt Zuvor hatte die Kartellbehorde den Nachweis fuhren mussen dass die Preise oder Geschaftsbedingungen erheblich von dem Stand abweichen der bei wirksamen Wettbewerb bestehen wurde und dass fur diesen Umstand eine sachliche Rechtfertigung nicht vorhanden ist 1 Daruber hinaus erhielt die Kartellbehorde u a das Recht selbststandig Geldbussen festzulegen 81 GWB 2 Nach seinem Amtsantritt als Bundeswirtschaftsminister 1966 liess Karl Schiller eine weitere Novellierung des GWB vorbereiten 1969 legten Beamte des Ministeriums dazu ein neues Leitbild der Wettbewerbspolitik vor Das Papier basierte massgeblich auf dem wenige Jahre zuvor von Erhard Kantzenbach vorgelegten Konzept zur Bestimmung der optimalen Wettbewerbsintensitat 1 Die 2 Novelle trat 1973 in Kraft mit der eine grundlegende Uberarbeitung des GWB erfolgte So wurden u a Erleichterungen fur mittelstandische Unternehmen erreicht die Missbrauchsaufsicht bei vertikaler Preisbildung verstarkt und die Massstabe fur das Anzeigen von Unternehmenszusammenschlussen wurden prazisiert Neu aufgenommen wurde auch das Verbot aufeinander abgestimmten Verhaltens 25 Abs 1 GWB 2 Daruber hinaus wurde auch die Monopolkommission nach 44 45 46 47 GWB etabliert 1976 erfolgte die 3 Novelle Insbesondere wurde die Fusionskontrolle im Pressebereich verscharft um Pressevielfalt und Informationsfreiheit zu sichern Damit unterlagen auch kleinere Zusammenschlusse im Pressebereich der Fusionskontrolle 2 Das Gesetz wurde 1980 durch die 4 Novelle geandert Hier wurden unter anderem die Bestimmungen fur Unternehmenszusammenschlusse verscharft das Diskriminierungsverbot erganzt und einzelne Missbrauchstatbestande prazisiert 1989 traten wiederum Anderungen im Rahmen der 5 Novelle in Kraft Unter anderem wurden fur Kleine und mittlere Unternehmen Einkaufskooperationen legalisiert die Marktbeherrschungskriterien wurden um vertikale Elemente erganzt und die Vorschriften gegen horizontale Verdrangungspraktiken wurden verscharft 2 1998 erfolgte die 6 Novelle 2 Hier wurde vor allem eine begrenzte Harmonisierung mit dem europaischen Wettbewerbsrecht erreicht und z B das Kartellverbot sowie der Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung als echter Verbotstatbestand aufgenommen Mussten Kartelle bzw Unternehmen mit abgestimmten Verhalten zuvor das tatsachliche Ziel der Wettbewerbsbeschrankung verfolgen um vom Kartellverbot erfasst zu werden so genannte Gegenstandstheorie reicht seither das Vorliegen wettbewerbsbeschrankender Folgen aus Folgetheorie 1 Zum 1 Juli 2005 trat die 7 GWB Novelle in Kraft wodurch eine fast vollstandige Angleichung an die Regelungen des EU Kartellrechts Art 81 Art 82 EG erzielt wurde Die Fragen des Pressekartellrechts wurden zunachst jedoch ausgeklammert Im Laufe der Zeit wurden eine Reihe von Sonderregelungen die in den 4 bis 18 GWB geregelt waren aufgehoben Derartige Sonderregelungen gab es beispielsweise fur Konditionenkartelle die auf einheitliche Zahlungsbedingungen u a gerichtet waren ehemals 2 Abs 2 oder Strukturkrisenkartelle ehemals 6 Derartige Kartelle konnten unter Umstanden durch das Bundeskartellamt genehmigt werden Von der ehemals in 8 vorgesehenen Ministererlaubnis mit dem der Bundeswirtschaftsminister auf Antrag jedes Kartell aus uberwiegenden Grunden der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls genehmigen konnte wurde Stand 1999 nicht Gebrauch gemacht 1 9 GWB Novelle 2017 Bearbeiten Die am 9 Juni 2017 in Kraft getretene 3 9 GWB Novelle 4 setzt insbesondere die EU Kartellschadensersatzrichtlinie um Wesentliche Anderungen sind 5 Klarstellung dass ein Markt auch vorliegen kann wenn Leistungen unentgeltlich erbracht werden 18 Abs 2a GWB Erweiterung des Faktorenkataloges fur Marktmacht 18 Abs 3a GWB Ausweitung der Fusionskontrolle auf Unternehmen mit niedrigen Umsatzen die zu hohen Kaufpreisen erworben werden Anlass war der Kauf von WhatsApp 35 Abs 1a Nr 3 in Verbindung mit 38 Abs 4a GWB Schliessung der Wurstlucke durch Einfuhrung einer Konzernhaftung 81 Abs 3a bis 3e GWB Weitgehende Freistellung von Pressekooperationen 30 GWB Im Kartellschadensersatzrecht Gesetzliche Bestatigung der von der Rechtsprechung bereits angewandten widerleglichen Vermutung dass ein Kartell einen Schaden verursacht hat 6 Einfuhrung einer Vermutung der Schadensabwalzung zugunsten mittelbarer Abnehmer Haftungsbeschrankungen fur kleine und mittlere Unternehmen sowie Kronzeugen Anspruch auf Offenlegung von Informationen im Vorfeld eines Schadensersatzprozesses Schaffung von Anreizen fur Vergleiche Die wiederholt im Gesetzgebungsverfahren geforderte Einfuhrung von kollektiven Rechtsschutzmoglichkeiten wie Sammelklagen unterblieb jedoch 6 nbsp Folgende Teile dieses Abschnitts scheinen seit 2021 nicht mehr aktuell zu sein 10 GWB Novelle schon in Kraft Kommende 11 GWB Novelle hat den Bundestag passiert Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlend Derzeit wird die 10 GWB Novelle auf den Weg gebracht und liegt bereits im Regierungsentwurf vor 7 Der Bundestag debattiert die Anderungen die insbesondere digitale Markte betreffen den Mittelstand entlasten sowie ein schnelleres und effektiveres Handeln der Wettbewerbsbehorden ermoglichen soll auch noch im Januar 2021 8 Wechselndes Leitbild BearbeitenBereits in der Entstehung erzeugte das zugrunde gelegte Leitbild der vollstandigen Konkurrenz Polypol in Verbindung mit den Interessen der deutschen Industrie Spannungen Seit 1973 dominiert das Leitbild des funktionsfahigen Wettbewerbs nach John Maurice Clark sowie Gedanken aus Kantzenbachs Konzept der optimalen Wettbewerbsintensitat die Zweckbestimmung des GWB Literatur BearbeitenMalte Muller Wrede GWB Vergaberecht Kommentar Reguvis Fachmedien GmbH Koln 2022 ISBN 978 3 8462 1093 2 Lisa Murach Brand Antitrust auf deutsch Der Einfluss der amerikanischen Alliierten auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen GWB nach 1945 Beitrage zur Rechtsgeschichte des 20 Jahrhunderts 43 Mohr Siebeck Tubingen 2004 ISBN 3 16 148279 4 Helmut Kohler Hrsg Wettbewerbsrecht und Kartellrecht C H Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 57635 5 Rudolf Weyand Vergaberecht Praxiskommentar zu GWB VgV SektVO VOB A VOLA A VOF 3 Auflage Munchen 2011 ISBN 978 3 406 57874 8 Maximilian Volmar Jonas Kranz Einfuhrung in das Kartellrecht unter Berucksichtigung der 9 GWB Novelle Juristische Schulung 2018 14 Weblinks BearbeitenGesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen GWB vom 26 August 1998 Historisch synoptische Edition 1998 2009 samtliche Fassungen seit dem Inkrafttreten mit Geltungszeitraum und SynopsenEinzelnachweise Bearbeiten a b c d e f g Hartmut Berg Wettbewerbspolitik In Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik Band 2 7 Auflage Vahlen Verlag Munchen 1999 ISBN 3 8006 2382 X S 307 314 336 339 344 a b c d e f g h i Ingo Schmidt Wettbewerbspolitik und Kartellrecht 6 Auflage Stuttgart 1999 ISBN 3 8282 0090 7 S 161 166 https rsw beck de aktuell meldung neunte gwb novelle tritt in kraft Neuntes Gesetz zur Anderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrankungen vom 1 Juni 2017 BGBl I S 1416 Text Anderungen und Begrundungen Nach Kahlenberg Heim Das deutsche Kartellrecht in der Reform Uberblick uber die 9 GWB Novelle Betriebs Berater 2017 1155 Volmar Kranz Einfuhrung in das Kartellrecht unter Berucksichtigung der 9 GWB Novelle Juristische Schulung 2018 14 ff a b Michael Dose Die 9 GWB Novelle und der Verbraucherschutz In Verbraucher und Recht VuR 2017 S 297 302 https www bmwi de Redaktion DE Pressemitteilungen 2020 09 20200909 altmaier mit dem gwb digitalisierungsgesetz schaffen wir neue wettbewerbsregeln html https www bundestag de dokumente textarchiv 2020 kw44 de digitales wettbewerbsrecht 798194Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4113735 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen amp oldid 238145835