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Eine marktbeherrschende Stellung liegt in der Betriebswirtschaftslehre Mikrookonomie und im Wettbewerbsrecht vor wenn ein Unternehmen auf einem Markt keinem oder nur ungenugendem Wettbewerb ausgesetzt ist Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Deutschland 3 Schweiz 4 Europaische Union 5 Missbrauchsfalle 5 1 Deutschland Deutschland 5 2 Schweiz Schweiz 5 3 Europaische Union Europaische Union 6 Wirtschaftliche Aspekte 7 Abgrenzung 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenIn Marktwirtschaften sind Markte im Regelfall dadurch gekennzeichnet dass unter den Marktteilnehmern Anbieter und Nachfrager Konkurrenz besteht insbesondere Preis oder Qualitatswettbewerb Wettbewerbsintensitat wird ausgelost wenn in homogenen Markten Preis oder Qualitatskampfe mit Verdrangungswettbewerb zum Ausbau von Marktfuhrerpositionen stattfinden oder wenn Wettbewerber durch Produktdifferenzierung Produktvariation oder Nischenstrategien versuchen ihre Marktanteile zu erhohen 1 Bei der Wettbewerbsintensitat ist es gleichgultig welche Ausdehnung ein Markt besitzt also ob es sich um einen lokalen Wochenmarkt Binnenmarkt in einem Staat oder einer Staatengemeinschaft Europaischer Binnenmarkt oder den Weltmarkt handelt Die Marktbeherrschung ist eine Wettbewerbsbeschrankung 2 die im Rahmen der Missbrauchsaufsicht durch die Wettbewerbsbehorden zu uberwachen ist Eine Missbrauchsaufsicht besteht allerdings nur national und im EU Binnenmarkt Deutschland BearbeitenNach der Legaldefinition des 18 Abs 1 GWB ist ein Unternehmen marktbeherrschend soweit es als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen auf dem sachlich und raumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist Monopol d Verf keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist Teilmonopol d Verf oder eine im Verhaltnis zu seinen Wettbewerbern uberragende Marktstellung hat Um eine Marktstellung handelt es sich in der Volkswirtschaftslehre stets dann wenn einer der Marktteilnehmer aufgrund des Preisbildungsprozesses Differentialrenten erzielen kann 3 Die Indizien der Marktstellung sind Marktanteil Finanzkraft Zugang zu wettbewerbsrelevanten Marktdaten Marktzugang zu den Beschaffungs oder Absatzmarkten Verflechtungen mit anderen Unternehmen rechtliche oder tatsachliche Marktzutrittsschranken fur andere Unternehmen der tatsachliche oder potenzielle Wettbewerb durch Unternehmen die Fahigkeit das Angebot oder die Nachfrage auf andere Waren oder gewerbliche Leistungen umzustellen sowie die Moglichkeit der Marktgegenseite auf andere Unternehmen auszuweichen 18 Abs 3 GWB Auch Netzwerkeffekte Wechselkosten oder Grossenvorteile aus Netzwerkeffekten werden fur die Beurteilung der Marktstellung berucksichtigt 18 Abs 3a GWB Die marktbeherrschende Stellung wird bei einem Marktanteil von 40 widerlegbar vermutet 18 Abs 4 GWB 4 Bei drei oder weniger als drei Unternehmen wird die widerlegbare Vermutung aufgestellt wenn sie zusammen einem Marktanteil von 50 erreichen funf oder weniger Unternehmen gelten mit einem gemeinsamen Marktanteil von 66 2 3 als marktbeherrschend 18 Abs 6 GWB Der Marktanteil ist dabei in der Regel nach dem Umsatzerlos zu bestimmen nur subsidiar ist auf die Absatzzahlen abzustellen 5 Diese Vermutungen sind jedoch keine Vermutung im zivilprozessualen Sinne 292 ZPO Vielmehr haben Kartellbehorde und Kartellgericht die Marktverhaltnisse aufzuklaren Nur wenn diese Aufklarung erfolglos ist und die Marktbeherrschung nicht einwandfrei festgestellt werden kann setzt sich die Vermutung durch 6 Der Missbrauch der Marktbeherrschung ist nach 19 GWB verboten was durch eine Missbrauchsaufsicht uberwacht wird 7 Im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle ist gemass 36 GWB ein Unternehmenszusammenschluss vom Bundeskartellamt zu untersagen wenn zu erwarten ist dass eine marktbeherrschende Stellung begrundet oder verstarkt wird Schweiz BearbeitenIm Schweizer Bundesgesetz uber Kartelle und andere Wettbewerbsbeschrankungen vom 6 Oktober 1995 Kartellgesetz KG SR 251 gelten als marktbeherrschende Unternehmen einzelne oder mehrere Unternehmen welche auf einem Markt in der Lage sind sich von anderen Marktteilnehmern Mitbewerbern Anbietern oder Nachfragern in wesentlichem Umfang unabhangig zu verhalten Art 4 Abs 2 KG In der am 1 April 2004 in Kraft getretenen Revision des Kartellgesetzes wurde die Klammerformulierung Mitbewerbern Anbietern oder Nachfragern eingefugt Ob dieser Einschub eine Prazisierung oder eine Ausweitung des Marktbeherrschungsbegriffs auf sog relative Marktbeherrschung darstellt ist in der Lehre strittig Vermutungstatbestande in Bezug auf die marktbeherrschende Stellung kennt das Schweizer Kartellgesetz nicht Europaische Union BearbeitenMit dem EU Binnenmarkt unvereinbar und verboten ist gemass Art 102 AEUV die missbrauchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Binnenmarkt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen soweit dies dazu fuhren kann den Handel zwischen EU Mitgliedstaaten zu beeintrachtigen Diese Vorschrift zahlt in einer nicht abschliessenden Aufzahlung vier Missbrauchstatbestande auf darunter die unmittelbare oder mittelbare Erzwingung von Einkaufs oder Verkaufspreisen oder Geschaftsbedingungen Ausbeutungsmissbrauch Auch die gezielte Unterbietung von Preisen Behinderungsmissbrauch oder die Verweigerung des Zugangs zu Infrastruktureinrichtungen Strukturmissbrauch gehoren dazu 8 9 Marktbeherrschung ist im Gemeinschaftsrecht definiert als die wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens die dieses in die Lage versetzt die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern indem sie ihm die Moglichkeit verschafft sich seinen Wettbewerbern seinen Abnehmern und letztendlich den Verbrauchern gegenuber in einem nennenswerten Umfang unabhangig zu verhalten 10 Selbst wahre Tatsachenbehauptungen uber Wettbewerber konnen unter bestimmten Voraussetzungen einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung darstellen 11 Jungst teilte hierzu die EU Kommission mit dass gegen das Unternehmen Teva ein Verfahren eingeleitet wurde welches unter anderem eine Verunglimpfung des generischen Wettbewerbs durch eine gezielte Kommunikationskampagne untersucht 12 Missbrauchsfalle BearbeitenDeutschland nbsp Deutschland Bearbeiten Im April 2002 untersagte das Bundeskartellamt die Ubernahme der Ruhrgas AG durch E ON eine Ministererlaubnis ermoglichte jedoch daraufhin das Vorhaben Wegen der Verstarkung von marktbeherrschenden Stellungen untersagte das Bundeskartellamt am 19 Januar 2006 die Ubernahme der ProSiebenSat 1 Media AG durch den Axel Springer Verlag 13 Daraufhin gab der Axel Springer Verlag am 31 Januar 2006 bekannt von der Ubernahme Abstand zu nehmen Im Oktober 2014 verfugte die Bundesnetzagentur gegen ein Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost die Media Broadcast GmbH als marktbeherrschendes Unternehmen im UKW Rundfunkmarkt eine Regulierungsverfugung 14 um erstmals Wettbewerb in diesem Markt zu ermoglichen Schweiz nbsp Schweiz Bearbeiten In einer Verfugung vom 5 Marz 2001 stellte die Wettbewerbskommission fest dass die Freiburger Elektrizitatswerke eine marktbeherrschende Stellung bei der regionalen Stromverteilung missbrauchen indem sie sich weigern Strom des Konkurrenzunternehmens Watt uber ihr Netz zu leiten 15 Der Entscheid wurde vom Bundesgericht am 17 Juni 2003 gestutzt Swisscom Mobile wurde von der Wettbewerbskommission am 5 Februar 2007 mit einer Sanktion von 333 Millionen Franken belegt weil sie im Zeitraum vom 1 April 2004 bis 31 Mai 2005 durch das Verlangen von unangemessen hohen Terminierungsgebuhren eine marktbeherrschende Stellung bei der Terminierung von Anrufen auf ihre Mobilfunknetz missbraucht habe 16 Europaische Union nbsp Europaische Union Bearbeiten Im Juni 2020 hielt der Bundesgerichtshof BGH die Marktmacht des sozialen Netzwerks Facebook fur eine marktbeherrschende Stellung Ihm genugte ein kausaler Zusammenhang zwischen der Marktbeherrschung und dem Marktergebnis Ergebniskausalitat wenn aufgrund der besonderen Marktbedingungen das Verhalten des marktbeherrschenden Unternehmens zu Marktergebnissen fuhre die bei funktionierendem Wettbewerb nicht zu erwarten waren und zudem das beanstandete Verhalten nicht nur eine Ausbeutung darstellt sondern gleichzeitig auch geeignet ist den Wettbewerb zu behindern 17 Im September 2022 verhangte der EuGH ein Bussgeld in Hohe von 4 1 Milliarden Euro gegen Google 18 Das von Google fur Smartphones entwickelte Betriebssystem Android hat einen Weltmarktanteil von rund 80 weswegen 2018 Kartellbehorden Google vorgeworfen hatten den Herstellern von Android Mobilgeraten und den Mobilfunknetzbetreibern rechtswidrige Beschrankungen aufzuerlegen um die marktbeherrschende Stellung der Suchmaschine zu zementieren Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenHochste Marktmacht und damit grosste marktbeherrschende Stellung besitzt ein Monopol Angebots oder Nachfragemonopol denn es vereint 100 Marktanteile auf sich Es kann autonom bestimmen diktieren welche Guter oder Dienstleistungen zu welchem Marktpreis und zu welcher Produkt oder Dienstleistungsqualitat angeboten oder nachgefragt werden Das Marktverhalten des Monopolisten ist das eines Optionsfixierers indem er sowohl den Preis als auch das Absatzvolumen festlegt und dem Optionsempfanger die Wahl uberlasst entweder zu akzeptieren oder vom Geschaft Abstand zu nehmen 19 Auch im Duopol ist die Marktmacht noch sehr gross Allgemein wird davon ausgegangen dass eine marktbeherrschende Stellung ab einem Marktanteil von 40 vorliegt Der Wettbewerb ist gemessen mit der Konzentrationsrate umso schwacher je weniger Marktteilnehmer vorhanden sind absolute Konzentrationsrate oder je ungleichmassiger die Verteilung des Marktvolumens auf die Marktteilnehmer ist relative Konzentrationsrate 20 Die Wettbewerbsintensitat steigt bei sinkenden Konzentrationsraten und sinkt bei steigenden Konzentrationsraten Eine geringe Marktkonzentration liegt bei einer Konzentrationsrate zwischen 0 und 50 vor wahrend von einer hohen Marktkonzentration zwischen 80 und 100 gesprochen wird 21 Abgrenzung BearbeitenVon der marktbeherrschenden Stellung ist im deutschen Recht die marktstarke Stellung zu unterscheiden Einzelnachweise Bearbeiten Konrad Liessmann Hrsg Gabler Lexikon Controlling und Kostenrechnung 1997 S 760 Knut Borchardt Wolfgang Fikentscher Wettbewerb Wettbewerbsbeschrankung Marktbeherrschung 1957 S 29 Carl Brinkmann Harald Jurgensen Hrsg Jahrbuch fur Sozialwissenschaft Band 11 1960 S 184 Thomas Kapp Kartellrecht in der Unternehmenspraxis 3 Auflage 2018 S 121 ISBN 978 3 658 17314 2 BGH Beschluss vom 7 Juli 1992 Az KVR 14 91 Warenzeichenerwerb BGHZ 119 117 Wernhard Moschel in Ulrich Immenga Ernst Joachim Mestmacker Wettbewerbsrecht Band 2 4 Aufl 2007 19 Rdnr 93 m w N Springer Fachmedien Wiesbaden Hrsg Kompakt Lexikon Wirtschaft 2014 S 369 Florian Bien Europaisches und deutsches Kartellrecht Memento des Originals vom 7 April 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www jura uni wuerzburg de Universitat Wurzburg Stand 7 Oktober 2014 S 57 ff Peter Krebs Gliederungsvorschlag fur die Prufung des Missbrauchs absoluter Marktmacht marktbeherrschende Stellung des Missbrauchs bei erlaubten Kartellen und erlaubter Preisbindung gem 19 20 Abs 3 GWB Memento vom 7 April 2016 im Internet Archive Universitat Siegen ohne Jahr Mitteilung der EU Kommission Erlauterungen zu den Prioritaten der Kommission bei der Anwendung von Artikel 82 des EG Vertrags auf Falle von Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen 2009 S 1 ff Nils Gildhoff Robert Tubis Die kartellrechtswidrige Behinderung von Wettbewerbern durch Verunglimpfung in Betriebs Berater 2016 S 835 ff Antitrust Commission opens formal investigation into possible anticompetitive conduct of Teva in relation to a blockbuster multiple sclerosis medicine Beschluss des Bundeskartellamtes vom 19 Januar 2006 Memento vom 6 Dezember 2006 im Internet Archive PDF 216 kB Bundesnetzagentur de Regulierungsverfugung fur die Bereitstellung von terrestrischen Sendeanlagen und UKW Antennen mit benutzung Memento vom 23 Juli 2015 imInternet Archive Redetext der Pressekonferenz vom 23 Marz 2001 Memento vom 14 Juni 2007 im Internet Archive Pressemitteilung der Wettbewerbskommission vom 16 Februar 2007 Memento vom 9 Juni 2007 im Internet Archive BGH Beschluss vom 23 Juni 2020 Az KVR 69 19 BGH GRUR 2020 1318 euronews vom 14 September 2022 4 1 Milliarden Euro EuGH bestatigt Milliardenstrafe gegen Google Willi Albers Hrsg Handworterbuch der Wirtschaftswissenschaft Band 5 1980 S 110 Dirk Piekenbrock Gabler Kompakt Lexikon Volkswirtschaft 2003 S 431 Anne Kathrin Dimmig Innovationsverhalten bei Risiko und fundamentaler Unsicherheit 2010 S 112Normdaten Sachbegriff GND 4037627 8 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Marktbeherrschende Stellung amp oldid 229233951