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Als Sanktion wird in Strafrecht Aussenpolitik und Wirtschaft ein Zwangsmittel bezeichnet das rechtsnormwidriges oder verhaltensnormwidriges Handeln dem so Handelnden Nachteile bringen soll um ihn zur Einhaltung dieser Normen zu bewegen Der Begriff hat in verschiedenen Wissenschaften jeweils eine modifizierte Bedeutung Inhaltsverzeichnis 1 Etymologie 2 Arten 3 Form der Durchfuhrung 4 Rechtsgebiete 5 Soziologie 6 Taxonomie 7 Wirtschaftliche Aspekte 8 Siehe auch 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseEtymologie BearbeitenDer Begriff Sanktion entstammt lateinisch sanctio das ursprunglich Heilung Billigung bedeutete daraus dann gescharfte Verordnung Festlegung durch Gesetz speziell Strafgesetz Artikel eines Strafgesetzes aber auch Vorbehalt Klausel Sanctio selbst ist abgeleitet vom Verb sancire heiligen weihen unverletzlich machen und davon als heilig und unverbruchlich festlegen verordnen mit dem Partizip Perfekt Passiv sanctus daher Heiligenbezeichnung Sankt In seinem Ausfuhrliches lateinisch deutschen Handworterbuch erlauterte Karl Ernst Georges 1869 die sanctio als den Paragrafen wortlich Hauptartikel eines Gesetzes der eine Strafandrohung bei Ubertretung enthielt 1 Der Begriff der Sanktion hat demnach etymologisch gesehen die Bedeutung eines Gesetzesbefehls bzw einer Rechtsfolge oder Bestatigung und weitergehend einer Zwangsmassnahme 2 Der Begriff der Sanktion wird heute in den Grundlagenwissenschaften und der Rechtswissenschaft nicht einheitlich verwendet zudem unterscheiden sich die Sanktionsbegriffe des deutschen und europaischen Rechts 3 Arten BearbeitenDer Begriff der Sanktion ist meist negativ konnotiert besitzt jedoch nach folgender Unterscheidung auch eine positive Variante Positive Sanktionen wie Lob Anerkennung Preis oder Ordensverleihung sozialer Aufstieg und negative Ausschluss Degradierung Strafe Tadel Zwang 4 Restitutive Sanktionen 5 zielen auf die Wiederherstellung des Zustands vor der Normverletzung ab wobei der Sanktionierte das Erlangte herauszugeben hat etwa bei der Annexion das annektierte Gebiet 6 Repressive und praventive Sanktionen Repressive sollen ein unerwunschtes Verhalten bestrafen indem ein Ubel zugefugt wird Praventive Sanktionen sollen einem kunftigen Rechtsbruch vorbeugen 7 Volkerrecht 8 Bei Bedrohung oder Bruch des Weltfriedens kann der UN Sicherheitsrat nach Art 39 UN Charta folgende UN Sanktionen beschliessen Nicht militarische Sanktionen des Art 41 UN Charta Insbesondere Wirtschaftssanktionen durch Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen und Unterbrechung des Verkehrs und der Telekommunikation sind vorgesehen Militarische Sanktionen des Art 42 UN Charta Hierunter fallt auch das Waffenembargo fur militarische Ausrustung und Dual Use Guter wodurch die Kampfkraft der Armee des sanktionierten Staates geschwacht werden soll Auch Krieg ist hierin vorgesehen Volkerrechtlich sind nicht militarische Sanktionen das letzte nicht militarische Mittel bevor der UN Sicherheitsrat militarische Sanktionen beschliesst In diesem Artikel wird der Begriffsinhalt auf die negative repressive Sanktion begrenzt wie auch im uberwiegenden Teil der Fachliteratur 9 Sanktionen aus Rechtsnormen wie aus dem Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht werden ebenfalls nicht berucksichtigt 10 Form der Durchfuhrung BearbeitenVerhangte Sanktionen konnen ihre Wirkung nur entfalten wenn sie mittels Beschlagnahme Mobilien Immobilien Kontosperren Blockade Boykott Desinvestition Embargo Exportverbot Importverbot oder Wirtschaftskrieg umgesetzt werden Mit Hilfe einer meist mit militarischen Mitteln durchgefuhrten Blockade wird beispielsweise der Guter oder Personentransport verhindert sobald sie einer Sanktion unterliegen Dabei ist jedoch zu erwahnen dass die Abgrenzung dieser Begriffe in der Fachliteratur uneinheitlich vorgenommen wird Die Massnahmen gegen das ehemalige Sudrhodesien im Jahre 1965 wurden beispielsweise als Sanktionen und gleichzeitig als Embargo Massnahmen bezeichnet 11 oder als Embargo und zugleich Boykott 12 Es gibt Begriffspaare wie Boykottsanktion und Sanktionsboykott 13 Sogar als Synonyme werden englisch Economic sanction englisch boycott und englisch embargo betrachtet 14 Rechtsgebiete BearbeitenMit Sanktionen sind in der Regel durch Gesetze angedrohte Strafmassnahmen gemeint die darauf ausgerichtet sind konkretes Fehlverhalten zu unterbinden und damit Rechtsnormen durchzusetzen Sanktionen gibt es sowohl im weltlichen als auch im kirchlichen Recht Kirchenstrafen Im Strafrecht dienen Sanktionen gemass den Strafzwecktheorien dazu den durch das missbilligte Verhalten gestorten Rechtsfrieden wiederherzustellen Zusatzlich sollen potentielle Straftater hierdurch mittels Abschreckung von eigener Delinquenz abgehalten werden Sanktionen dienen hier also auch der Kriminalpravention Im Privatrecht dienen beispielsweise Vertragsstrafen diesem Zweck Im Sozialrecht existieren Sanktionen in Form von Leistungskurzungen z B Sperrzeit im Arbeitslosengeld Sanktionen im Arbeitslosengeld II Sanktionen im Sinne des Volkerrechts sind Zwangsmassnahmen die von Staaten oder internationalen Organisationen gegenuber einem volkerrechtswidrig handelnden Volkerrechtssubjekt in der Regel einem Staat ergriffen werden 15 Im Volkerrecht ist der Begriffsumfang der Sanktion weit gefasst denn hierunter fallen auch Retorsionen Repressalien und sonstige Zwangsmassnahmen 16 Der Begriff der Sanktion wird in der Rechtstheorie sehr weit gefasst und beinhaltet alle nachteiligen Rechtsfolgen die gegen ein Rechtssubjekt ausgesprochen werden das gegen eine Rechtsvorschrift verstossen hat 17 Sanktionen sind die Rechtsfolge die einer Rechtsnorm zur effektiven Geltung verhelfen soll 18 Im schweizerischen Embargogesetz EmbG werden als Sanktionen internationale Massnahmen verstanden die der Einhaltung des Volkerrechts namentlich der Respektierung der Menschenrechte dienen sollen Art 1 EmbG Soziologie BearbeitenNoch 1909 definierte das Meyers Konversations Lexikon als Sanktion im weiten Sinne die Bestatigung eines Beschlusses Vertrags oder Gesetzes und im engen Sinne ein Akt der Staatsgewalt der einem Gesetzentwurf die Gesetzeskraft verleiht 19 Im soziologischen Kontext wird unter einer Sanktion die von der Gesellschaft oder ihren einzelnen Gruppen getroffenen oder in Aussicht gestellten Massnahmen zur Anerkennung Bestatigung oder Korrektur des Verhaltens von Einzelnen oder Gruppen verstanden und ist ein Mittel der sozialen Kontrolle 20 Hauptartikel Soziale Sanktion Der Wortbedeutung nach wie auch im soziologischen Verstandnis konnen Sanktionen grundsatzlich positiver oder negativer Art sein Eine positive Sanktion ist eine nicht zwangslaufig materielle Belohnung eine negative Sanktion eine Bestrafung In der Soziologie werden Formen der Organisation von sozialen Prozessen damit bezeichnet Hierbei unterteilt man die Sanktionen beispielsweise in sechs Schweregrade 21 subliminale Sanktion wer gegen eine Norm verstossen hat weiss nicht wie dieser Verstoss aufgenommen wird und ist dadurch verunsichert leichte Sanktion Erwartung dass ein Nichteinhalten der Norm missbilligt wird fuhrt zur Anpassung an die Norm relativ leichte Sanktion Missbilligung des Verhaltens wird ausgesprochen relativ schwere Sanktion Konsequenzen angesichts der Normuberschreitung wie zum Beispiel Ausschluss oder Versetzung schwere Sanktion Strafe wie zum Beispiel Haftstrafe oder Verbannung ultimative Sanktion Totung Taxonomie Bearbeiten Hauptartikel Sanktionierung Taxonomie Durch die Sanktionierung werden wissenschaftliche Namen von Pilzen gegenuber alteren gleichlautenden Homonymen und konkurrierenden anderslautenden Synonymen geschutzt Dazu muss der Name in einem der drei im Internationalen Code der botanischen Nomenklatur genannten Werken vom jeweiligen Autor akzeptiert worden sein Wurde der Name eines Rost Uredinales Brand Ustilaginales oder Bauchpilzes Gasteromycetes in C H Persoons Synopsis methodica fungorum akzeptiert so gilt dieser Name als sanktioniert Fur alle anderen Pilze sind die beiden Werke Systema mycologicum und Elenchus fungorum von E M Fries massgeblich Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenDer Erfolg von globalen Sanktionen hangt von ihrer Durchsetzbarkeit und Wirksamkeit ab Zur Durchsetzbarkeit ist ein internationaler Konsens notig was nur selten gelingt Einerseits finden sich andere Staaten oder einzelne Unternehmen die Sanktionen nicht unterstutzen und damit dem betroffenen Staat eine Ausweichmoglichkeit schaffen 22 Andererseits konnen Sanktionen auch spurbare wirtschaftliche Nachteile im eigenen Land bis hin zur Rezession verursachen 23 Die Wirksamkeit von Sanktionen kann allgemein bezweifelt werden Der sanktionierte Staat kann fehlende Importe oder Exporte durch andere Guter Dienstleistungen oder Staaten substituieren die volkswirtschaftlichen Schaden halten sich dann in Grenzen Eine umfangreiche US Studie aus dem Jahre 1990 untersuchte 120 Sanktionen zwischen 1914 und 1990 und kam zu dem Ergebnis dass 65 8 Prozent 79 Falle ein Misserfolg waren also das Sanktionsziel verfehlten Lediglich 34 2 Prozent brachten den mit der Sanktion erhofften Erfolg Eine erfolgreiche militarische Schwachung durch Waffenembargos gab es nur in 20 Prozent der Falle wahrend Destabilisierungsstrategien mit Wirtschaftssanktionen zu 52 Prozent erfolgreich waren 24 Von 80 untersuchten Handelsembargos verursachten lediglich in 37 5 Prozent der Falle volkswirtschaftliche Schaden von mehr als 1 Prozent des Bruttosozialprodukts Siehe auch BearbeitenDenkzettel Interaktion Punitivitat Sanktionsliste Sanktionsnorm TalionLiteratur BearbeitenGerd Spittler Norm und Sanktion Untersuchungen zum Sanktionsmechanismus Walter Olten Freiburg 1967 Norberto Bobbio Sanzione Novissimo Digesto UTET XVI Turin 1969 S 530 540 Ota Weinberger Der Sanktionsbegriff und die pragmatische Auswirkung gesellschaftlicher Normen In Hans Lenk Hrsg Normenlogik Verlag Dokumentation Pullach bei Munchen 1974 ISBN 3794026373 S 89 111 Vilhelm Aubert On Sanctions In European Yearbook in Law and Sociology 1977 S 1 19 Francesco D Agostino Sanzione Enciclopedia del diritto XLI Giuffre Mailand 1989 S 303 328 Charles Albert Morand Sanction Archives de Philosophie du droit XXXV 1990 S 293 312 Heike Jung Sanktionensysteme und Menschenrechte Haupt Bern Stuttgart Wien 1992 ISBN 9783258046419 Juan Carlos Bayon Sanction Dictionnaire encyclopedique de theorie et de sociologie du droit L G D J Paris 1993 S 536 540 Realino Marra Sanzione Digesto delle discipline privatistiche Sezione civile UTET XVIII Turin 1998 S 153 61 Weblinks Bearbeiten Wiktionary Sanktion Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Karl Ernst Georges sanctio in Karl Ernst Georges Hrsg Ausfuhrliches lateinisch deutsches Handworterbuch Band II 1869 Sp 1473 Digitalisat Google Books auch in der 8 Auflage 1918 Nachdruck Darmstadt 1998 Sp 2477 Digitalisat Zeno org Stephan Bitter Die Sanktion im Recht der Europaischen Union Der Begriff und seine Funktion im europaischen Rechtsschutzsystem 2011 S 12 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Philipp Florian Irmscher Offentlichkeit als Sanktion 2019 S 360 eingeschrankte Ansicht in der Google Buchsuche Karl Ebert Politik Lehrtexte und Arbeitsmaterialien 1982 S 34 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Siegfried Lamnek Sanktion in Gerd Reinhold Hrsg Soziologie Lexikon 1992 S 545 ISBN 3486223402 Stefan Burger Untreue 266 StGB durch das Auslosen von Sanktionen zu Lasten von Unternehmen 2007 S 5 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Stephan Bitter Sanction as legal term in the law of the European Union 2011 S 33 Noah Birkhauser Sanktionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gegen Individuen 2007 S 8f eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Philipp Florian Irmscher Offentlichkeit als Sanktion 2019 S 360 Noah Birkhauser Sanktionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gegen Individuen 2007 S 6 Per Fischer in Hans Peter Ipsen Hrsg Aussenwirtschaft und Aussenpolitik Rechtsgutachten zum Rhodesien Embargo 1967 58 Rn 16 Alfred Verdross Bruno Simma Universelles Volkerrecht Theorie und Praxis 1984 232 ISBN 9783428132966 Georg Erler Boykott wirtschaftlicher in Karl Strupp Hans Jurgen Schlochauer Hrsg Worterbuch des Volkerrechts Band I 1960 S 240 Donald L Losman International Economic Sanctions The Case of Cuba Israel and Rhodesia 1979 S 1 Katrin Osteneck Die volkerrechtliche Verpflichtung der EG zur Umsetzung von UN Sanktionen In Zeitschrift fur Europarechtliche Studien 1 1998 S 104 Georg Ress The Interpretation of The Charter of the United Nations Band I 2002 S 10 f Klaus Adomeit Rechtstheorie fur Studenten 1998 S 17 ISBN 9783811433694 Carl Creifelds Creifelds Rechtsworterbuch 16 Auflage 2000 S 1134 ISBN 3406464114 Stichwort Sanktion in Meyers Grosses Konversations Lexikon Band 17 1909 S 563 Bibliographisches Institut Hrsg Meyers Konversations Lexikon Stichwort Sanktionen Band 14 1986 S 1295 Talcott Parsons The principal Structures of Community in Talcott Parsons Hrsg Structures and Process in Modern Societies 1960 S 260 Thomas Plumper Lexikon der Internationalen Wirtschaftsbeziehungen 1996 S 137 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Thomas Plumper Lexikon der Internationalen Wirtschaftsbeziehungen 1996 S 138 Gary Clyde Hufbauer Jeffrey J Schott Kimberley Ann Elliott Economic Sanctions Reconsidered History and current policy Band 1 1990 S 92 ff Wort des Jahres in Osterreich Sondierungsgesprache 1999 Sanktionen 2000 Nulldefizit 2001 Teuro 2002 Hacklerregelung 2003 Pensionsharmonisierung 2004 Schweigekanzler 2005 Penthouse Sozialismus 2006 Bundestrojaner 2007 Lebensmensch 2008 Audimaxismus 2009 Fremdschamen 2010 Euro Rettungsschirm 2011 Rettungsgasse 2012 Frankschamen 2013 situationselastisch 2014 Willkommenskultur 2015 Bundesprasidentenstichwahlwiederholungsverschiebung 2016 Vollholler 2017 Schweigekanzler 2018 Ibiza 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4137830 1 lobid 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