www.wikidata.de-de.nina.az
Eine Annexion oder Annektierung von lateinisch annectere anknupfen anbinden selten auch als Annektion bezeichnet ist die erzwungene und einseitige 1 endgultige Eingliederung eines bis dahin unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums in eine andere geopolitische Einheit Eine Annexion ist volkerrechtswidrig und daher unwirksam Sie geht rechtlich uber die Okkupation Besatzungsverwaltung hinaus da auf dem ehemals fremden Territorium die eigene Gebietshoheit effektiv ausgeubt und es mit dem Erwerb der territorialen Souveranitat uber ein besetztes Gebiet de jure dem eigenen Staatsgebiet einverleibt wird Die Okkupation geht der Annexion in der Regel voraus 2 Der Tatbestand der Annexion war in der Vergangenheit Bestandteil des geltenden Volkergewohnheitsrechts und zog deswegen regelmassig einen gultigen Gebietserwerbstitel nach sich Erst im 20 Jahrhundert wurde die Annexion ausdrucklich verboten Bis 1945 wurden nichtkriegerische Annexionen allerdings nicht schon eo ipso als volkerrechtswidrig angesehen wenn auch sich im partikularen Volkervertragsrecht bereits weitgehende Einschrankungen fanden 3 Inhaltsverzeichnis 1 Volkerrechtliche Definition 2 Annexion im weiteren Sinne 3 Volkerrechtliches Verbot von Annexionen 4 Selbstbestimmungsrecht und Annexionen 5 Innerstaatliche Regelung 6 Historische Beispiele bis zu den Gebietsanderungen infolge des Zweiten Weltkriegs Voll und Teilannexionen 7 Aktuelle Beispiele 7 1 Annexionen nach dem Niedergang europaischer Kolonialherrschaft Bildung selbstandiger Nationalstaaten 7 2 Annexionen und arabischer Nationalismus 7 3 Annexionen und chinesischer Nationalismus 7 4 Annexionen im Nahostkonflikt 7 5 Annexionen und russischer Nationalismus 8 Weblinks 9 AnmerkungenVolkerrechtliche Definition BearbeitenRechtswissenschaftler unterscheiden im modernen Volkerrecht von der durch unmittelbare Androhung oder Durchfuhrung militarischer Gewalt charakterisierten Annexion wobei im Schrifttum umstritten ist ob eine Annexion nur durch die einseitige Erklarung des annektierenden Staates erfolgen kann 4 und damit der volkerrechtswidrigen Aneignung eines Gebietes das zuvor einem auswartigen Staat gehorte 5 die volkerrechtliche Abtretung Zession Bei letzterer hat der Staat der uber das Gebiet allein verfugte dieses einvernehmlich in einem formellen Vertrag abgetreten mit ihr tritt die neue Staatsgewalt an die Stelle der alten 6 Wird dieses Gebiet dann zu einem neuen inkorporierten Staat Gliedstaat eines bestehenden Staatsverbandes Foderation spricht man von einer konsentierten nicht einseitigen Sezession Annexion im weiteren Sinne BearbeitenAllerdings entstehen solche Vertrage oftmals unter Zwang daher sind beispielsweise Geschichtswissenschaftler und ein Teil der Volkerrechtslehre dazu geneigt den Begriff der Annexion auch fur bestimmte Zessionen anzuwenden und mithin den eigentlichen Tatbestand um einen auf staatlichem Willensakt beruhenden Gebietsverlust zu erganzen So hatte Frankreich am 10 Mai 1871 Elsass Lothringen in einer Zession an Deutschland abgetreten doch wird der Vorgang unter dem damaligen Druck meist als Annexion bezeichnet Diese sprachliche Verwendung entspricht auch der fruheren traditionellen Definition der Volkerrechtler So definiert das Worterbuch des Volkerrechts 1960 Unter Annexion versteht man den gewaltsamen Gebietserwerb eines Staates auf Kosten eines anderen Worterbuch des Volkerrechts 7 Im Gegensatz zu der engen Definition wird hier der Aspekt der Einseitigkeit nicht betrachtet Kern ist hier die Gewalt die der annektierende Staat ausubt welche nicht zur Nichtigkeit des Staatsvertrages fuhrt Der Begriff Annexion wird heute im deutschen Sprachraum uberwiegend pejorativ verwendet Folglich sprechen Befurworter nicht von Annexion sondern von Vereinigung Ruckkehr Befreiung oder Ahnlichem Bei lang andauernder Okkupation spricht man auch von De facto Annexion 8 Im 19 und fruhen 20 Jahrhundert wurden die Begriffe Einverleibung und Inkorporation synonym mit Annexion fur denselben volkerrechtlichen Vorgang verwendet da die freie Gewaltanwendung zwischen den Staaten keinen volkerrechtlichen Beschrankungen unterlag und demnach noch nicht zwischen der einvernehmlichen und der gewaltsamen Variante unterschieden wurde 9 Volkerrechtliches Verbot von Annexionen BearbeitenIm klassischen Volkerrecht war die Annexion ein rechtlich wirksamer Erwerbstitel eine legale Methode des Gebietserwerbs 10 und bis Anfang des 20 Jahrhunderts dem Sieger einer militarischen Auseinandersetzung erlaubt die Gebiete seines Gegners ganz oder teilweise zu okkupieren und zu annektieren 11 Als ein wesentliches Prinzip zur Grenzziehung kam dem Grundsatz uti possidetis lat wie ihr besitzt grosse Bedeutung zu also dass die Parteien einer kriegerischen Auseinandersetzung das Territorium und andere Besitzungen behalten durfen die sie wahrend des Krieges gewonnen und zum Zeitpunkt des Friedensschlusses in Besitz hatten 12 Artikel 10 der Satzung des Volkerbunds verbot den Mitgliedern im Jahr 1919 Annexionen gegenuber anderen Mitgliedern durchzufuhren Die Bundesmitglieder verpflichten sich die Unversehrtheit des Gebiets und die bestehende politische Unabhangigkeit aller Bundesmitglieder zu achten und gegen jeden ausseren Angriff zu wahren Artikel 10 Satz 1 der Satzung des Volkerbundes 13 Vergleichbare Regelungen wurden 1924 in die Satzung der Panamerikanischen Union 14 1932 in der Hoover Stimson Doktrin 15 und 1941 in der Atlantik Charta festgehalten Alle diese Vertrage banden volkerrechtlich nur die vertragsschliessenden Parteien Nach Artikel 2 Ziff 4 der Charta der Vereinten Nationen vom 26 Juni 1945 ist jede gegen die territoriale Unversehrtheit eines Staates gerichtete Androhung oder Anwendung von Gewalt verboten Daraus folgt das grundsatzliche volkerrechtliche Verbot von Okkupation und Annexion mithin ein allgemeines Annexionsverbot 16 Nach Artikel 51 beeintrachtigt die Charta im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung Massnahmen die ein Mitglied in Ausubung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen Selbstbestimmungsrecht und Annexionen BearbeitenUrs Saxer sieht die einzige Moglichkeit zur Legalisierung einer rechtswidrigen Annexion folgenden Gebietsherrschaft in einem zustimmenden Referendum der betroffenen Bevolkerung 17 Dabei kommt der Grundsatz volenti non fit iniuria zum Tragen In der einschlagigen Fachliteratur werden noch weitere Wege genannt die nicht auf Selbstbestimmung sondern auf einem Konsens der staatlichen Souverane beruhen so der Abschluss eines Zessionsvertrages der freiwillige Verzicht des Inhabers der Gebietshoheit oder die Ersitzung eines zunachst rechtswidrigen Gebietserwerbs mit Wirkung ex nunc 18 Auf das Selbstbestimmungsrecht der Volker greift eine von der Bevolkerung gewunschte Sezession und der anschliessende Beitritt zu einem anderen Staat zuruck Annexionen gegen den Willen der Bevolkerung stehen im Konflikt mit diesem Recht So kommt Wolfgang Benedek beispielsweise zu dem Ergebnis dass es Serbien wegen des Gewaltverbots der KSZE Schlussakte verboten sei die mehrheitlich von Serben bewohnte Republika Srpska zu annektieren selbst wenn die Bevolkerung dieses Teilstaates dies in einem Referendum wunsche 19 ahnlich wie Kroatien die Foderation Bosnien und Herzegowina nicht annektieren durfte ohne dass Bosnien und Herzegowina als Staat dem zustimmt Innerstaatliche Regelung BearbeitenDie Annexion bedarf der rechtlichen Umsetzung Volkerrechtlich greift faktisch die Drei Elemente Lehre Praktisch ist eine Anerkennung durch die betroffenen Machte zur Sicherung der Herrschaft hilfreich So erfolgte die Annexion des Amtes Reifenberg durch Nassau aufgrund des Reichsdeputationshauptschlusses Nach innen wird die Annexion durch innerstaatliche Gesetze umgesetzt Beispielsweise wurden die von Frankreich abgetretenen Gebiete am 28 Juni 1871 mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes vom 9 Juni 1871 uber die Vereinigung von Elsass und Lothringen mit dem Deutschen Kaiserreich 20 als reichsunmittelbares Gebiet integriert Dieses Reichsland Elsass Lothringen war daher weder Bundesstaat des Deutschen Reiches noch Bestandteil einer bestimmten gliedstaatlichen Verfassungsordnung Es wurde dem Bundesrat unterstellt in dem es ab 1911 auch vertreten war Fruher sprach man von einem Besitzergreifungspatent ein Beispiel ist das nassauische Besitzergreifungspatent fur das Amt Reifenberg 21 Historische Beispiele bis zu den Gebietsanderungen infolge des Zweiten Weltkriegs Voll und Teilannexionen Bearbeitendes polnisch litauischen Territoriums durch Preussen die Habsburgermonarchie und das Russische Reich 1772 1793 und 1795 der Krim der Taman Halbinsel und des Kuban Gebietes durch das Russische Reich unter der Zarin Katharina der Grossen 1783 des Furstentums Monaco durch das revolutionare Frankreich 1793 der Gebiete des Heiligen Romischen Reichs links des Rheins durch die revolutionare Erste Franzosische Republik 1794 1801 Ostgeorgiens Kartlien Kachetiens durch das Russische Reich 1801 der Freien Reichsstadte Augsburg und Nurnberg durch Bayern 1805 bzw 1806 Hollands Hannovers des Furstentums Salm Teile Westfalens und der Hansestadte durch das napoleonische Frankreich um das Jahr 1810 Texas durch die Vereinigten Staaten von Amerika 1845 des gesamten Schleswig Holsteins des Konigreichs Hannover Kurhessens Nassaus Teilen von Hessen Darmstadt und der Freien Stadt Frankfurt durch das Konigreich Preussen 1866 siehe Preussische Annexionen 1866 des Konigreichs Birma durch das Vereinigte Konigreich als Kolonie nach drei Kriegen ab 1886 vollstandig in Britisch Indien eingegliedert der Republik Hawaii durch die Vereinigten Staaten 1898 der Philippinischen Republik durch die Vereinigten Staaten als Kolonie 1899 der Burenrepubliken Transvaal und Oranje Freistaat durch Grossbritannien als Kolonien 1902 infolge des Burenkrieges Bosnien Herzegowinas durch die Osterreichisch Ungarische Monarchie 1908 des Territoriums Sudtirol durch Italien nach Auflosung Osterreich Ungarns infolge des Ersten Weltkrieges 1919 Vertrag von Saint Germain des Sudetenlandes 1938 von der Tschechoslowakei durch das Deutsche Reich nach dem Munchner Abkommen 22 1939 dann die faktische Annexion Tschechiens der Freien Stadt Danzig 1939 durch das Deutsche Reich Westpolens 1939 durch das Deutsche Reich 23 Ostpolens durch die Sowjetunion 1939 45 24 Finnland verlor grosse Teile Kareliens durch den Winterkrieg 1939 1940 an die UdSSR Estlands Lettlands und Litauens im Juli 1940 durch die UdSSR infolge des deutsch sowjetischen Nichtangriffspaktes Bessarabiens und der nordlichen Bukowina durch die UdSSR am 2 August 1940 infolge des deutsch sowjetischen Nichtangriffspaktes Luxemburgs 1942 durch das Deutsche Reich der Ostgebiete des Deutschen Reiches ohne das nordliche Ostpreussen durch die VR Polen 25 26 27 28 durch Gesetz vom 19 Dezember 1947 29 des Konigsberger Gebiets heutige Oblast Kaliningrad durch die Sowjetunion am 17 Oktober 1945 und dessen Eingliederung in die RSFSR am 7 April 1946 sowjetische Annexion der Karpatenukraine 1945 1948 der Stadt Kehl durch Frankreich 1945 1953 der Sudkurilen die Kurilen Inseln u a wurden mit der Region Chabarowsk zusammengefasst durch die Sowjetunion am 2 Februar 1946 Acehs durch Indonesien 1949 Aktuelle Beispiele BearbeitenAnnexionen nach dem Niedergang europaischer Kolonialherrschaft Bildung selbstandiger Nationalstaaten Bearbeiten Ubergang von Kolonialgebieten europaischer Staaten an andere Staaten als Ergebnis ihrer Dekolonisation Hyderabad durch Indien 1948 Portugiesisch Indien durch Indien 1961 Eritrea durch das Kaiserreich Abessinien 1961 bis 1993 Sikkim durch die Indische Union 1971 Cabinda durch Angola 1975 Osttimor durch Indonesien 1976 bis 2002 Walfischbai durch die Sudafrikanische Union 1977 bis 1994 Annexionen und arabischer Nationalismus Bearbeiten Kuwait durch den Irak 1990 mit dem Zweiten Golfkrieg wurde die Annexion ruckgangig gemacht Annexionen und chinesischer Nationalismus Bearbeiten Tibet durch die VR China 1951 30 Annexionen im Nahostkonflikt Bearbeiten Ost Jerusalem durch Israel u a auf Grundlage des Jerusalemgesetzes 1980 31 Golanhohen durch Israel auf Grund eines israelischen Gesetzes von 1981 32 Annexionen und russischer Nationalismus Bearbeiten Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim durch Russland im Marz 2014 Annexion der Sud und Ostukraine durch Russland im September 2022 Weblinks Bearbeiten Wiktionary Annexion Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenAnmerkungen Bearbeiten Siehe die engere und weitere Definition Georg Dahm Jost Delbruck Rudiger Wolfrum Volkerrecht Band I 1 2 Auflage de Gruyter Berlin New York 1989 ISBN 3 11 005809 X S 355 ff Knut Ipsen Volkerrecht Ein Studienbuch 4 Aufl Munchen 1999 S 260 Rn 36 So Oliver Dorr Die Inkorporation als Tatbestand der Staatensukzession Duncker amp Humblot Berlin 1995 ISBN 3 428 08552 3 S 67 81 ff Vgl Oliver Dorr Die Inkorporation als Tatbestand der Staatensukzession 1995 S 53 m w N Klaus Schubert Martina Klein Das Politiklexikon 4 aktual Aufl Dietz Bonn 2006 Dahm Delbruck Wolfrum Volkerrecht Band I 1 2 Aufl 1989 S 162 Hans Jurgen Schlochauer Herbert Kruger Hermann Mosler Ulrich Scheuner Worterbuch des Volkerrechts Bd 1 2 Auflage Berlin 1960 ISBN 978 3 11 001030 5 Stichwort Annexion S 68 ff Zitat S 68 Vgl Wolfgang Benz Typologie der Herrschaftsformen in den Gebieten unter deutschem Einfluss in ders u a Hrsg Die Burokratie der Okkupation Strukturen der Herrschaft und Verwaltung im besetzten Europa Berlin 1998 S 11 25 hier S 15 Oliver Dorr Die Inkorporation als Tatbestand der Staatensukzession 1995 S 51 f Heiko Kruger Der Berg Karabach Konflikt Eine juristische Analyse Springer Berlin Heidelberg 2009 S 49 Anm 292 m w N Vgl allgemein Rudolf L Bindschedler Annexion in Strupp Schlochauer Hrsg Worterbuch des Volkerrechts Bd 1 2 Aufl 1960 S 68 f zur kriegerischen Annexion insbes Achim Tobler Eroberung Worterbuch I S 438 439 Vgl Hermann Mosler Kriegsende in Worterbuch des Volkerrechts Bd 2 2 Aufl Berlin 1961 S 333 ff Volkerbundssatzung vom 28 Juni 1919 Ziff 30 der Volkerrechtssatze der Panamerikanischen Union von 1924 Die sogenannte Stimson Doktrin vom 7 Januar 1932 zum Einmarsch Japans in die chinesische Mandschurei siehe Mandschukuo nach der insbesondere der gewaltsame Erwerb von Staatsgebiet keine Anerkennung findet gehort heute als Grundsatz zu den zwingenden Regeln des Volkerrechts so Karl Doehring Volkerrecht 2 Aufl 2004 Rn 112 Sie setzte sich in der Staatenpraxis ab 1932 durch Heiko Kruger Der Berg Karabach Konflikt Heidelberg 2009 S 99 Anm 17 m w N Oliver Dorr Die Inkorporation als Tatbestand der Staatensukzession 1995 S 67 Urs Saxer Die internationale Steuerung der Selbstbestimmung und der Staatsentstehung Selbstbestimmung Konfliktmanagement Anerkennung und Staatennachfolge in der neueren Volkerrechtspraxis Springer Berlin Heidelberg 2010 ISBN 978 3 642 10270 7 S 402 Vgl hierzu Oliver Dorr Die Inkorporation als Tatbestand der Staatensukzession 1995 S 110 f Wolfgang Benedek Artikel Selbstbestimmung in Adolf Reifferscheid et al Erganzbares Lexikon des Rechts 4 910 2001 S 1 ff Daniel Erasmus Khan Die deutschen Staatsgrenzen Mohr Siebeck 2004 Teil II Kap II Abschn d S 66 ff Gottlieb Schnapper Arndt Funf Dorfgemeinden auf dem Hohen Taunus eine socialstatistische Untersuchung uber Kleinbauernthum Hausindustrie und Volksleben Leipzig 1883 S IV ff Dies ist aber zum Zeitpunkt der Einverleibung juristisch nicht zutreffend gewesen vgl in diesem Zusammenhang insbes Raschhofer Kimminich Die Sudetenfrage S 275 Seiner volkerrechtlichen Natur nach war der Ubergang der Gebietshoheit hinsichtlich des Sudetenlandes Anm von der Tschechoslowakei auf Deutschland im September 1938 nicht Annexion sondern eine Adjudikation durch Grossmachteentscheid auf Grund der Erklarung der Zessionsbereitschaft der Tschechoslowakei vom 21 September 1938 Johannes Frackowiak Hg Nationalistische Politik und Ressentiments Deutsche und Polen von 1871 bis zur Gegenwart Berichte und Studien Nr 64 V amp R Unipress Gottingen 2013 Abschnitt Die deutsche Volksliste als Instrument der nationalsozialistischen Germanisierungspolitik in den annektierten Gebieten Polens 1939 1945 Matthias von Hellfeld Die Genese Europas III Abschn 6 Der Kalte Krieg Nachkriegsordnung Die Offentliche Verwaltung Zeitschrift fur Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik Band 24 1975 S 369 Berhard Kempen Die deutsch polnische Grenze nach der Friedensregelung des Zwei plus Vier Vertrages Lang Frankfurt am Main 1997 ISBN 3 631 31975 4 S 261 Manfred Overesch Die Grundung der Bundesrepublik Deutschland Jahre der Entscheidung 1945 1949 Niedersachsische Landeszentrale fur politische Bildung 1989 S 22 Bulletin des Presse und Informationsamtes der Bundesregierung Deutscher Bundes Verlag 1960 S 2008 Klaus Rehbein Die westdeutsche Oder Neisse Debatte Hintergrunde Prozess und das Ende des Bonner Tabus Lit Verlag Berlin 2006 Politik und Geschichte 6 zugl Diss Univ Hannover 2005 ISBN 3 8258 9340 5 S 93 Gerald Schmitz Tibet und das Selbstbestimmungsrecht der Volker de Gruyter Berlin 2018 S 147 Oliver Dorr Die Inkorporation als Tatbestand der Staatensukzession Duncker amp Humblot Berlin 1995 S 363 ff Stefan Oeter Selbstbestimmungsrecht im Wandel in Zeitschrift fur auslandisches offentliches Recht und Volkerrecht ZaoRV 52 1992 S 741 780 hier S 750 Anm 42 Wolfgang Gieler Hrsg Handbuch der Auslander und Zuwanderungspolitik Von Afghanistan bis Zypern Politik Forschung und Wissenschaft Bd 6 Lit Verlag Munster 2003 S 220 Margret Johannsen Der Nahost Konflikt 2 aktualisierte Auflage VS Verlag Wiesbaden 2009 S 136 Normdaten Sachbegriff GND 4136010 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Annexion amp oldid 234333961