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Besitzergreifung oder Ersitzung bedeutet im Volkerrecht eine Form der Erlangung von Gebietshoheit 1 Inhaltsverzeichnis 1 Formen im Volkerrecht 2 Besitzergreifung im Kirchenrecht 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseFormen im Volkerrecht BearbeitenSystematisch wird unterschieden zwischen dem Erwerb der Gebietshoheit durch Besitzergreifung unbeherrschten Gebiets occupatio imperii beispielsweise in der Kolonialgeschichte von Britisch Neuguinea der Eroberung Annexion durch die fremdes Staatsgebiet von dem Eroberer seiner Staatsgewalt endgultig unterworfen wird debellatio der Invasion die als reine Kriegshandlung nur vorubergehende Rechtswirkungen auslost und der militarischen Besetzung Okkupation von feindlichem Staatsgebiet occupatio bellica die ein von Waffengewalt getragenes aber vom Volkerrecht anerkanntes und geregeltes vorlaufiges Rechtsverhaltnis zwischen der besetzenden Macht einerseits den Landesbewohnern und den ubrigen Staaten anderseits begrundet 2 Der occupatio bellica verwandt ist die occupatio petita eine Besetzung die mit dem besetzten Land vertraglich vereinbart worden ist etwa im Fall der 1918 von Deutschland besetzten Ukrainischen Volksrepublik zuruckgenommen in Art 433 des Versailler Vertrags 3 Verwendet wird ein der occupatio bellica angenahertes Recht auch fur die alliierte Rheinlandbesetzung nach dem Ersten Weltkrieg Besitzergreifung im Kirchenrecht BearbeitenIm kanonischen Recht der romisch katholischen Kirche wird die Ubernahme eines kanonisch verliehenen Amtes als Besitzergreifung bezeichnet etwa die Inbesitznahme einer Pfarrei durch den ordentlich investierten Pfarrer laut can 527 CIC Ahnlich wird die Amtsubernahme durch einen Diozesanbischof und die Einfuhrung eines neuernannten Kardinals in seiner romischen Titelkirche als Besitzergreifung bezeichnet Literatur BearbeitenGeorg von Alten Handbuch fur Heer und Flotte Enzyklopadie der Kriegswissenschaften und verwandter Gebiete Band 2 Bong Berlin 1909 Raimund Friedrich Kaindl Das Ansiedlungswesen in der Bukowina seit der Besitzergreifung durch Osterreich mit besonderer Berucksichtigung der Ansiedlung der Deutschen mit Benutzung der urkundlichen Materialien aus dem Nachlasse von F A Wickenhauser Wagner Innsbruck 1902 Digitalisat der Universitatsbibliothek RegensburgWeblinks BearbeitenUlrike Jureit Herrschaft im kolonialen Raum Territorialitat als Ordnungsprinzip APuZ 15 Juni 2015Einzelnachweise Bearbeiten Anna Katharina Kraemer Ersitzung als Gebietserwerbstitel im Volkerrecht Univ Diss Osnabruck 2016 Max Fleischmann Kriegerische Besetzung fremden Staatsgebiets occupatio bellica In ders Das Volkerrecht Springer Berlin Heidelberg 1925 S 488 497 Artikel 433 Friedensvertrag von Versailles Versailler Vertrag vom 28 Juni 1919 dokumentarchiv deBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Besitzergreifung amp oldid 209745103