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Das Amt Reifenberg fruher Herrschaft Reifenberg war ein Reifenberger dann Bassenheimer und schliesslich Nassauer Amt auf dem Gebiet des heutigen Hochtaunuskreises Hessen Amtssitz war Oberreifenberg es bestand bis 1810 Bassenheimer Palais Der Amtssitz Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Konflikt um die Besitzergreifung durch Nassau Usingen 3 Verwaltungssitz 4 Herzoglich nassauisch Graflich Waldbott Bassenheimsches Amt 5 Literatur 6 EinzelnachweiseGeschichte Bearbeiten nbsp Burg ReifenbergSeit dem 15 Jahrhundert entwickelte sich ein kleines Herrschaftsgebiet des niederadligen Geschlechtes Reifenberg im hohen Taunus Es umfasste Ober und Niederreifenberg Arnoldshain Schmitten und Seelenberg Der letzte Reifenberger Ritter Philipp Ludwig von Reiffenberg ein Kurmainzer Domherr war zuletzt von 1676 bis zu seinem Tod 1686 auf der Veste Konigstein als kurmainzischer Gefangener eingekerkert Mit ihm starb das Adelsgeschlecht aus und die Herrschaft Reifenberg ging als Erbschaft an das Haus der Waldbott von Bassenheim Allerdings befand sich die Herrschaft seit 1681 in Kurmainzer Pfandschaft und verblieb darin bis etwa 1725 1 1781 wird das Amt Reifenberg mit dem ebenfalls Bassenheimer Amt Cransberg in einer Hand vereinigt Mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 fallen die Bassenheimer Amter Reifenberg und Kransberg an Nassau Usingen und in der Folge an das Herzogtum Nassau 1806 Mit der Amterreform in Nassau am 16 Juli 1810 wurde das Amt Reifenberg dem Amt Usingen zugeordnet und ging darin auf Konflikt um die Besitzergreifung durch Nassau Usingen BearbeitenIm Reichsdeputationshauptschluss war 1803 beschlossen worden die reichsritterschaftlichen Gebiete den benachbarten Furstentumern zuzuordnen Furst Friedrich August von Nassau Usingen erliess daher am 3 Januar 1804 ein Besitzergreifungspatent bezuglich der Herrschaft Reifenberg Der Nassau Usinger Amtsmann Justizrat Bruckner wurde mit 5 Ausfertigungen dieses Patentes und 7 bewaffneten Mannern von seinem Amtssitz Kronberg im Taunus ausgeschickt um die 5 Dorfer formlich Nassau Usingen zu unterwerfen Jedoch stiess er auf Widerstand Der Vertreter des Grafen Waldbott von Bassenheim Kammerrat Krebs erklarte lediglich Schmitten und Arnoldsheim seien reichsritterschaftlich Reifenberg selbst aber hatte den Charakter eines eigenen Reichsstandes Damit mussten Schmitten und Arnoldsheim eben Reifenberg als eigenem Reichsstand angegliedert werden und nicht Usingen Bruckner und seine Truppe mussten unverrichteter Dinge abziehen die Patente wurden in allen 5 Dorfern wieder abgehangt Nassau Usingen entsandte nun eine ganze Kompanie die das Amt Reifenberg besetzte Gegen diese Besetzung erklagte Graf Waldbott von Bassenheim vor dem Reichskammergericht am 9 Januar 1804 ein Urteil dass Usingen die Truppen abzuziehen habe was dann auch geschah 1806 trat Nassau Usingen dem Rheinbund bei und aus dem Heiligen Romischen Reich aus Mit dem Ende des Heiligen Romischen Reiches endete auch die Moglichkeit Waldbott von Bassenheims die Eingliederung des Amtes Reifenberg nach Nassau Usingen zu verhindern Am 12 September 1806 reiste Justizrat Bruckner erneut in die 5 Taunusorte Diesmal wurde dem Anschlagen der Besitzergreifungspatente kein Widerstand entgegengesetzt Auch wenn sich Kammerrat Krebs weigerte der Besitzergreifung zuzustimmen setzte Nassau Usingen am folgenden Tag einen nassauischen Oberschulheiss als Amtmann in Reifenberg ein nbsp Burg ReifenbergVerwaltungssitz BearbeitenSitz des Amtmanns war zunachst die Burg Reifenberg und spater das Bassenheimer Palais in Oberreifenberg Herzoglich nassauisch Graflich Waldbott Bassenheimsches Amt BearbeitenWahrend das Amt Reifenberg mit der Eingliederung in das Amt Usingen aufgehort hatte zu bestehen bestanden auch nach der Mediatisierung teilweise Standesvorrechte der Grafen von Waldbott Bassenheim fort Zusatzlich waren die Grafen die grossten Grundbesitzer im ehemaligen Amt Reifenberg Organisatorisch wurden diese Rechte im Herzoglich nassauisch Graflich Waldbott Bassenheimschen Amt verwaltet Raumlich umfasste dieses Amt die ehemaligen Herrschaften Reifenberg und Kransberg also Cransberg Pfaffenwiesbach Wernborn Reifenberg Seelenberg Schmitten und Arnoldshain Die Regelungen in Bezug auf die Waldbott Bassenheim verbleibenden Rechte waren in einem herzoglich nassauischen Organisationsedikt vom 11 19 Juni 1807 2 geregelt Waldbott Bassenheim behielt das Kirchenpatronat der katholischen Kirchen eingeschrankt durch eine Prasentationspflicht beim Herzog Auch die Schullehrer wurden auf gleiche Weise durch den Grafen nach Prasentation ernannt Der Graf behielt das Recht der niederen und mittleren Gerichtsbarkeit einschliesslich der Forstgerichtsbarkeit Weiterhin blieben die graflichen Rechte aus Zehnten und vergleichbaren Abgaben bestehen 3 Daruber hinaus war der Graf grosster Grundeigentumer im Amt Im Bemuhen um eine weitere Vereinheitlichung im Herzogtum Nassau legte die nassauische Regierung dem Grafen mit Schreiben vom 11 September 1823 ein Angebot vor das dieser mit Schreiben vom 2 Juli 1824 annahm Hierdurch gingen alle Rechte in der Rechtsprechung an die herzoglichen Gerichte uber Die Gerichte sollten aber weiter im Namen des Herzoglich nassauisch Graflich Waldbott Bassenheimschen Amtes Recht sprechen Der Graf behielt das Patronatsrecht die Jagdberechtigung und die Zehnten und anderen Reallasten Im Gegenzug fur seinen Verzicht erhielt der Graf eine jahrliche Entschadigungsrente 4 Wahrend der Marzrevolution 1848 wurden die Standesvorrechte aufgehoben und Graf Hugo Waldbott von Bassenheim verblieben nur noch die zivilrechtlichen Einkunfte aus seinem Grundbesitz Das Waldbott Bassenheimsche Amt endete damit 5 In der Reaktionsara wurden diese Anderungen jedoch wieder ruckgangig gemacht Mit Vertragen vom 23 Oktober 1852 und 1 Februar 1853 verkaufte Graf von Bassenheim die Herrschaften Kransberg und Reifenberg an den Gutsbesitzer J F Umber Mit diesem Verkauf gingen nach Auffassung der nassauischen Regierung die standesrechtlichen Vorrechte endgultig unter In den Folgejahren erwarb der nassauische Domanenfiskus die ehemals Waldbott Bassenheimer Besitzungen 6 Literatur BearbeitenJost Kloft Territorialgeschichte des Kreises Usingen Schriften des Hessischen Landesamtes fur Geschichtliche Landeskunde Stuck 32 Elwert Marburg 1971 ISBN 3 7708 0421 X S 191 192 S 210 Zugleich Marburg Univ Diss 1957 Gottlieb Schnapper Arndt Funf Dorfgemeinden auf dem Hohen Taunus eine socialstatistische Untersuchung uber Kleinbauernthum Hausindustrie und Volksleben Memento vom 4 Mai 2013 im Internet Archive Leipzig 1883Einzelnachweise Bearbeiten Gottlieb Schnapper Arndt Funf Dorfgemeinden auf dem Hohen Taunus eine socialstatistische Untersuchung uber Kleinbauernthum Hausindustrie und Volksleben Memento vom 4 Mai 2013 im Internet Archive Leipzig 1883 Zur Kurmainzer Pfandschaft siehe Seite 19 PDF 38 MB das doppelte Datum resultiert daher dass der Herzog und der Mitregent das Edikt zu unterschiedlichen Zeitpunkten unterzeichneten Harry Muzing Die Mediatisierung der ehemaligen reichsunmittelbaren Standesherren und Reichsritter im Herzogtum Nassau Diss 1980 S 108 109 Harry Muzing Die Mediatisierung der ehemaligen reichsunmittelbaren Standesherren und Reichsritter im Herzogtum Nassau Diss 1980 S 156 157 Klaus Wagner Die 48er Revolution im Usinger Land In Klaus Wagner Hrsg Geliebtes Usinger Land Geschichte und Erzahlungen unserer Heimat 1982 ISBN 3 923658 01 X S 29 35 Harry Muzing Die Mediatisierung der ehemaligen reichsunmittelbaren Standesherren und Reichsritter im Herzogtum Nassau Diss 1980 S 158 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Amt Reifenberg amp oldid 228346006