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Das Reichskammergericht war von seiner Grundung im Jahr 1495 unter dem deutschen Konig und spateren Kaiser Maximilian I bis zu seiner Auflosung 1806 neben dem Reichshofrat das oberste Gericht des Heiligen Romischen Reichs Es hatte die Aufgabe ein geregeltes Streitverfahren an die Stelle von Fehden Gewalt und Krieg zu setzen Zuerst hatte das Gericht seinen Sitz in Frankfurt am Main Nach Zwischenstationen in Worms Augsburg Nurnberg Regensburg Speyer und Esslingen am Neckar war es ab 1527 in Speyer und nach dessen Zerstorung infolge des Pfalzischen Erbfolgekriegs von 1689 bis 1806 in Wetzlar ansassig Audienz am Reichskammergericht Wetzlar Conspectus Audientiae Camerae imperialis Kupferstich Frankfurt Main 1750 Stadtische Sammlung Wetzlar Inhaltsverzeichnis 1 Name 2 Geschichte 2 1 Vorgeschichte 2 2 Grundung und Blutezeit im 16 Jahrhundert 2 3 Das Kammergericht in Speyer und Wetzlar 2 4 Ende des Gerichts und Archivierung der Akten 3 Aufbau des Gerichts 4 Zustandigkeit 5 Angewandtes Recht 5 1 Prozessrecht 5 2 Materielles Recht 6 Aufsicht uber das Reichskammergericht 7 Amtstracht 8 Personal des Gerichts 8 1 Prasidenten 8 2 Prasidenten des Wetzlarer Reichskammergerichts 8 3 Kammerrichter 8 4 Assessoren 9 Unterhalt des Gerichts 10 Sitze des Gerichts 11 Rezension 12 Quellen 13 Literatur 14 Weblinks 15 EinzelnachweiseName BearbeitenDas Gericht wird in der Reichskammergerichtsordnung von 1495 in der Praambel als Unser und des Hailigen Reichs Camergericht 1 bezeichnet In den meisten Fallen heisst es in der Ordnung schlicht camergericht oder einige Male auch als unser kql und ksl camergericht Erst seit dem Westfalischen Frieden bzw dem Jungsten Reichsabschied wird verstarkt die Bezeichnung kaiserliches und des Reichs Kammergericht haufig vereinfacht kaiserliches Reichs Kammergericht verwendet und damit der duale Charakter des Gerichts deutlicher betont Die Bezeichnung Reichskammergericht kommt im spaten 18 Jahrhundert gelegentlich in Gebrauch aber niemals in offiziellen Dokumenten und nur selten in der sogenannten Kameralliteratur Wahrend seines Bestehens selbst gab es eine Vielzahl von Bezeichnungen fur das Reichskammergericht Nach Johann Jacob Moser hatte es in den Reichsgesetzen und anderen Staatsschriften folgende Benennungen Ihro Rom Kayserliche und Reichs Cammer Gericht die Kayserliche Cammer die Cammer das Cammer Gericht Judicium Camerae Imperialis Camera Imperialis Camera Judicium Camerale Collegium Camerale etc 2 3 Erst seit dem Werk von Rudolf Smend aus dem Jahr 1911 hat sich die heutige Bezeichnung eingeburgert und wird fast durchgangig in der Literatur verwendet Diese Bezeichnung ist also eine Vereinbarung der Historiker und ist nicht quellentreu da man eigentlich vom Kaiserlichen Reichskammergericht reden musste 4 Geschichte Bearbeiten nbsp Sitz des Reichs kammer gerichts in WetzlarVorgeschichte Bearbeiten nbsp Ruine des Ratshofes zu Speyer 1789 in dem mehrere Reichstage abgehalten wurden rechts die zugemauerte Tur zur Audienzstube des Reichskammergerichts in Speyer Aquarell von Franz StoberDie Konige und Kaiser des Heiligen Romischen Reiches waren zugleich auch die obersten Gerichtsherren des Reiches Alle Rechtsstreitigkeiten konnten vor den Konig gebracht werden und dieser konnte alle Verfahren an sich ziehen und selbst entscheiden Zur Entlastung des Konigs aufgrund der grossen Anzahl an Prozessen schuf Friedrich II im Mainzer Landfrieden von 1235 das Amt des Hofrichters und ordnete diesem eine eigene Hofgerichtskanzlei zu Zu Beginn des 15 Jahrhunderts wurde neben dem kaiserlichen Hofgericht ein weiteres Gremium geschaffen das den Kaiser in den bei diesem verbleibenden Fallen in camera d h nicht offentlich beriet Dieses Gremium erhielt schnell den Namen Kammergericht und der spatere Kaiser Friedrich III gab 1451 das alte Hofgericht ganz zugunsten dieses Kammergerichts auf 5 Die Abhangigkeit des Kammergerichts vom Kaiser wurde von den Reichsstanden immer wieder bemangelt Daneben gab es auch immer wieder Klagen uber die Vernachlassigung der Rechtsprechung im Allgemeinen und die Art ihrer Ausfuhrung im Besonderen Diverse politisch motivierte Reformprojekte gab es seit 1455 In der ersten Halfte der 1470er Jahre gab es eine kurze Phase mit regelmassigen Sitzungen des Kammergerichts doch hielt diese nur kurz an und das Kammergericht tagte seit 1475 nur noch sehr sporadisch 6 Als Kaiser Friedrich III auf dem Reichstag in Frankfurt 1486 nach der Wahl seines Sohns Maximilian zum romisch deutschen Konig Hilfe in den Ungarkriegen verlangte machten die Fursten und Kurfursten deren Bewilligung von einer Gerichtsreform und der Landfriedensordnung abhangig Doch gab es bis zum Tod Friedrichs im Jahr 1493 keine Einigung zwischen den Reichsstanden und dem Kaiser der den weitreichenden Forderungen der Stande nicht im gewunschten Umfang nachgeben wollte Schon ein Jahr nach dem Tod Friedrichs nahm das jahrelang nicht mehr in Erscheinung getretene Kammergericht seine Arbeit wieder auf zunachst wie bisher an den Aufenthaltsorten des Konigs und schliesslich in Worms wahrend des dortigen Reichstags Smend bringt diese Wiederbelebung des Gerichts mit dem Eintritt des Mainzer Erzbischofs Berthold in die Reichsverwaltung in Zusammenhang der damit die vollstandige Reform des Gerichtswesens durch den nachsten Reichstag vorbereiten wollte Maximilian hingegen hoffte demnach dass durch die verstarkte Tatigkeit des koniglichen Gerichts den Reformwunschen der Reichsstande entgegengewirkt werden konnte 7 In der Ausschreibung fur den Reichstag zu Worms 1495 war Maximilian den Standen auch entgegengekommen indem er darin auch die Gericht und Recht ordentlich aufzurichten als Gegenstand der Verhandlungen auffuhrte Dennoch zogen sich die Verhandlungen zu den verschiedenen Reformprojekten neben dem Gericht betraf dies besonders das Reichsregiment und den Landfrieden uber Monate hin Ende Juli nahm Maximilian einen Entwurf der Kammergerichtsordnung an der weitestgehend die Forderungen der Kurfursten und Fursten enthielt Am 3 August wahlte der Reichstag die Assessoren auch als Beisitzer Richter bzw Urteiler bezeichnet und am 7 August wurde die Kammergerichtsordnung zusammen mit den anderen Beschlussen des Reichstags besiegelt 8 Grundung und Blutezeit im 16 Jahrhundert Bearbeiten Das Reichskammergericht war insoweit eine Neuschopfung als das Gericht nun starker von der Person des Konigs gelost wurde Es sollte nicht mehr am Aufenthaltsort des Konigs sondern immer im Reich an einem ihm zugewiesenen Gerichtsort tagen Zum einen eroffnete dies den Reichsstanden mehr Einfluss auf die letztinstanzliche Rechtsprechung da sie nun ebenso wie der Konig Assessoren am Reichskammergericht stellen konnten Gleichzeitig wurde mit der Moglichkeit des Untertanenprozesses ein Instrument geschaffen das die Befugnisse der Landesherren einschrankte Ihre Untertanen konnten nun uber die territorialen Obergerichte hinaus an eine zentrale Instanz appellieren Die erste Reichskammergerichtsordnung begrundete Unser also des Konigs und des Hailigen Reichs Cammergericht Der Erfolg der Reichsstande gegenuber dem Kaiser zeigt sich auch bei den Regelungen fur das Gericht bezuglich Tagungsort einer von der Residenz des Kaisers weit entfernten Reichsstadt Finanzierung und personeller Zusammensetzung Als erste Residenz wurde nicht Worms wo das bisherige Konigliche Kammergericht ansassig und tatig gewesen war sondern die Reichsstadt Frankfurt am Main gewahlt was zwar auf den Widerstand der Stadt stiess aber von den Vertretern der Stadt akzeptiert wurde 9 Erster Kammerrichter in der Geschichte des Reichskammergerichts und damit dessen personelle Spitze war der mit Maximilian I befreundete Graf Eitel Friedrich II von Hohenzollern 10 Nur wenige Wochen nach der Entscheidung fur den Sitz des Gerichts in Frankfurt zog das Gerichtspersonal das sich hauptsachlich aus dem Personal des bisherigen Kammergerichts zusammensetzte im September 1495 nach Frankfurt Am 31 Oktober 1495 wurde das neue Gericht von Maximilian I personlich eroffnet Er nahm Eitel Friedrich und den Beisitzern den Amtseid ab und ubergab dem Kammerrichter den Gerichtsstab als Zeichen seiner Wurde Damit reprasentierte er den Konig Maximilian war erst ab 1508 Kaiser als obersten Gerichtsherrn Der Kammerrichter war dessen dauerhafter Stellvertreter am und im Gericht Er reprasentierte ihn auch im Sinne der Darstellung koniglicher 11 Macht wozu neben dem Gerichtsstab auch der erhohte Thron unter einem Baldachin diente 12 Mit einer ersten Audienz am 3 November nahm das Gericht seine Tatigkeit auf Die Ansiedlung des Gerichts in der selbstbewussten Reichsstadt Frankfurt am Main wurde dort nicht von allen begrusst Die Frankfurter sahen in dem Gericht ein Symbol der alten standisch feudalen Ordnung das aufgrund seiner zeremoniellen Anspruche und Privilegien die stadtische Verfasstheit empfindlich storen konnte Dementsprechend verhielten sich die Frankfurter gegenuber dem Gericht reserviert empfingen es aber standesgemass Ein Versuch Maximilians die finanzielle Ausstattung des Gerichts zu verbessern scheiterte 1497 auf dem Reichstag in Lindau ebenso wie der Versuch das Reichskammergericht auch nach Lindau zu holen 13 Dies gelang auf dem nachsten Reichstag in Worms im April 1497 und nur anderthalb Jahre nach dem Umzug nach Frankfurt wurde der Sitz wieder nach Worms verlegt wo das Gericht am 31 Mai 1497 seine Arbeit wiederaufnahm 14 Die schweizerische Eidgenossenschaft weigerte sich das Reichskammergericht anzuerkennen Dies war ein Grund fur die Spannungen die 1499 zum Schwabenkrieg fuhrten Mit dem Frieden zu Basel wurden die Reichsacht sowie alle Beschlusse und Prozesse des Reiches gegen die Eidgenossenschaft und ihre Verbundeten aufgehoben Damit wurde faktisch anerkannt dass die Eidgenossenschaft nicht zum Geltungsbereichs des Reichskammergerichts gehorte Entgegen den Beschlussen des Reichstags wies Maximilian das Reichskammergericht und das Reichsregiment an ihren Sitz nach Regensburg zu verlegen Nach dem Ende des Reichsregiments Anfang 1502 trat auch das Reichskammergericht nicht mehr zusammen und nahm seine Arbeit erst wieder am 28 April 1503 am neuen Sitz in Regensburg auf Maximilian war es gelungen den Einfluss der Reichsstande auf das Gericht fast vollstandig auszuschalten Er trat sogar wieder selbst als Gerichtsherr auf und beorderte einen Teil des Gerichtspersonals nach Augsburg um den Bayerischen Sukzessionsstreit zu entscheiden was dazu fuhrte dass der Rest des Gerichts in Augsburg im Marz 1504 seine Arbeit erneut einstellte und nach Regensburg zuruckkehrte 15 1509 wurde das Gericht nach Worms verlegt 1511 wurde die Arbeit wegen der sich ausbreitenden Pest in der Stadt fur einige Monate in die Stadt Speyer verlegt Mit dem Amtsantritt Kaiser Karl V und der Wiederbelebung des Reichsregiments kam das Gericht nach Nurnberg und dann infolge der Reformationswirren nach Esslingen 1526 wurde auf dem Reichstag von Speyer beschlossen das Reichskammergericht von Esslingen nach Speyer zu verlegen 16 Das Kammergericht in Speyer und Wetzlar Bearbeiten Das Gericht hatte ab 1527 seinen Sitz in Speyer im fruheren Speyerer Ratshof in der Nahe des Kaiserdoms Im Jahr 1530 wurde Speyer dann zum dauerhaften Sitz des Reichskammergerichts erklart Im Sommer 1555 wich das Gericht wegen einer Seuche nach Esslingen aus Nach der Zerstorung Speyers im Pfalzischen Erbfolgekriegs tagte das Gericht ab 1689 in Wetzlar Hierfur stellte die Stadt Wetzlar 1693 das ehemalige Rathaus als Tagungsort zur Verfugung Hier tagte es bis 1756 Dann zog das Gericht 1756 in das gegenubergelegene durch Kriegsschaden des Zweiten Weltkriegs heute verschwundene Herzogliche Haus 17 18 Nachdem das Kammergericht in das Herzogliche Haus umgezogen war beherbergte das alte Gebaude Kanzlei und Archiv 19 Hier schrieb sich Johann Wolfgang von Goethe von Mai bis September 1772 als Praktikant beim Reichskammergericht ein 20 Ab 1782 diente das Ingelheim sche Palais bis zur Auflosung des Alten Reichs im Jahr 1806 als Sitz des Reichskammergerichts 21 1693 nutzte das Reichskammergericht in Ermangelung eigener Gebaude das Rathaus als Tagungsort 19 nbsp Altes Rathaus Wetzlar nbsp Wappen Wetzlars mit dem Reichsadler am alten Rathaus nbsp Von Ingelheim sches Palais Wetzlar Gebaude des Reichkammmergerichts 1782 1806Untergebracht war das Gericht zunachst in dem 1660 erbauten Rathaus auf dem Fischmarkt der spateren Alten Kammer die heute noch den Reichsadler tragt Dann zog das Gericht in das gegenubergelegene durch Kriegsschaden heute verschwundene Herzogliche Haus 22 18 in der Nahe des Domes und spater in ein Gebaude das sich an der Stelle des alten Postamtes befand 20 Das in einem einfachen Gebaude untergebrachte Gericht sollte im 18 Jahrhundert einen reprasentativeren Amtssitz erhalten zu dem es aber nie kam Mehrere Architekten darunter Anselm Franz Reichsfreiherr von Ritter zu Groenesteyn oder Johann Valentin Thomann lieferten dazu Entwurfe Auch Balthasar Neumann beschaftigte sich zwischen 1732 und 1739 mit der Planung eines Neubaus 23 Ende des Gerichts und Archivierung der Akten Bearbeiten Am 6 August 1806 legte Kaiser Franz II die Krone des Reiches nieder und entband zudem zugleich Churfursten Fursten und Stande und alle Reichsangehorigen insonderheit auch die Mitglieder der hochsten Reichsgerichte und die ubrige Reichsdienerschaft von ihren Pflichten 24 Am nachsten Tag schrieb er an den damaligen Kammerrichter Meinen Kaiserlichen Reichskammer Richter Grafen von Reigersberg zu Wien und gab diesem die Auflosung des Reichskammergerichts infolge des Endes des Reiches bekannt 25 und gab dem Kammerrichter den Auftrag den Gerichtspersonen die Auflosung des Reichsverbandes und die Entlassung aus ihren Pflichten mitzuteilen 26 Nach der Auflosung des Reichskammergerichts wurden die Unterlagen des Gerichts in Wetzlar gesammelt Bis 1808 lagen sie dort und ehemalige Mitarbeiter des Gerichts begannen mit der Erschliessung 1815 ubernahm Preussen die Verwaltung der Bestande und alle noch unerledigten Prozesse wurden ebenfalls in diesem Jahr an die neuentstandenen Obergerichte der Bundesstaaten uberwiesen 27 Durch einen Beschluss der Bundesversammlung des Deutschen Bundes wurde eine Archivkommission eingerichtet die die Aufbewahrung und Auslieferung der Akten der abgeschlossenen Prozesse an die nun zustandigen Bundesstaaten ubernehmen sollte So sollten die Akten aus erstinstanzlichen Verfahren an den Bundesstaat gehen in dem der Beklagte seinen standigen Wohnsitz hatte Die Gerichtsakten aus Appellationsverfahren gingen an den Bundesstaat auf dessen Gebiet sich die Vorinstanz befand Diese Auslieferung dauerte bis 1852 die preussischen Archivakten wurden bis 1924 weiterhin in Wetzlar aufbewahrt 25 In Wetzlar verblieb ausserdem der sogenannte Untrennbare Bestand der sich u a aus den Prozessakten der nicht zum Territorium des Deutschen Bundes gehorigen ehemaligen Reichsgebiete den internen Akten des Gerichts und der Verwaltung und vor allem aus den Urteilsbuchern ab 1573 und den umfangreichen Sitzungsprotokollen der Kammergerichtssenate zusammensetzt 28 Aufbau des Gerichts BearbeitenNach mittelalterlicher Tradition stand dem Gericht der sogenannte Kammerrichter vor der die Funktion eines Gerichtsprasidenten ausubte Der Kammerrichter musste kein gelehrter Jurist sein sondern ein reichsunmittelbarer Adliger der vom Kaiser fur dieses Amt bestimmt wurde Der Kammerrichter leitete die als Audienzen bezeichneten offentlichen Sitzungen des Gerichts fuhrte die Dienstaufsicht uber die Assessoren und legte fest welche Falle welchen Assessoren zur Entscheidung zugewiesen wurden Die eigentlichen Urteile fallten die Assessoren Cameralen Beisitzer Urteiler Ihre Anzahl schwankte im Laufe der 300 jahrigen Geschichte des Gerichts Die Entscheidungen wurden in Beratungsgruppen gefallt Fur minderwichtige Entscheidungen berieten meist vier Assessoren an Endurteilen mussten acht Assessoren mitwirken in ganz wichtigen Fallen kamen alle Assessoren zusammen In einer Beratergruppe waren zwei Assessoren Referens und Correferens dafur zustandig die Falle genauer zu besehen und Urteilsvorschlage samt Gutachten Voten auszuarbeiten die anschliessend von allen anwesenden Assessoren beraten und beschlossen wurden Es gab meist je eine Urteilergruppe zu acht Assessoren die in der Audienz schnell zu fallende prozessuale Urteile trafen eine Urteilergruppe die dringliche Sachen ausserhalb der Audienz bearbeitete und eine Urteilergruppe die in Standardfallen entschied Von den Assessoren wurden je einer von den Kurfursten an das Gericht entsandt Der romisch deutsche Konig benannte fur Burgund und Bohmen je zwei und jeder der 1500 und 1512 gebildeten Reichskreise durfte ebenfalls einen Beisitzer zum Reichskammergericht entsenden Ausserdem wurden die letzten beiden Sitze auf Vorschlag der Reichskreise durch den Reichstag gewahlt so dass die Assessoren des Reichskammergerichts zur Halfte aus Vertretern der Reichskreise bestanden Auch als 1555 die Anzahl der Beisitzer auf 24 erhoht wurde blieb die Rolle der Reichskreise entsprechend ihrer Wichtigkeit fur den Landfrieden erhalten Seitdem durfte jeder Reichskreis einen ausgebildeten Juristen und einen Vertreter der Reichsritterschaft entsenden also jetzt zwei Vertreter Nach dem Westfalischen Frieden in dem die Anzahl auf 50 erhoht wurde und dem Jungsten Reichsabschied wurde die Halfte der Assessoren mit Vertretern der Reichskreise besetzt Auch wurde nach 1648 darauf geachtet dass die beiden Konfessionsgruppen jeweils einen der beiden Senatsprasidenten stellten sowie 26 der 50 Gerichtsassessoren katholisch und 24 evangelisch waren 29 Neben Kammerrichter und Assessoren dem eigentlichen Gericht gehorte zum Reichskammergericht noch die Kammergerichtskanzlei Die Kanzlei war fur die Fuhrung der Gerichtsbucher die Archivierung der bei Gericht eingereichten Schriftstucke und die formelle Erstellung und Zusendung von Urteilen und sonstigen gerichtlichen Briefen zustandig Die Kanzlei war organisatorisch vom Gericht unabhangig Anders als das Gericht das uber den Kammerrichter unmittelbar vom Kaiser abhangig war unterstand die Kanzlei uber den Kanzleiverwalter dem Kanzler des Reiches dem Kurfursten von Mainz Zustellungen von ausgehenden Ladungen Mandaten oder sonstige Gerichtsbriefen erfolgte durch zwolf Reichskammergerichtsboten die durch den Botenmeister gefuhrt wurden oder durch am Gericht immatrikulierte Notare 30 Weiterhin waren am Gericht Anwalte Procuratoren Advokaten tatig Der anwaltliche Vertreter des Konigs hiess Fiskal Zustandigkeit BearbeitenWie bereits erwahnt war das Reichskammergericht fur die Einhaltung des Landfriedens zustandig Die Reichsstande durften nicht mit Waffengewalt gegen andere Stande vorgehen Geschah dies doch konnte der Fiskal ein Strafverfahren gegen den Landfriedensbrecher einleiten Diese Kompetenz stand neben dem Angegriffenen auch dem Kammergericht von Amts wegen in eigener Initiative zu Im Laufe der Zeit dehnte der Reichsgesetzgeber den Begriff des Landfriedens immer weiter aus So wurden uber die Bekampfung der Fehde hinaus gewaltsame Religionskonflikte Aufstande und Aufruhr der Untertanen Taten herrenloser Soldner und Raub und Diebstahl durch landschadliche umherziehende Leute oder Banden als Landfriedensbruch definiert so dass uber die Wahrung des Landfriedens diese Taten ebenfalls dem Reichskammergericht zugeordnet wurden 31 Auch war das Reichskammergericht fur die Verhangung der Reichsacht und in allen fiskalischen Klagen zustandig 26 Weiterhin war das Reichskammergericht als oberstes Gericht im Reich fur die Uberprufung von zivilrechtlichen Urteilen erster Instanz zustandig Dies geschah uber die Appellation Fuhlte sich ein Untertan eines Reichsstandes durch ein Urteil eines unteren Gerichts verletzt so konnte er im Rahmen eines Untertanenprozesses ans Reichskammergericht appellieren Allerdings musste er den Instanzenzug einhalten Bestand neben einem unteren noch ein territoriales Obergericht so musste er zunachst an diese mittlere Instanz appellieren bevor er sich ans Reichskammergericht wenden konnte Da die unteren Instanzen meist in die Zustandigkeit der Reichsfursten freien Reichsstadte und anderer Reichsstande fielen sahen diese in der konkurrierenden Rechtsprechung des Reichskammergerichts einen Eingriff in ihre Herrschaftsrechte Sie suchten Appellationen aus ihrem Herrschaftsgebiet an das Reichskammergericht daher moglichst zu unterbinden Gegen Geldzahlungen oder andere Dienstleistungen erlangten die meisten von ihnen bis zum Ende des alten Reichs ein kaiserliches Privileg das sogenannte Privilegium de non appellando das ihren Untertanen den Gang zum Reichskammergericht entweder ganz oder teilweise untersagte Galt dies fur alle Streitsachen handelte es sich um ein so genanntes privilegium illimitatum war das Verbot der Appellation dagegen auf Falle bis zu einem gewissen Streitwert begrenzt so sprach man von einem privilegium limitatum In Strafsachen uber mittelbare Reichsangehorige war das Reichskammergericht nicht erstinstanzlich zustandig Die sogenannte Blutgerichtsbarkeit lag bei den jeweiligen Landesherren der Territorien Das bedeutet dass Untertanen vor dem Reichskammergericht z B nicht wegen Hexerei angeklagt werden konnten Gleichzeitig waren Strafverfahren einstufig aufgebaut da als wichtigstes Beweismittel das Gestandnis galt In diesem Fall erschien es uberflussig einem Straftater der seine eigene Schuld zugegeben hatte ein Rechtsmittel gegen das untergerichtliche Urteil an die Hand zu geben Deshalb waren seit 1530 Appellationen in Strafsachen an das Reichskammergericht verboten In diesen Fallen konnte vor dem Reichskammergericht nur mit den Rechtsmitteln der Nichtigkeitsklage und des Mandatsprozesses gegen das Urteil vorgegangen werden Im Falle der Nichtigkeitsklage wurde nicht die sachliche Unrichtigkeit des Urteils sondern nur die rechtmassige Prozessfuhrung gerugt Der Mandatsprozess bot den Klagern die Moglichkeit im Rahmen einer einstweiligen Anordnung vorlaufigen Rechtsschutz gegen die Strafverfolger zu erlangen wenn auch hier Verfahrensfehler vorlagen und dem Klager ein nicht wieder gutzumachender Schaden drohte 32 Unabhangig von diesen Appellationsbeschrankungen konnte aber jeder Untertan eines Reichsstands sich an das Reichskammergericht wenden wenn ihm die Rechtsprechung durch die territorialen Untergerichte verweigert worden war Grundsatzlich war das Reichskammergericht also ein Appellationsgericht Ausnahmsweise konnte es aber auch in erster Instanz tatig werden Dies war immer der Fall wenn ein Gerichtsverfahren gegen reichsunmittelbare Fursten oder freie Reichsstadte gefuhrt werden sollte z B in Familienrechts oder Erbstreitigkeiten Bei Besitzstreitigkeiten konnte das Reichskammergericht zudem in erster Instanz gegen jeden angerufen werden der nicht reichsunmittelbar war z B Bauern oder Stadteburger Angewandtes Recht BearbeitenProzessrecht Bearbeiten Prozessual verhandelte das Reichskammergericht nach den Bestimmungen der Reichskammergerichtsordnungen Das waren Gesetze die vom Kaiser zusammen mit dem Reichstag verabschiedet wurden In der 300 jahrigen Geschichte gab es eine Vielzahl an Reichskammergerichtsordnungen Wichtige Ordnungen waren die von 1555 33 und der Jungste Reichsabschied von 1654 Daneben wurden durch die als Reichsabschied bezeichneten Beschlusse des Reichstags Prozessrechtsbestimmungen erlassen Auch das Reichskammergericht selbst bildete das fur es geltende Prozessrecht fort in dem es zu bis dahin noch ungeklarten Prozessrechtsfragen sogenannte Gemeine Bescheide erliess Das waren Urteile die besagten wie das Gericht in solchen prozessualen Konstellationen handeln werde Das in den Reichskammergerichtsordnungen Reichsabschieden und Gemeinen Bescheiden festgelegte Prozessrecht wurde aber meist nicht aus dem Nichts geschaffen Diese Rechtsbestimmungen fundierten ihrerseits auf dem Gemeinen Recht Das Gemeine Recht ist zum einen das Recht der katholischen Kirche das Corpus Iuris Canonici Die romisch katholische Kirche war im Mittelalter und auch noch wenn auch schwindend in der fruhen Neuzeit die organisatorisch und kulturell am hochsten entwickelte Institution Sie hatte ein schon seit langem effizientes Gerichtswesen das als Vorbild fur die meisten obersten Gerichte Europas galt Die Prozessrechtsregelungen die fur die Kirchengerichte galten waren im Mittelalter und in der fruhen Neuzeit wissenschaftlich an den Universitaten bearbeitet worden Jeder Jurist lernte diese Gesetze und wendete sie in der Praxis an Genauso war es mit weltlichem Recht das noch aus dem antiken romischen Reich uberkommen war Corpus Iuris Civilis das ebenfalls im Mittelalter wissenschaftlich bearbeitet worden war An dem romisch kanonischen Recht orientierten sich also die gesetzlichen Bestimmungen fur die Judikatur des Reichskammergerichts genauso wie diese das Reichskammergericht selbst bei der Entscheidungsfindung beachtete Im Prozess galt der Schriftlichkeitsgrundsatz quod non legitur non creditur bzw quod non est in actis non est in mundo jedes Argument und jeder Antrag musste als Brief an das Gericht gesandt werden was oft zu Verfahrensverzogerungen fuhrte Zwar gab es bereits ein Versaumnisverfahren das die Moglichkeit bereitstellte den Prozessgegner der seine prozessualen Handlungen nicht vornehmen wollte zu zwingen jedoch war dieses Versaumnisverfahren sehr umstandlich und langwierig Manche Prozesse z B der Munstersche Erbmannerstreit dauerten somit viele Jahrzehnte lang oder gelangten nie zu einer Entscheidung Ein weiteres Problem war die Durchsetzung kammergerichtlicher Urteile Das Reichskammergericht konnte lediglich bei Nichtbefolgung seiner Urteile auf Antrag der obsiegenden Partei Strafen aussprechen die Urteile aber nicht mittels hoheitlicher Vollstreckungsorgane im Wege des staatlichen Zwangs durchsetzen Derjenige der ein Urteil des Reichskammergerichts erlangt hatte musste zu anderen Behorden des Reichs bzw zu territorialen Herrschaftstragern gehen und dort um Hilfe ersuchen Der Erste der den Prozess vor dem Reichskammergericht systematisch darstellte war Noe Meurer in seiner Schrift Practica von dess Cammer Gerichts Ordnung vnd Process 1566 34 Meurer war am Reichskammergericht in Speyer ab 1549 zunachst als Advokat und Notar und dann von 1557 bis 1563 als Assessor tatig 35 Materielles Recht Bearbeiten Inhaltlich standen dem Gericht keine Reichsgesetze wie die Reichskammergerichtsordnungen oder die Reichsabschiede zur Verfugung sondern es urteilte nach dem Gemeinen Recht das nicht nur prozessrechtliche Bestimmungen sondern auch materiell rechtliche Bestimmungen enthielt Die Grundlage des Gemeinen Rechts war das Corpus iuris civilis Diese praktische zeitgemasse Anwendung des Romischen Rechts in Wissenschaft und Praxis bezeichnet man als usus modernus pandectarum Zwar besagte die Reichskammergerichtsordnung von 1495 dass Partikularrecht insbesondere Stadt und Landrecht und Gewohnheitsrecht dem Gemeinen Recht vorgehen sollte jedoch nur wenn es von einer Prozesspartei vorgetragen wurde und diese die Wirksamkeit beweisen konnte Dies geschah eher selten und das Reichskammergericht wandte die gewohnheitsrechtlichen Regeln daher sehr zuruckhaltend an Indem das Reichskammergericht das Gemeine Recht anwandte verdrangte es das zuvor in Deutschland geltende Gewohnheitsrecht Damit beforderte es das Eindringen des wissenschaftlich bearbeiteten Gemeinen Rechts in die Rechtspraxis sog Rezeption des Gemeinen Rechts Dies ist ein wichtiges historisches Verdienst des Reichskammergerichts Die Spruchpraxis in Bauernprozessen wurde in einer umfangreichen Bauernrechtsliteratur dargestellt kommentiert und verbreitet Aufsicht uber das Reichskammergericht BearbeitenAuf dem Konstanzer Reichstag von 1507 wurde erstmals eine Uberprufung des Gerichts angeordnet die 1508 in Regensburg dem damaligen Sitz des Reichskammergerichts durchgefuhrt wurde Seit der Reichskammergerichtsordnung von 1521 bezeichnete man eine solche Uberprufung als Visitation 36 Visitationen des Kammergerichtes waren vorgesehen um Missstande zu beseitigen So war auch eine Kommission 1771 nach Wetzlar gekommen bestehend aus zwei Reichskommissaren und 24 Subdeligierten die von den Reichsstanden ernannt waren Dazu kamen Sekretare und Kanzlisten 20 Siehe ReichskammergerichtsvisitationAmtstracht Bearbeiten nbsp Assessor Johann Ulrich von Cramer in AmtstrachtAlle Richter trugen eine spanische Tracht bestehend aus schwarzen Umhangen mit Tressen und Borten besetzt weissen Spitzenjabots und Zierdegen Als Kopfbedeckung dienten eine Allongeperucke und ein schwarzer Hut mit runder Krempe Personal des Gerichts BearbeitenGeleitet wurde es von einem Kammerrichter und zwei Prasidenten Diese drei Amter wurden vom Kaiser vergeben Die eigentliche Behorde stellten die Assessoren dar deren Zahl standig schwankte 37 Das Direktorium des Kamerakollegiums bestehend aus dem Kammerrichter und den Prasidenten wurde ausschliesslich vom Kaiser ernannt 38 Das gesamte Personal des Kammergerichtes umfasste zur Zeit Goethes mit Angehorigen und Bediensteten etwa 900 Personen was bedeutete dass im damaligen Wetzlar fast jeder vierte zum Reichskammergericht gehorte 20 Ein weites Feld nahmen auch die Prozesse der Cameralen Gerichtsangehorige ein welche diese gegen die Wetzlarer Burger fuhrten Denn sowohl die Reichskammergerichtsordnung von 1555 wie auch der jungste Reichsabschied von 1654 gewahrte den Angehorigen des Gerichts besondere Freiheiten Dazu gehorte auch die Freiheit von anderer GerichtBzweng Die Cameralen prozessierten deshalb ihre alltaglichen Streitigkeiten mit den Wetzlarer Burgern vor dem Reichskammergericht aus Obwohl Wetzlar im Jahre 1695 auf etwa 3200 Einwohner kam und die Zahl der Gerichtsangehorigen im Jahre 1703 mit zusammen 113 Personen angegeben wird waren an den Prozessen welche in der Wetzlarer Zeit des Reichskammergerichts gefuhrt wurden die Gerichtsangehorigen mit etwa 2 5 beteiligt Prasidenten Bearbeiten Fur den Vorsitz der im 16 Jahrhundert gebildeten zwei Senate wurden vom Kaiser die Stellen der Kammergerichtsprasidenten geschaffen die paritatisch jeweils mit einem katholischen und einem evangelischen Kandidaten besetzt wurden Sie leiteten das Richterkollegium 39 nbsp Eitel Friedrich von Zollern1495 1496 Eitel Friedrich von Zollern 40 1510 1519 Graf Bernhard III von Eberstein 1519 Johann von Hattstein 1546 deutscher Johanniter Grossprior 41 1521 1535 Graf Adam von Beichlingen 1538 1546 1555 Graf Wilhelm IV von Eberstein 1497 1562 1555 1557 Johann IV von Hoya Furstbischof von Osnabruck 1553 Munster 1566 und Paderborn 1568 1529 1574 1562 1564 Graf Schweikhard von Helfenstein Freiherr von und zu Gundelfingen 1539 1599 um 1569 Freiherr Georg Theseres von Fraunhofen 1591 um 1580 83 Freiherr Cuno von Winnenberg und Beilstein um 1591 Graf Georg III von Helfenstein Freiherr von und zu Gundelfingen 1571 1607 um 1603 Graf Froben Christoph von Helfenstein Freiherr von und zu Gundelfingen 1573 1622 1629 1644 Moritz Freiherr von Buren 1604 1661 1649 1670 Johann Eusebius Fugger 1617 1672 1664 1670 wird als Prasident auch Johann XXV von Dalberg genannt Es ist aber nicht klar ob er das Amt auch angetreten hat 42 Prasidenten des Wetzlarer Reichskammergerichts Bearbeiten 1 Prasidenten des romisch katholischen Bekenntnisses 1671 1693 Freiherr Philipp Franz Eberhard von Dalberg 1635 1693 1694 1697 Graf Carl Ferdinand zu Manderscheid 1697 1698 1730 Graf Franz Adolf Dietrich von Ingelheim 1659 1742 1742 1742 Graf Ambrosius Franz Dietrich Christian Adalbert von und zu Virmont und Bretzenheim 1684 1744 1743 1757 Freiherr Philipp Carl Anton von Groschlag zu Dieburg 1757 1763 Graf Franz Joseph Spaur von Pflaum und Valeur 1725 1797 1763 1777 Graf Rudolf Waldbott von Bassenheim 1731 1805 1778 1790 Freiherr Adolf von Trott 1791 1797 Graf Philipp Karl zu Oettingen Wallerstein 1759 1826 1797 1803 Graf Heinrich von Reigersberg 1770 1865 1804 1806 Freiherr Adam Friedrich Schenk von Stauffenberg 1767 1808 2 Prasidenten des Augsburger Glaubensbekenntnisses 1688 1698 Graf Johann Anton von Leiningen Westerburg 1699 1723 Graf Friedrich Ernst von Solms 1671 1723 1724 1764 Graf Karl von Wied Runkel 1684 1764 1765 1772 Burggraf Christian Albrecht Casimir von Kirchberg zu Sayn und Wittgenstein 1726 1772 1772 1800 Freiherr Johann Siegmund Carl von und zu Thungen 1730 1800 1800 1806 Freiherr Franz Paul Christoph von Seckendorff 1750 1823 Quelle Georg Schmidt von Rhein Das Reichskammergericht in Wetzlar 5 Kammerrichter Bearbeiten Der Kammerrichter war ein vom Kaiser ernannter Angehoriger des Reichsadels der das Gerichtspersonal anfuhrte und das Gericht nach aussen reprasentierte Seine Aufgabe bestand darin die aussere Ordnung des Gerichts aufrechtzuerhalten und die Prozesse zur Bearbeitung an die verschiedenen Assessoren zu verteilen Er leitete zunachst auch die Sitzungen des Gerichts 39 Nr Name Amtszeit0 1 Eitel Friedrich von Zollern 1495 14960 2 Jakob von Baden 1496 14990 3 Adolf von Nassau 1500 15010 4 Wiguleus Froschl 1503 1504 1507 15080 Adolf von Nassau 2 Mal 1509 15110 5 Sigismund von Fraunberg 1512 15180 6 Adam von Beichlingen 1521 15350 7 Johann von Pfalz Simmern 1536 15390 8 Johann von Montfort 1541 15470 9 Wilhelm Werner von Zimmern 1548 155510 Johann von Hoya 1556 155711 Michael Helding 1558 156112 Friedrich von Lowenstein 1562 156813 Simon Schard 1566 157313 Marquard von Hattstein 1569 158114 Philipp von Winneberg 1582 158315 Eberhard von Dienheim 1584 161016 Philipp Christoph von Sotern 1611 165217 Wilhelm von Baden 1652 167618 Johann Hugo von Orsbeck 1676 171019 Franz Alexander von Nassau Hadamar 1711 000020 Froben Ferdinand von Furstenberg Mosskirch 1717 172121 Philipp Karl von Hohenlohe Bartenstein 1722 172922 Franz Adolf Dietrich von Ingelheim 1730 174223 Ambrosius Franz von Virmont 1742 174424 Karl Philipp Franz zu Hohenlohe Bartenstein 1746 176325 Johann Hermann Franz von Pape 1756 177425 Franz Joseph Spaur von Pflaum und Valeur 1763 179726 Philipp Karl zu Oettingen Wallerstein 1797 180127 Heinrich Alois von Reigersberg 1803 1806 Quelle Rudolf Smend Das Reichskammergericht 43 Assessoren Bearbeiten Entgegen der heute ublichen Bedeutung des Wortes Gerichtsassessor gehorten die Assessoren des Reichskammergerichts zu den Spitzenbeamten in der Amterhierarchie des Alten Reiches in Funktion und Rang vergleichbar den Richtern unserer heutigen Bundesgerichte 44 Die juristische Arbeit am RKG leisteten 16 spater 50 vorgesehene Assessoren 45 oder Beisitzer an deren Bestellung die Reichsstande beteiligt waren 46 Die einzelnen Falle wurden jeweils in einem Senat der vier bis sechs Assessoren umfasste bearbeitet Das Gericht verhandelte in Abwesenheit der Parteien schriftlich und dieser an sich langsame Weg brachte es mit sich dass in jedem Jahr eine Reihe von Fallen nicht erledigt werden konnte 20 Schon um 1500 hatte sich ein kompliziertes Verfahren zur Besetzung des Kameralkollegiums herausgebildet in dem die dualistische Struktur der Reichsverfassung mit dem Gegenuber von Kaiser und Reichsstanden zum Ausdruck kam Die Besetzung der Assessorate erfolgte auf Grund des sogenannten Prasentationssystems einem Vorschlagsverfahren an dem ausser dem Kaiser samtliche Kurfursten und alle Reichskreise beteiligt beteiligt waren 38 Die Beteiligung der Reichsstande an der Wahl der Assessoren bedeutete faktisch einer Teilung der Jurisdiktionsgewalt 47 48 Sie sollten zur einen Halfte aus an Universitaten ausgebildeten Juristen mit akademischem Grad und zur anderen aus Adeligen mindestens aus dem Rittertum stammend bestehen Spater wurde auch fur die adeligen Besitzer ein rechtswissenschaftliches Studium gefordert Die Assessoren sollten ihr Amt als eine Vollbeschaftigung verstehen und keiner anderen Tatigkeit nachgehen 46 Das Amt eines Assessors am hochsten Reichsgericht war ein so erstrebenswertes Karriereziel dass gerade in der Wetzlarer Zeit um diese hohe Richterposition kein Mangel an Bewerbern war 49 zudem dies oft ein Sprungbrett einer weitergehenden Karriere darstellte Doch zu Goethes Zeit waren jedoch von den vorgesehenen 25 Stellen nur 17 besetzt Da das Reichskammergericht durch die Reichsstande finanziert wurde und die schleppend eingehenden Mittel auch nie ausreichten kam es dass die Zahl der Assessoren niemals fur die 230 bis 250 jahrlich eingehenden Prozesse ausreichte 20 Goethe bemerkte hierzu dass man bei den westfalischen Friedensunterhandlungen zwar erkannt hatte dass die Zahl der Assessoren nicht ausreichend war um jene Sisyphische Last zu bewaltigen und vom Platze zu bewegen Die Zahl der vorgesehenen funfzig Assessoren wurde nie erreicht man begnugte sich mit der Halfte weil der Aufwand zu gross schien allein hatten die Interessenten samtlich ihren Vorteil bei der Sache gesehen so ware das Ganze gar wohl zu leisten gewesen Um funfundzwanzig Beisitzer zu besolden waren ungefahr einhunderttausend Gulden notig wie leicht hatte Doppelte herbeigeschafft werden 50 Diese Umstande waren die Ursachen der sprichwortlichen Langsamkeit des Kammergerichtes Goethe schrieb hierzu in Dichtung und Wahrheit Damals konnten jahrlich etwa 200 Falle erledigt werden Einzelne Verfahren zogen sich dagegen uber lange Zeit hin so war zum Beispiel ein Prozess zwischen Nurnberg und Brandenburg der 1526 begonnen wurde 1806 bei der Auflosung des Gerichtes noch nicht beendet 20 Bekannte Assessoren waren u a Johann von Albini lt Franz Joseph von Albini 51 52 1775 1787 fur den Frankischen Reichskreis Friedrich Ludwig von Berger Johann Franz Aegidius von Beaurieux zu Schonbach von Borie 53 Joachim Andreas von Bernstorff 664 1710 fur den obersachsischen Kreis 54 Konrad Braun 1533 1535 Beisitzer und Leiter der Kanzlei am Reichskammergericht dann wieder ab 1536 1545 Christian Philipp Brinck 1688 1709 55 Franz Frosch 1530 1532 56 Karl Albert von Kamptz Georg Melchior von Ludolf Johann Ulrich von Cramer Erich Volkmar von Berlepsch Karl Friedrich August von Dalwigk ab 1800 Friedrich Wilhelm von Danckelmann Nicolaus Everhardus 57 Hulderich von Eyben 1678 1680 Egid Joseph Karl von Fahnenberg 1790 1796 Christian Hartmann Samuel von Gatzert ab 1779 Otto Heinrich I von Gemmingen Hornberg Hans Adam Gienger von Wolfseck Johann Georg von der Grun 1618 1624 fur Kurpfalz 58 Johann Christoph von der Grun 59 1775 1787 Valentin Ferdinand von Gudenus ab 1724 Johann Heinrich von Harpprecht seit 1772 zugleich Reichspfennigmeister am Reichskammergericht Hartmannus Hartmanni ab 1556 Matthias von Held ab 1526 Johann Sebastian von Hirnheim ab 1521 Wiguleus Hund 1548 1551 Wolfgang Hunger ab 1549 Franz Jugert 1615 1623 bzw 1628 entlassen Jakob Lampadius Abraham Loscher 1559 1567 Erich Mauritius ab 1682 Joachim Mynsinger von Frundeck 1548 1556 Christian Nettelbladt 17444 wegen Korruption entlassen Johann IV von Osnabruck ab 1533 Johann Wilhelm Riedesel zu Eisenbach 1746 1770 Raphael Seiler 60 Caspar Schober 1529 1532 Franz Joseph von Stein ab 1799 Johann von Ulmenstein 1740 1751 61 Eberhard Wambolt von Umstadt 1573 1587 Ignatius Ferdinand von Vogelius Johann Joseph von Weinbach 62 ab 1777 Viglius Zuichemus ab 1535 fur Karl V Weitere RKG Assoren bei Thesaurus Personarum 63 Unterhalt des Gerichts BearbeitenNachdem die Reichsstande bei der Wahl der Assessoren mitwirkten sollten sie sich entsprechend ihrer Besetzungsrechte auch an der Finanzierung des Reichsgerichts beteiligen die bisher der Kaiser allein trug Hierzu wurde 1495 am Wormser Reichstag die allgemeine Reichssteuer der Gemeine Pfennig eingefuhrt Dieser konnte sich allerdings nicht auf Dauer halten Schliesslich wurde der sogenannte Kammerzieler beschlossen der von den Reichskreisen mit ihren Reichsstanden dauerhaft geschuldet und von diesen aufzubringen war und ausschliesslich der Unterhaltung des Reichskammergerichts dienen sollte collecta ad sustentationem judicii cameralis destinata 47 Fur die Verwaltung dieser Einnahmen war der Reichspfennigmeister am Reichskammergericht zustandig 64 Von den vereinnahmten Geldern bezahlte er die Personen des Reichskammergericht und deren Rechnungen woruber er bei Visitation des Gerichts Rechenschaft ablegen sollte 65 Aber auch der Kaiser war zum Unterhalt verpflichtet wie noch Joseph I bei seiner Wahl zum romischen Konig in der Wahlkapitulation 1690 bestatigte 66 Sitze des Gerichts BearbeitenFolgende Reichsstadte waren Sitz des Reichskammergerichts 67 1495 1497 Frankfurt am Main 1497 1499 Worms 1500 0000 Augsburg 1501 0000 Nurnberg 1502 0000 Augsburg 1503 1509 Regensburg 1509 1513 Worms 1513 1514 Speyer 1514 1520 Worms 1521 1524 Nurnberg 1524 1527 Esslingen am Neckar 1527 1689 Speyer nach dessen Zerstorung Verlegung aufgrund eines Reichstagsbeschlusses aus dem Jahr 1689 1689 1806 Wetzlar letzter Standort in Wetzlar befindet sich auch heute das ReichskammergerichtsmuseumAls erster Gerichtssitz wurde 1495 die Reichsstadt Frankfurt am Main gewahlt die als Wahlort und mit ihrer zentralen Lage im Reich als geeigneter Standort erschien Doch im Rat der Stadt bildet sich bald Widerstand gegen diese Entscheidung da der Rat in den durch die in der Reichskammergerichtsordnung 1495 gewahrten Privilegien und Rechte fur die Angehorigen des Gerichts Kameralen eine Gefahrdung der wirtschaftlichen und jurisdiktionellen Verhaltnisse Frankfurts sah 68 Nach dem Wegzug aus Frankfurt folgten fur das Reichskammergericht Zeiten des standigen Umzugs Auch andere Reichsstadte begrundeten ihre ablehnende Haltung gegenuber einer Aufnahme des Gerichts ahnlich wie Frankfurt mit den aufgetretenen Beeintrachtigungen durch das Reichskammergericht 68 Die meisten Reichsstadte verweigerten seine Aufnahme vor allem aus Sorge um ihre Autonomie hartnackig 69 Durch eine Aufnahme des Reichskammergerichts veranderte sich der Status der beherbergenden Reichsstadt die damit in das Bewusstsein als Sitz einer Reichsinstitution und einer Stutze des Reichsgefuges trat Als solche war sie aber auch Kaiser und Reich besonders verpflichtet Ein Konflikt mit dem Reichskammergericht fuhrte daher zumeist auch zu einer Auseinandersetzung mit diesen wie der Streit Speyers mit dem Reichskammergericht zeigte Damals drohte der Kaiser der Reichsstadt mit Privilegienentzug sollte diese ihren Verpflichtungen nicht nachkommen Andererseits genoss die Reichsstadt den besonderen Schutz des Reiches Der Sitz des Reichskammergerichts garantierte der kleinen Reichsstadt Wetzlar die durch den Landgrafen von Hessen Darmstadt 70 gefahrdete Reichsunmittelbarkeit Der Gerichtssitz sollte von kriegerischen Auseinandersetzungen verschont bleiben Dieser Schutz konnte nicht immer gewahrleistet werden wie es sich fur Speyer im Pfalzischen Erbfolgekrieg zeigte 68 Rezension BearbeitenDie wohl bekannteste literaterische Wurdigung erfahrt das Reichskammergerichts durch den ehemaligen Praktikanten Johann Wolfgang von Goethe Seine Charakteristik des Reichskammergerichts findet sich in seiner Autobiographie Aus meinem Leben Dichtung und Wahrheit im III Teil 12 Buch 50 Das Schicksal des Gesandtschaftssekretars am Reichskammergericht in Wetzlar Karl Wilhelm Jerusalem bildete den Anstoss zu seinem Briefroman Die Leiden des jungen Werthers der im September 1774 erschien Quellen BearbeitenAugsburger Reichsabschied 1555 71 32 Anweisung an das Reichskammergericht 104 Reichskammergerichtsordnung Erhaltung des Friedens durch Recht 107 Eid der Beisitzer 108 Revision und Neudruck der Reichskammergerichtsordnung 110 Visitation des Reichskammergerichts 112 Bericht der Visitatoren an den Kaiser 113 Finanzierung des Reichskammergerichts 125 Appellation an das Reichskammergericht 126 Form der Einbringung Siehe Augsburger ReligionsfriedenOsnabrucker Friedensvertrag Instrumentum Pacis Osnabrugensis IPO Artikel V Regelung der konfessionellen Verhaltnisse im Reich 72 53 Bestimmungen uber das Reichskammergericht 54 Wahl der Assessoren beim Reichskammergericht Siehe Osnabrucker FriedensvertragGeorg Melchior von Ludolff Corpus Juris Cameralis das ist des Kayserlichen Cammer Gerichts Gesetz Buch von Sand Frankfurt am Main 1724 digitale sammlungen de Literatur BearbeitenCorpus Juris Cameralis des Kayserlichen Cammer Gerichts Gesetz Buch Annotata de personis Judicij Camerae Imperialis a primo illius exordio usq ad annum Domini M D LVI Weissenhorn Ingolstadt 1557 OCLC 633293300 urn nbn de bvb 12 bsb10941944 2 Digitalisat im MDZ Raphael Seiler Camergerichts Bei unnd end urthail Frankfurt am Main 1572 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Raphael Seiler Urtheil und Beschaydt am Hochloblichen Kayserlichen Cammergericht vom Jahr 1495 als dasselbe angefangen eroffnet vom Jahr 1548 biss auff das Jahr 1561 inclusive ergangen Speyer 1604 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Egid Joseph Karl von Fahnenberg Litteratur des kaiserlichen Reichskammergerichts Wetzlar 1792 digitale sammlungen de Egid Joseph Karl von Fahnenberg Entwurf einer Geschichte des Kaiserlichen und Reichskammergerichts unter den hohen Reichsvikarien Band 1 Lemgo 1792 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Friedrich Battenberg Die Wormser Kammergerichtsordnung und die Neukonstituierung der koniglichen Justiz in Frankfurt 1495 Zur Reform des Koniglichen Kammergerichts In Archiv fur hessische Geschichte und Altertumskunde NF Bd 64 2006 ISSN 0066 636X S 51 83 Franz Josef Karl von Scheppler Abhandlung uber die Frage Steht dem Romisch Deutschen Kaiser das Recht zu den zeitlichen Kammerrichter aus eigner kaiserlicher Macht ohne Beyrath und Mitwirkung der Reichsstande zuruckzurufen Digitalisat Friedrich Battenberg Bernd Schildt Das Reichskammergericht im Spiegel seiner Prozessakten Bilanz und Perspektiven der Forschung Bohlau Frankfurt am Main 2010 ISBN 978 3 412 21317 6 Online Hendrik Baumbach Rezension zu Berndhard Diestelkamp Vom einstufigen Gericht zur obersten Rechtsmittelinstanz In H Soz Kult 2014 hsozkult de Anette Baumann Advokaten und Prokuratoren Anwalte am Reichskammergericht 1690 1806 In Quellen und Forschungen zur hochsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich Band 51 Bohlau Bohlau Koln u a Wien 2006 ISBN 3 412 07806 9 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Anette Baumann Korruption und Visitation am Reichskammergericht im 18 Jahrhundert eine vorlaufige Bilanz In Schriftenreihe der Gesellschaft fur Reichskammergerichtsforschung Heft 41 Wetzlar 2012 PDF Anette Baumann Reichskammergerichtsmuseum Wetzlar Modell fur ein Reichskammergerichtsgebaude AsKI kultur leben 1 2020 Anette Baumann Anwalte am Reichskammergericht Die Prokuratorendynastie Hofmann in Wetzlar 1695 1806 In Schriftenreihe der Gesellschaft fur Reichskammergerichtsforschung Heft 28 Wetzler 2001 PDF Anette Baumann und Petra Eichler Die Affare Papius Korruption am Reichskammergericht Petersberg 2012 Anette Baumann Visitationen am Reichskammergericht Speyer als politischer und juristischer Aktionsraum des Reiches 1529 1588 De Gruyter Oldenbourg Berlin Boston 2018 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Anette Baumann Reichskammergericht und Universitaten in der ersten Halfte des 16 Jahrhunderts In Historische Zeitschrift Band 292 2 2011 S 366 395 Anette Baumann Die Gutachten der Richter Ungedruckte Quellen zum Entscheidungsprozess am Reichskammergericht 1524 1627 In Gesellschaft fur Reichskammergewchtsforschung Heft 43 wetzlar 2015 PDF Wilhelm Blasius Goethe und seine Zeit in Wetzlar und Giessen In Giessener Universitatsblatter 20 Heft 2 Giessen 1987 S 55 65 PDF Alexander Denzler Uber den Schriftalltag im 18 Jahrhundert Die Visitation des Reichskammergerichts von 1767 bis 1776 Bohlau Koln Weimar 2016 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Bettina Dick Die Entwicklung des Kameralprozesses nach den Ordnungen von 1495 bis 1555 Quellen und Forschungen zur hochsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich Bd 10 Bohlau Koln u a 1981 ISBN 3 412 02081 8 zugleich Heidelberg Universitat jur Dissertation 1980 wichtiges Werk uber das Prozessrecht nach dem das Reichskammergericht arbeitete Bernhard Diestelkamp Reichskammergericht und Rechtsstaatsgedanke Die Kameraljudikatur gegen die Kabinettsjustiz Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe Schriftenreihe Bd 210 C F Muller Heidelberg 1994 ISBN 3 8114 3194 3 Bernhard Diestelkamp Rechtsfalle aus dem Alten Reich Denkwurdige Prozesse vor dem Reichkammergericht C H Beck Munchen 1995 ISBN 3 406 39789 1 Bernhard Diestelkamp Der Reichserzkanzler und das Reichskammergericht In Claus Hartmann Hrsg Der Mainzer Kurfurst als Reichskanzler Geschichtliche Landeskunde Band 45 Stuttgart 1998 Digitalisat Bernhard Diestelkamp Das Reichskammergericht im Rechtsleben desHeiligen Romischen Reiches Deutscher Nation In Schriftenreihe der Gesellschaft fur Reichskammergerichtsforschung Heft 1 Wetzlar 1985 Digitalisat PDF Winfried Dotzauer Die deutschen Reichskreise 1383 1806 Geschichte und Aktenedition Franz Steiner Stuttgart 1998 ISBN 3 515 07146 6 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Ralph Glucksmann Die Reichskammergerichtsordnung vom 7 August 1495 Aus dem Fruhneuhochdeutschen ubertragen PDF Hamburg 2007 Hans Helmut Gortz Reichskammergerichtspersonal und andere Personen in den Taufbuchern von Predigerkirche und St Georgen zu Speyer 1593 1689 Bezirksgruppe Speyer im Historischen Verein der Pfalz e V Hrsg Beitrage zur Speyerer Stadtgeschichte H 12 Speyer 2015 ISBN 978 3 00 050130 2 Jost Hausmann Die Stadte des Reichskammergerichts In Jost Hausmann Hrsg Fern vom Kaiser Stadte und Statten des Reichskammergerichts Bohlau Koln u a 1995 ISBN 3 412 07695 3 S 9 36 Sigrid Jahns Die Assessoren des Reichskammergerichts in Wetzlar In Schriftenreihe der Gesellschaft fur Reichskammergerichtsforschung Wetzlar Heft 2 1986 PDF Sigrid Jahns Das Reichskammergericht und seine Richter Verfassung und Sozialstruktur eines hochsten Gerichts im alten Reich Teil 1 Bohlau Koln Weimar 2003 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Heidemarie Kuttin Die deutsche Kameralistik des 16 und 17 Jahrhunderts Rechtsprechung des Reichskammergerichts Graz 2013 PDF Adolf Laufs Hrsg und Einleitung Die Reichskammergerichtsordnung von 1455 Unter Mitarbeit von Christa Belouschek und Bettina Dick Koln 1976 ISBN 3 412 03575 0 PDF Maria von Loewenich Amt und Prestige Die Kammerrichter in der standischen Gesellschaft 1711 1806 In Quellen und Forschungen zur hochsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich Band 51 Bohlau Koln u a 2020 ISBN 978 3 412 22121 8 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Maria von Loewenich Korruption im Kammerrichteramt Das Beispiel Karl Phillips von Hohenlohe Bartenstein In Geld Handel Wirtschaft Band 23 de Gruyter Berlin 2013 S 249 266 Online PDF Eric Oliver Mader Die letzten Priester der Gerechtigkeit Die Auseinandersetzung der letzten Generation von Richtern des Reichskammergerichts mit der Auflosung des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation Colloquia Augustana Bd 20 Akademie Verlag Berlin 2005 ISBN 3 05 004090 4 zugleich Munchen Universitat Dissertation 2002 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Eric Oliver Mader Das Reichskammergericht der Reichsdeputationshauptschluss und die Auflosung des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation In Schriftenreihe der Gesellschaft fur Reichskammergerichtsforschung Heft 31 Wetzlar 2005 PDF Filippo Ranieri Reichskammergericht In Handworterbuch des Europaischen Privatrechts Peter Oestmann Aus den Akten des Reichskammergerichts Prozessrechtliche Probleme im Alten Reich Rechtsgeschichtliche Studien Kovac Hamburg 2004 ISBN 978 3 8300 1436 2 Peter Oestmann Hrsg Zwischen Formstrenge und Billigkeit Forschungen zum vormodernen Zivilprozess Bohlau Koln Weimar Wien 2009 ISBN 978 3 412 20324 5 Wolfgang Prange Vom Reichskammergericht in der ersten Halfte des 16 Jahrhunderts Bohlau Koln Weimar Wien 2002 ISBN 978 3 412 02602 8 Wolfgang Prange Schleswig Holstein und das Reichskammergericht in dessen ersten funfzig Jahren In Schriftenreihe der Gesellschaft fur Reichskammergerichtsforschung Heft 22 Wetzlar 1998 vifa recht de PDF Volker Press Das Reichskammergericht in der deutschen Geschichte In Schriftenreihe der Gesellschaft fur Reichskammergerichtsforschung Heft 3 Wetzlar 1987 vifa recht de PDF Bernhard Ruthmann Krisenjahre am Reichskammergericht 1612 1614 In Schriftenreihe der Gesellschaft fur Reichskammergerichtsforschung Heft 23 Bohlau Wetzlar 1999 PDF Quellen und Forschungen zur hochsten Gerichtsbarkeit im alten Reich Bd 1 lfd 1973 lfd ZDB ID 185544 x umfangreiche Veroffentlichungsreihe Ingrid Scheurmann Hrsg Frieden durch Recht Das Reichskammergericht von 1495 bis 1806 Philipp von Zabern Mainz 1994 ISBN 3 8053 1684 4 Ausstellungskatalog Bernd Schildt Die Entwicklung der Zustandigkeit der Reichskammergerichts Von der Kayserlichen Cammer Gerichls Ordnung Anno 1495 zum Concepl der Cammer Gerichls Ordnung vom Jahr 1615 In Schriftenreihe der Gesellschaft fur Reichskammergerichtsforschung Heft 32 Wetzlar 2006 PDF Georg Schmidt von Rhein Das Reichskammergericht in Wetzlar Schriftenreihe der Gesellschaft fur Reichskammergerichtsforschung Heft 9 1989 Rena Schwarting Organisation von Rechtsprechung am Reichskammergericht In Organisationsbildung und gesellschaftliche Differenzierung Springer Koln Weimar 2021 ISBN 978 3 658 32871 9 S 223 257 Digitalisat Rudolf Smend Das Reichskammergericht Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches in Mittelalter und Neuzeit Bd 4 Heft 3 ISSN 0863 0836 Erster Teil 1 73 Geschichte und Verfassung Bohlau Weimar 1911 Digitalisat Internet Archive Neudruck Scientia Aalen 1965 grundlegendes Werk uber die Geschichte des Reichskammergerichts wenn auch im Detail uberholt so dennoch ein unerlassliches Werk Anke Stein Advokaten und Prokuratoren am Reichskammergericht in Wetzlar 1693 1806 als Rechtslehrer und Schriftsteller Dissertation Munchen 2001 PDF Barbara Stollberg Rilinger Ein exemplarischer Symbolkonflikt Der Sesselstreit in Wetzlar In Peter Oestmann Hrsg Zwischen Formstrenge und Billigkeit Forschungen zum vormodernen Zivilprozess Bohlau Koln Weimar Wien 2009 ISBN 978 3 412 20324 5 S 205 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Manuel Weinberger Verschollen geglaubtes Planmaterial von Balthasar Neumann und seinem Bauburo und eine unbekannte Zeichnung aus dem Umfeld Johann Dientzenhofers In RIHA Journal Journal of the International Association of Research Institutes in the History of Art Artikel Nr 0003 14 April 2010 ISSN 2190 3328 doi 10 11588 riha 2010 0 uni heidelberg de Steffen Wunderlich Das Protokollbuch von Mathias Alber zur Praxis des Reichskammergerichts im fruhen 16 Jahrhundert In Quellen und Forschungen zur hochsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich Band 58 Bohlau Koln Weimar 2011 ISBN 978 3 412 20774 8 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Verzeichnis der Schriftenreihe der Gesellschaft fur ReichskammergerichtsforschungWeblinks Bearbeiten nbsp Commons Reichskammergericht Sammlung von Bildern nbsp Wiktionary Reichskammergericht Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Abschied des Reichstages zu Regensburg Auszug 1654 Mai 17 Sog Jungster Reichsabschied oder Recessus Imperii Novissimus Gesellschaft fur Reichskammergerichtsforschung e V in Wetzlar reichskammergericht de Bundesarchiv Historische Bilder und Dokumente Das Reichskammergericht Virtuelle Ausstellung Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen Findbuch Reichskammergericht Memento vom 11 Juni 2016 im Internet Archive In archive nrw de Findbucher Bayerisches Hauptstaatsarchiv Reichskammergericht eingeschrankte Vorschau von Google Books Band 1 A Band 2 B Band 3 B Band 4 B Band 5 B Band 6 G Band 7 D Band 8 E Band 9 F Band 10 G Band 11 H Band 12 H Band 13 I J Band 14 K Band 15 L Reichskammergerichts Ordnungen 1495 und 1495 aus dem Fruhneuhochdeutschen ubertragen Memento vom 25 November 2011 im Internet Archive PDF 138 kB 1555 PDF 13 5 MB Peter Oestmann Reichskammergericht und Hexenprozesse In historicum net Siegrid Westphal Eva Ortlieb Anette Baumann in Verbindung mit dem Netzwerk Reichsgerichtsbarkeit Reichsgerichtsbarkeit In zeitenblicke 3 2004 Nr 3 Schriftenreihe der Gesellschaft fur Reichskammergerichtsforschung Axel Gotthar Wie funktionierte das Alte Reich Die politischen Rahmenbedingungen Bundeszentrale fur politische Bildung Gerhard Kobler Verzeichnis des Personalbestandes des Reichskammergerichts 1620 Aus Simon Gunther Thesaurus Practicantium omnibus in Imperialis Camerae Iudicio postulantibus etc 3 Aufl Speyer 1620 Einleitung Einzelnachweise Bearbeiten Karl Zeumer Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit Tubingen 1913 S 284 Digitale Volltext Ausgabe bei Wikisource Moser Neues teutsches Staatsrecht Bd 8 2 3 S 287 Online Maria von Loewenich Amt und Prestige eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche S 24 25 Sigrid Jahns Das Reichskammergericht und seine Richter Verfassung und Sozialstruktur eines hochsten Gerichts im alten Reich Teil 1 Bohlau Koln Weimar 2003 S 42 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche a b Georg Schmidt von Rhein Das Reichskammergericht in Wetzlar Festvortrag gehalten am 8 November 1989 in Wetzlar aus Anlass des 300 Jahrestages der Verlegung des Reichskammergerichts von Speyer nach Wetzlar In Gesellschaft fur Reichskammergerichtsforschung Hrsg Schriftenreihe der Gesellschaft fur Reichs kammergerichtsforschung Heft 9 August 1990 S 6 ff vifa recht de PDF 18 7 MB Rudolf Smend Das Reichskammergericht Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches in Mittelalter und Neuzeit Bd 4 H 3 ISSN 0863 0836 Band 1 9 Geschichte und Verfassung Bohlau Weimar 1911 S 4 Rudolf Smend Das Reichskammergericht Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches in Mittelalter und Neuzeit Bd 4 H 3 ISSN 0863 0836 Band 1 9 Geschichte und Verfassung Bohlau Weimar 1911 S 16 Rudolf Smend Das Reichskammergericht Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches in Mittelalter und Neuzeit Bd 4 H 3 ISSN 0863 0836 Band 1 9 Geschichte und Verfassung Bohlau Weimar 1911 S 18 ff Jost Hausmann Die wechselnden Residenzen des Reichskammergerichtes bis Speyer In Das Reichskammergericht der Weg zu seiner Grundung und die ersten Jahrzehnte seines Wirkens 1451 1527 Bohlau 2003 S 148 f Zu ihm die Monographie von Martin Dressel Graf Eitelfriedrich II von Zollern 1452 1512 Kaiserlicher Rat Maximilians I und erster Richter am Reichskammergericht Gesellschaft fur Reichskammergerichtsforschung Wetzlar 1995 Bzw spater kaiserlicher Bernhard Diestelkamp Recht und Gericht im Heiligen Romischen Reich Studien zur europaischen Rechtsgeschichte Bd 122 Klostermann Frankfurt am Main 1999 ISBN 3 465 03037 0 S 289 Werner Dobras Der Reichstag in Lindau anno 1496 97 In Jahrbuch des Landkreises Lindau vol 11 1996 S 79 82 Jost Hausmann Die wechselnden Residenzen des Reichskammergerichtes bis Speyer In Das Reichskammergericht der Weg zu seiner Grundung und die ersten Jahrzehnte seines Wirkens 1451 1527 Bohlau 2003 S 149 Jost Hausmann Die wechselnden Residenzen des Reichskammergerichtes bis Speyer In Das Reichskammergericht der Weg zu seiner Grundung und die ersten Jahrzehnte seines Wirkens 1451 1527 Bohlau 2003 S 151 Torsten Joecker Reichsstadte als Sitz des Reichskammergerichts In zeitenblicke 3 2004 Nr 3 13 Dezember 2004 zeitenblicke de 143 kB Fischmarkt Julius Kellner Bankgeschaft Herzogliches Haus und Dom bei Alte Historische Fotos und Bilder Wetzlar a b Abb 1 Blick vom Fischmarkt auf den Dom mit Hotel zum Herzoglichen Haus Historische Abbildung In Planungsburo Fischer Begrundung zum Bebauungsplan Nr 410 Dom Hofe Planstand 4 November 2019 a b Kulturdenkmal Hessen a b c d e f g Wilhelm Blasius Goethe und seine Zeit in Wetzlar und Giessen S 56 PDF Das Reichskammergerichtsmuseum Abgerufen am 6 August 2022 Fischmarkt Julius Kellner Bankgeschaft Herzogliches Haus und Dom bei Alte Historische Fotos und Bilder Wetzlar Planungen zum Reichskammergericht in Wetzlar In Verschollen geglaubtes Planmaterial von Balthasar Neumann RIHA Journal 0003 vom 14 April 2010 Erklarung des Kaisers Franz II uber die Niederlegung der deutschen Kaiserkrone In Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit Bearbeitet von Karl Zeumer S 538 539 hier S 538 Volltext auf Wikisource a b Bundesarchiv Virtuelle Ausstellung Reichskammergericht a b Reichskammergericht Urkunden Bestand Bundesarchiv BArch AR 1 U Beschreibung der Bestande der Reichskammergerichtsakten im Landesarchiv NRW Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 10 Juli 2018 abgerufen am 10 Juli 2018 Beschreibung des Archivbestandes des Landesarchiv Baden Wurttemberg Peter Claus Hartmann Das Heilige Romische Reich Deutscher Nation von 1648 bis 1806 als Modell fur ein Europa der Regionen noch heute aktuell Memento vom 3 Oktober 2008 im Internet Archive In Einsichten und Perspektiven 2 2008 ZDB ID 2192407 7 Rudolf Smend Das Reichskammergericht Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches in Mittelalter und Neuzeit Bd 4 H 3 ISSN 0863 0836 Band 1 9 Geschichte und Verfassung Bohlau Weimar 1911 S 363 ff Karl Harter 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Anette Baumann Glossar Aus dem Buch Speyer als politischer und juristischer Aktionsraum des Reiches 1529 1588 Berlin Boston De Gruyter Oldenbourg 2018 S 203 206 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Sigrid Jahns Die Asesssoren S 10 a b Johann Wolfgang von Goethe Dichtung und Wahrheit Dritter und vierter Teil Projekt Gutenberg DE Heinz Gollwitzer Albini Franz Joseph Freiherr von In Neue Deutsche Biographie NDB Band 3 Duncker amp Humblot Berlin 1957 ISBN 3 428 00184 2 S 149 Digitalisat Franz Joseph Karl von Scheppler Biographie des Freiherrn Franz Joseph von Albini 1814 Personenregister zu Teil I in Sigrid Jahns Das Reichskammergericht und seine Richter Verfassung und Sozialstruktur eines hochsten Gerichts im alten Reich Teil 1 Online eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche S 771 von Bernstorff Joachim Andreas In Thesaurus Personarum Brinck Christian Philipp In Thesaurus Personarum Roderich von Stintzing Frosch Franz In Allgemeine Deutsche Biographie ADB Band 8 Duncker 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