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Der Mainzer Reichslandfrieden von 1235 wurde anlasslich des Reichstags in Mainz am 15 August 1235 von Kaiser Friedrich II erlassen und wurde bis zum Ende des Heiligen Romischen Reiches zu dessen Grundgesetzen mit Verfassungsrang gezahlt Er war die erste Kaiserurkunde die nicht nur in lateinischer Sprache sondern auch in Mittelhochdeutsch formuliert wurde Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Inhalt 3 Literatur 4 WeblinksVorgeschichte Bearbeiten nbsp Heinrich IV verkundet den Landfrieden in Mainz Wandbild des Kaisersaals in Goslar 1880 Schon seit dem 11 Jahrhundert erstrebte die Landfriedensbewegung die Fortsetzung der Gottesfrieden Geschaffen wurde der erste Reichslandfriede von Heinrich IV als sogenannter Erster Mainzer Reichslandfriede im Jahre 1103 fur vier Jahre nachdem er bereits 1085 den Mainzer Gottesfrieden der Kirche verkundet hatte Alle Landfrieden waren auf eine bestimmte Anzahl von Jahren begrenzt 1152 verkundete Friedrich I Barbarossa den Grossen Reichslandfrieden der auf das ganze Reich ausgedehnt wurde Bereits 1186 wurde festgelegt dass eine Fehde formlich durch einen Fehdebrief zu erklaren sei und erst drei Tage nach der Erklarung begonnen werden durfte Unter Barbarossa beginnt auch das Romische Recht als Kaiserrecht in der Reichspolitik eine grossere Rolle zu spielen Unter Friedrich II kam es dann zu einem intensiven Einsatz kodifizierten Rechts So werden u a 1231 die nur fur das Konigreich Sizilien gultigen Konstitutionen von Melfi erlassen die auch eine inquisitorische Strafverfolgung ermoglichten Parallel dazu entsteht in dieser Zeit als private Sammlung auch der deutschsprachige Sachsenspiegel Inhalt BearbeitenDa es sich beim Mainzer Landfrieden nun um einen zeitlich unbegrenzten Verfassungsakt handelt stellt dieser die Kronung der kaiserlichen Landfriedenspolitik im Hochmittelalter dar Gleichzeitig erreichte im Mainzer Landfrieden aber auch die Regalienpolitik Friedrichs II ihren Hohepunkt da hier im Prinzip alle furstlichen Rechte als lediglich vom Kaiser ausgegebene Regalien dargestellt wurden Der Mainzer Landfrieden umfasst 29 Artikel und enthalt neben strafrechtlichen Bestimmungen Vorschriften uber Gerichts Munz Zoll und Verkehrswesen uber das Geleit und Befestigungsrecht die Kirchenvogtei und das Hofrichteramt Vor allem wurde aber das Fehderecht erheblich eingeschrankt das 260 Jahre spater im Ewigen Landfrieden von 1495 ganzlich abgeschafft wurde Als Ritter Furst oder auch als Stadt zur Fehde zu greifen wenn man sich in seinen Rechten verletzt sah galt bisher immer noch als legitim Der Mainzer Landfriede hob dieses Recht auch nicht auf sondern unterwarf das Fehderecht vorgegebenen Verfahrensregeln Er schutzte erneut die zu dieser Zeit nicht waffenfahigen Personen wie Frauen Bauern Juden Geistliche Kaufleute etc sowie Kirchen und Kirchhofe Verletzungen dieser Schutzbereiche sollten zu Sanktionen fuhren Ausserdem musste vor Beginn einer Fehde zunachst ein Gericht angerufen werden und ein rechtskraftiges Urteil erzielt werden Erst wenn dies nicht zum Erfolg fuhrte durfte eine Fehde aufgenommen werden Damit trat ein geregeltes Gerichtsverfahren zumindest zunachst an die Stelle des Faustrechts Den Grundgedanken fixiert Art 5 Satz 1 des Landfriedens Recht und Gericht sind geschaffen damit niemand Racher seines eigenen Unrechts werde denn wo die Autoritat des Rechts fehlt herrschen Willkur und Grausamkeit Mit dem Mainzer Landfrieden wurde auch eine Gerichtsbarkeit institutionalisiert Das Amt eines standigen Hofrichters am Koniglichen Hofgericht wurde eingerichtet das spater als Konigliches Kammergericht fungierte und schliesslich 1495 vom Reichskammergericht abgelost wurde Der Schutz des Landfriedens also die Wahrung der Inneren Sicherheit und die Achtung organisierter nichtstaatlicher Gewalt zur Durchsetzung vermeintlicher Rechte ist auch heute noch ein hohes Gut der Rechtsordnung Landfriedensbruch wird in Deutschland nach 125 Strafgesetzbuch StGB bestraft Literatur BearbeitenArno Buschmann Der Mainzer Reichslandfriede von 1235 Anfange einer geschriebenen Verfassung im Heiligen Romischen Reich In Juristische Schulung Jg 1991 S 453 460 Hagen Keller Zwischen regionaler Begrenzung und universalem Horizont Deutschland im Imperium der Salier und Staufer 1024 bis 1250 Berlin 1986 S 492 494 Lexikon des Mittelalters Band 6 Sp 144 Weblinks BearbeitenText in den Constitutiones II Nr 196 der MGH lateinisch Text in den MGH deutsch Der 15 August 1235 Mainzer Reichslandfrieden in Landeshauptarchiv KoblenzNormdaten Werk GND 1256074012 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mainzer Landfriede amp oldid 229482239