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Das Konigliche Kammergericht war der Vorlaufer des Reichskammergerichtes Mit dem Mainzer Landfrieden von 1235 einem von Kaiser Friedrich II erlassenen Reichsgesetz wurde zunachst das Konigliche Hofgericht geschaffen In der Folge wurden allmahlich in allen Territorien Hofgerichtsrate eingesetzt Das Hofgericht konnte die Reichsacht verhangen Ausserdem war es als hochste gerichtliche Instanz zustandig fur Streitfalle zwischen Fursten fur alle Streitfalle betreffend Reichsgut und Reichsrechte und fur Berufungen gegen bereits gefallte Urteile Das Hofgericht hatte keinen festen Amtssitz sondern tagte dort wo der Kaiser oder sein Vertreter der Reichshofrichter sich aufhielt Nach der letzten Sitzung des koniglichen Hofgerichtes wurde dessen Funktion vom koniglichen Kammergericht ubernommen das zunachst unter dem Vorsitz des Kaisers tagte Am Reichstag zu Worms 1495 loste das Reichskammergericht das konigliche Kammergericht ab Diese fur das ganze Reich zustandigen Gerichte werden haufig verkurzt auch als Reichsgericht bezeichnet auch wenn formal diesen Namen erst das nach der Reichsgrundung 1871 gegrundete Reichsgericht in Leipzig trug Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konigliches Kammergericht amp oldid 187262766