www.wikidata.de-de.nina.az
Ein Reichskammergerichtsbote oder kurz Kammerbote war ein vereidigter Bote der vom Reichskammergericht ausgehende Ladungen Mandate oder sonstige Gerichtsbriefe zustellte Diese Zustellung wurde Verkundung genannt Bei Wahrnehmung ihres Amtes genossen sie ausgewiesen durch ein Metallschild mit dem Bild und dem Wappen des Kaisers der sogenannte Buchse 1 uberall im Reich freies Geleit und Sicherheit Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Dienst und Aufgaben 3 Anmerkungen 4 LiteraturGeschichte BearbeitenNoch am Reichshofgericht gab es keine gesonderten Vorschriften fur die Zustellung von Ladungen sondern diese wurden auf verschiedenen Wegen die sich gerade anboten zugestellt Die Zustellung einer Ladung wurde meist durch mundliches Zeugnis des Uberbringers bewiesen Besondere Schwierigkeiten ergaben sich aus dem Umstand dass Fursten nur durch Standesgenossen geladen werden konnten Am Koniglichen Kammergericht waren die Zustellungsformen schon sehr ahnlich denen im spateren Reichskammergericht Von der Ladung durch Standesgenossen ist kaum noch die Rede und die Zustellungen wurden entweder durch Notare oder durch Gerichtsboten durchgefuhrt Die Protokollierung der Zustellung erfolgte durch Urkunden die nach Formularen erstellt wurden Darauf aufbauend sah die Reichskammergerichtsordnung von 1495 die die rechtliche Grundlage des Reichskammergerichtes bildete die wahlweise Zustellung durch eigene Kammergerichtsboten oder Notare vor Im Jahr 1548 wurde die Anzahl der Boten auf 12 festgelegt Im Jahr 1713 erhielten die Kammerboten neben der Buchse auch eine kaiserliche Livree Dienst und Aufgaben BearbeitenEin Kammerbote musste des Lesens und Schreibens machtig sein auch um die Schreiben vorlesen zu konnen und dem Empfanger den Inhalt verdeutlichen zu konnen Sie erhielten einen monatlichen Sold mussten fur Reittiere sorgen und sich selbst versorgen Von der Partei die ein zuzustellendes Schreiben erwirkt hatte erhielten sie ursprunglich pro 12 Meilen zuruckzulegenden Weges einen Gulden und fur die Verkundung nochmals einen halben Gulden Verkundgeld Fur weitere Verkundungen auf seiner Reise gab es entsprechende Aufschlage Diese Tarife anderten sich im Laufe der Zeit mehrfach Die Boten ubergaben die Schreiben im Original oder in einer Abschrift und schrieben einen handschriftlichen Bericht uber die Verkundung Dieser Relation genannte Bericht wurde in einer Abschrift auch der Partei die den Brief erwirkt hatte bekannt gemacht und war zusammen mit der als Reproduktion bezeichneten Wiedervorlage an das Reichskammergericht unerlassliche Voraussetzung fur den weiteren Verlauf des Verfahrens In diesem Bericht wurden Ort Zeit und genauere Umstande der Verkundung niedergelegt U a sollte das Benehmen des Empfangers vermerkt werden Diese Bemerkungen belegen eine Vielzahl an Gewalttaten und Beleidigungen gegenuber den Kammerboten Insbesondere die Reichsritter waren bei den Kammerboten gefurchtet was dazu fuhrte dass diesen gegenuber die Briefe im 16 Jahrhundert regelmassig nur als sogenannte Ediktalzitation d h per offentlichem Aushang verkundet wurden Dies fuhrte zu Beschwerden der Reichsritterschaft gegenuber dem Gericht u a mit dem Argument dass es nicht als unritterlich angesehen wurde Gerichtsboten mit Ohrabschneiden oder Augenausstechen zu bedrohen 2 Gegenuber machtigeren Reichsstanden fanden sich haufig gar keine Boten oder Notare fur die Zustellung Anmerkungen Bearbeiten Smend S 363f Smend S 369f Literatur BearbeitenRudolf Smend Das Reichskammergericht 1 Geschichte und Verfassung Bohlau Verlag Weimar 1911 Wolfgang Prange Schleswig Holstein und das Reichskammergericht in dessen ersten funfzig Jahren Hrsg Gesellschaft fur Reichskammergerichtsforschung Wetzlar 1998 vifa recht de PDF Wolfgang Prange Vom Reichskammergericht in der ersten Halfte des 16 Jahrhunderts Die Urteile in Christian Barths Edition Kammerboten und Zustellung der Gerichtsbriefe Bohlau Verlag Koln Weimar 2002 ISBN 978 3 412 02602 8 S 58 ff Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichskammergerichtsbote amp oldid 224756396