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Als Bundesrichter bezeichnet man in Deutschland wie auch in einigen anderen foderal organisierten Staaten die Richter im Bundesdienst in Unterscheidung zu den Richtern im Dienst der Lander Inhaltsverzeichnis 1 Definition und Sprachgebrauch 2 Rechtsstellung 3 Wahl und Ernennung 4 Besoldung 5 Nebeneinkunfte 6 Amtstracht 7 Siehe auch 8 EinzelnachweiseDefinition und Sprachgebrauch BearbeitenBundesrichter war bis 1972 die offizielle Amtsbezeichnung der Richter an den Gerichten in Tragerschaft des Bundes Obwohl der Begriff auch in Fachkreisen nach wie vor allgemeiner Sprachgebrauch ist und beispielsweise vom Bundesministerium der Justiz in Pressemitteilungen verwendet wird lautet gemass 19a Deutsches Richtergesetz DRiG die offizielle Amtsbezeichnung seitdem Richter am Name des Gerichts z B Richterin am Bundesverwaltungsgericht oder Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Als Oberbegriff wird im DRiG der Ausdruck Richter im Bundesdienst verwendet Analog zur Bezeichnung Richter im Bundesdienst im DRiG umfasst der Begriff Bundesrichter im allgemeinen Sprachgebrauch nicht nur die Richter an den Obersten Gerichtshofen des Bundes Bundesgerichtshof Bundesverwaltungsgericht Bundesfinanzhof Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht sondern auch die an den weiteren Bundesgerichten gegenwartig Bundespatentgericht Truppendienstgericht Nord und Truppendienstgericht Sud ehemals einige weitere Dies entspricht dem Begriffsverstandnis von Art 98 Grundgesetz 1 Teilweise wird der Begriff jedoch enger definiert und nur auf die Richter an den Obersten Gerichtshofen des Bundes bezogen 2 Dies entspricht dem Begriffsverstandnis wie es Art 94 Abs 1 GG zugrunde liegt 3 Nach der Begriffslogik Abgrenzung zu Richtern im Landesdienst fallen auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts BVerfG unter die Bezeichnung Bundesrichter dies ist jedoch sprachlich wenig gebrauchlich und als rechtliche Begriffsdefinition umstritten 1 Auch gemass 69 DRiG gelten die Vorschriften uber Richter im Bundesdienst fur Verfassungsrichter nur soweit sie mit der Sonderstellung des BVerfG als Verfassungsorgan vereinbar sind Zwar werden sie im Schrifttum gelegentlich als Bundesrichter bezeichnet 2 jedoch heisst es in Art 94 Abs 1 GG dass das Bundesverfassungsgericht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern besteht sodass eher davon auszugehen ist dass das Grundgesetz die Richter des BVerfG nicht zu den Bundesrichtern zahlt 1 Rechtsstellung BearbeitenDie Rechtsstellung der Bundesrichter ist im Grundgesetz sowie im Deutschen Richtergesetz geregelt Grundsatzlich gilt wie bei allen Richtern die durch Art 97 Abs 1 GG garantierte richterliche Unabhangigkeit und die Ernennung auf Lebenszeit gemass Art 97 Abs 2 S 2 GG bis zum Erreichen des Ruhestandsalters Beim Bundesgerichtshof ist als ein spezieller Senat das Dienstgericht des Bundes eingerichtet das gemass 62 DRiG endgultig uber Disziplinarmassnahmen gegen Richter im Bundesdienst entscheidet Gegen einen Richter bei einem Obersten Gerichtshof des Bundes kann gemass 64 Abs 2 DRiG nur Verweis Geldbusse oder Entfernung aus dem Dienst verhangt werden Wahl und Ernennung BearbeitenDie Richter an den obersten Gerichtshofen des Bundes werden von einem Richterwahlausschuss gewahlt 125 Abs 1 Gerichtsverfassungsgesetz welchem die Justizminister der Lander und 16 vom Bundestag gewahlte Mitglieder angehoren Kandidaten konnen gemass 10 Richterwahlgesetz RiWG vom Bundesjustizminister und von den Mitgliedern des Richterwahlausschusses vorgeschlagen werden Gewahlt werden kann nur wer die deutsche Staatsangehorigkeit besitzt und das 35 Lebensjahr vollendet hat 125 Abs 2 GVG Der jeweilige oberste Gerichtshof gibt durch seinen Prasidialrat eine Stellungnahme zur personlichen und fachlichen Eignung der Vorgeschlagenen ab welche fur den Richterwahlausschuss aber nicht bindend ist Der Richterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen 12 RiWG Nach ihrer Wahl haben die Richter nicht sogleich das ihnen zugedachte Amt inne sondern mussen erst noch vom Bundesprasidenten ernannt werden Wahrend die Bundesrichterwahlen normalerweise einmal jahrlich gebundelt stattfinden erfolgt die spatere Ernennung der einzelnen Richter und damit ihr Amtsantritt zu unterschiedlichen Zeitpunkten namlich jeweils erst dann wenn eine konkrete Stelle neu zu besetzen ist Das Wahlverfahren wird von verschiedener Seite teilweise schon seit Jahrzehnten kritisiert Positionen hierzu sind Lemma Richterwahlausschuss aufgefuhrt Besoldung BearbeitenDie Besoldung der Bundesrichter richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz Anlage III ordnet die einzelnen Amter in Besoldungsgruppen ein und Anlage IV bestimmt die aktuelle Hohe der Besoldung der jeweiligen Gruppen Die Richter an den Obersten Gerichtshofen des Bundes befinden sich in der Besoldungsgruppe R 6 und erhalten gegenwartig Stand 2017 4 ca 9 589 49 pro Monat die Vorsitzenden R 8 erhalten ca 10 600 09 und die Prasidenten R 10 ca 13 801 08 Die Richter des BVerfG erhalten Bezuge welche der Besoldungsgruppe R 10 entsprechen Die Richter an den sonstigen Bundesgerichten erhalten hingegen R 1 bzw R 2 dies entspricht nach der Besoldungsgruppe der Besoldung der Richter an den Amts und Landgerichten der Lander Nebeneinkunfte BearbeitenZahlreiche Bundesrichter gehen bezahlten Nebentatigkeiten nach Hauptsachlich handelt es sich dabei um Veroffentlichungen etwa von Gesetzeskommentaren oder Aufsatzen sowie um Lehrtatigkeiten und Vortrage Im Jahr 2012 ubten 73 Prozent der Richter am Bundesgerichtshof Nebentatigkeiten aus am Bundesverwaltungsgericht 85 Prozent am Bundesfinanzhof 97 Prozent und am Bundesarbeitsgericht sowie am Bundessozialgericht jeweils 100 Prozent Dabei verdienten Richter am Bundesfinanzhof durchschnittlich 28 200 Euro pro Kopf Richter am Bundesarbeitsgericht 16 400 Euro Richter am Bundesgerichtshof 10 500 Euro Richter am Bundessozialgericht 10 100 Euro und Richter am Bundesverwaltungsgericht 3500 Euro 5 Im Jahr 2013 ubten 308 Richter im Bundesdienst am Bundesgerichtshof Bundesfinanzhof Bundesverwaltungsgericht Bundesarbeitsgericht Bundessozialgericht und Bundespatentgericht einschliesslich der Gerichtsprasidenten eine Nebentatigkeit aus 6 Amtstracht BearbeitenUm ihre Stellung als hochste Instanz des jeweiligen Rechtszweiges hervorzuheben ist die Amtstracht der Richter an den Obersten Gerichtshofen des Bundes in Karmesinrot gehalten die der Richter am Bundesverfassungsgericht in Scharlachrot Die Richter an den ubrigen Bundesgerichten tragen hingegen schwarze Roben Siehe auch BearbeitenListe der deutschen Bundesrichter Bundesgericht Deutschland Einzelnachweise Bearbeiten a b c Hillgruber Rn 30 zu Art 98 GG in Maunz Durig Grundgesetz Kommentar abgerufen am 15 April 2012 nur kostenpflichtig abrufbar a b Lexikon Politik Staat Gesellschaft Christian Rittershofer 1 Auflage 2007 Morgenthaler Rn 1 zu Art 94 GG in Beck scher Online Kommentar zum Grundgesetz abgerufen am 14 April 2012 nur kostenpflichtig abrufbar Bundesbesoldungsgesetz Stand 1 Februar 2017 abgerufen am 10 Dezember 2017 Wirtschaftswoche vom 29 Marz 2014 Grossteil der Bundesrichter haben Nebentatigkeiten Abgerufen am 6 Juni 2015 Bundestagsdrucksache 18 1027 vom 2 April 2014 Abgerufen am 6 Juni 2015 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesrichter Deutschland amp oldid 233439687