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Ein Gesetzeskommentar in der juristischen Fachsprache kurz Kommentar ist im Rechtswesen die juristische Erlauterung der Paragraphen oder Artikel eines oder mehrerer Gesetze zur Verwendung in Praxis oder Studium Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Quellen 3 Arten 3 1 Deutschland 3 2 Schweiz 4 Form 5 Praktische Relevanz 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenGesetzeskommentare befassen sich kritisch mit der Auslegung und Erklarung von Gesetzen oder sonstigen Vorschriften Die Gesetzessprache ist meist abstrakt um eine Vielzahl von Alltagssituationen erfassen zu konnen Dadurch fallt es selbst dem juristisch geschulten Leser nicht immer leicht den Sinn aller in Gesetzen verwendeten Formulierungen ihre Stellung zueinander und den Gesamtzusammenhang zu verstehen Kommentare sollen deshalb allen interessierten Kreisen helfen die Gesetze richtig anzuwenden Quellen BearbeitenKommentare nutzen als Quellen bei neuen Gesetzen die Regierungsentwurfe zu Gesetzen oder Gesetzesvorhaben der Regierung und sonstiger Institutionen die die amtlichen Begrundungen fur den Erlass von Gesetzen in Form von Bundestagsdrucksachen enthalten Ferner werden die Rechtsprechung anhand einschlagiger Entscheidungen der Gerichte zu gesetzlichen Bestimmungen ausgewertet und eigene Uberlegungen des Kommentarverfassers berucksichtigt Kommentare behandeln sowohl rechtsdogmatische Aspekte als auch Kriterien der juristischen Methodenlehre Zudem werden rechtswissenschaftliche Publikationen ausgewertet Eine wichtige Quelle fur die Kommentierung des BGB die auch der Bundesgerichtshof bei seinen Urteilen benutzt sind die gesammten Materialien zum Burgerlichen Gesetzbuch fur das Deutsche Reich aus dem Jahre 1899 von Benno Mugdan Die Erlauterungen in den Gesetzeskommentaren stammen teilweise von Wissenschaftlern Professoren und auch von Praktikern Richtern Notaren Rechtsanwalten und Angehorigen des offentlichen Dienstes Arten BearbeitenJe nach Umfang und Detaillierung wird zwischen Kurzkommentar Handkommentar mehrbandigem Grosskommentar und Studienkommentar unterschieden Auch Kurzkommentare zu verhaltnismassig kompakten Gesetzen konnen den Umfang von 2 000 Seiten erreichen z B Harald Hans Korner BtMG Es gibt Kommentare als gebundene Bucher sowie Loseblattwerke bei denen je nach Werk ein oder mehrere Erganzungslieferungen pro Jahr erscheinen Seit einiger Zeit werden Gesetzeskommentare auch ausschliesslich oder zusatzlich zur Printversion als Onlinefassung elektronisch veroffentlicht Deutschland Bearbeiten Einer der wichtigsten Kommentare zum deutschen Zivilrecht ist der Gruneberg benannt nach dem Richter am Bundesgerichtshof Christian Gruneberg fruher Palandt nach seinem ersten Herausgeber Otto Palandt in dem das BGB und weitere Nebengesetze seit der 1 Auflage im Jahre 1939 erlautert werden Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen Kurzkommentar der jahrlich neu erscheint Die 79 Auflage 2020 hat bereits einen Umfang von rund 3 400 Seiten im Dunndruck erreicht und liegt an der Grenze der Handhabbarkeit Der vom damaligen Prasidenten des Reichsjustizprufungsamtes Otto Palandt herausgegebene Kommentar wurde zu einem durchschlagenden Erfolg fur den Verlag 1 wahrscheinlich ist er der erfolgreichste Gesetzeskommentar 2 Weiterhin sind im deutschen Strafrecht als Kurzkommentare der Schonke Schroder und der als Fischer vormals Trondle bezeichnete Kommentar sehr bekannt Beispiele fur Grosskommentare die nur im Abstand von mehreren Jahren neu erscheinen und mehrere Bande umfassen sind u a der Soergel der Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch kurz MunchKomm oder MuKo oder der Staudinger benannt nach seinem ersten Herausgeber Julius von Staudinger Schweiz Bearbeiten In der Schweiz werden die vielbandigen Grosskommentare nach den Stadten ihrer Verlage genannt der Basler Berner und Zurcher Kommentar Es gibt auch neue Arten von Kommentaren so z B den Onlinekommentar ch der open access einzig im Internet publiziert wird 3 4 2023 wurde dieser digitale Kommentar erstmals vom hochsten Schweizer Gericht in einem Urteil zitiert 5 Form BearbeitenGesetzeskommentare sind meist in der Reihenfolge der Paragrafen eines Gesetzes aufgebaut Diese Reihenfolge wird zumeist bereits vom Gesetzgeber nicht willkurlich gewahlt sondern nach methodischen Gesichtspunkten Der Kommentar zielt darauf ab den Anwendungsbereich eines Gesetzes festzulegen und Falle des Alltagslebens unter die Bestimmungen zu subsumieren In einem Kommentar werden Rechtsnormen abstrakt und anhand von Beispielen erklart und ihr Zusammenhang mit anderen Rechtsnormen erlautert Dazu wird die bedeutende Rechtsprechung zu dieser Norm nebst Fundstellen aufgefuhrt So ist es durchaus nicht selten dass ein einziger Satz in einem Gesetz seitenlange Kommentierungen zur Folge hat Praktische Relevanz BearbeitenGesetzeskommentare sind in der juristischen Praxis uberaus wichtig 6 Da es sich bei ihnen nicht um amtliche Veroffentlichungen handelt ist ihre Befolgung im Rechtsverkehr nicht zwingend Zur richterlichen Unabhangigkeit gehort es Rechtsfragen nach der eigenen Uberzeugung zu entscheiden Deshalb kann ihm nicht vorgeschrieben werden sich einer bestimmten in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung anzuschliessen 7 Teilweise ist dies sogar unmoglich wenn beispielsweise im Kommentar mehrere sich widersprechende Meinungen nebeneinander dargestellt werden oder sich Kommentare mit gegenteiligen Aussagen gegenuberstehen Dennoch setzen sich Gerichte wo keine Rechtsprechung zu einem Thema vorliegt und die Gesetze zu wenig bestimmt sind in ihren Urteilen sehr haufig mit dem Inhalt von Gesetzeskommentaren auseinander Durch diese Kommentare wird fur den Rechtsanwender klarer ob bzw wie eine bestimmte Gesetzesvorschrift auf einen bestimmten Anlassfall anzuwenden ist Fur die Herangehensweise im Sinne einer genetischen Auslegung spielen Gesetzeskommentare die auf die Gesetzgeber selbst zuruckzufuhren sind eine sehr wichtige Rolle Die Vielzahl von Kommentaren und Rechtsprechung zu einem bestimmten Thema kann zur Herausbildung einer herrschenden Meinung fuhren wenn sich mehrere gangbare Losungsansatze zeigen Gesetzeskommentare werden ublicherweise nach Bezugsnorm und Randnummer zitiert z B Palandt BGB 73 Auflage 433 Rn 10 Von den nichtamtlichen Gesetzeskommentaren sind sodann auch tatsachlich amtliche Gesetzeskommentare die sich im parlamentarischen Prozedere oftmals als Appendix zu Gesetzesentwurfen finden lassen zu unterscheiden die besonders in der genetischen Auslegung eine wichtige Rolle spielen Weblinks BearbeitenThomas Henne Die Pragung des Juristen durch die Kommentarliteratur Zu Form und Methode einer juristischen Diskursmethode Vortrag vom 2 Juni 2006 zugl Betrifft Justiz 2006 352 kritische Wurdigung von Geschichte und Funktion der Kommentarliteratur fur die juristische Ausbildung und Praxis PDF 127 kB Einzelnachweise Bearbeiten C H Beck Der juristische Verlag seit 1763 in Juristen im Portrat Festschrift 225 Jahre C H Beck 1988 S 19 Karl Friedrich Lenz Das Ungewohnlichste im Recht die Einfuhrung der Superlative 1991 ISBN 3 406 36202 8 S 221 Benjamin Rothschild Juristische Kommentare kostenlos im Internet In plaedoyer ch 27 Marz 2023 abgerufen am 14 April 2023 deutsch Bezahlschranke Onlinekommentar ch ist die erste gemeinnutzige Plattform fur Open Access Kommentare in der Schweiz In https onlinekommentar ch Abgerufen am 14 April 2023 Entscheid 6B 86 2022 In bger ch Schweiz Bundesgericht 22 Marz 2023 abgerufen am 14 April 2023 Herrschende Meinung Der Spiegel Nr 8 1981 16 Februar 1981 S 98 Ekkehart Reinelt Richterliche Unabhangigkeit und Vertrauensschutz ZAP 2000 S 969 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetzeskommentar amp oldid 232841847