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Die Besoldungsordnungen R des Bundesbesoldungsgesetzes BBesG und der Besoldungsgesetze der Lander beinhalten die Besoldungsgruppen R 1 Bund R 2 bis R 10 der Richter und Staatsanwalte in Deutschland Je nach Dienstherr ist Besoldung unterschiedlich geregelt Die meisten Richter und Staatsanwalte in Deutschland stehen im Dienst eines Landes Die Besoldung der Bundesrichter und Staatsanwalte beim Bundesgerichtshof richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz BBesG die Amtsbezuge der Richter des Bundesverfassungsgerichts erfolgt nach dem Gesetz uber das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Bundesbesoldungsordnung R 3 Landesbesoldungsordnungen R 3 1 Baden Wurttemberg 3 2 Bayern 3 3 Berlin 3 4 Brandenburg 3 5 Bremen 3 6 Hamburg 3 7 Hessen 3 8 Mecklenburg Vorpommern 3 9 Niedersachsen 3 10 Nordrhein Westfalen 3 11 Rheinland Pfalz 3 12 Saarland 3 13 Sachsen 3 14 Sachsen Anhalt 3 15 Schleswig Holstein 3 16 Thuringen 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDie Bundesbesoldungsordnung R wurde mit der Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 23 Mai 1975 BGBl I S 1173 ebenso wie die Besoldungsordnung C eingefuhrt Da am 19 Marz 1971 dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz uber die Besoldung der Beamten und Richter durch eine Anderung des Grundgesetzes zugewiesen worden war Art 74a Abs 1 GG i d F des 28 Gesetzes zur Anderung des Grundgesetzes BGBl I S 206 galt das Bundesbesoldungsgesetz auch fur die Richter und Staatsanwalte im Landesdienst Im Rahmen der Foderalismusreform fiel am 1 September 2006 die Gesetzgebungskompetenz fur das Besoldungsrecht fur Beamte und Richter der Lander zuruck an die Lander BGBl I S 2034 Art 74 Abs 1 Nr 27 GG Die Bundesbesoldungsordnung R galt fur Richter und Staatsanwalte im Landesdienst nur noch solange fort bis der jeweilige Landesgesetzgeber eigene Landesbesoldungsordnungen R erlassen hatte Art 125a Abs 1 GG Bundesbesoldungsordnung R BearbeitenDie Grundgehalter in der Bundesbesoldungsordnung R reichen seit dem 1 Marz 2020 von 5 416 70 Euro R 2 Stufe 1 bis 14 808 25 Euro R 10 1 Den Besoldungsgruppen sind folgende Amter zugeordnet 2 Besoldungsgruppe R 1Die Besoldungsgruppe R 1 wurde zum 1 Januar 2020 gestrichen Zuvor war sie seit dem 1 August 2013 nicht belegt Besoldungsgruppe R 2Richter am Bundespatentgericht Vorsitzender Richter am Truppendienstgericht Vizeprasident des Truppendienstgerichts 1 Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof1 Erhalt als der standige Vertreter des Prasidenten eine Amtszulage nach Anlage IX Besoldungsgruppe R 3Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht Prasident des Truppendienstgerichts Oberstaatsanwalt beim BundesgerichtshofBesoldungsgruppe R 4seit dem 1 Januar 2020 nicht belegt Besoldungsgruppe R 5Vizeprasident des Bundespatentgerichts bis 31 Dezember 2019 R 4 zuvor war R 5 nicht belegt Besoldungsgruppe R 6Richter am Bundesarbeitsgericht Richter am Bundesfinanzhof Richter am Bundesgerichtshof Richter am Bundessozialgericht Richter am Bundesverwaltungsgericht Bundesanwalt beim BundesgerichtshofBesoldungsgruppe R 7Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof als Abteilungsleiter bei der Bundesanwaltschaft als der standige Vertreter des Generalbundesanwalts 1 seit 1 Januar 2020 1 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage IX Besoldungsgruppe R 8Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Prasident des Bundespatentgerichts Vizeprasident des Bundesarbeitsgerichts 1 Vizeprasident des Bundesfinanzhofs 1 Vizeprasident des Bundesgerichtshofs 1 Vizeprasident des Bundessozialgerichts 1 Vizeprasident des Bundesverwaltungsgerichts 11 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage IX Besoldungsgruppe R 9Generalbundesanwalt beim BundesgerichtshofBesoldungsgruppe R 10Prasident des Bundesarbeitsgerichts Prasident des Bundesfinanzhofs Prasident des Bundesgerichtshofs Prasident des Bundessozialgerichts Prasident des Bundesverwaltungsgerichts Richter des BundesverfassungsgerichtsLandesbesoldungsordnungen R BearbeitenBaden Wurttemberg Bearbeiten Festgelegt in Anlage 3 zum Landesbesoldungsgesetz Baden Wurttemberg LBesGBW vom 9 November 2010 Besoldungsgruppe R 1Justizrat Oberjustizrat 1 Richter am Amtsgericht 2 Richter am Arbeitsgericht 2 3 Richter am Landgericht Richter am Sozialgericht 2 Richter am Verwaltungsgericht Direktor des Amtsgerichts 4 Direktor des Arbeitsgerichts 4 Direktor des Sozialgerichts 4 Staatsanwalt Erster Staatsanwalt 51 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage 13 2 Erhalt als der standige Vertreter des Direktors bei einem Gericht mit 4 bis 7 Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 13 3 Erhalt als ortlicher Gerichtsvorstand der arbeitsgerichtlichen Kammern in Aalen Crailsheim Ludwigsburg Offenburg Radolfzell und Ravensburg eine Amtszulage nach Anlage 13 4 An einem Gericht mit bis zu 3 Richterplanstellen erhalt eine Amtszulage nach Anlage 13 5 Erhalt bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit 4 Planstellen und mehr fur Staatsanwalte eine Amtszulage nach Anlage 13 Anstatt einer Planstelle fur einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter konnen bei einer Staatsanwaltschaft mit 4 und 5 Planstellen fur Staatsanwalte eine Planstelle fur einen Ersten Staatsanwalt und bei einer Staatsanwaltschaft mit 6 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte 2 Planstellen fur Erste Staatsanwalte ausgebracht werden Besoldungsgruppe R 2Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtfuhrender Richter 2 als der standige Vertreter eines Direktors 3 Richter am Arbeitsgericht als weiterer aufsichtfuhrender Richter 2 als der standige Vertreter eines Direktors 3 Richter am Finanzgericht Richter am Landessozialgericht Richter am Oberlandesgericht Richter am Verwaltungsgerichtshof Richter am Sozialgericht als weiterer aufsichtfuhrender Richter 2 als der standige Vertreter eines Direktors 3 Vorsitzender Richter am Landgericht 4 Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Direktor des Amtsgerichts 5 Direktor des Arbeitsgerichts 5 Direktor des Sozialgerichts 5 Vizeprasident des Amtsgerichts 6 Vizeprasident des Arbeitsgerichts 6 Vizeprasident des Landgerichts 7 Vizeprasident des Sozialgerichts 6 Vizeprasident des Verwaltungsgerichts 7 Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 8 als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 9 als Dezernent bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht Leitender Oberstaatsanwalt 10als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht als Leiter einer Zweigstelle bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht1 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage 13 2 An einem Gericht mit 10 und mehr Richterplanstellen Bei 17 Richterplanstellen und auf je 7 weitere Richterplanstellen kann fur weitere aufsichtfuhrende Richter je eine Richterplanstelle der Besoldungsgruppe R 2 ausgebracht werden 3 An einem Gericht mit 8 und mehr Richterplanstellen 4 Erhalt als weiterer aufsichtfuhrender Richter an Landgerichten mit 81 und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 13 5 An einem Gericht mit 4 und mehr Richterplanstellen erhalt an einem Gericht mit 8 und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 13 6 Als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 erhalt an einem Gericht mit 16 und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 13 7 Erhalt als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage 13 8 Auf je 4 Planstellen fur Staatsanwalte kann eine Planstelle fur einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter ausgebracht werden erhalt als der standige Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage 13 9 Erhalt als Hauptabteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Mannheim oder als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft mit 101 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte eine Amtszulage nach Anlage 13 10 Mit bis zu 10 Planstellen fur Staatsanwalte erhalt eine Amtszulage nach Anlage 13 Besoldungsgruppe R 3Vorsitzender Richter am Finanzgericht 1 Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Prasident des Amtsgerichts 2 Prasident des Arbeitsgerichts 2 Prasident des Landgerichts 2 Prasident des Sozialgerichts 2 Prasident des Verwaltungsgerichts 2 Vizeprasident des Amtsgerichts 3 4 Vizeprasident des Finanzgerichts 5 Vizeprasident des Landesarbeitsgerichts 5 Vizeprasident des Landessozialgerichts 5 Vizeprasident des Landgerichts 3 Vizeprasident des Oberlandesgerichts 5 Vizeprasident des Verwaltungsgerichts 3 Vizeprasident des Verwaltungsgerichtshofs 5 Oberstaatsanwalt als der standige Vertreter eines in Besoldungsgruppe R 5 eingestuften Leitenden Oberstaatsanwalts Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 6 als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht1 Erhalt als ortlicher Gerichtsvorstand der Aussensenate des Finanzgerichts eine Amtszulage nach Anlage 13 2 An einem Gericht mit bis zu 40 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 3 Als der standige Vertreter des Prasidenten eines Gerichts mit 81 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 4 Als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 5 5 Erhalt als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 6 eine Amtszulage nach Anlage 13 6 Mit 11 bis zu 40 Planstellen fur Staatsanwalte sowie bei den Staatsanwaltschaften Mosbach und Waldshut Tiengen Besoldungsgruppe R 4Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Arbeitsgerichts 2 Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Sozialgerichts 2 Prasident des Verwaltungsgerichts 1 Vizeprasident des Landesarbeitsgerichts 3 Vizeprasident des Landessozialgerichts 3 Vizeprasident des Oberlandesgerichts 3 Vizeprasident des Verwaltungsgerichtshofs 3 Leitender Oberstaatsanwalt 4als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht1 An einem Gericht mit 41 bis 80 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 An einem Gericht mit 41 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 3 Als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 8 4 Mit 41 bis 80 Planstellen fur Staatsanwalte Besoldungsgruppe R 5Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Finanzgerichts 2 Prasident des Landgerichts 3 Prasident des Verwaltungsgerichts 3 Generalstaatsanwalt 4als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht Leitender Oberstaatsanwalt 5als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht1 An einem Gericht mit 81 bis 150 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt sowie am Amtsgericht Stuttgart 2 An einem Gericht mit bis zu 25 Richterplanstellen im Bezirk 3 An einem Gericht mit 81 bis 150 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 4 Mit bis zu 100 Planstellen fur Staatsanwalte im Bezirk 5 Mit 81 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte Besoldungsgruppe R 6Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Finanzgerichts 2 Prasident des Landesarbeitsgerichts 3 Prasident des Landessozialgerichts 3 Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Oberlandesgerichts 3 Prasident des Verwaltungsgerichtshofs 3 Generalstaatsanwalt 4als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht1 An einem Gericht mit 151 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 An einem Gericht mit 26 und mehr Richterplanstellen im Bezirk 3 An einem Gericht mit 26 bis 100 Richterplanstellen im Bezirk 4 Mit 101 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte im Bezirk Besoldungsgruppe R 7 nicht belegt Besoldungsgruppe R 8Prasident des Landesarbeitsgerichts 1 Prasident des Landessozialgerichts 1 Prasident des Oberlandesgerichts 1 Prasident des Verwaltungsgerichtshofs 11 An einem Gericht mit 101 und mehr Richterplanstellen im Bezirk Bayern Bearbeiten Festgelegt in der Anlage 1 Besoldungsordnungen des Bayerischen Besoldungsgesetzes BayBesG vom 5 August 2010 Besoldungsgruppe R 1Richter am Amtsgericht erhalt als der standige Vertreter eines Direktors an einem Amtsgericht oder Arbeitsgericht mit bis zu funf Planstellen fur Richter eine Amtszulage erhalt als der standige Vertreter eines weiteren aufsichtfuhrenden Richters eine Amtszulage Richter am Arbeitsgericht erhalt als der standige Vertreter eines Direktors an einem Amtsgericht oder Arbeitsgericht mit bis zu funf Planstellen fur Richter eine Amtszulage erhalt als der standige Vertreter eines weiteren aufsichtfuhrenden Richters eine Amtszulage Richter am Landgericht erhalt als der standige Vertreter eines weiteren aufsichtfuhrenden Richters eine Amtszulage Richter am Sozialgericht erhalt als der standige Vertreter eines weiteren aufsichtfuhrenden Richters eine Amtszulage Richter am Verwaltungsgericht Staatsanwalt erhalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft eine AmtszulageBesoldungsgruppe R 2Direktor des Amtsgerichts an einem Gericht mit bis zu funf Planstellen fur Richter erhalt an einem Gericht mit sechs und mehr Planstellen fur Richter eine Amtszulage Direktor des Arbeitsgerichts an einem Gericht mit bis zu funf Planstellen fur Richter erhalt an einem Gericht mit sechs und mehr Planstellen fur Richter eine Amtszulage Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft als Dezernent bei einer Generalstaatsanwaltschaft erhalt als der standige Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft mit 60 bis 119 Planstellen fur Staatsanwalte erhalt eine Amtszulage Richter am Amtsgericht als der standige Vertreter eines Direktors an einem Gericht mit sechs und mehr Planstellen fur Richter erhalt als der standige Vertreter eines Direktors der Besoldungsgruppe R 3 eine Amtszulage als weiterer aufsichtfuhrender Richter Richter am Arbeitsgericht als der standige Vertreter eines Direktors an einem Gericht mit sechs und mehr Planstellen fur Richter erhalt als der standige Vertreter eines Direktors der Besoldungsgruppe R 3 eine Amtszulage als weiterer aufsichtfuhrender Richter Richter am Finanzgericht Richter am Landessozialgericht Richter am Oberlandesgericht Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Richter am Sozialgericht als weiterer aufsichtfuhrender Richter Vizeprasident des Amtsgerichts erhalt als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage Vizeprasident des Arbeitsgerichts erhalt als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage Vizeprasident des Landgerichts erhalt als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage Vizeprasident des Sozialgerichts erhalt als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage Vizeprasident des Verwaltungsgerichts erhalt als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage Vorsitzender Richter am Landgericht erhalt als weiterer aufsichtfuhrender Richter an einem Landgericht mit 30 und mehr Planstellen fur Richter einschliesslich der Planstellen fur Richter der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt eine Amtszulage nach Anlage 4 Vorsitzender Richter am VerwaltungsgerichtBesoldungsgruppe R 3Direktor des Amtsgerichts an einem Gericht mit 20 bis 40 Planstellen fur Richter als Leiter eines Gerichts mit Zentralstellenfunktion als Zentrales Mahngericht fur Bayern Leitender Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei einer Generalstaatsanwaltschaft als Leiter einer Staatsanwaltschaft mit bis zu 19 Planstellen fur Staatsanwalte Oberstaatsanwalt Oberstaatsanwaltin als der standige Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 5 oder R 6 als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft mit 120 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte Prasident des Arbeitsgerichts an einem Gericht mit bis zu 40 Planstellen fur Richter einschliesslich der Planstellen fur Richter der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt Prasident des Landgerichts an einem Gericht mit bis zu 40 Planstellen fur Richter einschliesslich der Planstellen fur Richter der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt Prasident des Sozialgerichts an einem Gericht mit bis zu 40 Planstellen fur Richter einschliesslich der Planstellen fur Richter der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt Prasident des Verwaltungsgerichts an einem Gericht mit bis zu 40 Planstellen fur Richter einschliesslich der Planstellen fur Richter der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht Vizeprasident des Amtsgerichts als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 5 oder R 6 Vizeprasident des Finanzgerichts Erhalt als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 6 eine Amtszulage nach Anlage 4 Vizeprasident des Landesarbeitsgerichts Erhalt als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 6 eine Amtszulage nach Anlage 4 Vizeprasident des Landgerichts als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 5 oder R 6 Vizeprasident des Verwaltungsgerichts als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 5 oder R 6 Vorsitzender Richter am Finanzgericht Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Vorsitzender Richter am Bayerischen VerwaltungsgerichtshofBesoldungsgruppe R 4Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft mit 20 bis 59 Planstellen fur Staatsanwalte Prasident des Amtsgerichts an einem Gericht mit 41 bis 80 Planstellen fur Richter einschliesslich der Planstellen fur Richter der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt Prasident des Arbeitsgerichts an einem Gericht mit 41 und mehr Planstellen fur Richter einschliesslich der Planstellen fur Richter der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt Prasident Prasidentin des Landgerichts an einem Gericht mit 41 bis 80 Planstellen fur Richter einschliesslich der Planstellen fur Richter der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt Prasident des Sozialgerichts an einem Gericht mit 41 und mehr Planstellen fur Richter einschliesslich der Planstellen fur Richter der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt Prasident des Verwaltungsgerichts an einem Gericht mit 41 bis 80 Planstellen fur Richter einschliesslich der Planstellen fur Richter der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt Vizeprasident des Landessozialgerichts als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 8 Vizeprasident des Oberlandesgerichts als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 8 Vizeprasident des Bayerischen Obersten Landesgerichts Vizeprasident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 8 Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten LandesgerichtBesoldungsgruppe R 5Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft mit 60 bis 119 Planstellen fur Staatsanwalte Prasident des Amtsgerichts an einem Gericht mit 81 bis 150 Planstellen fur Richter einschliesslich der Planstellen fur Richter der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt Prasident des Finanzgerichts an einem Gericht mit bis zu 25 Planstellen fur Richter im Bezirk Prasident des Landgerichts an einem Gericht mit 81 bis 150 Planstellen fur Richter einschliesslich der Planstellen fur Richter der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt Prasident des Verwaltungsgerichts an einem Gericht mit 81 bis 150 Planstellen fur Richter einschliesslich der Planstellen fur Richter der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt Vizeprasident des Oberlandesgerichts als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 9Besoldungsgruppe R 6Generalstaatsanwalt als Leiter einer Generalstaatsanwaltschaft mit bis zu 299 Planstellen fur Staatsanwalte im Bezirk Leitender Oberstaatsanwalt Als Leiter einer Staatsanwaltschaft mit 120 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte Prasident des Amtsgerichts an einem Gericht mit 151 und mehr Planstellen fur Richter einschliesslich der Planstellen fur Richter der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt Prasident des Finanzgerichts an einem Gericht mit 26 und mehr Planstellen fur Richter im Bezirk Prasident des Landesarbeitsgerichts An einem Gericht mit 26 bis 100 Planstellen fur Richter im Bezirk Prasident des Landgerichts an einem Gericht mit 151 und mehr Planstellen fur Richter einschliesslich der Planstellen fur Richter der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrtBesoldungsgruppe R 7Generalstaatsanwalt als Leiter einer Generalstaatsanwaltschaft mit 300 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte im BezirkBesoldungsgruppe R 8Prasident des Landessozialgerichts Prasident des Oberlandesgerichts an einem Gericht mit bis zu 799 Planstellen fur Richter im Bezirk Prasident des Bayerischen Obersten Landesgerichts Prasident des Bayerischen VerwaltungsgerichtshofsBesoldungsgruppe R 9Prasident des Oberlandesgerichts an einem Gericht mit 800 und mehr Planstellen fur Richter im BezirkBerlin Bearbeiten Festgelegt in Anlage IV zum Landesbesoldungsgesetz LBesG in der Fassung vom 9 April 1996 Besoldungsgruppe R 1Richter am Amtsgericht Richter am Arbeitsgericht Richter am Landgericht Richter am Sozialgericht Richter am Verwaltungsgericht Direktor des Amtsgerichts 1 Direktor des Arbeitsgerichts 1 Direktor des Sozialgerichts 1 Staatsanwalt 2 1 An einem Gericht mit bis zu drei Richterplanstellen erhalt eine Amtszulage nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes in der Uberleitungsfassung fur Berlin 2 Erhalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit vier Planstellen und mehr fur Staatsanwalte eine Amtszulage nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes in der Uberleitungsfassung fur Berlin anstatt einer Planstelle fur einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter konnen bei einer Staatsanwaltschaft mit vier und funf Planstellen fur Staatsanwalte eine Planstelle fur einen Staatsanwalt als Gruppenleiter und bei einer Staatsanwaltschaft mit sechs und mehr Planstellen fur Staatsanwalte zwei Planstellen fur Staatsanwalte als Gruppenleiter ausgebracht werden Besoldungsgruppe R 2Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtsfuhrender Richter 1 als der standige Vertreter eines Direktors 2 Richter am Arbeitsgericht als weiterer aufsichtsfuhrender Richter 1 als der standige Vertreter eines Direktors 2 Richter am Arbeitsgericht als weiterer aufsichtsruhrender Richter 1 als der standige Vertreter eines Direktors 2 Richter am Finanzgericht Richter am Landessozialgericht Richter am Kammergericht Richter am Oberverwaltungsgericht Richter am Sozialgericht als weiterer aufsichtsfuhrender Richter 1 als der standige Vertreter eines Direktors 2 Vorsitzender Richter am Landgericht Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Direktor des Amtsgerichts 3 Direktor des Arbeitsgerichts 3 Direktor des Sozialgerichts 3 Vizeprasident des Amtsgerichts 4 Vizeprasident des Arbeitsgerichts 4 Vizeprasident des Landgerichts 5 Vizeprasident des Sozialgerichts 4 Vizeprasident des Verwaltungsgerichts 5 Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 6 als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 7 als Dezernent bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Kammergericht als Leiter einer Amtsanwaltschaft 8 als der standige Vertreter des Leiters einer Amtsanwaltschaft 9 Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 10 1 An einem Gericht mit 15 und mehr Richterplanstellen Bei 22 Richterplanstellen und auf je sieben weitere Richterplanstellen kann fur weitere aufsichtsfuhrende Richter je eine Richterplanstelle der Besoldungsgruppe R 2 ausgebracht werden 2 An einem Gericht mit acht und mehr Richterplanstellen 3 An einem Gericht mit vier und mehr Richterplanstellen erhalt an einem Gericht mit acht und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes in der Uberleitungsfassung fur Berlin 4 Als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 erhalt an einem Gericht mit 16 und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes in der Uberleitungsfassung fur Berlin 5 Erhalt als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes in der Uberleitungsfassung fur Berlin 6 Auf je vier Planstellen fur Staatsanwalte kann eine Planstelle fur einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter ausgebracht werden erhalt als der standige Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes in der Uberleitungsfassung fur Berlin 7 Mit 101 bis 180 Planstellen fur Staatsanwalte erhalt eine Amtszulage nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes in der Uberleitungsfassung fur Berlin 8 Mit elf bis 80 Planstellen fur Amtsanwalte erhalt bei einer Amtsanwaltschaft mit 26 bis 80 Planstellen fur Amtsanwalte eine Amtszulage nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes in der Uberleitungsfassung fur Berlin 9 Mit 26 und mehr Planstellen fur Amtsanwalte 10 Mit bis zu zehn Planstellen fur Staatsanwalte erhalt eine Amtszulage nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes in der Uberleitungsfassung fur Berlin Besoldungsgruppe R 3Vorsitzender Richter am Finanzgericht Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Vorsitzender Richter am Kammergericht Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Arbeitsgerichts 1 Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Sozialgerichts 1 Prasident des Verwaltungsgerichts 1 Vizeprasident des Amtsgerichts 2 Vizeprasident des Arbeitsgerichts 2 Vizeprasident des Finanzgerichts 3 Vizeprasident des Landesarbeitsgerichts 3 Vizeprasident des Landessozialgerichts 3 Vizeprasident des Landgerichts 2 Vizeprasident des Kammergerichts 3 Vizeprasident des Oberverwaltungsgerichts Vizeprasident des Sozialgerichts 2 Vizeprasident des Verwaltungsgerichts 2 Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 4 als Leiter einer Amtsanwaltschaft 5 Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 6 als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Kammergericht1 An einem Gericht mit bis zu 40 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 Als der standige Vertreter des Prasidenten eines Gerichts mit 81 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 3 Erhalt als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 6 eine Amtszulage nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes in der Uberleitungsfassung fur Berlin 4 Mit mehr als 181 Planstellen fur Staatsanwalte 5 Mit 81 und mehr Planstellen fur Amtsanwalte 6 Mit 11 bis 40 Planstellen fur Staatsanwalte Besoldungsgruppe R 4Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Arbeitsgerichts 2 Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Sozialgerichts 2 Prasident des Verwaltungsgerichts 1 Vizeprasident des Landesarbeitsgerichts 3 Vizeprasident des Landessozialgerichts 3 Vizeprasident des Kammergerichts 3 Vizeprasident des Oberverwaltungsgerichts 3 Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 4 1 An einem Gericht mit 41 bis 80 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 An einem Gericht mit 41 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 3 Als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 8 4 Mit 41 bis 180 Planstellen fur Staatsanwalte Besoldungsgruppe R 5Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Arbeitsgerichts 1 Prasident des Finanzgerichts 2 Prasident des Landesarbeitsgerichts 2 Prasident des Landessozialgerichts 2 Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Kammergerichts 2 Prasident des Oberverwaltungsgerichts 2 Prasident des Sozialgerichts 1 Prasident des Verwaltungsgerichts 1 Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 3 Generalstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht 4 1 An einem Gericht mit 81 bis 150 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 An einem Gericht mit bis zu 25 Richterplanstellen im Bezirk 3 Mit 181 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte 4 Mit bis zu 100 Planstellen fur Staatsanwalte im Bezirk Besoldungsgruppe R 6Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Finanzgerichts 2 Prasident des Landesarbeitsgerichts 3 Prasident des Landessozialgerichts 3 Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Kammergerichts 3 Prasident des Oberverwaltungsgerichts 3 Generalstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Kammergericht 4 1 An einem Gericht mit 151 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 An einem Gericht mit 26 und mehr Richterplanstellen im Bezirk 3 An einem Gericht mit 26 bis 100 Richterplanstellen im Bezirk 4 Mit 101 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte im Bezirk Besoldungsgruppe R 7 nicht belegt Besoldungsgruppe R 8Prasident des Landesarbeitsgerichts 1 Prasident des Landessozialgerichts 1 Prasident des Kammergerichts 1 Prasident des Oberverwaltungsgerichts 1 1 An einem Gericht mit 101 und mehr Richterplanstellen im Bezirk Brandenburg Bearbeiten Festgelegt in Anlage 3 zum Besoldungsgesetz fur das Land Brandenburg BbgBesG vom 20 November 2013 Besoldungsgruppe R 1Richter am Amtsgericht Richter am Arbeitsgericht Richter am Landgericht Richter am Sozialgericht Richter am Verwaltungsgericht Direktor des Amtsgerichts 1 Direktor des Arbeitsgerichts 1 Direktor des Sozialgerichts 1 Staatsanwalt 2 1 An einem Gericht mit bis zu 3 Richterplanstellen erhalt eine Amtszulage nach Anlage 8 2 Erhalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit 4 Planstellen und mehr fur Staatsanwalte eine Amtszulage nach Anlage 8 anstatt einer Planstelle fur einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter konnen bei einer Staatsanwaltschaft mit 4 und 5 Planstellen fur Staatsanwalte eine Planstelle fur einen Staatsanwalt als Gruppenleiter und bei einer Staatsanwaltschaft mit 6 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte 2 Planstellen fur Staatsanwalte als Gruppenleiter ausgebracht werden Besoldungsgruppe R 2Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtsfuhrender Richter 1 als der standige Vertreter eines Direktors 2 Richter am Arbeitsgericht als weiterer aufsichtsfuhrender Richter 1 als der standige Vertreter eines Direktors 2 Richter am Finanzgericht Richter am Landessozialgericht Richter am Oberlandesgericht Richter am Sozialgericht als weiterer aufsichtsfuhrender Richter 1 als der standige Vertreter eines Direktors 2 Vorsitzender Richter am Landgericht Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Direktor des Amtsgerichts 3 Direktor des Arbeitsgerichts 3 Direktor des Sozialgerichts 3 Vizeprasident des Amtsgerichts 4 Vizeprasident des Arbeitsgerichts 4 Vizeprasident des Landgerichts 5 Vizeprasident des Sozialgerichts 4 Vizeprasident des Verwaltungsgerichts 5 Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 6 Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 7 1 An einem Gericht mit 15 und mehr Richterplanstellen Bei 22 Richterplanstellen und auf je sieben weitere Richterplanstellen kann fur weitere aufsichtsfuhrende Richter je eine Richterplanstelle der Besoldungsgruppe R 2 ausgebracht werden 2 An einem Gericht mit acht und mehr Richterplanstellen 3 An einem Gericht mit 4 und mehr Richterplanstellen erhalt an einem Gericht mit 8 und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 8 4 Als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 erhalt an einem Gericht mit 16 und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 8 5 Erhalt als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage 8 6 Auf je vier Planstellen fur Staatsanwalte kann eine Planstelle fur einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter ausgebracht werden erhalt als der standige Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage 8 7 Mit bis zu 10 Planstellen fur Staatsanwalte erhalt eine Amtszulage nach Anlage 8 Besoldungsgruppe R 3Vorsitzender Richter am Finanzgericht Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Arbeitsgerichts 1 Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Sozialgerichts 1 Prasident des Verwaltungsgerichts 1 Vizeprasident des Finanzgerichts 2 Vizeprasident des Landessozialgerichts 2 Vizeprasident des Landgerichts 3 Vizeprasident des Oberlandesgerichts 2 Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 4 als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht1 An einem Gericht mit bis zu 40 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 Erhalt als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 6 eine Amtszulage nach Anlage 8 3 Als der standige Vertreter des Prasidenten eines Gerichts mit 81 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 4 Mit 11 bis 40 Planstellen fur Staatsanwalte Besoldungsgruppe R 4Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Verwaltungsgerichts 1 Vizeprasident des Landessozialgerichts 2 Vizeprasident des Oberlandesgerichts 2 Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 3 1 An einem Gericht mit 41 bis 80 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 Als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 8 3 Mit 41 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte Besoldungsgruppe R 5Prasident des Finanzgerichts 1 Prasident des Landessozialgerichts 1 Prasident des Oberlandesgerichts 2 Generalstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht 3 1 An einem Gericht mit bis zu 25 Richterplanstellen im Bezirk 3 An einem Gericht mit 81 bis 150 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 4 Mit bis zu 100 Planstellen fur Staatsanwalte im Bezirk Besoldungsgruppe R 6Prasident des Finanzgerichts 1 Prasident des Landessozialgerichts 2 Prasident des Oberlandesgerichts 2 Generalstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht 3 1 An einem Gericht mit 26 und mehr Richterplanstellen im Bezirk 2 An einem Gericht mit 26 bis 100 Richterplanstellen im Bezirk 3 Mit 101 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte im Bezirk Besoldungsgruppe R 7 nicht belegt Besoldungsgruppe R 8Prasident des Landessozialgerichts 1 Prasident des Oberlandesgerichts 1 1 An einem Gericht mit 101 und mehr Richterplanstellen im Bezirk Bremen Bearbeiten Festgelegt in Anlage III zum Bremischen Besoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22 April 1999 Besoldungsgruppe R 1Richter am Amtsgericht Richter am Arbeitsgericht Richter am Landgericht Richter am Sozialgericht Richter am Verwaltungsgericht Staatsanwalt 1 1 Erhalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht eine Amtszulage nach Anlage 6 anstatt jeweils einer Planstelle fur einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter konnen zwei Planstellen fur Staatsanwalte als Gruppenleiter ausgebracht werden Besoldungsgruppe R 2Direktor des Amtsgerichts als Direktor des Amtsgerichts Bremen Blumenthal 1 Direktor des Arbeitsgerichts 1 Direktor des Sozialgerichts 1 Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht 2 als Dezernent bei der Staatsanwaltschaft beim Hanseatischen Oberlandesgericht 3 Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtsfuhrender Richter 4 als die standige Vertretung des Direktors des Amtsgerichts Bremen Blumenthal 5 Richter am Arbeitsgericht als die standige Vertretung des Direktors des Arbeitsgerichts 5 Richter am Finanzgericht Richter am Landessozialgericht Richter am Oberlandesgericht Richter am Oberverwaltungsgericht Richter am Sozialgericht als die standige Vertretung des Direktors des Sozialgerichts 5 Vizeprasident des Amtsgerichts 6 Vizeprasident des Landgerichts 7 Vizeprasident des Verwaltungsgerichts 8 Vorsitzender Richter am Landgericht Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht1 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage 6 soweit acht und mehr Richterplanstellen ausgebracht sind 2 Erhalt als die standige Vertretung des Leiters der Staatsanwaltschaft beim Landgericht eine Amtszulage nach Anlage 6 3 Erhalt als standige Vertretung des Generalstaatsanwalts eine Amtszulage nach Anlage 6 4 An einem Gericht mit 15 und mehr Richterplanstellen 5 Soweit acht und mehr Richterplanstellen ausgebracht sind 6 Als die standige Vertretung des Prasidenten des Amtsgerichts Bremen oder des Amtsgerichts Bremerhaven erhalt eine Amtszulage nach Anlage 6 soweit 16 und mehr Richterplanstellen ausgebracht sind 7 Als die standige Vertretung des Prasidenten des Landgerichts erhalt eine Amtszulage nach Anlage 6 8 Als die standige Vertretung des Prasidenten des Verwaltungsgerichts erhalt eine Amtszulage nach Anlage 6 Besoldungsgruppe R 3Prasident des Amtsgerichts als Prasident des Amtsgerichts Bremerhaven Prasident des Verwaltungsgerichts Vizeprasident des Finanzgerichts Vizeprasident des Landesarbeitsgerichts Vizeprasident des Oberverwaltungsgerichts 1 Vorsitzender Richter am Finanzgericht Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht1 Als die standige Vertretung des Prasidenten des Oberverwaltungsgerichts erhalt eine Amtszulage nach Anlage 6 Besoldungsgruppe R 4Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Prasident des Amtsgerichts als Prasident des Amtsgerichts Bremen Prasident des Landgerichts Vizeprasident des OberlandesgerichtsBesoldungsgruppe R 5Generalstaatsanwalt als Leiter der Staatsanwaltschaft beim Hanseatischen Oberlandesgericht Prasident des Finanzgerichts Prasident des LandesarbeitsgerichtsBesoldungsgruppe R 6Prasident des OberverwaltungsgerichtsBesoldungsgruppe R 7 nicht belegt Besoldungsgruppe R 8Prasident des OberlandesgerichtsHamburg Bearbeiten Festgelegt in Anlage III zum Hamburgischen Besoldungsgesetz HmbBesG vom 26 Januar 2010 Besoldungsgruppe R 1Richter am Amtsgericht Richter am Arbeitsgericht Richter am Landgericht Richter am Sozialgericht Richter am Verwaltungsgericht StaatsanwaltBesoldungsgruppe R 2Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtsfuhrender Richter 1 als standige Vertretung eines Direktors 2 Richter am Arbeitsgericht als weiterer aufsichtsfuhrender Richter 1 Richter am Finanzgericht Richter am Landessozialgericht Richter am Oberlandesgericht Richter am Oberverwaltungsgericht Richter am Sozialgericht als weiterer aufsichtsfuhrender Richter 1 Vorsitzender Richter am Landgericht Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Direktor des Amtsgerichts 3 Vizeprasident des Arbeitsgerichts 4 Vizeprasident des Sozialgerichts 4 Vizeprasident des Verwaltungsgerichts 5 Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 6 als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 7 als Dezernent bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht als Leiter der Amtsanwaltschaft 8 als standige Vertretung des Leiters einer Amtsanwaltschaft 9 1 An einem Gericht mit 15 und mehr Richterplanstellen Bei 22 Richterplanstellen und auf je 7 weitere Richterplanstellen konnen fur weitere aufsichtfuhrende Richter je eine Richterplanstelle der Besoldungsgruppe R 2 ausgebracht werden 2 An einem Gericht mit 8 und mehr Planstellen fur Richter 3 Erhalt an einem Gericht mit 8 und mehr Planstellen fur Richter eine Amtszulage nach Anlage IX 4 Als standige Vertretung eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 erhalt an einem Gericht mit 16 und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage IX 5 Erhalt als standige Vertretung eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 4 eine Amtszulage nach Anlage IX 6 Auf je 4 Planstellen fur Staatsanwalte kann eine Planstelle fur einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleitung ausgebracht werden 7 Mit 101 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte erhalt eine Amtszulage nach Anlage IX 8 Erhalt bei einer Amtsanwaltschaft mit 26 und mehr Planstellen fur Amtsanwalte eine Amtszulage nach Anlage IX 9 Mit 26 und mehr Planstellen fur Amtsanwalte Besoldungsgruppe R 3Vorsitzender Richter am Finanzgericht Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Prasident des Arbeitsgerichts 1 Prasident des Sozialgerichts 1 Vizeprasident des Amtsgerichts 2 Vizeprasident des Finanzgerichts Vizeprasident des Landesarbeitsgerichts 3 Vizeprasident des Landessozialgerichts 3 Vizeprasident des Landgerichts 2 Vizeprasident des Oberverwaltungsgerichts 3 Leitender Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht als standige Vertretung des Generalstaatsanwalts 4 als standige Vertretung eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 51 An einem Gericht mit bis zu 40 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 Als standige Vertretung des Prasidenten eines Gerichts mit 81 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 3 Erhalt als standige Vertretung eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 6 eine Amtszulage nach Anlage IX 4 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage IX Besoldungsgruppe R 4Prasident des Verwaltungsgerichts 1 Vizeprasident des Hanseatischen Oberlandesgerichts 21 An einem Gericht mit 41 bis 80 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 Als standige Vertretung eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 8 Besoldungsgruppe R 5Prasident des Finanzgerichts 1 Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft 21 An einem Gericht mit bis zu 25 Richterplanstellen im Bezirk 2 Mit 151 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte Besoldungsgruppe R 6Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Landesarbeitsgerichts 2 Prasident des Landessozialgerichts 2 Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Oberverwaltungsgerichts 2 Generalstaatsanwalt als Leiter der Generalstaatsanwaltschaft1 An einem Gericht mit 151 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 An einem Gericht mit 26 bis 100 Richterplanstellen im Bezirk Besoldungsgruppe R 7 nicht belegt Besoldungsgruppe R 8Prasident des Hanseatischen OberlandesgerichtsHessen Bearbeiten Festgelegt in Anlage III zum Hessischen Besoldungsgesetz HBesG vom 27 Mai 2013 Besoldungsgruppe R 1Richter am Amtsgericht Richter am Arbeitsgericht Richter am Landgericht Richter am Sozialgericht Richter am Verwaltungsgericht Direktor des Amtsgerichts 1 Direktor des Arbeitsgerichts 1 Direktor des Sozialgerichts 1 Staatsanwalt als Gruppenleiter bei einer Staatsanwaltschaft 2 1 An einem Gericht mit hochstens 3 Planstellen fur Richter erhalt eine Amtszulage nach Anlage VII 2 Erhalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft mit 4 Planstellen und mehr fur Staatsanwalte eine Amtszulage nach Anlage VII anstatt einer Planstelle fur einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter konnen bei einer Staatsanwaltschaft mit 4 und 5 Planstellen fur Staatsanwalte eine Planstelle fur einen Staatsanwalt als Gruppenleiter und bei einer Staatsanwaltschaft mit 6 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte 2 Planstellen fur Staatsanwalte als Gruppenleiter ausgebracht werden Besoldungsgruppe R 2Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtsfuhrender Richter 1 als der standige Vertreter eines Direktors 2 3 Richter am Arbeitsgericht als weiterer aufsichtsfuhrender Richter 1 als der standige Vertreter eines Direktors 2 Richter am Hessischen Finanzgericht Richter am Hessischen Landessozialgericht Richter am Oberlandesgericht Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof Richter am Sozialgericht als weiterer aufsichtsfuhrender Richter 1 als der standige Vertreter eines Direktors 2 Vorsitzender Richter am Landgericht Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Direktor des Amtsgerichts 4 5 Direktor des Arbeitsgerichts 4 Direktor des Sozialgerichts 4 Vizeprasident des Amtsgerichts 6 Vizeprasident des Arbeitsgerichts 6 Vizeprasident des Landgerichts 7 Vizeprasident des Sozialgerichts 6 Vizeprasident des Verwaltungsgerichts 7 Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft und als standiger Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts 8 als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft 9 als Dezernent bei einer Generalstaatsanwaltschaft als Leiter einer Amtsanwaltschaft 10 als der standige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Amtsanwaltschaft 11 Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft 12 1 An einem Gericht mit 15 und mehr Planstellen fur Richter Bei 22 Planstellen fur Richter und auf je 7 weitere Planstellen fur Richter kann fur weitere aufsichtfuhrende Richter je eine Planstelle fur Richter der Besoldungsgruppe R 2 ausgebracht werden 2 An einem Gericht mit 8 und mehr Planstellen fur Richter 3 An einem Gericht mit Zentralstellenfunktion als Zentrales Mahngericht fur Hessen 4 An einem Gericht mit 4 und mehr Planstellen fur Richter erhalt an einem Gericht mit 8 und mehr Planstellen fur Richter eine Amtszulage nach Anlage VII 5 Erhalt als Leiter eines Gerichts mit Zentralstellenfunktion als Zentrales Mahngericht fur Hessen eine Amtszulage nach Anlage VII 6 Als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 erhalt an einem Gericht mit 16 und mehr Planstellen fur Richter eine Amtszulage nach Anlage VII 7 Erhalt als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage VII 8 Auf je 4 Planstellen fur Staatsanwalte kann eine Planstelle fur einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter ausgebracht werden erhalt als der standige Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage VII 9 Mit 101 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte erhalt eine Amtszulage nach Anlage VII 10 Mit 11 und mehr Planstellen fur Amtsanwalte erhalt bei einer Amtsanwaltschaft mit 26 und mehr Planstellen fur Amtsanwalte eine Amtszulage nach Anlage VII 11 Mit 26 und mehr Planstellen fur Amtsanwalte 12 Mit bis zu 10 Planstellen fur Staatsanwalte erhalt eine Amtszulage nach Anlage VII Besoldungsgruppe R 3Vorsitzender Richter am Hessischen Finanzgericht Vorsitzender Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht Vorsitzender Richter am Hessischen Landessozialgericht Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Vorsitzender Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Arbeitsgerichts 1 Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Sozialgerichts 1 Prasident des Verwaltungsgerichts 1 Vizeprasident des Amtsgerichts 2 Vizeprasident des Hessischen Finanzgerichts 3 Vizeprasident des Hessischen Landesarbeitsgerichts 3 Vizeprasident des Hessischen Landessozialgerichts 3 Vizeprasident des Landgerichts 2 Vizeprasident des Oberlandesgerichts 3 Vizeprasident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes 3 Vizeprasident des Verwaltungsgerichts 2 Oberstaatsanwalt 4als standiger Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft 5 als Abteilungsleiter bei einer Generalstaatsanwaltschaft als der standige Vertreter eines Generalstaatsanwalts 61 An einem Gericht mit bis zu 40 Planstellen fur Richter einschliesslich der Planstellen fur Richter der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 Als der standige Vertreter des Prasidenten eines Gerichts mit 81 und mehr Planstellen fur Richter einschliesslich der Planstellen fur Richter der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 3 Erhalt als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 6 eine Amtszulage nach Anlage VII 4 Als der standige Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwaltes der Besoldungsgruppe R 5 oder R 6 5 Mit 11 bis 40 Planstellen fur Staatsanwalte 6 Als der Vertreter eines Generalstaatsanwaltes der Besoldungsgruppe R 5 oder R 6 Besoldungsgruppe R 4Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Arbeitsgerichts 2 Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Sozialgerichts 2 Prasident des Verwaltungsgerichts 1 Vizeprasident des Hessischen Landesarbeitsgerichts 3 Vizeprasident des Hessischen Landessozialgerichts 3 Vizeprasident des Oberlandesgerichts 3 Vizeprasident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes 3 Leitender Oberstaatsanwalt als der standige Vertreter eines Generalstaatsanwalts 4 als Leiter einer Staatsanwaltschaft 51 An einem Gericht mit 41 bis 80 Planstellen fur Richter einschliesslich der Planstellen fur Richter der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 An einem Gericht mit 41 und mehr Planstellen fur Richter einschliesslich der Planstellen fur Richter der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 3 Als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 7 oder R 8 4 Als der Vertreter eines Generalstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 7 oder R 8 5 Mit 41 bis 80 Planstellen fur Staatsanwalte Besoldungsgruppe R 5Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Hessischen Finanzgerichts 2 Prasident des Hessischen Landesarbeitsgerichts 2 Prasident des Hessischen Landessozialgerichts 2 Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Oberlandesgerichts 2 Prasident des Verwaltungsgerichts 1 Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft 3 Generalstaatsanwalt als Leiter einer Generalstaatsanwaltschaft 41 An einem Gericht mit 81 bis 150 Planstellen fur Richter einschliesslich der Planstellen fur Richter der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 An einem Gericht mit bis zu 25 Planstellen fur Richter im Bezirk 3 Mit 81 bis 150 Planstellen fur Staatsanwalte im Bezirk 4 Mit bis zu 25 Planstellen fur Staatsanwalte im Bezirk Besoldungsgruppe R 6Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Hessischen Finanzgerichts 2 Prasident des Hessischen Landesarbeitsgerichts 3 Prasident des Hessischen Landessozialgerichts 3 Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Oberlandesgerichts 3 Prasident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes 3 Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft 4 Generalstaatsanwalt als Leiter der Generalstaatsanwaltschaft 51 An einem Gericht mit 151 und mehr Planstellen fur Richter einschliesslich der Planstellen fur Richter der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 An einem Gericht mit 26 und mehr Planstellen fur Richter im Bezirk 3 An einem Gericht mit 26 bis 100 Planstellen fur Richter im Bezirk 4 Mit 151 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte 5 Mit 26 bis 100 Planstellen fur Staatsanwalte im Bezirk Besoldungsgruppe R 7Prasident des Hessischen Landesarbeitsgerichts 1 Prasident des Hessischen Landessozialgerichts 1 Prasident des Oberlandesgerichts 1 Prasident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes 1 Generalstaatsanwalt als Leiter der Generalstaatsanwaltschaft 21 An einem Gericht mit 101 bis 500 Planstellen fur Richter im Bezirk 2 Mit 101 bis 500 Planstellen fur Staatsanwalte im Bezirk Besoldungsgruppe R 8Prasident des Hessischen Landesarbeitsgerichts 1 Prasident des Hessischen Landessozialgerichts 1 Prasident des Oberlandesgerichts 1 Prasident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes 1 Generalstaatsanwalt als Leiter der Generalstaatsanwaltschaft 21 An einem Gericht ab 501 Planstellen fur Richter im Bezirk 2 Ab 501 Planstellen fur Staatsanwalte im Bezirk Mecklenburg Vorpommern Bearbeiten Festgelegt in Anlage 2 zu 39 Satz 1 des Besoldungsgesetz fur das Land Mecklenburg Vorpommern LBesG M V vom 11 Mai 2021Besoldungsgruppe R 1 Richter am Amtsgericht Richter am Arbeitsgericht Richter am Landgericht Richter am Sozialgericht Richter am Verwaltungsgericht Staatsanwalt 11 Erhalt als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit 4 Planstellen und mehr fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte eine Amtszulage nach Anlage 12 anstatt einer Planstelle fur eine Oberstaatsanwaltin oder einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter konnen bei einer Staatsanwaltschaft mit 4 und 5 Planstellen fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte eine Planstelle fur eine Staatsanwaltin oder einen Staatsanwalt als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter und bei einer Staatsanwaltschaft mit 6 und mehr Planstellen fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte 2 Planstellen fur Staatsanwaltinnen oder Staatsanwalte als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter ausgebracht werden Besoldungsgruppe R 2Richter am Amtsgericht als weiterer Aufsicht fuhrender Richter 1 als standiger Vertreter eines Direktors 2 Richter am Arbeitsgericht als weiterer Aufsicht fuhrender Richter 1 als standiger Vertreter eines Direktors 2Richter am Finanzgericht Richter am Landessozialgericht Richter am Oberlandesgericht Richter am Oberverwaltungsgericht Richter am Sozialgericht als weiterer Aufsicht fuhrender Richter 1 als standiger Vertreter eines Direktors 2 Vorsitzender Richter am Landgericht Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Direktor des Amtsgerichts 3 Direktor des Arbeitsgerichts 3 Direktor des Sozialgerichts 3 Vizeprasident des Landgerichts 4 Vizeprasident des Verwaltungsgerichts 4 Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 5 als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 6 Als Dezernent bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht als Leiter einer Amtsanwaltschaft 7 als standige Vertretung des Leiters bei einer Amtsanwaltschaft 81 An einem Gericht mit 15 und mehr Planstellen fur Richterinnen und Richter Bei 22 Planstellen fur Richterinnen und Richter und auf je 7 weitere Planstellen fur Richterinnen und Richter kann fur weitere Aufsicht fuhrende Richterinnen und Richter je eine Planstelle fur Richterinnen und Richter der Besoldungsgruppe R 2 ausgebracht werden 2 An einem Gericht mit 8 und mehr Planstellen fur Richterinnen und Richter 3 An einem Gericht mit 4 und mehr Planstellen fur Richterinnen und Richter erhalt an einem Gericht mit 8 und mehr Planstellen fur Richterinnen und Richter eine Amtszulage nach Anlage 12 4 Erhalt als standige Vertretung einer Prasidentin oder eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage 12 5 Auf je 4 Planstellen fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte kann eine Planstelle fur eine Oberstaatsanwaltin oder einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter ausgebracht werden erhalt als standige Vertretung einer Leitenden Oberstaatsanwaltin oder eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage 12 6 Mit 101 und mehr Planstellen fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte erhalt eine Amtszulage nach Anlage 12 7 Mit 11 und mehr Planstellen fur Amtsanwaltinnen und Amtsanwalte erhalt bei einer Amtsanwaltschaft mit 26 und mehr Planstellen fur Amtsanwaltinnen und Amtsanwalte eine Amtszulage nach Anlage 12 8 Mit 26 und mehr Planstellen fur Amtsanwaltinnen und Amtsanwalte Besoldungsgruppe R 3Vorsitzender Richter am Finanzgericht Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Prasident des Verwaltungsgerichts 1 Vizeprasident des Finanzgerichts 3 Vizeprasident des Landesarbeitsgerichts 3 Vizeprasident des Landessozialgerichts 3 Vizeprasident des Landgerichts 2 Vizeprasident des Oberverwaltungsgerichts 3 Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 4 als Abteilungsleiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht als standige Vertretung des Generalstaatsanwalts 51 An einem Gericht mit bis zu 40 Planstellen fur Richterinnen und Richter einschliesslich der Planstellen fur Richterinnen und Richter der Gerichte uber die die Prasidentin oder der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 Als standige Vertretung der Prasidentin oder des Prasidenten eines Gerichts mit 81 und mehr Planstellen fur Richterinnen und Richter einschliesslich der Planstellen fur Richterinnen und Richter der Gerichte uber die die Prasidentin oder der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 3 Erhalt als standige Vertretung einer Prasidentin oder eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 6 eine Amtszulage nach Anlage 12 4 Mit 11 bis 40 Planstellen fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte 5 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage 12 Besoldungsgruppe R 4Prasident des Landgerichts 1 Vizeprasident des Oberlandesgerichts 2 Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 31 An einem Gericht mit 41 bis 80 Planstellen fur Richterinnen und Richter einschliesslich der Planstellen fur Richterinnen und Richter der Gerichte uber die die Prasidentin oder der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 Als standige Vertretung einer Prasidentin oder eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 8 3 Mit 41 und mehr Planstellen fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte Besoldungsgruppe R 5Prasident des Finanzgerichts Prasident des Landgerichts 2 Prasident des Landesarbeitsgerichts 11 An einem Gericht mit bis zu 25 Planstellen fur Richterinnen und Richter im Bezirk 2 An einem Gericht mit 81 bis 150 Planstellen fur Richterinnen und Richter einschliesslich der Planstellen fur Richterinnen und Richter der Gerichte uber die die Prasidentin oder der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt Besoldungsgruppe R 6Prasident des Landesarbeitsgerichts 1 Prasident des Landessozialgerichts 1 Prasident des Oberverwaltungsgerichts 1 Generalstaatsanwalt als Leiter der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht 21 An einem Gericht mit 26 bis 100 Planstellen fur Richterinnen und Richter im Bezirk 2 Mit 101 und mehr Planstellen fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte im Bezirk Besoldungsgruppe R 7 nicht belegt Besoldungsgruppe R 8Prasident des Oberlandesgerichts 1 1 An einem Gericht mit 101 und mehr Planstellen fur Richterinnen und im Bezirk Besoldungsgruppe R 9 nicht belegt Besoldungsgruppe R 10 nicht belegt Niedersachsen Bearbeiten Festgelegt in Anlage 4 zu 5 des Niedersachsischen Besoldungsgesetzes NBesG i d F v 20 Dezember 2016 Besoldungsgruppe R 1Richter am Amtsgericht 1 Richter am Arbeitsgericht 1 Richter am Landgericht 2 Richter am Sozialgericht 1 Richter am Verwaltungsgericht 3 Staatsanwalt Erster Staatsanwalt 4 1 Erhalt als standiger Vertreter des Direktors an einem Gericht mit vier bis funf Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage B 2 Bei einem Landgericht mit 30 Richterplanstellen und auf je sechs weitere Richterplanstellen kann je eine Planstelle fur einen Richter am Landgericht als Koordinationsrichter ausgebracht werden erhalt als Koordinationsrichter eine Amtszulage nach Anlage B 3 Bei einem Verwaltungsgericht mit zwolf Richterplanstellen und auf je sechs weitere Richterplanstellen kann je eine Planstelle fur einen Richter am Verwaltungsgericht als Koordinationsrichter ausgebracht werden erhalt als Koordinationsrichter eine Amtszulage nach Anlage B 4 Erhalt als standiger Vertreter eines Oberstaatsanwalts als Abteilungsleiter eine Amtszulage nach Anlage B Besoldungsgruppe R 2Direktor des Amtsgerichts 1 Direktor des Arbeitsgerichts 1 Direktor des Sozialgerichts 1 Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 2 Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 3 als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 4 als Dezernent bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht als der standige Vertreter des Leiters einer Amtsanwaltschaft 5 als Leiter einer Amtsanwaltschaft 5 Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtfuhrender Richter 7 als der standige Vertreter eines Direktors 8 Richter am Arbeitsgericht als weiterer aufsichtfuhrender Richter 7 als der standige Vertreter eines Direktors 8 Richter am Finanzgericht Richter am Landessozialgericht Richter am Oberlandesgericht Richter am Oberverwaltungsgericht Richter am Sozialgericht als weiterer aufsichtfuhrender Richter 7 als der standige Vertreter eines Direktors 8 Vizeprasident des Amtsgerichts 9 Vizeprasident des Arbeitsgericht 9 Vizeprasident des Landgerichts 10 Vizeprasident des Sozialgerichts 9 Vizeprasident des Verwaltungsgerichts 10 Vorsitzender Richter am Landgericht Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht1 Erhalt an einem Gericht mit sechs und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 8 2 Mit bis zu zehn Planstellen fur Staatsanwalte erhalt eine Amtszulage nach Anlage 8 3 Auf je vier Planstellen fur Staatsanwalte kann eine Planstelle fur einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter ausgebracht werden erhalt als der standige Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage 8 4 Bei einer Staatsanwaltschaft mit mehr als 80 Planstellen fur Staatsanwalte Auf je 20 Planstellen kann eine Planstelle fur einen Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter ausgebracht werden erhalt als Hauptabteilungsleiter eine Amtszulage nach Anlage 8 5 Mit 26 und mehr Planstellen fur Amtsanwalte 6 Mit elf und mehr Planstellen fur Amtsanwalte erhalt bei einer Amtsanwaltschaft mit 26 und mehr Planstellen fur Amtsanwalte eine Amtszulage nach Anlage 8 7 An einem Gericht mit zwolf und mehr Richterplanstellen Bei 18 Richterplanstellen und auf je sechs weitere Richterplanstellen kann fur weitere aufsichtfuhrende Richter je eine Richterplanstelle der Besoldungsgruppe R 2 ausgebracht werden 8 An einem Gericht mit sechs und mehr Richterplanstellen 9 Als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 erhalt an einem Gericht mit 16 und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 8 10 Erhalt als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage 8 Besoldungsgruppe R 3Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 1 als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht Oberstaatsanwalt als der standige Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts 2 Direktor des Amtsgerichts 3 Direktor des Arbeitsgerichts 3 Direktor des Sozialgerichts 3 Prasident des Amtsgerichts 4 5 Prasident des Arbeitsgerichts 4 5 Prasident des Landgerichts 4 Prasident des Sozialgerichts 4 5 Prasident des Verwaltungsgerichts 4 Vizeprasident des Amtsgerichts 6 Vizeprasident des Finanzgerichts 7 Vizeprasident des Landesarbeitsgerichts 7 Vizeprasident des Landessozialgerichts 7 Vizeprasident des Landgerichts 6 Vizeprasident des Oberlandesgerichts 7 Vizeprasident des Oberverwaltungsgerichts 7 Vizeprasident des Verwaltungsgerichts 6 Vorsitzender Richter am Finanzgericht Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht1 Mit elf bis 40 Planstellen fur Staatsanwalte 2 Mit mehr als 80 Planstellen fur Staatsanwalte 3 An einem Gericht mit 20 und mehr Richterplanstellen 4 An einem Gericht mit bis zu 40 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 5 Erhalt an einem Gericht mit 30 und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 8 6 Als der standige Vertreter des Prasidenten eines Gerichts mit 81 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 7 Erhalt als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 6 eine Amtszulage nach Anlage 8 Besoldungsgruppe R 4Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 1 Prasident des Amtsgerichts 2 Prasident des Arbeitsgerichts 3 Prasident des Landgerichts 2 Prasident des Sozialgerichts 3 Prasident des Verwaltungsgerichts 2 Vizeprasident des Landesarbeitsgerichts 4 Vizeprasident des Landessozialgerichts 4 Vizeprasident des Oberlandesgerichts 4 Vizeprasident des Oberverwaltungsgerichts 4 1 Mit 41 bis 80 Planstellen fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte 2 An einem Gericht mit 41 bis 80 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 3 An einem Gericht mit 41 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 4 Als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 8 Besoldungsgruppe R 5Generalstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht 1 Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 2 Prasident des Amtsgerichts 3 Prasident des Finanzgerichts 4 Prasident des Landesarbeitsgerichts 4 Prasident des Landessozialgerichts 4 Prasident des Landgerichts 3 Prasident des Oberlandesgerichts 4 Prasident des Oberverwaltungsgerichts 4 Prasident des Verwaltungsgerichts 3 1 Mit bis zu 100 Planstellen fur Staatsanwalte im Bezirk 2 Mit mehr als 80 Planstellen fur Staatsanwalte 3 An einem Gericht mit 81 bis 150 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 4 An einem Gericht mit bis zu 25 Richterplanstellen im Bezirk Besoldungsgruppe R 6Generalstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht 1 Prasident des Amtsgerichts 2 Prasident des Finanzgerichts 3 Prasident des Landesarbeitsgerichts 4 Prasident des Landessozialgerichts 4 Prasident des Landgerichts 2 Prasident des Oberlandesgerichts 4 Prasident des Oberverwaltungsgerichts 4 1 Mit 101 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte im Bezirk 2 An einem Gericht mit 151 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 3 An einem Gericht mit 26 und mehr Richterplanstellen im Bezirk 4 An einem Gericht mit 26 bis 100 Richterplanstellen im Bezirk Besoldungsgruppe R 7 nicht belegt Besoldungsgruppe R 8Prasident des Landesarbeitsgerichts 1 Prasident des Landessozialgerichts 1 Prasident des Oberlandesgerichts 1 Prasident des Oberverwaltungsgerichts 1 1 An einem Gericht mit 101 und mehr Richterplanstellen im Bezirk Nordrhein Westfalen Bearbeiten Festgelegt in Anlage 3 zum Landesbesoldungsgesetz Nordrhein Westfalen LBesG NRW vom 14 Juni 2016 Besoldungsgruppe R 1Richter am Amtsgericht Richter am Arbeitsgericht Richter am Landgericht Richter am Sozialgericht Richter am Verwaltungsgericht Direktor des Amtsgerichts 1 Direktor des Arbeitsgerichts 1 Direktor des Sozialgerichts 1 Staatsanwalt 21 An einem Gericht bis zu 3 Richterplanstellen erhalt eine Amtszulage nach Anlage 14 2 Erhalt als Gruppenleitung bei der Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit 4 Planstellen und mehr fur Staatsanwalte eine Amtszulage nach Anlage 14 anstatt einer Planstelle fur einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleitung konnen bei einer Staatsanwaltschaft mit 4 und 5 Planstellen fur Staatsanwalte eine Planstelle fur einen Staatsanwalt als Gruppenleitung und bei einer Staatsanwaltschaft mit 6 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte hierfur 2 Planstellen fur Staatsanwalte als Gruppenleitung ausgebracht werden Besoldungsgruppe R 2Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtfuhrender Richter 1 als der standige Vertreter eines Direktors 2 Richter am Arbeitsgericht als weiterer aufsichtfuhrender Richter 1 als der standige Vertreter eines Direktors 2 Richter am Finanzgericht Richter am Landessozialgericht Richter am Oberlandesgericht Richter am Oberverwaltungsgericht Richter am Sozialgericht als weiterer aufsichtfuhrender Richter 1 als der standige Vertreter eines Direktors 2 Vorsitzender Richter am Landgericht Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Direktor des Amtsgerichts 3 9 Direktor des Arbeitsgerichts 3 Direktor des Sozialgerichts 3 Vizeprasident des Amtsgerichts 4 Vizeprasident des Arbeitsgerichts 4 Vizeprasident des Landgerichts 5 Vizeprasident des Sozialgerichts 4 Vizeprasident des Verwaltungsgerichts 5 Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 6 als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 7 als Dezernent bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 81 An einem Gericht mit 15 und mehr Richterplanstellen Bei 22 Richterplanstellen und auf je 7 weitere Richterplanstellen kann fur weitere aufsichtsfuhrende Richter je eine Richterplanstelle der Besoldungsgruppe R 2 ausgebracht werden 2 An einem Gericht mit 8 und mehr Richterplanstellen 3 An einem Gericht mit 4 und mehr Richterplanstellen erhalt an einem Gericht mit 8 mit 23 Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 14 4 Als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 erhalt an einem Gericht mit 16 und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 14 5 Erhalt als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage 14 6 Auf je 4 Planstellen fur Staatsanwalte kann eine Planstelle fur einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter ausgebracht werden erhalt als der standige Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage 14 7 Mit 101 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte erhalt eine Amtszulage nach Anlage 14 8 Mit bis zu 10 Planstellen fur Staatsanwalte erhalt eine Amtszulage nach Anlage 14 9 Erhalt an einem Gericht mit 24 und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 14 Besoldungsgruppe R 3Vorsitzender Richter am Finanzgericht Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Arbeitsgerichts 1 Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Sozialgerichts 1 Prasident des Verwaltungsgerichts 1 Vizeprasident des Amtsgerichts 2 Vizeprasident des Finanzgerichts 3 Vizeprasident des Landesarbeitsgerichts 3 Vizeprasident des Landessozialgerichts 3 Vizeprasident des Landgerichts 2 Vizeprasident des Oberlandesgerichts 3 Vizeprasident des Verwaltungsgerichts 2 Vizeprasident des Oberverwaltungsgerichts 3 Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 4 als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht1 An einem Gericht mit bis zu 40 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 Als der standige Vertreter des Prasidenten eines Gerichts mit 81 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 3 Erhalt als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 6 eine Amtszulage nach Anlage 14 4 Mit 11 bis zu 40 Planstellen fur Staatsanwalte Besoldungsgruppe R 4Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Arbeitsgerichts 2 Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Sozialgerichts 2 Prasident des Verwaltungsgerichts 1 Vizeprasident des Landesarbeitsgerichts 3 Vizeprasident des Landessozialgerichts 3 Vizeprasident des Oberlandesgerichts 3 Vizeprasident des Oberverwaltungsgerichts 3 Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 41 An einem Gericht mit 41 bis 80 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 An einem Gericht mit 41 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 3 Als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 8 4 Mit 41 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte Besoldungsgruppe R 5Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Finanzgerichts 2 Prasident des Landesarbeitsgerichts 2 Prasident des Landessozialgerichts 2 Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Oberlandesgerichts 2 Prasident des Verwaltungsgerichts 1 Generalstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht 31 An einem Gericht mit 81 bis 150 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 An einem Gericht mit bis zu 25 Richterplanstellen im Bezirk 3 Mit bis zu 100 Planstellen fur Staatsanwalte im Bezirk Besoldungsgruppe R 6Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Finanzgerichts 2 Prasident des Landesarbeitsgerichts 3 Prasident des Landessozialgerichts 3 Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Oberlandesgerichts 3 Generalstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht 41 An einem Gericht mit 151 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 An einem Gericht mit 26 und mehr Richterplanstellen im Bezirk 3 An einem Gericht mit 26 bis 100 Richterplanstellen im Bezirk 4 Mit 101 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte im Bezirk Besoldungsgruppe R 7 nicht belegt Besoldungsgruppe R 8Prasident des Landesarbeitsgerichts 1 Prasident des Landessozialgerichts 1 Prasident des Oberlandesgerichts 11 An einem Gericht mit 101 und mehr Richterplanstellen im Bezirk Besoldungsgruppe R 9 nicht belegt Besoldungsgruppe R 10Prasident des Verfassungsgerichtshofs und des OberverwaltungsgerichtsRheinland Pfalz Bearbeiten Festgelegt in Anlage 2 zum Landesbesoldungsgesetz LBesG des Landes Rheinland Pfalz vom 18 Juni 2023 zulatzt geandert am 22 Dezember 2022 Besoldungsgruppe R 1Direktorin Direktor des Amtsgerichts 1 Direktorin Direktor am Arbeitsgericht 1 Richterin Richter am Amtsgericht Richterin Richter am Arbeitsgericht Richterin Richter am Landgericht Richterin Richter am Sozialgericht Richterin Richter am Verwaltungsgericht Staatsanwaltin Staatsanwalt1 An einem Gericht mit bis zu drei Planstellen fur Richterinnen und Richter erhalt eine Amtszulage nach Anlage 8 Besoldungsgruppe R 2Direktorin Direktor des Amtsgerichts 3 Direktorin Direktor des Arbeitsgerichts 3 Leitende Oberstaatsanwaltin Leitender Oberstaatsanwalt als Leiterin oder Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 7 Oberstaatsanwaltin Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 6 als die standige Vertreterin oder der standige Vertreter einer Leitenden Oberstaatsanwaltin oder eines Leitenden Oberstaatsanwalts 6 8 als Dezernentin oder Dezernent bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht Richterin Richter am Amtsgericht als weitere aufsichtfuhrende Richterin oder weiterer aufsichtfuhrender Richter 1 als die standige Vertreterin oder der standige Vertretereiner Direktorin oder eines Direktors 2 Richterin Richter am Arbeitsgericht als weitere aufsichtfuhrende Richterin oder weiterer aufsichtfuhrender Richter 1 als die standige Vertreterin oder der standige Vertreter einer Direktorin oder eines Direktors 2 Richterin Richter am Finanzgericht Richterin Richter am Landessozialgericht Richterin Richter am Oberlandesgericht Richterin Richter am Oberverwaltungsgericht Richterin Richter am Sozialgericht als weitere aufsichtfuhrende Richterin oder weiterer aufsichtfuhrender Richter 1 Vizeprasidentin Vizeprasident des Landgerichts 5 Vizeprasidentin Vizeprasident des Sozialgerichts 4 Vizeprasidentin Vizeprasident des Verwaltungsgerichts 5 Vorsitzende Richterin Vorsitzender Richter am Landgericht Vorsitzende Richterin Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht1 An einem Gericht mit 15 und mehr Planstellen fur Richterinnen und Richter Bei 22 Planstellen fur Richterinnen und Richter und auf je sieben weitere Planstellen fur Richterinnen und Richter kann fur weitere aufsichtfuhrende Richterinnen und Richter je eine Planstelle fur Richterinnen und Richter der Besoldungsgruppe R 2 ausgebracht werden 2 An einem Gericht mit acht und mehr Planstellen fur Richterinnen und Richter 3 An einem Gericht mit vier und mehr Planstellen fur Richterinnen und Richter erhalt an einem Gericht mit acht und mehr Planstellen fur Richterinnen und Richter eine Amtszulage nach Anlage 8 4 Als die standige Vertreterin oder der standige Vertreter einer Prasidentin oder eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 erhalt an einem Gericht mit 16 und mehr Planstellen fur Richterinnen und Richter eine Amtszulage nach Anlage 8 5 Erhalt als die standige Vertreterin oder der standige Vertreter einer Prasidentin oder eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage 8 6 Auf je vier Planstellen fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte kann eine Planstelle entweder fur eine Oberstaatsanwaltin oder einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter oder als die standige Vertreterin oder der standige Vertreter einer Leitenden Oberstaatsanwaltin oder eines Leitenden Oberstaatsanwalts ausgebracht werden 7 Mit bis zu zehn Planstellen fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte erhalt eine Amtszulage nach Anlage 8 8 Erhalt als die standige Vertreterin oder der standige Vertreter einer Leitenden Oberstaatsanwaltin oder eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage 8 Besoldungsgruppe R 3Leitende Oberstaatsanwaltin Leitender Oberstaatsanwalt als Leiterin oder Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 4 als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht Prasidentin Prasident des Landgerichts 1 Prasidentin Prasident des Sozialgerichts 1 Prasidentin Prasident des Verwaltungsgerichts 1 Vizeprasidentin Vizeprasident des Finanzgerichts 3 Vizeprasidentin Vizeprasident des Landesarbeitsgerichts 3 Vizeprasidentin Vizeprasident des Landessozialgerichts 3 Vizeprasidentin Vizeprasident des Landgerichts 2 Vizeprasidentin Vizeprasident des Oberlandesgerichts 3 Vizeprasidentin Vizeprasident des Verwaltungsgerichts 2 Vorsitzende Richterin Vorsitzender Richter am Finanzgericht Vorsitzende Richterin Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Vorsitzende Richterin Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Vorsitzende Richterin Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Vorsitzende Richterin Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht1 An einem Gericht mit bis zu 40 Planstellen fur Richterinnen und Richter einschliesslich der Planstellen fur Richterinnen und Richter der Gerichte uber die die Prasidentin oder der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 Als die standige Vertreterin oder der standige Vertreter der Prasidentin oder des Prasidenten eines Gerichts mit 81 und mehr Planstellen fur Richterinnen und Richter einschliesslich der Planstellen fur Richterinnen und Richter der Gerichte uber die die Prasidentin oder der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 3 Erhalt als die standige Vertreterin oder der standige Vertreter einer Prasidentin oder eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 6 eine Amtszulage nach Anlage 8 4 Mit elf bis 40 Planstellen fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte Besoldungsgruppe R 4Leitende Oberstaatsanwaltin Leitender Oberstaatsanwalt als Leiterin oder Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 4 Prasidentin Prasident des Landgerichts 1 Prasidentin Prasident des Sozialgerichts 2 Prasidentin Prasident des Verwaltungsgerichts 1 Vizeprasidentin Vizeprasident des Landesarbeitsgerichts 3 Vizeprasidentin Vizeprasident des Landessozialgerichts 3 Vizeprasidentin Vizeprasident des Oberlandesgerichts 31 An einem Gericht mit mehr als 40 bis 80 Planstellen fur Richterinnen und Richter einschliesslich der Planstellen fur Richterinnen und Richter der Gerichte uber die die Prasidentin oder der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 An einem Gericht mit mehr als 40 Planstellen fur Richterinnen und Richter einschliesslich der Planstellen fur Richterinnen und Richter der Gerichte uber die die Prasidentin oder der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 3 Als die standige Vertreterin oder der standige Vertreter einer Prasidentin oder eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 8 4 Mit mehr als 40 Planstellen fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte Besoldungsgruppe R 5Generalstaatsanwaltin Generalstaatsanwalt als Leiterin oder Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht 3 Prasidentin Prasident des Finanzgerichts 2 Prasidentin Prasident des Landesarbeitsgerichts 2 Prasidentin Prasident des Landessozialgerichts 2 Prasidentin Prasident des Landgerichts 1 Prasidentin Prasident des Oberlandesgerichts 2 Prasidentin Prasident des Verwaltungsgerichts 11 An einem Gericht mit mehr als 80 bis 150 Planstellen fur Richterinnen und Richter einschliesslich der Planstellen fur Richterinnen und Richter der Gerichte uber die die Prasidentin oder der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 An einem Gericht mit bis zu 25 Planstellen fur Richterinnen und Richter im Bezirk 3 Mit bis zu 100 Planstellen fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte im Bezirk Besoldungsgruppe R 6Generalstaatsanwaltin Generalstaatsanwalt als Leiterin oder Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht 4 Prasidentin Prasident des Finanzgerichts 2 Prasidentin Prasident des Landesarbeitsgerichts 3 Prasidentin Prasident des Landessozialgerichts 3 Prasidentin Prasident des Landgerichts 1 Prasidentin Prasident des Oberlandesgerichts 3 Vizeprasidentin Vizeprasident des Oberverwaltungsgerichts und standige Vertreterin oder standiger Vertreter der Prasidentin oder des Prasidenten des Verfassungsgerichtshofs1 An einem Gericht mit mehr als 150 Planstellen fur Richterinnen und Richter einschliesslich der Planstellen fur Richterinnen und Richter der Gerichte uber die die Prasidentin oder der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 An einem Gericht mit mehr als 25 Planstellen fur Richterinnen und Richter im Bezirk 3 An einem Gericht mit mehr als 25 bis 100 Planstellen fur Richterinnen und Richter im Bezirk 4 Mit mehr als 100 Planstellen fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte im Bezirk Besoldungsgruppe R 7nicht besetzt Besoldungsgruppe R 8Prasidentin Prasident des Landesarbeitsgerichts 1 Prasidentin Prasident des Landessozialgerichts 1 Prasidentin Prasident des Oberlandesgerichts 11 An einem Gericht mit mehr als 100 Planstellen fur Richterinnen und Richter im Bezirk Besoldungsgruppe R 9Prasidentin Prasident des Oberverwaltungsgerichts 1 Prasidentin Prasident des Verfassungsgerichtshofs 11 An einem Gericht mit mehr als 100 Planstellen fur Richterinnen und Richter im Bezirk Saarland Bearbeiten Festgelegt in Anlage III zum Saarlandischen Besoldungsgesetz SBesG vom 13 Oktober 2021 Besoldungsgruppe R 1Richter am Amtsgericht Richter am Arbeitsgericht Richter am Landgericht Richter am Sozialgericht Richter am Verwaltungsgericht Direktor des Amtsgerichts 1 Direktor des Arbeitsgerichts 1 Direktor des Sozialgerichts 1 Staatsanwalt 21 An einem Gericht mit bis zu 3 Richterplanstellen erhalt eine Amtszulage nach Anlage VII 2 Erhalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit 4 Planstellen und mehr fur Staatsanwalte eine Amtszulage nach Anlage VII anstatt einer Planstelle fur einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter konnen bei einer Staatsanwaltschaft mit 4 und 5 Planstellen fur Staatsanwalte eine Planstelle fur einen Staatsanwalt als Gruppenleiter und bei einer Staatsanwaltschaft mit 6 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte 2 Planstellen fur Staatsanwalte als Gruppenleiter ausgebracht werden Besoldungsgruppe R 2Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtsfuhrender Richter 1 2 als standiger Vertreter eines Direktors 3 Richter am Arbeitsgericht als weiterer aufsichtsfuhrender Richter 1 als standiger Vertreter eines Direktors 3 Richter am Finanzgericht Richter am Landessozialgericht Richter am Oberlandesgericht Richter am Oberverwaltungsgericht Richter am Sozialgericht als weiterer aufsichtsfuhrender Richter 1 als standiger Vertreter eines Direktors 3 Vorsitzender Richter am Landgericht Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Direktor des Amtsgerichts 4 Direktor des Arbeitsgerichts 4 Direktor des Sozialgerichts 4 Vizeprasident des Amtsgerichts 5 Vizeprasident des Arbeitsgerichts 5 Vizeprasident des Landgerichts 6 Vizeprasident des Sozialgerichts 5 Vizeprasident des Verwaltungsgerichts 4Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 7 als Dezernent bei einer Staatsanwaltschaft bei einem OberlandesgerichtLeitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 81 An einem Gericht mit 15 und mehr Richterplanstellen Bei 22 Richterplanstellen und auf je 7 weitere Richterplanstellen kann fur weitere aufsichtsfuhrende Richter je eine Richterplanstelle der Besoldungsgruppe R 2 ausgebracht werden 2 An einem Amtsgericht mit mindestens 36 und weniger als 43 Richterplanstellen konnen insgesamt 5 Richterplanstellen der Besoldungsgruppe R 2 fur weitere aufsichtsfuhrende Richter ausgebracht werden wenn die Zahl der Rechtspflegerstellen 75 ubersteigt Die aufgrund Fussnote 1 ausgebrachten Richterplanstellen der Besoldungsgruppe R 2 sind anzurechnen 3 An einem Gericht mit 8 und mehr Richterplanstellen 4 An einem Gericht mit 4 und mehr Richterplanstellen erhalt an einem Gericht mit 8 und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage VII 5 Als standiger Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 erhalt an einem Gericht mit 16 und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage VII 6 Erhalt als standiger Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage VII 7 Auf je 4 Planstellen fur Staatsanwalte kann eine Planstelle fur einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter ausgebracht werden erhalt als standiger Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage VII 8 Mit bis zu 10 Planstellen fur Staatsanwalte erhalt eine Amtszulage nach Anlage VII Besoldungsgruppe R 3Vorsitzender Richter am Finanzgericht Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Arbeitsgerichts 1 Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Sozialgerichts 1 Prasident des Verwaltungsgerichts 1 Vizeprasident des Amtsgerichts 2 Vizeprasident des Finanzgerichts 3 Vizeprasident des Landesarbeitsgerichts 3 Vizeprasident des Landessozialgerichts 3 Vizeprasident des Landgerichts 2 Vizeprasident des Oberlandesgerichts 3 Vizeprasident des Oberverwaltungsgerichts 3 Vizeprasident des Verwaltungsgerichts 2Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 4 als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht1 An einem Gericht mit bis zu 40 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 Als standiger Vertreter des Prasidenten eines Gerichts mit 81 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 3 Erhalt als standiger Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 6 eine Amtszulage nach Anlage VII 4 Mit 11 bis 40 Planstellen fur Staatsanwalte Besoldungsgruppe R 4Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Arbeitsgerichts 2 Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Sozialgerichts 2 Prasident des Verwaltungsgerichts 1 Vizeprasident des Landesarbeitsgerichts 3 Vizeprasident des Landessozialgerichts 3 Vizeprasident des Oberlandesgerichts 3 Vizeprasident des Oberverwaltungsgerichts 3 Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 41 An einem Gericht mit 41 bis 80 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 An einem Gericht mit 41 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 3 Als standiger Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 8 4 Mit 41 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte Besoldungsgruppe R 5Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Finanzgerichts 2 Prasident des Landesarbeitsgerichts 2 Prasident des Landessozialgerichts 2 Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Oberlandesgerichts 2 Prasident des Oberverwaltungsgerichts 2 Prasident des Verwaltungsgerichts 1Generalstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht 31 An einem Gericht mit 81 bis 150 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 An einem Gericht mit bis zu 25 Richterplanstellen im Bezirk 3 Mit bis zu 100 Planstellen fur Staatsanwalte im Bezirk Besoldungsgruppe R 6Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Finanzgerichts 2 Prasident des Landesarbeitsgerichts 2 Prasident des Landessozialgerichts 3 Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Oberlandesgerichts 3 Prasident des Oberverwaltungsgerichts 3Generalstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht 41 An einem Gericht mit 151 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 An einem Gericht mit 26 und mehr Richterplanstellen im Bezirk 3 An einem Gericht mit 26 bis 100 Richterplanstellen im Bezirk 4 Mit 101 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte im Bezirk Besoldungsgruppe R 7nicht besetzt Besoldungsgruppe R 8Prasident des Landesarbeitsgerichts 1 Prasident des Landessozialgerichts 1 Prasident des Oberlandesgerichts 1 Prasident des Oberverwaltungsgerichts 11 An einem Gericht mit 101 und mehr Richterplanstellen im Bezirk Sachsen Bearbeiten Festgelegt in Anlage 4 zu 32 des Sachsischen Besoldungsgesetzes vom 18 Dezember 2013 SachsBesG Besoldungsgruppe R 1Richter am Amtsgericht Richter am Arbeitsgericht Richter am Landgericht Richter am Sozialgericht Richter am Verwaltungsgericht Direktor des Amtsgerichts 1 Direktor des Arbeitsgerichts 1 Direktor des Sozialgerichts 1 Staatsanwalt 21 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage 7 2 Erhalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit 4 Planstellen und mehr fur Staatsanwalte eine Amtszulage nach Anlage 7 anstatt einer Planstelle fur einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter konnen bei einer Staatsanwaltschaft mit 6 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte 2 Planstellen fur Staatsanwalte als Gruppenleiter ausgebracht werden Besoldungsgruppe R 2Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtsfuhrender Richter 1 als der standige Vertreter eines Direktors 2 Richter am Arbeitsgericht als weiterer aufsichtsfuhrender Richter 1 als der standige Vertreter eines Direktors 2 Richter am Finanzgericht Richter am Landessozialgericht Richter am Oberlandesgericht Richter am Oberverwaltungsgericht Richter am Sozialgericht als weiterer aufsichtsfuhrender Richter 1 als der standige Vertreter eines Direktors 2 Vorsitzender Richter am Landgericht Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Direktor des Amtsgerichts 3 Direktor des Arbeitsgerichts 3 Direktor des Sozialgerichts 3 Vizeprasident des Amtsgerichts 4 Vizeprasident des Arbeitsgerichts 4 Vizeprasident des Landgerichts 5 Vizeprasident des Sozialgerichts 4 Vizeprasident des Verwaltungsgerichts 5 Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 6 als Dezernent bei einer Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 71 An einem Gericht mit 15 und mehr Richterplanstellen Bei 22 Richterplanstellen und auf je 7 weitere Richterplanstellen kann fur weitere aufsichtsfuhrende Richter je eine Richterplanstelle der Besoldungsgruppe R 2 ausgebracht werden 2 An einem Gericht mit 8 und mehr Richterplanstellen 3 An einem Gericht mit 4 und mehr Richterplanstellen erhalt an einem Gericht mit 8 und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 7 4 Als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 erhalt an einem Gericht mit 16 und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 7 5 Erhalt als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage 7 6 Auf je 4 Planstellen fur Staatsanwalte kann eine Planstelle fur einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter ausgebracht werden erhalt als der standige Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage 7 7 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage 7 Besoldungsgruppe R 3Vorsitzender Richter am Finanzgericht Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Prasident des Amtsgerichts Prasident des Arbeitsgerichts Prasident des Landgerichts Prasident des Sozialgerichts Prasident des Verwaltungsgerichts Vizeprasident des Amtsgerichts 1 Vizeprasident des Finanzgerichts 2 Vizeprasident des Landesarbeitsgerichts 2 Vizeprasident des Landessozialgerichts 2 Vizeprasident des Landgerichts 1 Vizeprasident des Oberverwaltungsgerichts 2 Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 3 als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht als der standige Vertreter des Generalstaatsanwalts als Leiter einer Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht 21 Als der standige Vertreter des Prasidenten der Besoldungsgruppe R 5 2 Erhalt als der standige Vertreter des Prasidenten des Landesarbeits Landessozial Oberverwaltungs oder Finanzgerichts sowie als der standige Vertreter des Generalstaatsanwalts als Leiter einer Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht eine Amtszulage nach Anlage 7 3 Mit 11 bis 40 Planstellen fur Staats und Amtsanwalte Besoldungsgruppe R 4Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Arbeitsgerichts 2 Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Sozialgerichts 2 Prasident des Verwaltungsgerichts 1 Vizeprasident des Landessozialgerichts 3 Vizeprasident des Oberlandesgerichts 4 Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 51 An einem Gericht mit 41 bis 80 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 An einem Gericht mit 41 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 3 Nur der ab Inkrafttreten erste Amtsinhaber 4 Als der standige Vertreter des Prasidenten des Oberlandesgerichts 5 Mit 41 und mehr Planstellen fur Staats und Amtsanwalte Besoldungsgruppe R 5Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Finanzgerichts Prasident des Landgerichts 11 An einem Gericht mit 81 bis 150 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt Besoldungsgruppe R 6Prasident des Finanzgerichts 1 Prasident des Landesarbeitsgerichts Prasident des Landessozialgerichts Prasident des Landgerichts 2 Prasident des Oberverwaltungsgerichts Generalstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht1 Nur der ab Inkrafttreten erste Amtsinhaber 2 An einem Gericht mit 151 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt Besoldungsgruppe R 7nicht belegt Besoldungsgruppe R 8Prasident des Landessozialgerichts 1 Prasident des Oberlandesgerichts1 Nur der ab Inkrafttreten erste Amtsinhaber Sachsen Anhalt Bearbeiten Festgelegt in Anlage 3 zu 36 des Besoldungsgesetzes des Landes Sachsen Anhalt zum Landesbesoldungsgesetz Baden Wurttemberg LBesGBW Landesbesoldungsgesetz LBesG LSA vom 8 Februar 2011 zuletzt geandert am 2 Juli 2020 VorbemerkungRichterinnen und Richter erhalten wahrend der Verwendung bei obersten Gerichtshofen des Bundes oder bei obersten Behorden des Bundes oder eines anderen Landes der oder das fur seine Richterinnen und Richter bei seinen obersten Behorden oder obersten Gerichtshofen eine Zulagenregelung getroffen hat die Stellenzulage in der nach dem Besoldungsrecht des Bundes oder dieses Landes bestimmten Hohe wenn der Dienstherr bei dem dieRichterin oder der Richter verwendet wird diese Stellenzulage erstattet Die Konkurrenz und Anrechnungsregelungen des Bundes oder des Landes bei dem die Verwendung erfolgt sind anzuwenden 41 findet bei Beendigung der Verwendung keine Anwendung Besoldungsgruppe R 1Direktorin des Amtsgerichts oder Direktor des Amtsgerichts 1 Direktorin des Arbeitsgerichts oder Direktor des Arbeitsgerichts 1 Direktorin des Sozialgerichts oder Direktor des Sozialgerichts 1 Richterin am Amtsgericht oder Richter am Amtsgericht Richterin am Arbeitsgericht oder Richter am Arbeitsgericht Richterin am Landgericht oder Richter am Landgericht Richterin am Sozialgericht oder Richter am Sozialgericht Richterin am Verwaltungsgericht oder Richter am Verwaltungsgericht Staatsanwaltin oder Staatsanwalt 21 An einem Gericht mit bis zu drei Richterplanstellen erhalt eine Amtszulage nach Anlage 8 2 Erhalt als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit vier Planstellen und mehr fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte eine Amtszulage nach Anlage 8 anstatt einer Planstelle fur eine Oberstaatsanwaltin oder einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter konnen bei einer Staatsanwaltschaft mit vier und funf Planstellen fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte eine Planstelle fur eine Staatsanwaltin oder einen Staatsanwalt als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter und bei einer Staatsanwaltschaft mit sechs und mehr Planstellen fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte zwei Planstellen fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter ausgebracht werden Besoldungsgruppe R 2Direktorin des Amtsgerichts oder Direktor des Amtsgerichts 1 Direktorin des Arbeitsgerichts oder Direktor des Arbeitsgerichts 1 Direktorin des Sozialgerichts oder Direktor des Sozialgerichts 1 Leitende Oberstaatsanwaltin oder Leitender Oberstaatsanwalt als Leiterin oder Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 2 Oberstaatsanwaltin oder Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 3 als Hauptabteilungsleiterin oder Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 4 als Dezernentin oder Dezernent bei der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht als Leiterin oder Leiter einer Amtsanwaltschaft in Form einer eigenstandigen Behorde oder einer Amtsanwaltsabteilung bei einer Staatsanwaltschaft 5 als standige Vertreterin oder standiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Amtsanwaltschaft in Form einer eigenstandigen Behorde oder einer Amtsanwaltsabteilung bei einer Staatsanwaltschaft 6 Richterin am Amtsgericht oder Richter am Amtsgericht als weitere aufsichtfuhrende Richterin oder weiterer aufsichtfuhrender Richter 7 als standige Vertreterin oder standiger Vertreter einer Direktorin oder eines Direktors 8 Richterin am Arbeitsgericht oder Richter am Arbeitsgericht als weitere aufsichtfuhrende Richterin oder weiterer aufsichtfuhrender Richter 7 als standige Vertreterin oder standiger Vertreter einer Direktorin oder eines Direktors 8 Richterin am Finanzgericht oder Richter am Finanzgericht Richterin am Landessozialgericht oder Richter am Landessozialgericht Richterin am Oberlandesgericht oder Richter am Oberlandesgericht Richterin am Oberverwaltungsgericht oder Richter am Oberverwaltungsgericht Richterin am Sozialgericht oder Richter am Sozialgericht als weitere aufsichtfuhrende Richterin oder weiterer aufsichtfuhrender Richter 7 als standige Vertreterin oder standiger Vertreter einer Direktorin oder eines Direktors 8 Vizeprasidentin des Amtsgerichts oder Vizeprasident des Amtsgerichts 9 Vizeprasidentin des Arbeitsgerichts oder Vizeprasident des Arbeitsgerichts 9 Vizeprasidentin des Landgerichts oder Vizeprasident des Landgerichts 10 Vizeprasidentin des Sozialgerichts oder Vizeprasident des Sozialgerichts 9 Vizeprasidentin des Verwaltungsgerichts oder Vizeprasident des Verwaltungsgerichts 10 Vorsitzende Richterin am Landgericht oder Vorsitzender Richter am Landgericht Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht oder Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht1 An einem Gericht mit vier und mehr Richterplanstellen erhalt an einem Gericht mit acht und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 8 2 Mit bis zu zehn Planstellen fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte erhalt eine Amtszulage nach Anlage 8 3 Auf je vier Planstellen fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte kann eine Planstelle fur eine Oberstaatsanwaltin oder einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter ausgebracht werden an einer Staatsanwaltschaft mit elf und mehr Planstellen fur Amtsanwaltinnen und Amtsanwalte an der keine Amtsanwaltsabteilung eingerichtet ist kann eine weitere Planstelle fur eine Oberstaatsanwaltin oder einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter ausgebracht werden erhalt als standige Vertreterin oder standiger Vertreter einer Leitenden Oberstaatsanwaltin oder eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage 8 4 Mit 101 und mehr Planstellen fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte erhalt eine Amtszulage nach Anlage 8 5 Mit elf und mehr Planstellen fur Amtsanwaltinnen und Amtsanwalte erhalt bei 26 und mehr Planstellen fur Amtsanwaltinnen und Amtsanwalte eine Amtszulage nach Anlage 8 6 Mit 26 und mehr Planstellen fur Amtsanwaltinnen und Amtsanwalte 7 An einem Gericht mit 15 und mehr Richterplanstellen Bei 22 Richterplanstellen und auf je sieben weitere Richterplanstellen kann fur weitere aufsichtfuhrende Richterinnen und Richter je eine Richterplanstelle der Besoldungsgruppe R 2 ausgebracht werden 8 An einem Gericht mit acht und mehr Richterplanstellen 9 Als standige Vertreterin oder standiger Vertreter einer Prasidentin oder eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 erhalt an einem Gericht mit 16 und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 8 10 Erhalt als standige Vertreterin oder standiger Vertreter einer Prasidentin oder eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage 8 Besoldungsgruppe R 3Leitende Oberstaatsanwaltin oder Leitender Oberstaatsanwalt als Leiterin oder Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 1 als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht 2 Prasidentin des Amtsgerichts oder Prasident des Amtsgerichts 3 Prasidentin des Arbeitsgerichts oder Prasident des Arbeitsgerichts 3 Prasidentin des Landgerichts oder Prasident des Landgerichts 4 Prasidentin des Sozialgerichts oder Prasident des Sozialgerichts 3 Prasidentin des Verwaltungsgerichts oder Prasident des Verwaltungsgerichts 3 Vizeprasidentin des Amtsgerichts oder Vizeprasident des Amtsgerichts 5 Vizeprasidentin des Finanzgerichts oder Vizeprasident des Finanzgerichts 6 Vizeprasidentin des Landesarbeitsgerichts oder Vizeprasident des Landesarbeitsgerichts 6 Vizeprasidentin des Landessozialgerichts oder Vizeprasident des Landessozialgerichts 6 Vizeprasidentin des Landgerichts oder Vizeprasident des Landgerichts 7 Vizeprasidentin des Oberlandesgerichts oder Vizeprasident des Oberlandesgerichts 6 Vizeprasidentin des Oberverwaltungsgerichts oder Vizeprasident des Oberverwaltungsgerichts 6 Vizeprasidentin des Verwaltungsgerichts oder Vizeprasident des Verwaltungsgerichts 5 Vorsitzende Richterin am Finanzgericht oder Vorsitzender Richter am Finanzgericht Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht oder Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht oder Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht oder Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht oder Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht1 Mit elf bis 40 Planstellen fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte 2 Erhalt als standige Vertreterin oder standiger Vertreter einer Generalstaatsanwaltin oder eines Generalstaatsanwaltes der Besoldungsgruppe R 5 oder R 6 eine Amtszulage nach Anlage 8 3 An einem Gericht mit bis zu 40 Richterplanstellen 4 An einem Gericht mit bis zu 40 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die die Prasidentin oder der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 5 Als standige Vertreterin oder standiger Vertreter der Prasidentin oder des Prasidenten eines Gerichts mit 81 und mehr Richterplanstellen 6 Erhalt als standige Vertreterin oder standiger Vertreter einer Prasidentin oder eines Pra sidenten der Besoldungsgruppe R 6 eine Amtszulage nach Anlage 8 7 Als standige Vertreterin oder standiger Vertreter der Prasidentin oder des Prasidenten eines Gerichts mit 81 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die die Prasidentin oder der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt Besoldungsgruppe R 4Leitende Oberstaatsanwaltin oder Leitender Oberstaatsanwalt als Leiterin oder Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 1 Prasidentin des Amtsgerichts oder Prasident des Amtsgerichts 2 Prasidentin des Arbeitsgerichts oder Prasident des Arbeitsgerichts 3 Prasidentin des Landgerichts oder Prasident des Landgerichts 4 Prasidentin des Sozialgerichts oder Prasident des Sozialgerichts 3 Prasidentin des Verwaltungsgerichts oder Prasident des Verwaltungsgerichts 2 Vizeprasidentin des Landesarbeitsgerichts oder Vizeprasident des Landesarbeitsgerichts 5 Vizeprasidentin des Landessozialgerichts oder Vizeprasident des Landessozialgerichts 5 Vizeprasidentin des Oberlandesgerichts oder Vizeprasident des Oberlandesgerichts 5 Vizeprasidentin des Oberverwaltungsgerichts oder Vizeprasident des Oberverwaltungsgerichts1 Mit 41 und mehr Planstellen fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte 2 An einem Gericht mit 41 bis 80 Richterplanstellen 3 An einem Gericht mit 41 und mehr Richterplanstellen 4 An einem Gericht mit 41 bis 80 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die die Prasidentin oder der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 5 Als standige Vertreterin oder standiger Vertreter einer Prasidentin oder eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 8 Besoldungsgruppe R 5Generalstaatsanwaltin oder Generalstaatsanwalt als Leiterin oder Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht 1 Prasidentin des Amtsgerichts oder Prasident des Amtsgerichts 2 Prasidentin des Finanzgerichts oder Prasident des Finanzgerichts 3 Prasidentin des Landesarbeitsgerichts oder Prasident des Landesarbeitsgerichts 3 Prasidentin des Landessozialgerichts oder Prasident des Landessozialgerichts 3 Prasidentin des Landgerichts oder Prasident des Landgerichts 4 Prasidentin des Oberlandesgerichts oder Prasident des Oberlandesgerichts 3 Prasidentin des Oberverwaltungsgerichts oder Prasident des Oberverwaltungsgerichts 3 Prasidentin des Verwaltungsgerichts oder Prasident des Verwaltungsgerichts 21 Mit bis zu 100 Planstellen fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte im Bezirk 2 An einem Gericht mit 81 bis 150 Richterplanstellen 3 An einem Gericht mit bis zu 25 Richterplanstellen im Bezirk 4 An einem Gericht mit 81 bis 150 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die die Prasidentin oder der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt Besoldungsgruppe R 6Generalstaatsanwaltin oder Generalstaatsanwalt als Leiterin oder Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht 1 Prasidentin des Amtsgerichts oder Prasident des Amtsgerichts 2 Prasidentin des Finanzgerichts oder Prasident des Finanzgerichts 3 Prasidentin des Landesarbeitsgerichts oder Prasident des Landesarbeitsgerichts 4 Prasidentin des Landessozialgerichts oder Prasident des Landessozialgerichts 4 Prasidentin des Landgerichts oder Prasident des Landgerichts 5 Prasidentin des Oberlandesgerichts oder Prasident des Oberlandesgerichts 4 Prasidentin des Oberverwaltungsgerichts oder Prasident des Oberverwaltungsgerichts 41 Mit 101 und mehr Planstellen fur Staatsanwaltinnen und Staatsanwalte im Bezirk 2 An einem Gericht mit 151 und mehr Richterplanstellen 3 An einem Gericht mit 26 und mehr Richterplanstellen im Bezirk 4 An einem Gericht mit 26 bis 100 Richterplanstellen im Bezirk 5 An einem Gericht mit 151 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstel len der Gerichte uber die die Prasidentin oder der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt Besoldungsgruppe R 7 nicht belegt Besoldungsgruppe R 8Prasidentin des Landesarbeitsgerichts oder Prasident des Landesarbeitsgerichts 1 Prasidentin des Landessozialgerichts oder Prasident des Landessozialgerichts 1 Prasidentin des Oberlandesgerichts oder Prasident des Oberlandesgerichts 1 Prasidentin des Oberverwaltungsgerichts oder Prasident des Oberverwaltungsgerichts 11 An einem Gericht mit 101 und mehr Richterplanstellen im Bezirk Schleswig Holstein Bearbeiten Festgelegt in Anlage 4 zum Gesetz des Landes Schleswig Holstein uber die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter Besoldungsgesetz Schleswig Holstein SHBesG vom 26 Januar 2012 Besoldungsgruppe R 1Richter am Amtsgericht Richter am Arbeitsgericht Richter am Landgericht Richter am Sozialgericht Richter am Verwaltungsgericht Direktor des Arbeitsgerichts 1 Staatsanwalt 21 An einem Gericht mit bis zu 3 Richterplanstellen erhalt eine Amtszulage nach Anlage 8 2 Erhalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit 4 Planstellen und mehr fur Staatsanwalte eine Amtszulage nach Anlage 8 anstatt einer Planstelle fur einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter konnen bei einer Staatsanwaltschaft mit 4 und 5 Planstellen fur Staatsanwalte eine Planstelle fur einen Staatsanwalt als Gruppenleiter und bei einer Staatsanwaltschaft mit 6 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte 2 Planstellen fur Staatsanwalte als Gruppenleiter ausgebracht werden Besoldungsgruppe R 2Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtsfuhrender Richter 1 als standige Vertretung des Direktors 2 Richter am Finanzgericht Richter am Landessozialgericht Richter am Oberlandesgericht Richter am Oberverwaltungsgericht Richter am Sozialgericht als weiterer aufsichtsruhrender Richter 1 als standige Vertretung des Direktors 2 Vorsitzender Richter am Landgericht Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Direktor des Amtsgerichts 3 Direktor des Arbeitsgerichts 3 Direktor des Sozialgerichts 3 Vizeprasident des Amtsgerichts 4 Vizeprasident des Landgerichts 5 Vizeprasident des Verwaltungsgerichts 5 Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 6 als Dezernent bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht1 An einem Gericht mit 15 und mehr Richterplanstellen Bei 22 Richterplanstellen und auf je 7 Richterplanstellen kann fur weitere aufsichtsfuhrende Richter je eine Richterplanstelle der Besoldungsgruppe R 2 ausgebracht werden 2 An einem Gericht mit 8 und mehr Richterplanstellen 3 An einem Gericht mit 4 und mehr Richterplanstellen erhalt an einem Gericht mit 8 und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 8 4 Als standige Vertretung eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 erhalt an einem Gericht mit 16 und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 8 5 Erhalt als standige Vertretung eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage 8 6 Auf je 4 Planstellen fur Staatsanwalte kann eine Planstelle fur einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter ausgebracht werden erhalt als standige Vertretung eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage 8 Besoldungsgruppe R 3Vorsitzender Richter am Finanzgericht Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Verwaltungsgerichts 1 Vizeprasident des Finanzgerichts 2 Vizeprasident des Landesarbeitsgerichts 2 Vizeprasident des Landessozialgerichts 2 Vizeprasident des Oberverwaltungsgerichts 2 Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 3 als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht 41 An einem Gericht mit bis zu 40 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 Erhalt als standige Vertretung eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 6 eine Amtszulage nach Anlage 8 3 Mit 11 bis 40 Planstellen fur Staatsanwalte 4 Erhalt als standige Vertretung eines Generalstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 6 eine Amtszulage nach Anlage 8 Besoldungsgruppe R 4Prasident des Amtsgerichts 1 Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Verwaltungsgerichts 1 Vizeprasident des Oberlandesgerichts 2 Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 31 An einem Gericht mit 41 bis 80 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 Als standige Vertretung eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 8 3 Mit 41 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte Besoldungsgruppe R 5Prasident des Finanzgerichts 1 Prasident des Landgerichts 21 An einem Gericht mit bis zu 25 Richterplanstellen im Bezirk 2 An einem Gericht mit 81 bis 150 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt Besoldungsgruppe R 6Prasident des Landesarbeitsgerichts 1 Prasident des Landessozialgerichts 1 Prasident des Landgerichts 2 Prasident des Oberverwaltungsgerichts 1 Generalstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht 31 An einem Gericht mit 26 bis 100 Richterplanstellen im Bezirk 2 An einem Gericht mit 151 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 3 Mit 101 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte im Bezirk Besoldungsgruppe R 7nicht besetzt Besoldungsgruppe R 8Prasident des Landessozialgerichts 1 Prasident des Oberlandesgerichts 11 An einem Gericht mit 101 und mehr Richterplanstellen im Bezirk Thuringen Bearbeiten Festgelegt in Anlage 3 des Thuringer Besoldungsgesetz ThurBesG in der Fassung der Bekanntmachung vom 18 Januar 2016 VorbemerkungenAnlage 1 Abschnitt II Nr 8 ThurBesG gilt entsprechend Richter und Staatsanwalte erhalten eine das Grundgehalt erganzende Stellenzulage nach Anlage 8 Besoldungsgruppe R 1Richter am Amtsgericht Richter am Arbeitsgericht Richter am Landgericht Richter am Sozialgericht Richter am Verwaltungsgericht Direktor des Amtsgerichts 1 Direktor des Arbeitsgerichts 1 Direktor des Sozialgerichts 1 Staatsanwalt 21 An einem Gericht mit bis zu 3 Richterplanstellen erhalt eine Amtszulage nach Anlage 8 2 Erhalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit 4 Planstellen und mehr fur Staatsanwalte eine Amtszulage nach Anlage 8 anstatt einer Planstelle fur einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter konnen bei einer Staatsanwaltschaft mit vier und funf Planstellen fur Staatsanwalte eine Planstelle fur einen Staatsanwalt als Gruppenleiter und bei einer Staatsanwaltschaft mit sechs und mehr Planstellen fur Staatsanwalte 2 Planstellen fur Staatsanwalte als Gruppenleiter ausgebracht werden Besoldungsgruppe R 2Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtsfuhrender Richter 1 als der standige Vertreter eines Direktors 2 Richter am Arbeitsgericht als weiterer aufsichtsfuhrender Richter 1 als der standige Vertreter eines Direktors 2 Richter am Finanzgericht Richter am Landessozialgericht Richter am Oberlandesgericht Richter am Oberverwaltungsgericht Richter am Sozialgericht als weiterer aufsichtsruhrender Richter 1 als der standige Vertreter eines Direktors 2 Vorsitzender Richter am Landgericht Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Direktor des Amtsgerichts 3 Direktor des Arbeitsgerichts 3 Direktor des Sozialgerichts 3 Vizeprasident des Landgerichts 4 Vizeprasident des Verwaltungsgerichts 4 Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 5 als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 6 als Dezernent bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 71 An einem Gericht mit 15 und mehr Richterplanstellen Bei 22 Richterplanstellen und auf je sieben Richterplanstellen kann fur weitere aufsichtsfuhrende Richter je eine Richterplanstelle der Besoldungsgruppe R 2 ausgebracht werden 2 An einem Gericht mit acht und mehr Richterplanstellen 3 An einem Gericht mit vier und mehr Richterplanstellen erhalt an einem Gericht mit acht und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 8 4 Erhalt als der standige Vertreter eines Prasidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage 8 5 Auf je vier Planstellen fur Staatsanwalte kann eine Planstelle fur einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter ausgebracht werden erhalt als standige Vertretung eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage 8 6 Mit 101 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte erhalt eine Amtszulage nach Anlage 8 7 Mit bis zu zehn Planstellen fur Staatsanwalte erhalt eine Amtszulage nach Anlage 8 Besoldungsgruppe R 3Vorsitzender Richter am Finanzgericht Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Verwaltungsgerichts 1 Vizeprasident des Finanzgerichts Vizeprasident des Landesarbeitsgerichts 2 Vizeprasident des Landessozialgerichts 2 Vizeprasident des Landgerichts 3 Vizeprasident des Oberverwaltungsgerichts 2 Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 3 als Abteilungsleiter bei der Generalstaatsanwaltschaft als Abteilungsleiter bei der Generalstaatsanwaltschaft und Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft 21 An einem Gericht mit bis zu 40 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 Erhalt eine Amtszulage nach Anlage 8 3 Als der standige Vertreter des Prasidenten eines Gerichts mit 81 und mehr Richterplanstellen einschlisselich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 4 Mit elf bis 40 Planstellen fur Staatsanwalte Besoldungsgruppe R 4Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Verwaltungsgerichts 1 Vizeprasident des Oberlandesgerichts Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 21 An einem Gericht mit 41 bis 80 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 Mit 41 und mehr Planstellen fur Staatsanwalte Besoldungsgruppe R 5Prasident des Finanzgerichts Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Verwaltungsgerichts 21 An einem Gericht mit 81 bis 150 Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt 2 An einem Gericht mit 81 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt Besoldungsgruppe R 6Prasident des Landesarbeitsgerichts Prasident des Landessozialgerichts Prasident des Landgerichts 1 Prasident des Oberverwaltungsgerichts Generalstaatsanwalt1 An einem Gericht mit 151 und mehr Richterplanstellen einschliesslich der Richterplanstellen der Gerichte uber die der Prasident die Dienstaufsicht fuhrt Besoldungsgruppe R 7nicht besetzt Besoldungsgruppe R 8Prasident des OberlandesgerichtsSiehe auch BearbeitenBundesbesoldungsordnung Hoherer DienstLiteratur BearbeitenDeutsches Beamten Jahrbuch Nordrhein Westfalen Rechte und Anspruche Stand und Status Textsammlung mit Gesetzen Verordnungen Verwaltungsvorschriften Ausgabe 2011 Walhalla u Praetoria Verlag Regensburg ISBN 978 3 8029 1183 5Weblinks BearbeitenUbersicht uber typische Richtergehalter im Bund und den Bundeslandern PDF 510 kB Bundesbesoldungsordnung REinzelnachweise Bearbeiten Anlage IV BBesG zu 20 Absatz 2 Satz 2 32 Satz 2 37 Satz 2 Bundesbesoldungsgesetz Abgerufen am 20 Oktober 2023 Anlage III BBesG zu 37 Satz 1 Bundesbesoldungsordnung R Bundesbesoldungsgesetz Abgerufen am 20 Oktober 2023 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Besoldungsordnung R amp oldid 238346779