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Der Bundesfinanzhof BFH mit Sitz in Munchen ist das oberste Gericht fur Steuer und Zollsachen und als solches neben dem Bundesgerichtshof dem Bundesverwaltungsgericht dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundessozialgericht einer der funf obersten Gerichtshofe der Bundesrepublik Deutschland 1 Deutschland Bundesfinanzhof BFH p1Staatliche Ebene BundStellung Oberster Gerichtshof des BundesAufsichts organ e Bundesministerium der JustizBestehen seit 1950Hauptsitz Munchen Bayern BayernLeitung Hans Josef Thesling PrasidentWebsite www bundesfinanzhof deDer Bundesfinanzhof ist wie der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht ressortmassig dem Bundesministerium der Justiz BMJ 2 unterstellt und unterliegt dessen allgemeiner Dienstaufsicht 3 In seiner Tatigkeit als Gericht sind die Richter jedoch unabhangig und nur dem Gesetze unterworfen 4 Bis 1970 war der Bundesfinanzhof dem Bundesministerium der Finanzen BMF unterstellt was teilweise den Vorwurf einer Hausgerichtsbarkeit hervorrief 5 Iris Ebling war als Nachfolgerin von Klaus Offerhaus als erste Frau von 1999 bis 2005 Prasidentin des Bundesfinanzhofs 6 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben 2 Geschichte 3 Gebaude 4 Gerichtsorganisation und Spruchkorper 4 1 Richter des Bundesfinanzhofs 4 2 Geschaftsverteilung 5 Prasidenten und Vizeprasidenten 6 Vakanz Prasident und Vizeprasident 7 Verfahren 8 Entscheidungen 9 Bibliothek 10 Literatur 11 Siehe auch 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseAufgaben BearbeitenDer Bundesfinanzhof ist die hochste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit 7 Fur das Gebiet der Finanzgerichtsbarkeit hat das Bundesministerium der Finanzen nach Art 95 des Grundgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23 Mai 1949 am 29 Juni 1950 den BFH als obersten Gerichtshof des Bundes errichtet 8 Seine Zustandigkeit erstreckt sich auf die Steuer und Zollsachen 9 dazu gehoren jedoch nicht Steuerstrafverfahren die als Strafverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugeordnet sind 10 Der Bundesfinanzhof darf auch nicht mit dem Bundesrechnungshof verwechselt werden welcher nach Artikel 114 II GG die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmassigkeit der Haushalts und Wirtschaftsfuhrung des Bundes pruft Dieser kontrolliert das Ausgabenverhalten des Staates und seiner Einrichtungen einschliesslich seiner Sondervermogen 11 wahrend der Bundesfinanzhof von dem einzelnen Steuerburger in letzter Instanz angerufen werden kann 12 Ausser in Steuersachen im eigentlichen Sinne sind dem Bundesfinanzhof auch die letztinstanzlichen Entscheidungen uber Eigenheimzulage 13 Investitionszulage 14 und berufsrechtliche Angelegenheiten der Steuerberater 15 zugewiesen Seit der Systemumstellung vom Familienlastenausgleich zum Kinderleistungsausgleich ist der Bundesfinanzhof auch fur Kindergeldangelegenheiten 16 zustandig Denn das Kindergeld erfullt seither eine Doppelfunktion Es dient einerseits der Freistellung des Kinderexistenzminimums von der Einkommensteuer und andererseits als Sozialleistung der Forderung der Familie Dem Bundesfinanzhof kommt insoweit neben der letztinstanzlichen Entscheidung in Steuersachen eine grosse Bedeutung in sozialrechtlicher Hinsicht zu Der Bundesfinanzhof ist in erster Linie als Revisionsgericht tatig In dieser Funktion entscheidet er uber Revisionen gegen die Urteile der Finanzgerichte Daneben entscheidet er als Beschwerdegericht uber das gegen bestimmte Entscheidungen der Finanzgerichte statthafte Rechtsmittel der Beschwerde Als Revisionsgericht kommt dem Bundesfinanzhof eine besondere Verantwortung fur die Fortbildung des Rechts und die Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu Ausserdem ist der Bundesfinanzhof in das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts eingeschaltet In steuerrechtlichen Verfahren die beim Bundesverfassungsgericht anhangig gemacht werden gibt der Bundesfinanzhof gegenuber dem Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme ab die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berucksichtigt wird Die Besonderheit des Rechtswegs in der Finanzgerichtsbarkeit besteht darin dass es hier nur zwei Instanzen gibt Nach Abweisung der Klage vor dem Finanzgericht kann daher unmittelbar der BFH mit der Revision angerufen werden Voraussetzung ist allerdings dass das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof in seinem Urteil zugelassen hat Ist dies nicht der Fall kann eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof die sog Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden mit dem Antrag die Revision zuzulassen Lasst der Bundesfinanzhof auf die Beschwerde die Revision zu wird das Verfahren unmittelbar als Revisionsverfahren fortgesetzt Ausser der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision kennt die Finanzgerichtsordnung auch die Beschwerde in sonstigen Fallen insbesondere gegen Beschlusse des Finanzgerichts es sei denn die Beschwerde ware ausdrucklich durch Gesetz versagt Es wurde das Rechtsmittel der Anhorungsruge geschaffen mit der ausschliesslich die Verletzung des rechtlichen Gehors geltend gemacht werden kann 133a FGO Daneben ist noch die sog Gegenvorstellung anerkannt die formlos erhoben werden kann Da das Bundesverfassungsgericht im Bereich der Rechtsmittel allerdings strenge Anforderungen an die sog Rechtsmittelklarheit stellt wird die Zulassigkeit der Gegenvorstellung im Fachschrifttum in Zweifel gezogen Neuerdings hat der BFH entschieden dass die Gegenvorstellung nur gegen abanderbare Entscheidungen zulassig ist d h Entscheidungen die nicht in materielle Rechtskraft erwachsen und nur dann wenn schwere Rechtsverletzungen gerugt werden Fruher war noch die sog ausserordentliche Beschwerde anerkannt Im Hinblick auf die neu geschaffene Anhorungsruge erkennt der BFH die ausserordentliche Beschwerde nicht mehr an Geschichte BearbeitenSeit Ende des 15 Jahrhunderts war das neben dem Reichshofrat auf dem Wormser Reichstag neu gegrundete Reichskammergericht zur gerichtlichen Beilegung von Finanzstreitigkeiten uber die erste allgemeine Reichssteuer zustandig 5 17 18 Vor dem Reichskammergericht konnten die Reichsstande Ihre Untertanen bei Steuerverweigerung anklagen oder die Untertanen konnten gegen Uberbesteuerung Rechtsschutz ersuchen 19 Mit Grundung des Rheinbundes durch die deutschen Staaten bzw dem Untergang des Heiligen Romischen Reiches im Jahre 1806 entwickelten sich aufgrund der neuen Staatsverfassung voneinander unabhangige ordentliche Gerichte und Verwaltungsgerichte 5 Infolgedessen wurde in den meisten deutschen Landern die Finanzgerichtsbarkeit auf Verwaltungsgerichte ubertragen mit der Bestrebung unabhangige Fachgerichte fur Steuern und Zolle zu errichten 5 Dieser Gedanke wurde Mitte des 19 Jahrhunderts in Baden mit einer eigenstandigen Steuergerichtsbarkeit verwirklicht Das zu dieser Zeit liberalste und einflussreichste Kammerparlament des Deutschen Bundes die Badische Standeversammlung erliess am 8 Juli 1948 das Gesetze betreffend die Aufstellung der Kataster und die Errichtung von Steuerschwurgerichten 20 21 22 Die darin vorgesehenen Steuergerichte waren von der Finanzverwaltung unabhangig und hatten als letzte Instanz in Steuersachen zu entscheiden 5 In der zweiten Halfte des 19 Jahrhunderts unterwarf man in fast allen deutschen Landern die Finanzverwaltung der gerichtlichen Uberprufung Dazu hat der Staat Verwaltungsgerichtshofe als oberste Instanz fur alle verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen auf dem Gebiet der Steuersachen die weitgehend Landersache waren geschaffen Auf dem Gebiet der Reichssteuern nach dem Erbschaftsteuergesetz dem Reichsstempelgesetz und dem Gesetz uber Personen und Guterverkehrsabgaben hatte allerdings das Reichsgericht letztinstanzliche Hoheitsrechte Die Regelungskompetenz der gerichtlichen Kontrolle wichtiger Abgaben wie der Wehrbeitrag die Kriegssteuern und Besitzabgaben wurden dem jeweiligen Landesgesetzgeber uberlassen weshalb zum Teil die Landesverwaltungsgerichte und zum Teil das Reichsgericht letztinstanzlich zu entscheiden hatten Der Rechtsschutz begehrende hatte in Steuersachen uneinheitliche Rechtswege zu beschreiten 5 Weil das Deutsche Kaiserreich ohne ein schlussiges Finanzierungskonzept in den Ersten Weltkrieg eingetreten ist wurde 1916 das Haushaltdefizit in Hohe von einer halben Milliarde Mark durch eine allgemeinen indirekte Steuer die Umsatzsteuer zunachst in Form eines Umsatzsteuerstempels gegenfinanziert Um die Einheitlichkeit der Handhabung wichtiger Reichssteuergesetze sowie Rechtsschutz zu wahren musste fur das ganze Reichsgebiet ein oberstes Gericht als Spruch und Beschlussbehorde geschaffen werden da der Reichstag auf die Akzeptanz in der Bevolkerung fur die Ende Juli 1918 neu eingefuhrten Steuerbelastungen Umsatzsteuergesetz Biersteuergesetz Weinsteuergesetz Gesetz betreffend die Besteuerung von Mineralwassern und kunstlich bereiteten Getranken sowie die Erhohung der Zolle fur Kaffee und Tee angewiesen war 23 So wurde der Reichsfinanzhof von Kaiser Wilhelm II mit der Ausfertigung und Verkundung des Gesetzes uber die Errichtung eines Reichsfinanzhofs und uber die Reichsaufsicht fur Zolle und Steuern vom 26 07 1918 24 im Reichsgesetzblatt mit Sitz in Munchen 25 aus der Taufe gehoben das diesen dem Reichsgericht gleichstellte 5 Um die hoheitliche Befugnis der Ausstellung von gutachterlichen Tatigkeiten uber Rechtsstreitigkeiten welche auf Anforderung des Reichskanzlers und obersten Finanzbehorden anzufertigen waren im Namen widerzuspiegeln entschied man sich nicht fur die Bezeichnung Reichsfinanzgericht sondern Reichsfinanzhof Der Reichsminister der Finanzen konnte den Reichsfinanzhof auf Antrag einer Landesregierung ausserdem als Obersten Gerichtshof fur Steuersachen der Lander der Gemeinden der Gemeindeverbande und Revisionsgesellschaften des offentlichen Rechts bestellen Als Unterbau zum Reichsfinanzhof wurde durch die im Jahre 1919 in Kraft getretene Reichsabgabenordnung 26 Finanzgerichte als untere Instanz errichtet 27 welche organisatorisch in den Landesfinanzamtern eingegliedert wurden Mit Wirkung und Beginn seiner Tatigkeit am 1 Oktober 1918 wurden dem Reichsfinanzhof nicht nur die letztinstanzliche Entscheidung uber den Wehrbeitrag die Besitzsteuer Kriegsabgaben die Erbschaftsteuer die Umsatzsteuer Reichstempelabgaben die Wechselstempelabgabe Abgaben vom Personen und Guterverkehre und die Kohlensteuer ohne die Zolle und Verbrauchsabgaben ubertragen vgl 7 Gesetz uber den Reichsfinanzhof 5 Beim Reichsfinanzhof wurden am 12 Oktober 1918 zwei Senate gebildet In den Jahren 1920 bis 1922 wurden noch vier weitere Senate eingerichtet Der I Senat entfaltete seine Rechtsprechungstatigkeit vorwiegend auf dem Gebiet der Korperschaftsteuer der II Senat auf dem Gebiet der Verkehrsteuern der III Senat im Bewertungs und Vermogensteuerrecht der V Senat im Umsatzsteuerrecht der IV und der VI Senat im Einkommensteuer und Gewerbesteuerrecht 5 Der zweite Prasident des Reichsfinanzhofs Herbert Dorn sowie weitere Richtern wurden aufgrund ihrer judischen Abstammung aus dem Amt gedrangt und weitere Richter in Konzentrationslager deportiert In den Jahren ab 1933 bestand die erforderliche Bindung an Gesetz wie auch Recht nur noch eingeschrankt Nach dem Steueranpassungsgesetz war der Beurteilung gesetzlicher Tatbestande die nationalsozialistische Weltanschauung zugrunde zu legen Auf dieser Grundlage sah das Reichsfinanzministerium den Reichsfinanzhof als seinen Gehilfen an Er sollte bei den vor 1933 in Kraft getretenen Vorschriften prufen ob sie der nationalsozialistischen Weltanschauung entsprachen und wenn nicht entsprechend der nationalsozialistischen Weltanschauung uminterpretieren Der Reichsfinanzhof als von Gesetzes wegen eigentlich unabhangiges Organ der Steuerrechtspflege ordnete sich zunehmend dem Willen des Reichsfinanzministeriums unter Als verlangerter Arm des Reichsfinanzministeriums wurde vor allem Unrecht gegenuber Steuerpflichtigen judischer Abstammung wie auch gegenuber Kirchen Religionsgemeinschaften und geistlichen Orden Unrecht gesprochen Fur die Steuerangelegenheiten von Kirchen Religionsgemeinschaften und geistlichen Orden richtete der Prasident des Reichsfinanzhofs Ludwig Mirre einen speziellen Senat VIa ein dem er selbst vorsass 5 Wahrend der Besatzungszeit in Deutschland knupfte der Freistaat Bayern an die Tradition des alten Reichsfinanzhofs an und fuhrte dessen Organisation in der Form des Obersten Finanzgerichtshofs unter Beschrankung auf die Steuern die im Rahmen der bayerischen Zustandigkeit und seiner territorialen Gebietshoheit lagen fort Ab 1947 bildete dieser Gerichtshof auch das oberste Steuergericht fur die gesamte amerikanische Zone Hingegen war in der britischen und franzosischen Besatzungszone kein oberster Gerichtshof in Abgabensachen vorhanden In der britischen Zone hatte vielmehr die seinerzeitige Leitstelle der Finanzverwaltung als Rechtsbeschwerdeinstanz zu entscheiden 5 Der Bundesfinanzhof wurde 1950 in der Tradition des Reichsfinanzhofs errichtet 28 Diese Tradition ist jedoch nur formaler nicht inhaltlicher Natur Der Bundesfinanzhof hat danach seine Tatigkeit mit Wirkung vom 01 10 1950 aufgenommen Er wurde als erster der in Artikel 95 des Grundgesetzes genannten Obersten Gerichtshofe des Bundes errichtet Der Bundesfinanzhof unterstand vor 1970 organisatorisch dem Bundesminister der Finanzen was seiner Rechtsprechung manches Mal den unberechtigten Vorwurf der Hausgerichtsbarkeit einbrachte Er ist nunmehr wie der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht ressortmassig dem Bundesministerium der Justiz und fur Verbraucherschutz zugeordnet das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht dem Bundesministerium fur Arbeit und Soziales 5 Mehrere Prasidenten des Bundesfinanzhofs haben sich wiederholt von Entscheidungen des Reichsfinanzhofs distanziert Eine Tafel im Inneren des Gebaudes erinnert an Urteile des Reichsfinanzhofs die politische Vorgaben der nationalsozialistischen Fuhrung unkritisch nachvollzogen haben Hier sind insbesondere die Urteile zur sog Reichsfluchtsteuer zu nennen Seit Dezember 2004 nimmt der BFH zusammen mit dem Bundesverwaltungsgericht an dem Projekt Elektronisches Gerichts und Verwaltungspostfach teil Schriftsatze und andere Dokumente konnen rechtswirksam in elektronischer Form an alle teilnehmenden Gerichte und Behorden schnell und sicher ubermittelt werden Eine Teilnahme an Verhandlungen des Bundesfinanzhofs mittels Videokonferenz ist zurzeit noch nicht moglich Gebaude Bearbeiten nbsp Bundesfinanzhof in MunchenDer Bundesfinanzhof ist wie zuvor schon der Reichsfinanzhof in einem historisch interessanten denkmalgeschutzten Gebaude inmitten eines idyllischen Parks an der Ismaninger Strasse im Munchner Stadtteil Bogenhausen untergebracht Im Vorgangerbau dem Montgelasschlossl wurde 1805 der Bogenhausener Vertrag geschlossen Das sogenannte Fleischerschlosschen wurde von Ernst Philipp Fleischer einem Farbenfabrikanten und Panoramamaler als Galerie und Ausstellungsgebaude errichtet Es war das grosste in schlossartige Dimensionen gesteigerte Beispiel eines Kunstlerwohnhauses in Munchen Der Bau sollte auch als Gesellschaftshaus mit angeschlossener Gemaldegalerie dienen Heilmann amp Littmann gestalteten das Bauwerk ab 1909 als neubarocken Palast mit Hausteinfassaden Mittelrisalit und Eckturmen Ursprunglich war im Norden des Baus noch ein Atelier vorgesehen das aber bald dem Sparzwang zum Opfer fiel Der Bau musste wegen Geldmangels 1911 dann ganz eingestellt werden Nach dem Ersten Weltkrieg erwarb das Deutsche Reich die Bauruine und liess sie zum Reichsfinanzhof umgestalten und ausbauen Im Gebaudeinneren sind bedeutende Werke zeitgenossischer und moderner Kunst ausgestellt Die gepflegte Parkanlage ist fur die Offentlichkeit nicht zuganglich Gerichtsorganisation und Spruchkorper BearbeitenDie an den Bundesfinanzhof herangetragenen Falle werden von Senaten entschieden Die Falle werden nach Sachgebieten und teilweise auch nach Buchstabenkriterien auf die einzelnen Senate aufgeteilt Derzeit sind elf Senate eingerichtet 29 Richter des Bundesfinanzhofs Bearbeiten Die Richter und Richterinnen des Bundesfinanzhofs werden vom Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestags auf Lebenszeit gewahlt und vom Bundesprasidenten ernannt Derzeit Stand 2021 sind 58 Richter am BFH tatig von denen 15 also 26 Prozent Frauen sind 30 Siehe auch Liste der Richter am Bundesfinanzhof Geschaftsverteilung Bearbeiten Im Groben haben die Senate des Bundesfinanzhof Stand 2018 31 folgende Zustandigkeiten I Senat Korperschaftsteuer Aussensteuerrecht DoppelbesteuerungII Senat Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer GrundsteuerIII Senat Einzelgewerbetreibende Kindergeld Investitionszulagen KraftfahrzeugsteuerIV Senat PersonengesellschaftenV Senat Umsatzsteuer Korperschaft und Gewerbesteuer Steuerbefreiungen VI Senat Lohnsteuer aussergewohnliche Belastungen Land und ForstwirtschaftVII Senat Zolle und Verbrauchsteuern Marktordnung Steuerberatungsrecht allgemeines AbgabenrechtVIII Senat Einkunfte aus selbstandiger Arbeit KapitaleinkunfteIX Senat Vermietung und Verpachtung private VerausserungsgeschafteX Senat Einzelgewerbetreibende Sonderausgaben Alterseinkunfte und vorsorgeXI Senat Umsatzsteuer KorperschaftsteuerVon besonderer Bedeutung sind vor allem der III und der VI Senat da deren Urteile praktisch jeden Steuerburger betreffen und die Breitenwirkung daher enorm ist Mit dem Tarifrecht z B der ansteigenden Progressionskurve und dem Ehegatten Splitting und dem Kindergeld 32 sind davon nahezu jeder Steuerburger und jede Familie betroffen Ausserdem ist die Investitionszulage fur die ebenfalls der III Senat zustandig ist fur die wirtschaftliche Entwicklung des gesamten Beitrittsgebietes der vormaligen DDR von allergrosster Bedeutung Der VI Senat entscheidet in allen Lohnsteuerstreitigkeiten z B dem Werbungskostenabzug Das betrifft alle Arbeitnehmer Die ubrigen Senate des Bundesfinanzhofs beruhren den Einzelnen haufig nur mittelbar da sie im Wesentlichen nur Streitigkeiten von Unternehmen bzw uber bestimmte Einkunftsarten entscheiden Bestehen zwischen den Senaten unterschiedliche Auffassungen zu Rechtsfragen wird der Grosse Senat angerufen Der Grosse Senat besteht aus dem Prasidenten des Bundesfinanzhofs und je einem Richter der Senate in denen der Prasident nicht den Vorsitz fuhrt Dessen Entscheidungen geben grundlegende Weichenstellungen fur die kunftige Rechtsentwicklung und stellen haufig die Grundlage fur das kunftige Handeln des Gesetzgebers dar Prasidenten und Vizeprasidenten BearbeitenPrasidenten des Bundesfinanzhofes Nr Name Lebensdaten Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit1 Heinrich Schmittmann 1878 1956 21 Oktober 1950 30 April 19512 Hans Muller 1884 1961 21 April 1951 31 Dezember 19543 Ludwig Hessdorfer 1894 1988 26 Marz 1955 31 Januar 19624 Wolfgang Mersmann 1902 1973 13 April 1962 30 Juni 19705 Hugo von Wallis 1910 1993 1 Juli 1970 30 April 19786 Heinrich List 1915 2018 2 Mai 1978 31 Marz 19837 Franz Klein 1929 2004 1 April 1983 30 September 19948 Klaus Offerhaus 1934 2019 1 Oktober 1994 31 Oktober 19999 Iris Ebling 1940 5 November 1999 31 Mai 200510 Wolfgang Spindler 1946 1 Juni 2005 31 Marz 201111 Rudolf Mellinghoff 1954 31 Oktober 2011 31 Juli 202012 Hans Josef Thesling 1961 25 Januar 2022Vizeprasidenten des Bundesfinanzhofes Nr Name Lebensdaten Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit1 Walther Ansorge 1886 1967 25 Februar 1956 30 April 19562 Werner Paasche 1887 1958 24 Mai 1956 31 Dezember 19563 Martin Roederer 1893 1968 1 Januar 1957 30 April 19604 Hermann Wennrich 1892 1974 1 Mai 1960 30 September 19605 Fritz Hoffmann 1895 1975 16 Dezember 1960 31 Januar 19636 Klemens Rogge 1895 1980 27 Februar 1963 31 Dezember 19637 Rudolf Grieger 1905 1996 30 Januar 1964 16 Januar 19668 Wilhelm Otto 1900 1950 17 Januar 1966 31 Marz 19689 Gunther Wauer 1906 1985 24 April 1968 31 Mai 197410 Heinrich List 1915 2018 1 Oktober 1974 1 Mai 197811 Gunther Knopp 1913 1986 1 Mai 1978 31 Marz 198112 Karl Heinz Nissen 1918 2000 1 April 1981 30 November 198613 Claus Grimm 1923 2008 1 Dezember 1986 31 Oktober 199014 Klaus Offerhaus 1934 2019 1 November 1990 30 September 199415 Albert Beermann 1933 2020 33 1 Oktober 1994 31 Januar 199816 Klaus Ebling 1935 1 Februar 1998 31 Oktober 199917 Wolfgang Spindler 1946 28 Januar 2000 31 Mai 200518 Wilfried Wagner 1942 1 Juni 2005 31 Dezember 200719 Hermann Ulrich Viskorf 1950 8 Januar 2008 31 Juli 201520 Silvia Schuster 1952 1 April 2016 30 Juni 201821 Christine Messbacher Honsch 1955 9 April 2019 31 Oktober 2020 34 22 Meinhard Wittwer 1961 21 November 2022Vakanz Prasident und Vizeprasident BearbeitenIn diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen Es fehlen prazise Zeitangaben Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst Bundesjustizministerin Christine Lambrecht besetzte am 25 Januar 2022 35 die bislang vakante Stelle des Prasidenten des Bundesfinanzhofs mit Hans Josef Thesling 36 und die der Vizeprasidentin mit Anke Morsch Klaus Rennert kritisierte dass hierbei von der Regel den Senatsvorsitz von Bundesgerichten mit Mitgliedern des betreffenden Gerichts zu besetzen abgewichen wurde 37 Der Deutsche Richterbund wirft der Bundesjustizministerin vor die Unabhangigkeit der Justiz zu gefahrden 38 39 Drei Richter des Bundesfinanzhofs die sich auf die Stelle des Vizeprasidenten beworben hatten erhoben Konkurrentenklagen zum Verwaltungsgericht Munchen Der Posten des Vizeprasidenten blieb deshalb zunachst vakant solange nicht uber samtliche Konkurrentenklagen rechtskraftig entschieden wurde oder die Sache anderweitig endgultig erledigt war 40 Ab 1 September 2021 war Stefan Schneider als dienstaltester Vorsitzender Richter mit der Wahrnehmung der Geschafte des Prasidenten betraut 41 Durch die Berufung von Hans Josef Thiesling am 25 Januar 2022 zum Prasidenten wurde die Vakanz beendet 42 Am 7 Februar 2022 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in letzter Instanz dass Anke Morsch vorlaufig nicht Vizeprasidentin des Bundesfinanzhofs werden darf 43 Zuerst musse eine neue Auswahlentscheidung getroffen werden 44 Anke Morsch hat die Stelle nicht erhalten Seit dem 21 November 2022 ist Meinhard Wittwer Vizeprasident des Bundesfinanzhofs Verfahren BearbeitenVor dem Bundesfinanzhof sind nur am Gericht zugelassene Prozessbevollmachtigte Steuerberater Rechtsanwalte oder Wirtschaftsprufer postulationsfahig Entscheidungen BearbeitenSeit 1952 unterscheidet der Bundesfinanzhof die zur amtlichen Veroffentlichung bestimmten Entscheidungen V Entscheidungen und die nicht zur amtlichen Veroffentlichung bestimmten Entscheidungen NV Entscheidungen welche durch das Bundesministerium der Finanzen festgelegt wurden Bis zum Inkrafttreten der Finanzgerichtsordnung am 1 Januar 1966 kam nach den 64 66 der Reichsabgabenordnung nur den von grundsatzlicher Bedeutung amtlichen veroffentlichten Entscheidungen Bindungskraft fur die anderen Senate zu Die Veroffentlichung nach 64 der Reichsabgabenordnung erfolgte im Teil III des Bundessteuerblatts welches vom Bundesfinanzhof herausgegeben wurde 45 Seit dem Inkrafttreten der Finanzgerichtsordnung werden Entscheidungen welche die Senate als uber den Einzelfall hinausgehend von Bedeutung im Sinne der Geschaftsordnung des Bundesfinanzhofs erachten in der Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs BFHE im Stollfuss Verlag anonymisiert veroffentlicht Daruber hinaus erfolgt die Zurverfugungstellung auf den Internetseiten des BFH und des BMJ Zugleich entscheidet die Finanzverwaltung bei diesen Entscheidungen ob sie im nunmehr vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Teil II des Bundessteuerblatts als fur die Finanzverwaltung im Sinne einer Verwaltungsanweisung bindend und damit auch insoweit amtlich veroffentlicht werden Die Finanzverwaltung lehnt bisweilen eine derartige Veroffentlichung ab Entscheidungen des Bundesfinanzhofs werden dann im Bundessteuerblatt entweder uberhaupt nicht oder mit einem Nichtanwendungserlass veroffentlicht mit dem die Finanzbehorden angewiesen werden eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs uber den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden 45 Aufgrund des Vorwurfs der Geheimjustiz veroffentlicht der BFH seit 01 02 2008 auch die nur fur den entschiedenen Einzelfall als bedeutsam angesehenen NV Entscheidungen welche der Dokumentation im Sinne einer Verdeutlichung einer bereits bestehenden Rechtsprechung fur die Besteuerungspraxis dienen 45 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs werden an folgenden Stellen veroffentlicht Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Dort nicht veroffentlichte Entscheidungen tragen das Kurzel BFH NV Bundessteuerblatt Teil II Hier werden die Entscheidungen vom Bundesfinanzministerium veroffentlicht und sind damit von der Finanzverwaltung anzuwenden Steuerliche FachzeitschriftenBibliothek BearbeitenDer Bundesfinanzhof verfugt uber eine juristische steuerrechtliche Spezialbibliothek mit etwa 170 000 Banden und etwa 200 laufenden Fachzeitschriften Als Gerichtsbibliothek steht diese in erster Linie den Richtern und Mitarbeitern des Gerichts zur Verfugung Daruber hinaus konnen auch ausgewahlte Externe wie beispielsweise Hochschullehrer im Rahmen der Benutzungsordnung die Bibliothek nutzen 46 Literatur BearbeitenBundesfinanzhof 60 Jahre Bundesfinanzhof Eine Chronik 1950 2010 Stollfuss Bonn 2010 ISBN 978 3 08 470510 8 Siehe auch BearbeitenListe deutscher GerichteWeblinks Bearbeiten nbsp Commons Bundesfinanzhof Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wiktionary Bundesfinanzhof Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Internetprasenz des Bundesfinanzhofs Ubersicht der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Literatur von und uber Bundesfinanzhof im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten Kabinett Kiesinger Kurt Georg Kiesinger Gustav Heinemann Ernst Benda Franz Josef Strauss Hans Katzer Artikel 1 Sechzehntes Gesetz zur Anderung des Grundgesetzes vom 18 Juni 1968 In Website des Bundesgesetzblattes Teil I 5 Bundesregierung Kabinett Kiesinger 18 Juni 1969 abgerufen am 12 August 2023 Otto Rudolf Kissel Deutsches Rechts Lexikon Stichwort Bundesfinanzhof In Horst Tilch Hrsg Deutsches Rechts Lexikon 1 Auflage Teil 1 A F Beck Munchen 1992 ISBN 3 406 36961 8 S 916 917 Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 13 11 1969 BAnz 1969 Nr 214 Bundesministerium der Justiz BMJ Aufgaben des BMJ Was sind weitere Aufgaben des BMJ In Website des Bundesministeriums der Justiz BMJ Der Bundesminister der Justiz abgerufen am 12 August 2023 Parlamentarische Rat Artikel 97 Unabhangigkeit der Richter Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland vom 23 Mai 1949 In Bundesgesetzblatt Teil I 1949 Nr 1 Parlamentarische Rat Dr Adenauer Prasident des Parlamentarischen Rates Adolph Schonfelder 1 Vizeprasident Dr Hermann Schafer 2 Vizeprasident 23 Mai 1949 abgerufen am 12 August 2023 a b c d e f g h i j k l Der Prasident des Bundesfinanzhofs 100 Jahre RFH BFH In Website des Bundesfinanzhof Bundesfinanzhof abgerufen am 12 August 2023 Wolfgang Spindler BFH Prasidentin Dr Iris Ebling im Ruhestand In Owlit die Online Datenbank der Fachmedien Otto Schmidt KG Verl Gruppe Handelsblatt GBI Genios Deutsche Wirtschaftsdatenbank GmbH abgerufen am 12 August 2023 Der Bundesminister der Finanzen Rolf Dahlgrun 2 I S 1 2 Alt Arten der Gerichte Finanzgerichtsordnung vom 6 Oktober 1965 In Website des Bundesgesetzblattes Bundesministerium der Finanzen 6 Oktober 1965 abgerufen am 12 August 2023 Der Bundesminister der Finanzen Fritz Schaffer 1 I S 1 Errichtung des Bundesfinanzhofs Gesetz uber den Bundesfinanzhof In Website des Bundesgesetzblattes Bundesministerium der Finanzen 29 Juni 1950 abgerufen am 12 August 2023 Der Bundesminister der Finanzen Fritz Schaffer 1 I S 2 Errichtung des Bundesfinanzhofs Gesetz uber den Bundesfinanzhof vom 29 Juni 1950 In Website des Bundesgesetzblattes Bundesministerium der Finanzen 30 Juni 1950 abgerufen am 12 August 2023 Die Prasidentin des Bundesgerichtshofs Bettina Limberg Zustandigkeit der Strafsenate und der Ermittlungsrichter In Website des Bundesgerichtshofs Die Prasidentin des Bundesgerichtshofs abgerufen am 12 August 2023 Geschaftsverteilungsplan 2023 Strafsenate Dem 1 Strafsenat sind zugewiesen die Revisionen in Steuer und Zollstrafsachen dies gilt nicht wenn dieselbe Handlung eine Straftat nach dem Betaubungsmittelgesetz darstellt Der Bundesminister der Finanzen Franz Josef Strauss 88 Aufgaben des Bundesrechnungshofs Bundeshaushaltsordnung BHO vom 23 08 1969 In Website des Bundesgesetzblattes Teil I 1969 Nr 81 Bundesministerium der Finanzen 23 August 1969 abgerufen am 12 August 2023 Der Bundesminister der Finanzen Rolf Dahlgrun 115 ff Zulassung der Revision Finanzgerichtsordnung vom 09 10 1965 In Website des Bundesgesetzblattes Bundesministerium der Finanzen 9 Oktober 1965 abgerufen am 12 August 2023 Ab 1996 wurde die Zustandigkeit fur die Eigenheimzulage vom IX Senat ubernommen vgl GVP BFH 1976 kam der Zustandigkeitsbereich des III Senats fur Investitionszulagen hinzu vgl GVP BFH Der VII Senat ist fur Angelegenheiten in offentlich rechtlichen und berufsrechtlichen Streitigkeiten uber Angelegenheiten die durch den Ersten Teil den Zweiten und den Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils und den Ersten Abschnitt des Dritten Teils des Steuerberatungsgesetzes geregelt werden zustandig 33 Abs 1 Nr 3 FGO vgl GVP BFH Ab 2005 wurde dem III Senat die Zustandigkeit fur das Kindergeld zugewiesen Wegen der Belastung durch die zahlreichen Kindergeldfalle gab der Senat ab 2009 die Zustandigkeit fur die aussergewohnliche Belastung ab vgl GVP BFH Constanze Hacke Steuerzahler und Finanzverwaltung In Website der Bundeszentrale fur politische Bildung Bundeszentrale fur politische Bildung 24 Oktober 2012 abgerufen am 12 August 2023 Die Redaktion von Geschichte Wissen Das alltagliche Leben Das Reichskammergericht In https geschichte wissen de Geschichte Wissen Ralph Feile 27 August 2016 abgerufen am 12 August 2023 Christian Waldhoff Entwicklung des Steuerrechtsschutzes in Deutschland In Mellinghoff Rudolf Druen Klaus Dieter Hey Johanna Hrsg 100 Jahre Steuerrechtsprechung in Deutschland Festschrift fur den Bundesfinanzhof 1 Auflage Band 1 Otto Schmidt KG Koln 2018 ISBN 978 3 504 38537 8 S 6 Badischer Landtag I Kammer gt gt Steuersachen Gesetzentwurfe betreffend die Aufstellung der Kataster und die Einfuhrung von Steuerschwurgerichten In Landesarchiv Baden Wurttemberg Abt Generallandesarchiv Karlsruhe 231 a Badischer Landtag I Kammer Badischer Landtag I Kammer gt gt Steuersachen abgerufen am 12 August 2023 Badischer Landtag I Kammer gt gt Steuersachen Gesetz uber die Aufstellung der Kataster und Errichtung von Steuerschwurgerichten 8 Juli 1848 In Landesarchiv Baden Wurttemberg Abt Generallandesarchiv Karlsruhe 230 Neuere Urkunden Badischer Landtag I Kammer gt gt Steuersachen 8 Juli 1948 abgerufen am 12 August 2023 Ernst Otto Braunche Schatzungsrat In Website Stadtlexikon Karlsruhe Ernst Otto Braunche Angelika Herkert Ariane Rahm Katja Schmalholz abgerufen im Jahr 2023 Bundesministerin der Justiz und fur Verbraucherschutz Katarina Barley 100 Jahre Steuerrechtsprechung in Deutschland Festschrift Fur Den Bundesfinanzhof In Druen Klaus Dieter Hey Johanna Mellinghoff Rudolf Hrsg 100 Jahre Steuerrechtsprechung in Deutschland 1918 2018 1 Auflage Band 1 Otto Schmidt KG Koln 2018 ISBN 978 3 504 01898 6 S VII Georg von Hertling Gesetz uber die Errichtung eines Reichsfinanzhofs und uber die Reichsaufsicht fur Zolle und Steuern In Website Wikisource Deutsches Reich 26 Juni 1918 abgerufen am 12 August 2023 Der Reichskanzler i A Schiffer Bekanntmachung betreffend den Sitz den Reichsfinanzhofs vom 8 August 1918 In Wikimedia Commons Deutsches Reichsgesetzblatt 1918 Deutsche Reich 8 August 1918 abgerufen am 12 August 2023 Reichsminister der Finanzen Matthias Erzberger Gesetz Nr 7187 Reichsabgabenordnung vom 13 Dezember 1919 In Website Wikimedia Commons Deutsches Reich 13 Dezember 1919 abgerufen am 12 August 2023 Linda Reijnhoudt Norddeutscher Bund und Deutsches Reich 1867 1871 1945 Reichsfinanzhof In Website EHRI Consortium EHRI Consortium abgerufen am 12 August 2023 Der Bundesminister der Finanzen Fritz Schaffer Gesetz uber den Bundesfinanzhof In Website des Bundesgesetzblattes Bundesministerium der Justiz Bundesgesetzblatt Teil I 1950 Nr 28 vom 30 06 1950 30 Juni 1950 abgerufen am 12 August 2023 Geschaftsverteilungsplan des Bundesfinanzhofes Bundesfinanzhof Geschaftsverteilung 2021 abgerufen am 7 August 2022 Bundesfinanzhof Geschaftsverteilung abgerufen am 9 Oktober 2018 Zahlreiche beim Senat anhangige Kindergeldverfahren von Auslandern waren Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das die Regelungen insoweit fur unvereinbar mit Artikel 3 Abs 1 des Grundgesetzes gehalten hatte als die Gewahrung von Kindergeld von der Art des Aufenthaltstitels abhing Aufgrund dieser Entscheidung wurde 62 Abs 2 des Einkommensteuergesetzes mit Wirkung ab 01 01 2006 neu gefasst Nach Auffassung des Senats ist die Neuregelung verfassungsgemass auch soweit danach Auslander deren Aufenthalt in der Bundesrepublik nur geduldet ist keinen Anspruch auf Kindergeld haben und soweit der Anspruch bei Auslandern mit bestimmten Aufenthaltstiteln an eine berechtigte Erwerbstatigkeit geknupft ist Zunehmend ist im Kindergeldrecht das Gemeinschaftsrecht von Bedeutung zum Beispiel wenn ein Elternteil mit den Kindern in Deutschland wohnt und der andere Elternteil in einem anderen EU Land arbeitet In einem solchen Fall ist das Beschaftigungsland vorrangig zustandig fur das Kindergeld Ist das Kindergeld im Wohnland Deutschland aber hoher hat der in Deutschland wohnende Kindergeldberechtigte Anspruch auf den Differenzbetrag vgl GVP BFH Traueranzeige Suddeutsche Zeitung vom 31 Oktober 2020 Vizeprasidentin des Bundesfinanzhofs Christine Messbacher Honsch tritt in den Ruhestand Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs Nr 048 20 vom 29 Oktober 2020 Prasident und Vizeprasident Bundesfinanzhof Abgerufen am 30 Januar 2023 LTO Ernennung eines neuen Prasidenten ruckt naher abgerufen am 19 Januar 2022 Helene Bubrowski Die Gute der Rechtsprechung ist gefahrdet Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 3 Marz 2021 abgerufen am 3 Marz 2021 Handelsblatt Richterbund stellt sich gegen Justizministerin Lambrecht vom 5 Marz 2021 abgerufen am 5 Marz 2021 Presse Augsburg Gerichtsprasident warnt vor politischer Einflussnahme vom 3 Marz 2021 abgerufen am 3 Marz 2021 Jens Schmittmann Wann endet die prasidiale Sedisvakanz beim BFH abgerufen am 30 April 2021 Verwaltungsgericht Munchen Pressemitteilung vom 14 Oktober 2021 abgerufen am 19 Januar 2022 Dr Hans Josef Thesling neuer Prasident des Bundesfinanzhofes 25 Januar 2022 abgerufen am 29 Januar 2022 Gericht stoppt Regierungsentscheidung SPD Politikerin Morsch darf nicht Vizeprasidentin am Bundesfinanzhof werden SPIEGEL de Pressemitteilung Bund darf Vizeprasidentenstelle am Bundesfinanzhof vorlaufig nicht besetzen In Bayerische Verwaltungsgerichtshof BayVGH 7 Februar 2022 abgerufen am 8 Februar 2022 a b c Der Prasident des Bundesfinanzhofs Veroffentlichungen In Website des Bundesfinanzhofs Bundesfinanzhof abgerufen am 12 August 2023 Hannes Berger Der Zugang zu Gerichtsbibliotheken Eine kulturrechtliche Untersuchung am Beispiel der obersten Gerichtshofe des Bundes In Zeitschrift fur Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht ZLVR 2 2021 S 34 45 online Bundesgerichte der Bundesrepublik DeutschlandVerfassungsgerichtsbarkeit Bundesverfassungsgericht nbsp Ordentliche Gerichtsbarkeit Bundesgerichtshof BundespatentgerichtArbeitsgerichtsbarkeit BundesarbeitsgerichtFinanzgerichtsbarkeit BundesfinanzhofSozialgerichtsbarkeit BundessozialgerichtVerwaltungsgerichtsbarkeit aktuell Bundesverwaltungsgericht Truppendienstgerichte Nord und Sudehemalig Bundesdisziplinarhof Bundesdisziplinarkammern Bundesdisziplinargericht Truppendienstgerichte Mitte A B C D E FSiehe auch Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshofe des BundesFinanzgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland BundesfinanzhofFinanzgericht Baden Wurttemberg 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