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Das Deutsche Richtergesetz DRiG regelt die Rechtsstellung der Richter im Bundes und Landesdienst in der Bundesrepublik Deutschland Zusatzlich haben die einzelnen Bundeslander eigene Richtergesetze zur Konkretisierung der Rahmenvorschriften erlassen Die Normsetzungskompetenz fur Bund und Lander erwachst aus Art 98 GG BasisdatenTitel Deutsches RichtergesetzAbkurzung DRiGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie RechtspflegeFundstellennachweis 301 1Ursprungliche Fassung vom 8 September 1961 BGBl I S 1665 Inkrafttreten am 1 Juli 1962Neubekanntmachung vom 19 April 1972 BGBl I S 713 Letzte Anderung durch Art 4 G vom 25 Juni 2021 BGBl I S 2154 2172 Inkrafttreten derletzten Anderung uberw 1 August 2021 Art 25 G vom 25 Juni 2021 GESTA C191Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Gesetz konkretisiert zahlreiche Verfassungsvorgaben fur die Richter als Organe der rechtsprechenden Gewalt Insbesondere die Unvereinbarkeit des Richteramts mit anderweitigen Tatigkeiten in einer der anderen Gewalten Inhaltsverzeichnis 1 Ausbildung 2 Voraussetzungen 9 DRiG 3 Berufsbezeichnungen 4 Eid 5 Dienstliche Angelegenheiten Disziplinarsachen 6 116 DRiG Eintritt in den Ruhestand in Sonderfallen 7 Literatur 8 Fussnoten 9 WeblinksAusbildung BearbeitenAusbildungsbezogen bestimmt sich der Zugang zum hauptamtlichen Richteramt 5 ff DRiG durch das mindestens zwei regelmassig vierjahrige rechtswissenschaftliche Studium an einer Universitat das mit dem ersten Staatsexamen bestehend aus universitarer Schwerpunkts und staatlicher Pflichtfachprufung das Referendarexamen abgeschlossen wird Darauf folgend muss ein zweijahriger Vorbereitungsdienst juristisches Referendariat bei einem Zivilgericht einer Staatsanwaltschaft oder Strafgericht einer Verwaltungsbehorde und einer Rechtsanwaltin oder einem Rechtsanwalt stattfinden Das anschliessende zweite Staatsexamen auch Grosse Staatsprufung oder Assessorexamen verleiht bei Bestehen die Befahigung zum Richteramt die auch als Zugang zum Rechtsanwaltsberuf oder den Hoheren Dienst in der Verwaltung notwendig ist oder sein kann Sie ist auch Voraussetzung zum Eintritt in den Dienst der Staatsanwaltschaft 122 DRiG Neben dem Amt des hauptamtlichen Richters der Volljurist sein muss kennt das deutsche Recht auch noch das Amt des ehrenamtlichen Richters ohne zwingende juristische Ausbildung Die ehrenamtlichen Richter sind bei der Urteilsfindung gegenuber dem hauptamtlichen Richter vollig gleichberechtigt und nur dem Gesetz und ihrem Gewissen verantwortlich Sie konnen den hauptamtlichen Richter auch uberstimmen Voraussetzungen 9 DRiG BearbeitenNeben der Befahigung zum Richteramt bedarf es zur Berufung als Richter nach 9 DRiG der deutschen Staatsangehorigkeit hinreichender sozialer Kompetenz und dem Nachweis dass der Berufene jederzeit fur die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland eintritt Berufsbezeichnungen BearbeitenEin Richter wird zunachst auf Probe ernannt und fuhrt die Dienstbezeichnung Richter Nach Ablauf der Probezeit wird er in der Regel zum Richter auf Lebenszeit ernannt Nur in Ausnahmefallen werden Richter auf Zeit ernannt Die Amtsbezeichnungen fruher Amtsgerichtsrat Landgerichtsdirektor Senatsprasident usw wurden inzwischen insoweit modernisiert dass nunmehr folgende Bezeichnungen verwendet werden Richter am gericht z B Richter am Arbeitsgericht fur den Einzelrichter oder beisitzenden Richter Vorsitzender Richter am gericht fur den vorsitzenden Richter im Kollegialspruchkorper Direktor des gerichts fur den Leiter eines Amts Arbeits oder Sozialgerichts bis zu einer bestimmten Grosse des Gerichts Prasident des gerichts fur den Leiter eines anderen Gerichts und grosser erstinstanzlicher Gerichte so genannter Prasidialgerichte Vizeprasident des gerichts fur den standigen Vertreter eines Prasidenten Weiterer Aufsicht fuhrender Richter am Amtsgericht fur einen auch mit Verwaltungsaufgaben betrauten Richter im Auftrag des Direktors oder Prasidenten des Amtsgerichts nicht aber in Vertretung Eid BearbeitenNach 38 DRiG hat der Richter folgenden Eid zu schworen Ich schwore das Richteramt getreu dem Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuuben nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen so wahr mir Gott helfe Gemass Absatz 2 kann der Eid auch ohne die Worte so wahr mir Gott helfe geleistet werden Dienstliche Angelegenheiten Disziplinarsachen BearbeitenUber den Richter kann nur die Dienstaufsicht ausgeubt werden Das ergibt sich aus seiner verfassungsrechtlich geschutzten Unabhangigkeit Bei Richtern entscheiden in Disziplinarverfahren die Dienstgerichte vgl 78 62 DRiG Soll aber lediglich ein Verweis erteilt werden so kann dies durch Disziplinarverfugung ausgesprochen werden vgl 64 DRiG Fur Bundesrichter besteht beim Bundesgerichtshof das Dienstgericht des Bundes 116 DRiG Eintritt in den Ruhestand in Sonderfallen BearbeitenUnmittelbar mit der Verkundung des Gesetzes am 14 September 1961 und nicht erst bei Inkrafttreten der ubrigen trat 116 in Kraft Ein Richter oder Staatsanwalt der in der Zeit vom 1 September 1939 bis zum 9 Mai 1945 als Richter oder Staatsanwalt in der Strafrechtspflege mitgewirkt hat kann auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt werden Denn die dafur gesetzte Frist endete bereits am 30 Juni 1962 1 Zweck der Bestimmung war bei Gelegenheit des Richtergesetzes die Justiz von moglichst vielen NS Richtern zu befreien und zwar gerauschlos mittels eines Paragraphen der sich beim Inkrafttreten des Gesetzes bereits erubrigt haben wurde Literatur BearbeitenGunther Schmidt Rantsch Jurgen Schmidt Rantsch Deutsches Richtergesetz Richterwahlgesetz Kommentar 6 Auflage C H Beck Munchen 2009 ISBN 978 3 406 49947 0 Fussnoten Bearbeiten Klaus Bastlein Nazi Blutrichter als Stutzen des Adenauer Regimes Die DDR Kampagnen gegen NS Richter und Staatsanwalte die Reaktionen der bundesdeutschen Justiz und ihre gescheiterte Selbstreinigung 1957 1968 In Klaus Bastlein Annette Rosskopf Falco Werkentin Beitrage zur juristischen Zeitgeschichte der DDR 4 Aufl Berlin 2009 Schriftenreihe des Berliner Landesbeauftragten fur die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Bd 12 ISBN 978 3 934085 05 3 S 53 93 hier S 72 Weblinks BearbeitenText des Gesetzes BVerfGE 38 1 RichteramtsbezeichnungenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4178088 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Deutsches Richtergesetz amp oldid 228703355