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Der Reichshofrat RHR auch Kaiserlicher Hofrat 1 2 war neben dem Reichskammergericht und in Konkurrenz zu diesem eines der beiden hochsten Gerichte im Heiligen Romischen Reich Deutscher Nation Der Reichshofrat war allerdings allein fur die Reichslehen und kaiserlichen Privilegien und Reservatrechte betreffende Angelegenheiten zustandig Daneben spielte der RHR vor allem im 16 und 17 Jahrhundert neben dem Geheimen Rat auch als politisches Beratungsgremium des Monarchen eine wichtige Rolle 3 Reichshofrat lautete auch der Titel der einzelnen Mitglieder dieses Gremiums Ihr Vorsitzender war der Reichshofratsprasident Der Reichskanzleitrakt der Wiener Hofburg in der auch der Reichshofrat bis 1806 tagteBeide Gerichte Reichshofrat und Reichskammergericht leiteten ihre Kompetenz vom deutschen Konig oder Kaiser her der oberster Gerichtsherr im Reich war Der reichsunmittelbare Adel und die Reichsstadte konnten nur vor den zwei obersten Gerichten verklagt werden Burger Bauern und niedrige Adlige dagegen mussten zunachst vor den Gerichten derjenigen Fursten und Stadte verklagt werden deren Untertanen bzw Burger sie waren Sie konnten vor den obersten Reichsgerichten nur dann einen Untertanenprozess anstrengen wenn sie der Auffassung waren dass die fur sie zunachst zustandigen Gerichte falsch entschieden hatten Dann konnten sie die Fehlerhaftigkeit der unterinstanzlichen Urteile durch die Verfahrensarten Appellation oder Nichtigkeitsklage geltend machen Dabei mussten sie den Instanzenzug der Gerichte einhalten Waren diese Voraussetzungen gegeben uberpruften die obersten Reichsgerichte die Entscheidungen der unteren Gerichtsinstanzen Mit der Errichtung des Reichshofrats im Jahr 1498 und seiner endgultigen Konstituierung 1527 existierten bis zum Ende des Reichs zwei oberste Reichsgerichte das Reichskammergericht und der Reichshofrat Obwohl es nie zu einer gesetzlich geregelten eindeutigen Kompetenzzuordnung der beiden Gerichte kam lassen sich doch einige gewichtige Unterschiede feststellen Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 Zustandigkeit 2 1 Reichsitalien 3 Weitere Aufgaben 4 Sitz des Reichshofrates 5 Arbeitsweise 6 Aufbau 6 1 Deutsche und Lateinische Expedition 6 2 Banke 6 3 Kommissionen 7 Verhaltnis zum Reichskammergericht 8 Ende des Reichshofrates und Verwahren der Akten 9 Auflosung und heutiger Forschungsstand 10 Reichshofratsprasidenten 1526 1806 11 Reichshofratsvizeprasidenten 12 Weitere Mitglieder 12 1 Reichsvizekanzler 12 2 Reichshofrate 13 Literatur 14 Weblinks 15 EinzelnachweiseEntstehung BearbeitenIm Jahr 1495 nahm das Reichskammergericht seine Tatigkeit auf Das war ein wichtiger Wendepunkt in der Geschichte der obersten Gerichtsbarkeit im Heiligen Romischen Reich Zuvor tagte das oberste Gericht im Reich immer an den Orten an denen sich auch gerade der Kaiser aufhielt welcher offiziell der oberste Gerichtsherr war Da seit der Mitte des 15 Jahrhunderts die Habsburger die romisch deutschen Kaiser stellten gab es mit dieser Regelung Probleme denn die Habsburger hatten zahlreiche Landereien ausserhalb des Heiligen Romischen Reiches Die Habsburger Kaiser und damit auch das oberste Gericht waren oft nicht im Reich anwesend Um diesen Missstand zu beseitigen setzte der hohe Adel im Heiligen Romischen Reich im Ewigen Landfrieden von Worms gegenuber dem deutschen Konig und spateren Kaiser Maximilian I durch dass das oberste Gericht vom Aufenthaltsort seiner Person abgelost werden und einen standigen Gerichtsort im Reich bekommen sollte Maximilian kam der Forderung nach und schuf das Reichskammergericht Der Kaiser aber blieb dennoch oberster Gerichtsherr im Reich Auch wenn das Reichskammergericht nun an einem vom Kaiser verschiedenen Ort seine Tatigkeit aufnahm und dabei recht erfolgreich vorging wandte man sich daneben auch noch weiterhin an den Kaiser der nun die Moglichkeit hatte diese Falle an das Reichskammergericht weiterzuverweisen oder aber selbst zu entscheiden Maximilian I war sehr der alten mittelalterlichen Ordnung verpflichtet und er hatte nur widerwillig den Forderungen der Reichsstande zugestimmt dass das hochste Gericht im Reich von seiner Person ortlich und organisatorisch getrennt wurde Die Tatsache dass weiterhin gerichtliche Anfragen an ihn kamen nahm er zum Anlass ein eigenes oberstes Gericht im Reich zu schaffen das von seiner Person ortlich und organisatorisch abhangig war eben den Reichshofrat Der Kaiser konnte und wollte sich auch nicht um alle Gerichtsanfragen personlich kummern Die Neugrundung des Hofrats stand auch in der Tradition des Mittelalters Die Geburtsstunde des Reichshofrates war die Hofordnung Maximilians I vom 13 Dezember 1497 13 Februar 1498 4 Mit der Errichtung des Reichskammergerichts der Maximilian I vermutlich nur wegen aussenpolitischer Zwange zugestimmt hatte war die kaiserliche Reichsgerichtsbarkeit empfindlich beschnitten worden Der Kaiser begann daher verlorenes Terrain zuruckzugewinnen Er versuchte das Reichskammergericht durch ein nur ihm unterworfenes Reichsgericht auszuschalten So dehnte er bereits 1498 die Jurisdiktionsgewalt seines Hofrats der nach Errichtung des Reichskammergericht nur noch uber Streitigkeiten aus den kaiserlichen Erblanden entscheiden sollte auf alle Reichsangelegenheiten aus Nach der Hofordnung 1498 sollte der Hofrat kunfticlich nicht nur fur alle und jeglich hendel sachen und gescheften aus den erblichen furstenthumben und landen sondern auch fur alle Angelegenheiten aus dem heiligen reiche deutscher nacion gemainer cristenheit zustandig sein In der Folge bauten die deutschen Kaiser den Hofrat zu einem mit dem Reichskammergericht konkurrierenden Reichsgericht aus 5 Der Nachfolger Maximilians I Kaiser Karl V weilte den grossten Teil seiner Regierungszeit ausserhalb der Gebiete des Reiches und daher war der Hofrat Karls V meist auch nicht im Reich Karls Bruder Ferdinand wurde 1531 zum deutschen Konig gewahlt und fungierte damit de facto als Stellvertreter Karls im Reich Nach seiner Wahl zum romischen Konig richtete Ferdinand einen eigenen koniglichen Hofrat ein der eben auch in Abwesenheit des Hofrats Karls V stellvertretend rechtsprechende Tatigkeit ausubte Der von Ferdinand eingesetzte Hofrat war zustandig fur Rechts und Verwaltungs Angelegenheiten des Reichs und der osterreichischen Erblander Parallel dazu existierte ein Hofrat Kaiser Karls V fur das Reich Nach dessen Auflosung 1556 und der Bestatigung Konig Ferdinands als Kaiser 1558 wurde der verbleibende konigliche Hofrat als kaiserlicher Hofrat mit der Hofratsordnung 1559 6 neu organisiert 7 Seit den 1540er Jahren kam fur den Hofrat des Reichsoberhaupts die Bezeichnung Reichshofrat auf die sich im weiteren Verlauf des 16 Jahrhunderts durchsetzte 7 Zustandigkeit BearbeitenDie Arbeit des Reichshofrates beschrankte sich aber nicht nur auf rechtliche Streitentscheidung Der Reichshofrat war daruber hinaus eine politische Behorde die den Kaiser in Regierungs und Verwaltungsaufgaben beriet und unterstutzte Im Zentrum der heutigen Forschung steht jedoch die Rechtsprechungstatigkeit des Reichshofrates Da der Reichshofrat eine kaiserliche Behorde war erstreckte sich seine Tatigkeit zunachst auch auf alle Materien und Gebiete mit denen der Kaiser zu tun hatte also auch Angelegenheiten die aus den Gebieten der Habsburger stammten die nicht zum Reich gehorten Schliesslich stellten die Habsburger mit nur einer Ausnahme alle Kaiser bis zum Ende des Alten Reiches 1806 Seit der Mitte des 16 Jahrhunderts fielen mit Ausnahme Savoyens die italienischen Gebiete des Reiches in seine Zustandigkeit 3 Mit der Zeit aber beschrankte der Reichshofrat seine Tatigkeit auf die Gebiete des Reiches Das resultierte aus dem politischen Druck den protestierende Reichsstande ausubten Unter Kaiser Ferdinand II ist festzustellen dass der Reichshofrat nur noch Angelegenheiten des Reiches behandelte Bis zur Einrichtung der Osterreichischen Hofkanzlei 1620 hatte der Reichshofrat auch osterreichische Angelegenheiten unter Ausschluss der Erblande Ungarn und Bohmen bearbeitet 3 Erstinstanzlich behandelte er Klagen gegen die sog Reichsunmittelbaren Personen und Herrschaftstrager die nur Kaiser und Reich unterworfen waren sowie in bestimmten Materien z B Landfriedensbruchsachen oder Beschwerden wegen Rechtsverweigerung und Rechtsverzogerung Als letzte Instanz entschied der Reichshofrat uber Appellationen gegen Urteile territorialer Obergerichte sofern der Berufung keine Privilegien entgegenstanden 8 Der Reichshofrat war zudem fur die kaiserlichen Reservatrechte im Reich sowie alle Lehens Gnaden und Privilegienangelegenheiten alleinig zustandig Hinzu kamen Familienstreitigkeiten der Reichsunmittelbaren sowie Kriminalstreitigkeiten der Stande 9 Der Reichshofrat war zugleich auch Reichslehenshof und daher Lehensgericht Als Reichslehenshof behandelte der Reichshofrat nicht nur Streitigkeiten um Reichslehen sondern war auch fur die Vorbereitung von Belehnungen die Erteilung der kaiserlichen Zustimmung zum Tausch Verkauf oder der Verpfandung von Reichslehen und in einigen Fallen die Aberkennung von Reichslehen wegen Felonie zustandig siehe Lehnswesen 7 Fur die nachfolgenden Bereiche war neben dem Reichshofrat auch das Reichskammergericht zustandig und man konnte auswahlen welches Gericht man in einer Sache anrief Landfriedensbruch Besitzschutzsachen Zivilsachen Appellationen gegen Urteile landesherrlicher Gerichte Falle wegen Rechtsverweigerung und Rechtsverzogerung durch landesherrliche Gerichte Gegen Urteile des Reichshofrates konnte seit dem Westfalischen Frieden an den Reichstag appelliert werden recursus ad comitia was in der Zeit des habsburgisch preussischen Dualismus vermehrt der Fall war und zu einer verstarkten Politisierung der Reichsgerichtsbarkeit fuhrte 1 Reichsitalien Bearbeiten Anders als in den Gebieten nordlich der Alpen ubte fur die welschen Lehen jedoch allein der Reichshofrat die oberste Gerichtsbarkeit aus das Reichskammergericht spielte hier praktisch keine Rolle Die konkurrenzlose Zustandigkeit des Reichshofrats erklart sich nicht zuletzt daraus dass er das alleinige hochste Reichslehnsgericht war 10 Weitere Aufgaben BearbeitenDer Reichshofrat erteilte verschiedenste Privilegien Munz und Zollrecht Gewerbe Druck und Fabriksprivilegien Veniae aetatis 11 Legitimationen usw Er fungierte aber fraglos auch als Beratungsorgan des Kaisers in Reichsfragen und wurde daher sogar als das eigentliche Regierungskollegium des Reichs bezeichnet A Laufs die Breite der reichshofratlichen Kompetenzen ist nicht zuletzt eine Widerspiegelung der Allzustandigkeit eines mittelalterlichen Hofrates als Entlastungsorgan des Herrschers 1 Zudem hatte der Reichshofrat politische Funktionen und wirkte als Beratungsgremium des Kaisers 9 Zu seinen Aufgaben zahlte auch die Aufsicht uber das Druck und Pressewesen Die Kontrolle politischen Schrifttums behielt sich der Reichshofrat selbst vor 12 Zur Kontrolle anderer Schriften unterstand ihm die Kaiserliche Bucherkommission in Frankfurt am Main Die Aufgaben des Reichshofrates im Bereich der Gnadenakte 7 bestanden in der Bearbeitung von Antragen auf die Erteilung Bestatigung und Erlauterung kaiserlicher Privilegien auf die Ausstellung von Geleit Pass und Schutzbriefen auf die Legitimation unehelich Geborener Legitimation des Kindes auf die Volljahrigkeitserklarung Minderjahriger sowie die Bestatigung mancher Vertrage und Testamente Der R bereitete daruber hinaus die Vergabe von Pfrunden vor zu der der Kaiser nach seinem Regierungsantritt Recht der sog Ersten Bitte sowie generell in bestimmten Klostern sog Laienherrenpfrunde berechtigt war Daruber hinaus erstellte der Rat Gutachten fur den Kaiser 7 Sitz des Reichshofrates BearbeitenDer Reichshofrat war in erster Linie Reichsgericht ohne festen Sitz zumindest uber weite Teile seiner Geschichte hinweg Er arbeitete wahrend der Reisen des Kaisers an verschiedenen Orten in den osterreichischen Erblandern und im Reich vor allem aber in den kaiserlichen Residenzstadten und damit in erster Linie in Wien neben dem insbesondere von Rudolf II frequentierten Prag und Frankfurt am Main der Residenz des wittelsbachischen Kaisers Karl VII 13 Allerdings hat sich in Wien kein gesondertes Gerichtsgebaude erhalten das mit dem Reichshofrat in Verbindung gebracht werden kann Die Reichshofrate durften in den Raumlichkeiten der Hofburg zusammengekommen sein im 18 Jahrhundert im sog Reichskanzleitrakt wie sich aus erhalten gebliebenen zeitgenossischen Planen schliessen lasst 13 Arbeitsweise Bearbeiten nbsp Tagung des Reichshofrats Abbildung in Johann Christoph Uffenbach TractatusDer Reichshofrat tagte in der so genannten Reichshofratsstube 14 in der Wiener Hofburg und war so auch raumlich dem Kaiser nahe Die Sitzungen des Reichshofrats fanden unter Ausschluss der Offentlichkeit statt auch die Vertreter der Parteien waren nicht zugelassen Das Verfahren war ein rein schriftliches 9 Das Reichskammergericht arbeitete von seiner Grundung an wie ein echtes Gericht Es prozessierte nach den bestehenden prozessrechtlichen Regeln zu Streitfallen Es wurden Klagen eingereicht der Beklagte wurde geladen und musste sich streitig in einen Prozess einlassen sofern das Reichskammergericht zustandig war Der Reichskammergerichtsprozess zielte auf den Erlass eines Endurteils Es wurde nach den Regeln des Gemeinen Rechts entschieden Der Reichshofrat hingegen scheint vor allem in seiner Fruhzeit bei Maximilian I Karl V und Ferdinand I mehr vermittelnde Tatigkeit wahrgenommen zu haben Er hat sich von Anfang an nicht so sehr um einen Prozess gekummert in dem die Parteien zur Fuhrung eines Rechtsstreits sich gegenuberstehen Er hat vielmehr versucht zu vermitteln Kompromisse zwischen den unterschiedlichen Interessen der Parteien zu finden Der Meinungsbildungsprozess innerhalb des Reichshofrates erfolgte auf der Basis einer Relation des befassten Referenten durch Mehrheitsentscheidung in der Ratssitzung Bei unentschiedener Abstimmung sowie in schwierigen und reichspolitisch besonders wichtigen Fallen wurde die Entscheidung dem Kaiser uberlassen votum ad imperatorem 1 Weil der Reichshofrat anfanglich mehr auf Streitschlichtung bedacht war hat er auch nicht so strikt das fur das Reichskammergericht geltende Prozessrecht und die damaligen prozessrechtlichen Regeln angewandt Von einflussreichen Zeitgenossen wurde das teils beklagt Man wusste nicht genau wie der Reichshofrat in einem konkreten Streitfall verfahren und entscheiden wurde und konnte sich demnach auch nicht darauf einstellen und das Verfahrensrisiko kalkulieren Doch der Kaiser kam eher nur zogerlich den Forderungen nach Allerdings gab es von Anfang an Regeln nach denen der Reichshofrat arbeitete Die erste Ordnung war die Hofordnung vom 13 Januar 1498 darauf folgend das Libell die Reform des kaiserlichen Hof Staats und Behordenwesens betreffend vom 24 Mai 1518 15 Konig Ferdinand I erliess Hofratsordnungen in den Jahren 1527 1537 1541 und 1559 die sich zwar an den Reichskammergerichtsprozess anlehnten jedoch starkere Freiraume liessen Auf der anderen Seite waren die Beisitzer des Reichshofrates die die Urteile sprachen zumeist im geltenden Recht der damaligen Zeit sehr gut ausgebildet Der Reichshofrat fuhrte auch die fiskalischen Prozesse durch also jene Prozesse in denen der Kaiser selbst als Klager auftrat bzw kaiserliche Rechte eingeklagt wurden Das Evokationsrecht also das Recht Prozesse auch ohne Appellation an sich zu ziehen hat der Kaiser bald aufgegeben 1 Da der Reichshofrat an die Person des Kaisers gebunden war endete seine Amtstatigkeit immer mit dem Ende der Amtszeit eines Kaisers bei Abdankung oder Tod Wenn ein neuer Kaiser gewahlt und ins Amt gesetzt worden war dann wurde vom Kaiser auch immer ein neuer Reichshofrat ins Leben gerufen In der Zwischenzeit also in der Zeit nach dem Ende der Amtszeit eines Kaisers und dem Beginn der Amtszeit des Nachfolgers wurde die Tatigkeit des Reichshofrates unter der Verantwortung der Reichsvikare also des Herzogs von Sachsen und des Pfalzgrafen bei Rhein interimsweise fortgefuhrt An die Stelle des RHR traten bis zur Einsetzung eines neuen Reichshofrates durch den Nachfolger das pfalzische und das sachsische Reichsvikariatshofgericht 1 Beim Amtsende eines Kaisers hatte es das Reichskammergericht einfacher es konnte anders als der Reichshofrat ungestort seine Arbeit fortsetzen Die Reichshofrate brauchten keine juristische Ausbildung weshalb eine Veroffentlichung wie Uffenbachs Traktat 14 mit Entscheidungen aus dem Reichshofrat einen willkommenen Leitfaden zur Urteilsfindung bot Vorteilhaft war dass der Reichshofrat mangels einer genau geregelten Prozessordnung freier verfahren und schneller arbeiten konnte Obwohl ihm hohe Bestechlichkeit nachgesagt wurde war sein Machtzuwachs besonders seit 1654 gross Selbst protestantische Stande suchten dort ihr Recht um ein beschleunigtes Verfahren zu erreichen So entwickelte sich der Reichshofrat langfristig zum bedeutenderen der beiden obersten Reichsgerichte 9 Einen Grossteil seiner Prozesse erledigte der Reichshofrat durch die immer wieder kritisierte Einsetzung von vor Ort untersuchenden arbeitsentlastenden in politisch brisanten Fallen unverfanglichen Untersuchungs und auch Vergleichskommissionen deren Unterhaltskosten die Parteien trugen 1 Die Parteienrechte wurden von 24 30 Reichshofratsagenten wahrgenommen die haufig auch diplomatische Funktionen als Vertreter einzelner Reichsstande am Kaiserhof wahrnahmen Das Verfahren am Reichshofrat folgte dem rom kan Prozessrecht 1 Der Reichshofrat war mit der endgultigen Niederlegung der Kaiserkrone durch Franz II und der Auflosung des Heiligen Romischen Reiches 1806 ebenfalls letztmals tatig Mit dieser kaiserlichen Handlung erlosch er fur immer Aufbau BearbeitenOberster Gerichtsherr war bekanntlich der Kaiser Mit dem Regierungsantritt berief der neue Kaiser einen eigenen Rat wobei die grundsatzliche Struktur sich im Wesentlichen wiederholte Dazu sind immer wieder Reichshofratsordnungen erlassen worden die im Detail den Aufbau des neuen Gerichts beschreiben Die Reichshofratsordnung von 1559 16 eine der wichtigsten Ordnungen gibt hieruber Auskunft Nach mittelalterlicher Tradition gab es nach dem Kaiser einen Vorsteher auch Prasident genannt der die organisatorische Leitung und die Aufsicht uber die Schoffen ausubte Auf den Prasidenten folgte der Vizeprasident dessen Posten in der Regel mit dem Reichsvizekanzler besetzt wurde Wie der Vizekanzler waren weitere Beamte der Reichshofkanzlei im Reichshofrat tatig z B Sekretare Schreiber usw Diese Beamten wurden da sie aus der Reichshofkanzlei abgestellt wurden vom Reichserzkanzler dem Kurfursten von Mainz bestellt Die eigentliche rechtliche Entscheidungsarbeit wurde von den Beisitzern geleistet Die Mehrheit der Beisitzer entschied Bis 1550 waren ca 12 18 Beisitzer zusammen tatig Danach stieg die Zahl an 1657 waren es 24 1711 schon 30 Beisitzer Mit dem Westfalischen Frieden und der kurz darauf folgenden Reichshofratsordnung von 1654 wurden bei der Vergabe der zu der Zeit 18 Beisitzerposten sechs mit Protestanten besetzt Art V 54 IPO 17 Damit wurde zwar zum Unmut der evangelischen Reichsstande keine klare konfessionell paritatische Besetzung des Gerichts wie beim Reichskammergericht erreicht allerdings war dies ein kaiserliches Zugestandnis an die evangelische Seite Mit einem Ubergewicht an katholischen Hofraten das auch nach dem Westfalischen Frieden beibehalten wurde verstand man den Reichshofrat immer mehr als Instanz fur katholische Parteien 9 Deutsche und Lateinische Expedition Bearbeiten Die Tatigkeit des Reichshofrates gliederte sich wie auch an der Struktur des Archivbestandes noch deutlich zu erkennen ist in eine deutsche und eine lateinische Expedition wobei letztere nicht nur fur die romanischen Teile des Reiches Reichsitalien und Teile des Burgundischen Reichskreises sondern uberwiegend auch fur die geistlichen Reichsstande Universitaten und Akademien zustandig war 1 Banke Bearbeiten Bis 1550 versahen 12 18 Rate Dienst am Reichshofrat 1657 waren es bereits 24 1711 30 Rate geteilt in eine Herrenbank Ritter und Gelehrtenbank 1 Die Reichshofrate welche Reichsgrafen oder Reichsfreiherren waren gehorten zur Grafen und Herrenbank und sassen auf der Bank rechts vom Prasidenten die andern aber gehorten zur Ritter oder Gelehrten Bank und sassen nach ihrem Dienstalter auf der linken Bank 18 Auf der Herrenbank sagt Perthes 19 sassen Kinder und Ignoranten d h Sohne hochadliger Vater die nichts zu konnen und nichts zu verstehen brauchten und daher auch nur 2 600 fl jahrliche Besoldung empfingen wahrend die Mitglieder der Gelehrtenbank die Arbeit leisteten und dafur ein Jahresgehalt von 4 000 fl erhielten 20 Kommissionen Bearbeiten Der Reichshofrat setzte haufig Kommissionen ein hierzu und insbesondere fur Kommissionen zur Schuldenregulierung siehe Debitkommission Fur die Entscheidung einer Rechtsstreitigkeit musste das Gericht wie heutzutage ermitteln was wirklich vorgefallen war Das geschah im Wege des Beweisverfahrens Das Reichskammergericht musste fur das Beweisverfahren ortliche Richter als Kommissare ersuchen Diese Kommissare hatten nur einen ganz engen Zustandigkeitsbereich namlich die Durchfuhrung des eng umgrenzten Beweisverfahrens Der Reichshofrat hatte es einfacher er konnte von Amts wegen oder auf Antrag der Parteien eine Kommission einsetzen die den Rechtsstreit vollstandig vor Ort verhandelte nicht nur die Beweisaufnahme zu einem bestimmten beweisbedurftigen Punkt Die Reichshofrats Kommission musste dann wenn sie den gesamten Rechtsstreit verhandelt hatte an den Reichshofrat Bericht geben Dieser entschied dann allein aufgrund des umfassenden Kommissionsberichts Diese Verfahrensweise war wesentlich effektiver denn die Kommission vor Ort konnte und musste bei Gelegenheit gleich alles auf einmal erledigen und war was die prozessuale Durchfuhrung des Verfahrens betraf freier als das Reichskammergericht Ausserdem hatten die Reichshofratskommissionen die Befugnis einen Rechtsstreit gutlich beizulegen und damit eine Entscheidung herbeizufuhren Die Vertreter der Reichsstande beim Reichshofrat waren die Reichshofratsagenten Verhaltnis zum Reichskammergericht BearbeitenZwischen Reichskammergericht und Reichshofrat bestand meistenteils kein Konkurrenzverhaltnis Zwar waren beide Gerichte fur dieselben Rechtsmaterien zustandig und man versuchte manchmal wenn der Prozess vor dem einen Gericht nicht gunstig verlief oder ins Stocken geriet das andere Gericht anzurufen Jedoch gab es haufig Austausch und Kooperation zwischen beiden Gerichten Allerdings gab es auch Falle in denen Konkurrenz aufkam Diese wurde von der zeitgenossischen Publizistik auch aufgegriffen und aufgrund dessen hielt sich lange Zeit die Beurteilung zwischen beiden Gerichten bestunde ein solches Konkurrenzverhaltnis Neuere Forschungen zeigen aber dass dies weit weniger der Fall war als bisher angenommen An welches Gericht man sich wendete hing von vielen Faktoren ab Ein solcher Faktor war ortliche Nahe Der Reichshofrat war haufig mit dem Kaiser ausserhalb des Reichsgebietes so dass es manchmal leichter war das Reichskammergericht anzurufen das alsbald seinen festen Sitz in Speyer und spater in Wetzlar gefunden hatte War der Kaiser im Reich stiegen jedoch auch die Antrage die vor den Reichshofrat gebracht wurden Wenn ein Kaiser grosses Ansehen genoss wurde der Reichshofrat auch haufiger angerufen zum Beispiel der Hofrat Kaiser Karls V in der Mitte des 16 Jahrhunderts Auch die Glaubenszugehorigkeit hatte Einfluss Der Kaiser galt als Wahrer der altglaubigen katholischen Christenheit Deshalb riefen in der Reformationszeit die protestierenden Reichsstande eher das Reichskammergericht an Man vermutete hier mehr Aufgeschlossenheit Unter Kaiser Maximilian II wurden auch protestantische Reichshofratsmitglieder berufen Die Rolle des Reichshofrates als Gericht und Schlichtungsorgan wuchs insbesondere seit dem 17 Jahrhundert Ein wichtiger Einschnitt hierbei waren zum Beispiel die Religionsstreitigkeiten Am Reichskammergericht konnte man zudem alleingelassen von Kaiser und Reich mit diesen hochpolitischen Streitigkeiten nicht gut umgehen ja es kam sogar zeitweise deshalb zum Stillstand der Gerichtstatigkeit Die unruhmliche Behandlung der Religionsstreitigkeiten brachten dem Reichskammergericht Bedeutungsverlust Ausserdem war der Reichshofrat wie oben schon beschrieben flexibler was die Ausgestaltung des Rechtsverfahrens anbelangte Die Prozesse dauerten meist nicht so lange wie die Prozesse des Reichskammergerichts das strikt an das Prozessrecht der damaligen Zeit gebunden war Und der Reichshofrat setzte zur Entscheidung von Streitigkeiten oft Kommissare ein die am Ort der Streitigkeiten verhandelten wahrenddessen das Reichskammergericht stets fest an seinem Gerichtsort Speyer bzw Wetzlar tagte Ende des Reichshofrates und Verwahren der Akten BearbeitenMit dem Ende des Heiligen Romischen Reiches im Jahr 1806 endete auch die Tatigkeit des Reichshofrates Wegen eines moglichen Verstosses gegen das Urheberrecht wurde der hier stehende Text entfernt und diese Seite auf der Loschkandidatenseite fur potenzielle Urheberrechtsverletzungen gelistet Der Text ist zumindest in Auszugen der gleiche wie in der unten genannten Quelle Falls eine Erlaubnis bestand das Material gemass den Bestimmungen der Lizenz Creative Commons Lizenz Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4 0 zu nutzen oder du selbst der Urheber des Textes in der unten angefuhrten Quelle bist sende bitte eine vollstandig ausgefullte Freigabeerklarung unter Verwendung deines Realnamens und der Angabe um welchen Artikel es geht an die Adresse permissions de nbsp wikimedia org per E Mail Wenn du den Rechteinhaber nachtraglich um Erlaubnis bitten willst kannst du diese Textvorlage dafur benutzen Nach Bearbeitung durch das Wikipedia Support Team wird die Freigabe auf der Diskussionsseite dokumentiert und der Text wiederhergestellt Fragen bitte an Urheberrechtsfragen Diesen Artikel bitte nur bearbeiten wenn sicher ist dass keine Freigabe erfolgen wird Herkunft https www archivinformationssystem at detail aspx ID 62Die Akten gelangten schliesslich 1901 02 im neu errichteten Gebaude des Haus Hof und Staatsarchivs HHStA am Minoritenplatz zur Aufstellung 21 Heute gliedert sich der nach dem Registraturprinzip aufgebaute Bestand RHR fur den einige Verluste im Zuge der Auslagerungen wahrend des Zweiten Weltkrieges zu beklagen sind 14 neben dem Fiskalarchiv und den Verfassungsakten Personal und Organisation vor allem in die Lehens und Gratial sowie die Judizialregistratur Akten des RHR finden sich ferner in weiteren Bestanden der Wiener Reichsarchive wie etwa der Reichshofkanzlei oder dem Mainzer Erzkanzlerarchiv 21 Auflosung und heutiger Forschungsstand BearbeitenDer Grossteil der Akten befindet sich heute im Haus Hof und Staatsarchiv HHStA in Wien Die Akademie der Wissenschaften zu Gottingen hat in Zusammenarbeit mit der Kommission fur Rechtsgeschichte Osterreichs der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften und dem Haus Hof und Staatsarchiv ein Projekt initiiert das diesen archivalischen Schatz fur die gesamten Geistes und Kulturwissenschaften nutzbar machen soll Das langfristig angelegte Projekt erschliesst mit den sogenannten Alten Prager Akten 22 den Antiqua und den Denegata antiqua rund ein Drittel der Judizialakten des Reichshofrats aus dem 16 und 17 Jahrhundert In den einzelnen Inventarbanden sollen insgesamt mehr als 20 000 Vorgange neu verzeichnet werden Die einzelnen Falle werden dabei ausfuhrlich beschrieben Aktenbeilagen von besonderem Quellenwert werden ebenfalls erfasst Zu fast jedem Vorgang ist eine Laufzeit angegeben Informationen zu Bestellsignatur und Aktenumfang runden die Verzeichnung ab Ausfuhrliche Indices helfen aussagekraftige Akten fur die jeweiligen Fragestellungen zu finden Die Inventarbande werden unter dem Titel Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats RHR im Erich Schmidt Verlag veroffentlicht 23 Im Rahmen eines grosseren wissenschaftlichen Gesamtprojekts zur Erschliessung der Prozessakten des Reichshofrates wurde vom Jubilaumsfonds der Osterreichischen Nationalbank ein Projekt zur EDV unterstutzten Erfassung des aus dem 18 Jahrhundert stammenden sog Wolfschen Repertoriums Index actorum judicialium finanziert Das Repertorium verzeichnet in 17 Banden ca 35 000 bis 40 000 Verfahren und ist damit der wichtigste Fundbehelf zu den Prozessakten des Reichshofrates Das Wolfsche Repertorium ist alphabetisch nach Klagernamen aufgebaut 24 Reichshofratsprasidenten 1526 1806 BearbeitenSeit der 1559 erlassenen Ordnung 16 stand an der Spitze der Behorde nicht mehr der Hofmarschall sondern ein Hofratsprasident 1 Das Amt des Prasidenten konnte nur von Adligen wahrgenommen werden haufig Grafen die uber Erfahrung in der Reichspolitik und kaiserlichen Diplomatie nicht aber uber ein juristisches Studium verfugten Der Prasident leitete die Sitzungen und nahm an den Abstimmungen teil bei Stimmengleichheit gab sein Votum den Ausschlag Daruber hinaus fuhrte er die Dienstaufsicht uber die Rate 7 Das Amt des Reichshofratsprasidenten war wie folgt besetzt 25 Hofrat Ferdinands 1526 1556 Leitung durch den Oberhofmarschall Matthaus Lang 1468 1540 Erzbischof von Salzburg Kardinal 1520 1521 Albrecht Markgraf von Brandenburg 1490 1545 Kurfurst von Mainz Reichstag 1521 zugleich Reichserzkanzler Friedrich Pfalzgraf bei Rhein 1482 1556 Reichstage 1530 1532 1541 1544 Otto Truchsess von Waldburg 1514 1573 Bischof von Augsburg Kardinal Reichstag 1545 1545 46 Maximilian Erzherzog von Osterreich 1527 1576 Reichstag 1547 48 Sebastian von Heusenstamm 1508 1555 Kurfurst von Mainz Reichstag 1550 51 1556 1559 Karl Graf von Hohenzollern 1516 1576 1559 1563 Ludwig Graf von Lowenstein 1530 1611 1563 1576 Philipp Freiherr von Winnenburg 1538 1600 1576 1581 Otto Heinrich Graf von Schwarzenberg 1535 1590 1582 1594 Paul Sixt von Trautson 1548 1621 1594 1596 Georg Ludwig Landgraf von Leuchtenberg 1563 1613 1601 1604 Georg Ludwig Landgraf von Leuchtenberg 1606 1609 Georg Ludwig Landgraf von Leuchtenberg 1609 1623 Johann Georg Graf von Hohenzollern 1623 1631 Wratislaw Graf von Furstenberg 1584 1631 1632 1637 Johann Ernst von Fugger 1590 1639 26 1637 1647 Johann Freiherr von der Reck 1584 1647 27 1648 1670 Ernst II Graf zu Oettingen Wallerstein 1594 1670 28 1670 1683 Johann Adolf Furst von Schwarzenberg 1615 1683 1683 1708 Wolfgang IV Graf zu Oettingen Wallerstein 1626 1708 1708 1713 Rupert Freiherr von Bodman 1646 1728 Furstabt von Kempten 1713 1727 Ernst Friedrich Graf Windischgratz 1670 1727 1728 1740 Johann Wilhelm von Wurmbrand Stuppach 1670 1750 1742 Heinrich Karl Graf Ostein 1693 1742 1744 1745 Johann Jakob Truchsess von Waldburg Zeil 1750 1745 1750 Johann Wilhelm von Wurmbrand Stuppach 1670 1750 1751 1778 Ferdinand Bonaventura Graf Harrach 1708 1778 1778 1791 Johann Hugo II von Hagen 1707 1791 1791 1801 Wolfgang Christoph Graf Uberacker 1736 1801 29 1801 1806 Philipp Karl Graf von Oettingen Wallerstein 1759 1826 Reichshofratsvizeprasidenten BearbeitenWar der Reichshofratsprasident an der Ausubung seines Amtes durch Urlaub Krankheit oder Tod verhindert hatte seine Aufgaben der Reichsvizekanzler wahrzunehmen 5 Peter Heinrich von Stralendorf Johann Heinrich Notthafft von Wernberg 1663 1665 Georg Ulrich von Wolkenstein Rodenegg 1651 1662 30 Leopold Wilhelm von Konigsegg Rothenfels zugleich ReichsvizekanzlerWeitere Mitglieder BearbeitenReichsvizekanzler Bearbeiten Reichsvizekanzler Der Reichsvizekanzler hatte im Reichshofrat Sitz und Stimme 1 Reichshofrate Bearbeiten Der Reichshofrat bestand in der Regel aus 10 bis 25 Raten Wahrend der Reichstage bis 1654 wurde er durch zusatzliche Krafte verstarkt Zu Raten wurden einerseits Adlige andererseits Juristen ernannt Daraus entwickelte sich die Unterscheidung zwischen einer sog Herrenbank und einer sog Ritter und Gelehrtenbank Allerdings hatten im spateren 17 und im 18 Jahrhundert manche Adlige auf der Herrenbank ebenfalls ein Studium der Rechte absolviert Die Rate stammten etwa zur Halfte aus dem Reich zur anderen Halfte aus den osterreichischen Erblandern Bohmen und den Niederlanden Viele von ihnen hatten vor ihrer Ernennung Berufserfahrung in den Verwaltungen der Habsburgermonarchie bzw dem Kaiser nahestehender Reichsstande oder am Reichskammergericht gesammelt Mitglieder der Herrenbank setzten ihre Karrieren oft in anderen Positionen in der kaiserlichen Diplomatie fort wahrend viele Mitglieder der Gelehrtenbank einen Grossteil ihres Berufslebens als Rate verbrachten Unter den Juristen finden sich einige bedeutende Rechtsgelehrte wie z B im 16 Jahrhundert Andreas Gail oder im 18 Johann Friedrich Karl von Moser und Heinrich Christian von Senckenberg 7 bekannte Mitglieder Reichhofsrate Peter Heinrich von Stralendorf Reichshofvizeprasident und Reichsvizekanzler Gottlieb von Windisch Graetz spater Reichsvizekanzler Heinrich Christian von Senckenberg Ferdinand Sigismund Kurtz von Senftenau Reichsvizekanzler Nikolaus Christoph Lyncker Maximilian von und zu Trauttmansdorff Johann Maximilian von Lamberg Johann Ulrich Zasius Reichsvizekanzler Ludwig Casimir Graf zu Hohenlohe Neuenstein ausserordentliches Mitglied Johann Ruprecht Hegenmuller Andreas von Gail Wolf Niklas von Grunthal Gottlieb von Windisch Graetz Johann Rudolf von Puchheim 31 Gottfried Wilhelm Leibniz 32 Joachim Friedrich von Blumenthal 1649 Karl von Zinzendorf Carl Adolph von Braun Friedrich Karl von Moser 33 Karl Fuchs von Fuchsberg 1702 1713 34 verheiratet mit Karoline von Fuchs Mollard siehe auch Kategorie Mitglied des Reichshofrates Ruprecht von Stotzingen 1591 1600 ab 1592 als Statthalter von Niederosterreich Eberhard Wambolt von UmstadtLiteratur BearbeitenThomas Fellner Funftes Kapitel Der Hofrat Reichshofrat In Thomas Fellner Die Osterreichische Zentralverwaltung bearbeit von Heinrich Kretschmayr Erster Band Wien 1907 S 218 235 Oswald von Gschliesser Der Reichshofrat Veroffentlichungen der Kommission fur neuere Geschichte des ehemaligen Osterreich 33 Wien 1942 PDF Oswald von Gschliesser Der Reichshofrat Bedeutung und Verfassung Schicksal und Besetzung einer obersten Reichsbehorde von 1559 1806 Kommission fur neuere Geschichte des ehemaligen Osterreich 33 Studie Wien 1942 Nachdruck 1970 PDF mit Vorbemerkung von Wolfgang Sellert abgerufen am 26 November 2022 Johann Christian Herchenhahn Geschichte der Entstehung Bildung und gegenwartigen Verfassung des kaiserlichen Reichshofrathes nebst der Behandlungsart der bei demselben vorkommenden Geschafte Mannheim 1792 1793 Band 1 Geschichte der Entstehung Bildung und gegenwartigen Verfassung des Kaiserlichen Reichshofraths 1792 Universitats und Landesbibliothek Sachsen Anhalt Band 2 Darstellung der gegenwartigen Verfassung des Kaiserlichen Reichshofraths und der allgemeinen Behandlungsart der reichshofrathlichen Geschafte 1792 Universitats und Landesbibliothek Sachsen Anhalt Band 3 Darstellung der reichshofrathlichen ordentlichen Verfahrungsart 1793 Universitats und Landesbibliothek Sachsen Anhalt Peter Leyers Reichshofratsgutachten an Kaiser Josef II 1976 Bonn Universitat rechtswissenschaftliche Dissertation 1976 Eva Ortlieb Reichshofrat und Reichstage In Thomas Olechowski Christian Neschwara Alina Lengauer Hrsg Grundlagen der osterreichischen Rechtskultur Festschrift fur Werner Ogris zum 75 Geburtstag Bohlau Verlag Wien 2010 ISBN 978 3 205 78628 3 S 343 364 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Eva Ortlieb Reichshofrat In Enzyklopadie der Neuzeit Online Eva Ortlieb Die Entstehung des Reichshofrats in der Regierungszeit der Kaiser Karl V und Ferdinand I 1519 1564 2006 In Fruhneuzeit Info Bd 17 2006 S 11 26 Wolfgang Sellert Prozessgrundsatze und Stilus Curiae am Reichshofrat Im Vergleich mit den gesetzlichen Grundlagen des reichskammergerichtlichen Verfahrens Untersuchungen zur deutschen Staats und Rechts Geschichte NF Bd 18 Scientia Verlag Aalen 1973 ISBN 3 511 02838 8 Zugleich Frankfurt am Main Universitat Habilitations Schrift 1970 Wolfgang Sellert Hrsg Reichshofrat und Reichskammergericht Ein Konkurrenzverhaltnis Quellen und Forschungen zur hochsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich Bd 34 Bohlau Koln u a 1999 ISBN 3 412 01699 3 Wolfgang Sellert Besoldungen und Einkunfte der Richter am Kaiserlichen Reichshofrat In Anja Amend Traut Albrecht Cordes Wolfgang Sellert Hrsg Geld Handel Wirtschaft Gesamter Band Hochste Gerichte im Alten Reich als Spruchkorper und Institution Gesamter Band Berlin 2013 ISBN 978 3 11 026136 3 S 267 294 Wolfgang Sellert Hrsg Die Ordnungen des Reichshofrats 1550 1766 1 Halbband bis 1626 Quellen und Forschungen zur hochsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 8 I Koln Wien 1980 2 Halbband 1626 bis 1766 Quellen und Forschungen zur hochsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 8 II Koln Wien 1990 Wolfgang Sellert Der Mainzer Reichserzkanzler und die Reichshofratsordnungen In Peter Claus Hartmann Hrsg Kurmainz das Reichserzkanzleramt und das Reich am Ende des Mittelalters und im 16 und 17 Jahrhundert Stuttgart 1998 zu einzelnen Epochen und Aspekten Thomas Dorfner Mittler zwischen Haupt und Gliedern Die Reichshofratsagenten und ihre Rolle im Verfahren 1658 1740 Verhandeln Verfahren Entscheiden Historische Perspektiven Bd 2 Aschendorff Munster 2015 ISBN 978 3 402 14656 9 zugleich Munster Universitat Dissertation 2014 Stefan Ehrenpreis Kaiserliche Gerichtsbarkeit und Konfessionskonflikt Der Reichshofrat unter Rudolf II 1576 1616 Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften Bd 72 Vandenhoeck und Ruprecht Gottingen 2006 ISBN 3 525 36065 7 Zugleich Bochum Universitat Dissertation 1998 Digitalisat Stefan Ehrenpreis Voten und Relationen des Reichshofrats In zeitenblicke 3 2004 Nr 3 Susanne Gmoser Bearb Chronologische Liste der Reichshofrate nach Oswald von Gschliesser Wien Juni 2014 pdf reichshofratsakten de Andre Griemert Judische Klagen gegen Reichsadelige Prozesse am Reichshofrat in den Herrschaftsjahren Rudolfs II und Franz I Stephan bibliothek altes Reich Bd 16 De Gruyter Oldenbourg Berlin Munchen Boston Massachusetts 2014 ISBN 978 3 11 035282 5 Eva Ortlieb Im Auftrag des Kaisers Die kaiserlichen Kommissionen des Reichshofrats und die Regelung von Konflikten im Alten Reich 1637 1657 Quellen und Forschungen zur hochsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich Bd 38 Bohlau Koln u a 2001 ISBN 3 412 12400 1 Zugleich Munster Universitat Dissertation 1999 Eva Ortlieb Der Reichshofrat als Institution der osterreichischen Erblander 16 17 Jahrhundert In Thomas Olechowski Eva Ortlieb Christoph Schmetterer Hrsg BRGO 2016 Beitrage zur Rechtsgeschichte Osterreichs 6 Jahrgang Heft 2 2016 S 239 255speziell zur Forschungsgeschichte und den Akten chronologisch Leopold Auer Das Archiv des Reichshofrates und seine Bedeutung fur die historische Forschung In Berhard Diestelkamp Ingrid Scheurmann Hrsg Friedenssicherung und Rechtsgewahrung Bonn Wetzlar 1997 S 117 130 Arthur Stogmann Die Erschliessung von Prozessakten des Reichshofrates im Haus Hof und Staatsarchiv in Wien In Mitteilungen des Osterreichischen Staatsarchivs 44 1999 S 249 265 Gerd Polster Die elektronische Erfassung des Wolfschen Repertoriums zu den Prozessakten des Reichshofrates im Haus Hof und Staatsarchiv In Mitteilungen des Osterreichischen Staatsarchivs 51 2004 S 635 649 Edgar Liebmann Reichs und Territorialgerichtsbarkeit im Spiegel der Forschung In Anja Amend Anette Baumann Stephan Wendehorst Siegrid Westphal Hrsg Gerichtslandschaft Altes Reich Hochste Gerichtsbarkeit und territoriale Rechtsprechung Quellen und Forschungen zur hochsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich Bd 52 Bohlau Koln u a 2007 ISBN 978 3 412 10306 4 S 151 172 Uberblick zur Rezeption des Reichshofrates in der rechts historischen Forschung des 19 und 20 Jahrhunderts Tobias Schenk Ein Erschliessungsprojekt fur die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats In Archivar Bd 63 3 2010 S 285 290 Tobias Schenk Aus den Akten des kaiserlichen Reichshofrats Geisterbeschworung in Bokendorf in Die Warte 161 2014 S 5 7 Wolfgang Sellert Hrsg Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats Alte Prager Akten Erich Schmidt Verlag Berlin Serie I Alte Prager Akten Band 1 A D Berlin 2209 ISBN 978 3 503 09885 9 Band 2 E J Berlin 2011 ISBN 978 3 503 12227 1 Band 3 K O 2012 ISBN 978 3 503 12279 0 Band 4 P R mit Nachtragen A O 2014 ISBN 978 3 503 15529 3 Band 5 S Z 2014 ISBN 978 3 503 15530 9 Wolfgang Sellert Hrsg Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats Serie II Antiqua Erich Schmidt Verlag Berlin Band 1 Karton 1 43 bearbeitet von Ursula Machoczek 2010 ISBN 978 3 503 09886 6 Band 2 Karton 44 135 bearbeitet von Ulrich Rasche 2014 ISBN 978 3 503 13769 5 Band 3 Karton 135 277f bearbeitet von Ulrich Rasche 2016 ISBN 978 3 503 16775 3 Alternativprasentation Band 4 Karton 278 454 bearbeitet von Tobias Schenk 2017 Band 6 Karton 517 616c bearbeitet von Ulrich Rasche Berlin 2022 ISBN 978 3 503 20684 1 Wolfgang Sellert Der Reichshofrat Begriff Quellen und Erschliessung Forschung institutionelle Rahmenbedingungen und die wichtigste Literatur In zeitenblicke Online Journal 3 2004 Nr 3 Reichsgerichtsbarkeit Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Aulic Council Sammlung von Bildern nbsp Wikisource Reichs Hofrats Ordnung Auszug Quellen und Volltexte nbsp Wiktionary Reichshofrat Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Der Kaiserliche Reichshofratzu den Akten www reichshofratsakten uni goettingen de Homepage des Erschliessungsprojekts Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats www archivinformationssystem at AT OeStA HHStA Haus Hof und Staatsarchiv Abteilung Osterreichisches Staatsarchiv dort lagern die meisten Akten des Reichshofrates Forschungsprojekt Die Formierung des Reichshofrats an der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften Allgemeine Einfuhrung und Forschungsergebnisse www rhrdigital de Publikation der erschlossenen Prozessakten des RHRweitere einzelne Quellen Reichshofratsordnung vom 16 Marz 1654 Volltext PDF Lateinische Originaltexte der Vertrage des Westfalischen Friedens deutsche Ubersetzungen aus den Jahren 1648 1720 1975 und 1984 und diverse anderssprachigen Ubersetzungen auf der Homepage der Acta Pacis Westphalicae Reichshofratsordnung Kaiser Ferdinands I Augsburg 3 April 1559 In Fellner Die osterreichische Zentralverwaltung Wien 1907 Nr 17 Susanne Gmoser Liste der Reichshofratsagenten PDF 2016Einzelnachweise Bearbeiten a b c d e f g h i j k l Reichofsrat Verwaltungsgeschichte In AT OeStA HHStA RHR Reichshofrat 15 Jh 19 Jh Bestand Osterreichisches Staatsarchiv Diese Bezeichnung findet sich in der RHRO Ferdinands I nur einmal statt Kaiserl Hof Rath S 6 Sp 1 Abs 2 in der Rudolfs II mehrmals und in der Kaiser Matthias meistens siehe Reichs Hofrats Ordnung Auszug 1654 Marz 16 a b c Tobias Schenk Erschliessungsprojekt in Archivar 3 2010 S 290 RI XIV 2 n 5610 in Regesta Imperii Online a b Wolfgang Sellert Der Mainzer Reichserzkanzler und die Reichshofratsordnungen in www regionalgeschichte net Sellert Ordnungen des Reichshofrates1 Bd 1 27 36 a b c d e f Ortlieb Reichshofrat In Enzyklopadie der Neuzeit Eva Orlieb Der Reichshofrat als Institution S 239 a b c d e Caesarea Imperiali Aulico Vom Kayserl Reichs Hoff Rath Text zur Ausstellung Bavaria Germania Europea des Hauses der Bayerischen Geschichte Matthias Schnettger Die Reichsgerichtsbarkeit in Italien in der Fruhen Neuzeit Das Beispiel Ligurien In Zeitenblicke 2004 03 Veniae aetatis Volljahrigkeitserklarung Enzyklo de Marion Janzin Joachim Guntner Das Buch vom Buch 5000 Jahre Buchgeschichte 2007 S 254 a b Eva Ortlieb Der Reichshofrat als Institution der osterreichischen Erblander 16 17 Jahrhundert S 240 a b Johann Christoph Uffenbach Tractatus de Excelsissimo Consilio Caesareo Imperiali Aulico Vom Kayserlichen Reichs Hoff Rath Wien Prag 1700 mit Kupferstich der Ratsstube S 5 Libell Kaiser Maximilians I den nieder und oberosterreichischen Landen erteilt die Reform des Hofstaats und Behordenwesens betreffend Innsbruck 1518 Mai 24 In Thomas Fellner Die osterreichische Zentralverwaltung Wien 1907 Nr 10 a b Reichshofratsordnung Kaiser Ferdinands I Augsburg 3 April 1559 Vgl Edition und Ubersetzung der Vertragstexte auf der Seite der Acta Pacis Westphalicae hier Abschnitt Weblinks Sitzungsberichte der philosophisch historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaft 26 Band Wien 1858 S 205 Schulte von Perthes Clemens in Allgemeine Deutsche Biographie 53 1907 S 12 17 Max von Boehn Reichsamter Reichskanzlei Reichshofrat In Deutschland im 18 Jahrhundert Band 1 Berlin 1922 a b Tobias Schenk Erschliessungsprojekt in Archivar 3 2010 S 288 Die Alten Prager Akten stellen den Rest der sog Prager Filiale der Reichskanzlei RK dar die sich in der Regierungszeit des uberwiegend in Prag residierenden Kaisers Rudolf II gebildet hatte Verlagsinformationen des Erich Schmidt Verlags Gert Polster Die Datenbank Reichshofrat RHR am Haus Hof und Staatsarchiv Wien Online Artikel in zeitenblicke Nr 3 2004 Michael Hochedlinger Petr Mata Thomas Winkelbauer Verwaltungsgeschichte der Habsburgermonarchie in der Fruhen Neuzeit Band 1 Vandenhoeck amp Ruprecht 2019 S 316 Johann Ernst von Fugger bei Universitat Wien Institut fur Geschichte Reck Johann In Personendaten der Hoflinge der der Osterreichischen Habsburger der fruhen Neuzeit Ernst von Oettingen bei Universitat Wien Institut fur Geschichte Gyory von Uiberacker Wolfgang Christoph Graf von in Allgemeine Deutsche Biographie 39 1895 S 173 174 Online Version Acta Pacis Westphalicae Johann Rudolf von Puchheim Margot Faak Leibniz als Reichshofrat Herausgegeben von Wenchao Li Leibniz Universitat Hannover Dissertation 2016 Springer Spektrum Berlin Heidelberg 2016 ISBN 978 3 662 48389 3 PDF Gunter Christ Moser von Filseck Friedrich Carl Frhr v In NDB Band 18 Duncker amp Humblot Berlin 1997 ISBN 3 428 00199 0 S 178 181 Digitalisat AT OeStA AVA Adel RAA 127 33 nbsp Dieser Artikel wurde am 26 Oktober 2005 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen Abgerufen von 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