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Recursus ad comitia ist die Bezeichnung eines Rechtsbehelfes im Alten Reich Begriffsbestimmung BearbeitenDer Rechtsbehelf recursus ad comitia wurde im 17 Jahrhundert geschaffen Mit diesem war es moglich reichsgerichtliche Urteile vor dem Reichstag anzugreifen Dem Reichstag wurden damit neben seinen bisherigen Befugnissen auch justizielle Befugnisse zugesprochen 1 Der Rechtsbehelf wurde insbesondere im 18 Jahrhundert immer haufiger eingelegt der Reichstag entschied jedoch uber kaum einen der eingelegten Rechtsbehelfe Trotz dieser relativ geringen praktischen Bedeutung wurde der Rechtsbehelf intensiv diskutiert insbesondere die Frage von Statthaftigkeit Zulassigkeitsvoraussetzungen und die Frage der Rechtswirkung der Einlegung also ob ein Suspensiveffekt eintreten wurde Die unterschiedlichen Positionen werden damit erklart ob der recursus ad comitia als neuer Rechtsbehelf anzusehen ist oder ob der Reichstag diese Kompetenz nicht ohnehin bereits immer gehabt habe und mit Errichtung des Reichskammergerichtes somit nicht auf die Kompetenz zur Jurisdiktion verzichtet habe In der Diskussion zeigen sich laut Gernot Sydow bereits erste Anzeichen der zunehmenden Paralysierung des Reiches im 18 Jahrhundert 1 Der Rechtsbehelf ist von der Vorlagepflicht remissio ad comitia zu unterscheiden 1 Anmerkungen Bearbeiten a b c Gernot Sydow Recursus ad comitia in Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Band IV Lieferung 30 Spalten 1371 1372 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Recursus ad comitia amp oldid 237961321