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Der Gerichtsstab war ein Zeichen der richterlichen Gewalt und Wurde in der germanischen mittelalterlichen und fruhneuzeitlichen Rechtssymbolik Gerichtsstabe in einer Darstellung aus dem Jahr 1507Symbolische Darstellung der Gerichtsbarkeit dieser Richter bricht den Stab uber den bereits in Ketten liegenden Sunder wahrend der Rabe bereits auf fette Mahlzeit wartet Relief im Geschichtsfries am Neuen Rathaus von Hannover noch unidentifizierter KunstlerEr wurde vor allem im Bereich der Blutgerichtsbarkeit gebraucht Der Richter stabte den Eid indem er ihn auf den Gerichtsstab leisten liess Nach der Tiroler Halsgerichtsordnung von 1499 und der Constitutio Criminalis Carolina von 1532 wurde der Gerichtsstab nach Verlesung eines Todesurteils zerbrochen Daher stammt auch der Ausdruck den Stab uber jemand brechen Im Zuge eines Amtsrucktritts legte der Richter den Stab nieder oftmals erfolgte auch hier die Stabbrechung Wahrend eines Verfahrens konnte der Stab ebenfalls niedergelegt werden um eine Unterbrechung einzuleiten Diese konnte nur uber die Hegung erneute Eroffnung des Gerichtes aufgehoben werden Wollte der Richter inmitten eines Verfahrens abtreten konnte er den Stab einem Beisitzenden ubergeben ohne eine Unterbrechung zu bewirken 1 Der Gerichtsstab kam bis zum fruhen 20 Jahrhundert zum Einsatz Bei der Verurteilung des Morders von Wilhelm Busse gab es 1922 z B die Anweisung dass der Stab durr 20 cm lang und an einer Stelle eingekerbt sein solle Die Kerbe war wohl fur ein problemloses Brechen des Stabes gedacht da man ein Misslingen des Brechens als Zeichen hoherer Machte interpretiert haben konnte 2 Einzelnachweise Bearbeiten Herbert Schempf Niederlegen In Albrecht Cordes u a Hrsg Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte HRG 2 Auflage Band 3 Schmidt Berlin 2004 S 1926 1928 Thomas Schnepf Heidelberger Mordsteine Hamm am Rhein 2006 S 260 261 Literatur BearbeitenGerichtsstab In Meyers Grosses Konversations Lexikon 6 Auflage Band 7 Bibliographisches Institut Leipzig Wien 1907 S 642 Louis Carlen Stab In Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Bd 4 Sp 1838 ff Ernst von Moller Die Rechtssitte des Stabbrechens In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Germanistische Abteilung Bd 21 1900 S 27 115 Walter Muller Fertigung und Gelobnis mit dem Gerichtsstab nach alemannisch schweizerischen Quellen Zugleich ein Beitrag zur Geschichte der Grundstucksubereignung Thorbecke Sigmaringen 1976 ISBN 3 7995 6682 1 Normdaten Sachbegriff GND 4156827 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gerichtsstab amp oldid 228572675