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Die Adjudikation bezeichnet im Rahmen des Erwerbs oder des Verlustes von Staatsgebiet die Zuweisung der territorialen Hoheit uber ein Gebietsteil bzw die territoriale Souveranitat auf einen Staat durch ein internationales Gericht Schiedsgericht oder eine internationale Organisationen Erforderlich ist jedoch die Anerkennung der Zustandigkeit uber die Entscheidungsfindung der Institution von den betroffenen Staaten 1 Einzelnachweise Bearbeiten Vgl Knut Ipsen Volkerrecht 6 Auflage Munchen 2013 5 Rn 53 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Adjudikation Volkerrecht amp oldid 207462323