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Volkergewohnheitsrecht ist eine Form ungeschriebenen 1 Volkerrechts das durch allgemeine Ubung getragen von der Uberzeugung der rechtlichen Verbindlichkeit der Norm entsteht Inhaltsverzeichnis 1 Definition 1 1 Allgemeine Ubung 1 2 Rechtsuberzeugung opinio iuris 2 Verhaltnis zum Volkervertragsrecht 3 Probleme und weiterfuhrende Fragestellungen 4 Beispiele 5 Siehe auch 6 Quellen 7 Weblinks 8 AnmerkungenDefinition BearbeitenNach Art 38 Abs 1 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs IGH Statut ist das Volkergewohnheitsrecht neben den volkerrechtlichen Vertragen und den allgemeinen Rechtsgrundsatzen eine der Rechtsquellen des Volkerrechts 2 Nach der allgemein anerkannten Definition entsteht Volkergewohnheitsrecht durch eine ubereinstimmende gemeinsame Rechtsuberzeugung lateinisch opinio iuris sive necessitatis der Rechtsgenossen hier konkret der Volkerrechtssubjekte und durch allgemeine Ubung lat consuetudo Diese zwei Kernelemente finden sich auch in der Definition des Art 38 Abs 1 lit b IGH Statut Besteht uber die grundsatzliche Definition noch weitgehend Einigkeit so sind jedoch die daruber hinausgehenden Fragen in der volkerrechtlichen Literatur ausserst umstritten insbesondere bei der Gewichtung der beiden Elemente untereinander So wird in Teilen der Literatur die Bedeutung der allgemeinen Ubung gegenuber der sie tragenden Rechtsuberzeugung deutlich eingeschrankt Demgegenuber betont die Volkerrechtskommission in ihren 2018 verabschiedeten Schlussfolgerungen zur Identifikation von Volkergewohnheitsrecht die unabhangige Bedeutung der beiden Elemente 3 Allgemeine Ubung Bearbeiten In der volkerrechtlichen Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs etwa in der Nicaragua Entscheidung 1986 kommt klar zum Ausdruck dass eine Form von allgemeiner Ubung konstitutives Element des Volkergewohnheitsrechts ist Jedoch widersprechen Teile der Literatur hier heftig und lassen auch die Moglichkeit der spontanen Entstehung von Volkergewohnheitsrecht zu instant customary law Es ist vor allem bei den besonders betroffenen Volkerrechtssubjekten eine dauernde einheitliche und extensive Ubung erforderlich Ob eine ausreichende allgemeine Ubung vorhanden ist bemisst sich im Einzelfall an der Verbreitung in vielen Staaten in reprasentativen Staaten geographische Verbreitung oder in besonders betroffenen Staaten Die Allgemeinheit der Rechtsubung kann nicht mittels eines Abzahlens ermittelt werden Vielmehr sind auch hier die Gegebenheiten des Einzelfalls zu betrachten so konnen z B gewohnheitsrechtliche Rechtssatze des Weltraumrechts nur von Staaten gepragt werden die Raumfahrt betreiben und deshalb besonders betroffen sind In der Regel ist deshalb Volkergewohnheitsrecht gegeben wenn das Verhalten aller Volkerrechtssubjekte erfasst ist die sich an der jeweiligen Materie auch beteiligen konnen bzw deren Interessen beruhrt sind so jedenfalls der IGH in den Nordsee Festlandsockel Fallen 1967 1969 4 Auch regionales Volkergewohnheitsrecht ist demnach denkbar Es bedarf einer gewissen Dauer der Ubung In zeitlicher Hinsicht kann auch bereits nach relativ kurzer Zeit die Entstehung von Gewohnheitsrecht bejaht werden keinesfalls notwendig ist eine Rechtsubung seit unvordenklicher Zeit oder auch nur uber eine erhebliche Zeit Inwiefern dem folgend der Kosovo Einsatz 1999 und die Bush Doktrin 2002 auf Volkergewohnheitsrecht gestutzt werden konnten ist umstritten Des Weiteren durfen keine entgegengesetzten Akte existieren Die Ubung muss hinreichend einheitlich sein das heisst die beteiligten Volkerrechtssubjekte mussen sich weitestgehend gleich verhalten Vereinzelte spatere Abweichungen von dieser Ubung sind dann als Verstosse gegen das entstandene Gewohnheitsrecht zu qualifizieren stellen aber nicht die Einheitlichkeit der Ubung in Frage solange die Abweichungen nicht so zahlreich und schwerwiegend sind dass von der Bildung neuen abweichenden Volkergewohnheitsrechts auszugehen ist Rechtsuberzeugung opinio iuris Bearbeiten Die Ubung muss von der Uberzeugung rechtlicher Verbindlichkeit getragen sein opinio iuris auch opinio juris geschrieben Der Akt darf also nicht nur politisch gemeint oder Volkersitte comitas gentium oder Ausdruck von Arroganz sein Zu dem objektiven Element der Ubung tritt also ein subjektives hinzu Entscheidend ist daher dass nach aussen erkennbar wird dass die Akteure ihre Handlungen deshalb an einer internationalen Ubung ausrichten weil sie diese als Recht begreifen Notwendig ist hier aber wiederum nicht vollige Uniformitat der Auffassung aller Volkerrechtssubjekte einzelne Abweichungen sind daher unbeachtlich und verhindern nicht die Entstehung dieser Norm Verhaltnis zum Volkervertragsrecht BearbeitenVolkervertragsrecht kann Gewohnheitsrecht kodifizieren also in schriftlicher und dann fur die Mitgliedstaaten des Vertrages auch vertraglich bindender Form festhalten Dies gilt z B fur weite Teile des Wiener Ubereinkommens uber diplomatische Beziehungen das auf dem bereits zum Vertragsschluss bestehenden Volkergewohnheitsrecht aufbaut und es niederschreibt Auch eine umgekehrte Entwicklung ist denkbar Ursprunglich nur vertraglich geltende Bestimmungen konnen Teil des Volkergewohnheitsrechts werden wenn auch Nicht Vertragsparteien die fragliche Bestimmung anwenden und deutlich machen dass sie von der gewohnheitsrechtlichen Geltung ausgehen Es bedarf also auch hier der Ubung und der opinio iuris Beide Entwicklungen konnen letztlich zu parallel geltendem Volkergewohnheitsrecht fuhren d h eine bestimmte volkerrechtliche Regel gilt sowohl vertraglich zwischen den Vertragsparteien als auch gewohnheitsrechtlich im Verhaltnis aller Staaten untereinander also auch der Nichtmitgliedstaaten So hat der Internationale Gerichtshof beispielsweise im Nicaragua Fall ausdrucklich erklart das Verbot der zwischenstaatlichen Gewalt sei nicht nur in der UN Charta verankert und gelte damit vertragsrechtlich sondern es konne auch gewohnheitsrechtliche Geltung fur sich beanspruchen Moglich ist auch dass eine vertragsrechtliche Norm einer Norm des Volkergewohnheitsrechts widerspricht 5 In diesen Fallen kann sich die Antwort auf die Frage welche Norm die andere verdrangt als schwierig herausstellen Obwohl es im Volkerrecht keine Normenhierarchie gibt kann dennoch ein grundsatzlicher Vorrang vertraglicher Normen gegenuber dem Volkergewohnheitsrecht nach dem Lex specialis Grundsatz angenommen werden Begrundet wird dies damit dass Volkergewohnheitsrecht ausgenommen der ius cogens Normen dispositiv ist Es stehe den Volkerrechtssubjekten daher in ihrem Verhaltnis untereinander frei die Normen abzuandern zu ersetzen oder auszuschliessen 6 Dies bedeutet allerdings nicht dass nicht auch Volkergewohnheitsrecht umgekehrt Volkervertragsrecht verdrangen kann wie der IGH im Nordsee Festlandsockel Urteil vom 20 Februar 1969 bestatigt hat 4 Probleme und weiterfuhrende Fragestellungen BearbeitenOb Staaten insbesondere Hegemonialmachte allein durch wiederholte Ubung consuetudo neues Volkergewohnheitsrecht schaffen konnen wenn dieses Verhalten durch andere Staaten nur hingenommen bzw diesen Handlungen nicht widersprochen wird Acquiescence ist umstritten Nach der eingangs gegebenen Definition sollte es an der fur Gewohnheitsrecht erforderlichen Uberzeugung der Rechtsgeltung fehlen Es kann sich dann aber zumindest partikulares Volkergewohnheitsrecht zwischen den Rechtssubjekten die eine solche neue Rechtsregel des Volkergewohnheitsrechts anerkennen herausbilden Die UN Generalversammlung kann kein Volkerrecht setzen sondern nur Initiativen fur entsprechende Vertragsverhandlungen zwischen den einzelnen Staaten starten Verlautbarungen der Staaten und ihr Abstimmungsverhalten in den UN Organen konnen aber Ausdruck der Uberzeugung des Bestandes eines entsprechenden Volkergewohnheitsrechts sein und sind mithin Indiz fur das Bestehen einer opinio iuris Bei der Entstehung von Volkergewohnheitsrecht kann ein Staat zwar nicht die Entstehung von Volkergewohnheitsrecht verhindern wohl aber die Geltung Dadurch dass ein Staat sich von Anfang an dagegen widersetzt hat das entstandene Volkergewohnheitsrecht keine Geltung fur ihn persistent objector 7 Beispiele BearbeitenGenozidverbot Verbot der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe Folterverbot Gemeinsamer Artikel 3 der Genfer Konventionen Die gegenseitige Anerkennung des Luftraumes als Staatsgebiet bis in 80 km Hohe Uti possidetis Selbstbestimmungsrecht der Volker 8 in der Staatenwelt umstritten Siehe auch BearbeitenVolkerrechtsklauselQuellen BearbeitenHanspeter Neuhold Waldemar Hummer Christoph Schreuer Osterreichisches Handbuch des Volkerrechts 4 Aufl Wien 2005 ISBN 3 214 14913 X Le Monde diplomatique Der Irak und der Fall Caroline zur Geschichte des Begriffes Volkergewohnheitsrecht Website des IGH alle genannten Falle im VolltextWeblinks BearbeitenInternationales Komitee vom Roten Kreuz IKRK Customary IHL Datenbank englisch Artikel zu opinio iuris und longa consuetudo in OpinioIuris Literatur uber Volkergewohnheitsrecht im Katalog der Deutschen NationalbibliothekAnmerkungen Bearbeiten Niels Petersen Der Wandel des ungeschriebenen Volkerrechts im Zuge der Konstitutionalisierung In Archiv des Volkerrechts Band 46 Nr 4 2008 JSTOR 40800231 Umstritten ist jedoch insbesondere die Reichweite der Quellen des ungeschriebenen Rechts Art 38 1 lit b und c des IGH Statuts IGH Statut Memento vom 29 Juni 2011 im Internet Archive International Law Commission Report Seventieth session 30 April 1 June and 2 July 10 August 2018 Hrsg Vereinte Nationen New York 2018 A 73 10 S 12 ff englisch undocs org abgerufen am 27 Januar 2020 a b North Sea Continental Shelf Federal Republic of Germany Denmark Memento vom 6 Februar 2009 im Internet Archive Carmen Thiele Fragmentierung des Volkerrechts als Herausforderung fur die Staatengemeinschaft in Archiv des Volkerrechts AVR Bd 46 2008 S 1 41 hier S 6 Wolff Heintschel von Heinegg in Knut Ipsen Volkerrecht 5 Auflage C H Beck Munchen 2008 20 Rn 1 2 Christian Calliess Hrsg Staatsrecht III Bezuge zum Volker und Europarecht 3 Auflage C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 76289 5 S 39 2 Rn 93 Vgl Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 21 Oktober 1987 2 BvR 373 83 BVerfGE 77 137 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4188476 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Volkergewohnheitsrecht amp oldid 230200760