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Als comitas gentium Volkersitte Volkercourtoisie werden in der Rechtswissenschaft Handlungen Praktiken und Regeln bezeichnet die im Internationalen Verkehr zwischen Staaten wegen ihrer Souveranitat aufgrund Freundschaft Nachbarschaft und wechselseitigem Respekt beachtet werden Charakteristisch fur die comitas gentium ist dass sie auf aktive Interaktion abzielt also uber blosse wechselseitige Anerkennung hinausgeht Die comitas gentium ist weder rechtlich noch in sonstiger Weise verbindlich Sie kann aufgrund langer Ubung jedoch zu Volkergewohnheitsrecht erstarken Zugleich reicht sie uber blosse Moral und Courtoisie hinaus wenngleich sie bisweilen auch als Volkercourtoisie bezeichnet wird Klassischerweise gehoren zur comitas gentium der wechselseitige Verzicht auf Formalien sowie diplomatische Gepflogenheiten Umstritten ist ob eine comitas gentium zwischen internationalen Organisationen besteht Insoweit werden meist Anleihen am deutschen Konzept der Bundestreue genommen die im Gegensatz zur comitas gentium aber rechtlicher Natur ist Auf Grundlage des Konzepts der comitas gentium haben die Gerichte einiger Staaten die judicial comity entwickelt Sie ist ein Ansatz zur Begrundung der Anerkennung und Vollstreckung von auslandischen Urteilen Andere Staaten haben dafur hingegen gesetzliche Regelungen geschaffen und andere Begrundungsansatze entwickelt Literatur BearbeitenAnna Marie Slaughter A New World Order 2005 ISBN 978 1 400 82599 8 Jenny S Martinez Towards an International Judicial System In Stanford Law Review 56 2003 S 429 ff Yuval Shany The Competing Jurisdictions of International Courts and Tribunals 2004 ISBN 978 0 199 27428 4 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Comitas gentium amp oldid 191758964