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Das Sperrkonto ist im Bankwesen ein Bankkonto dessen Kontoinhaber nur mit Genehmigung eines Dritten daruber verfugen kann bzw nur beide gemeinsam daruber verfugen konnen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Rechtsfragen 4 Allgemeine Kontosperre 5 Literatur 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenIm Regelfall kann uber Bankkonten durch den Kontoinhaber oder im Rahmen der hinterlegten Bankvollmacht frei verfugt werden Kontoverfugung bedeutet dass der oder die Kontoinhaber und die von ihnen Bevollmachtigten uber Bankguthaben mittels Barauszahlung Dauerauftrag Eiluberweisung Lastschrift oder Uberweisung frei disponieren durfen und hierdurch auch Sollsalden im Rahmen der mit dem Kreditinstitut getroffenen Vereinbarungen entstehen konnen Geschichte BearbeitenIm Zusammenhang mit der Devisenbewirtschaftung vom 1 August 1931 konnte ein Glaubiger in Deutschland nach eingetretener Falligkeit seiner Forderung jederzeit verlangen dass der Schuldner den falligen Betrag in Reichsmark als so genannte Sperrmark bei einer Devisenbank auf ein Sperrkonto einzahlt uber das der Glaubiger nur mit Genehmigung der Stelle fur Devisenbewirtschaftung verfugen konnte 1 Diese Sperrmark wurde im Juli 1931 durch die Reichsbank mit ihrem damaligen Prasidenten Hjalmar Schacht parallel zur Reichsmark eingefuhrt 2 Sie sollte die Kapitalflucht verhindern 3 Auch alle auf Deutsche Mark lautende Guthaben von Auslandern wurden nach der Wahrungsreform im Juni 1948 bei den Banken in Sperrmark gefuhrt Erlose von Auslandern in Deutschland wurden auf Sperrkonten in Sperrmark gutgeschrieben Geldvermogen das ins Ausland transferiert werden sollte musste auf einem Sperrmark Konto eingezahlt werden 4 Ab 16 September 1954 wurden alle originaren und erworbenen Sperrkonten von Personen mit gewohnlichem Aufenthalt Hauptniederlassung oder Wohnsitz ausserhalb Deutschlands als zinslose liberalisierte Kapitalkonten gefuhrt 5 Nicht kommerzielle Zahlungen aus der DDR in die BRD wurden von der Staatsbank der DDR nicht zugelassen Diese Erschwernis fuhrte zur Errichtung zahlreicher Sperrkonten in der DDR und BRD 6 DDR Burger durften seit 1968 in der BRD Sperrkonten unterhalten Von diesen Konten durften ab 1975 auch Auslandsuberweisungen geleistet werden 7 Den Sperrkonten durften alle eingehenden Zahlungen gutgeschrieben werden so dass Verbindlichkeiten von BRD Burgern uber ein Sperrkonto beglichen werden konnten Verfugungen uber Sperrkonten waren dagegen eingeschrankt auf Uberweisungen unter anderem fur Steuern Anwaltskosten Gerichtskosten oder Versicherungspramien 8 Rechtsfragen BearbeitenBeim Sperrkonto bestehen dagegen besondere Einschrankungen fur die Verfugungsmacht des Berechtigten 9 Die Beschrankung kann auf Rechtsgeschaft Gesetz oder behordlicher Verfugung beruhen 10 Rechtsgeschaft Typisch sind Beschrankungen bei denen der Berechtigte erst nach Eintritt eines bestimmten Ereignisses wie etwa der Volljahrigkeit uber das Konto verfugen darf 11 Es handelt sich um eine auflosende Bedingung durch die mit Eintritt der Volljahrigkeit auch die Verfugungsbefugnis beginnt Sparbucher mit Sperrvermerk oder Kennwort sind Sperrkonten Der Sperrvermerk ist nur dem Glaubiger der Spareinlage und dem Kreditinstitut bekannt Er kommt bei Kautionskonten im Rahmen der Mietkaution vor indem das Sparbuch den Vermerk Gesperrt wegen Mietkaution enthalt Der Mieter darf nach Ubergabe des Sparbuchs an den Vermieter darauf vertrauen dass kein anderer als der Mieter uber die Mietsicherheit ohne seine Einwilligung verfugen kann 12 Auch das Kennwort sichert als Auszahlungshindernis ein Sparbuch gegen Missbrauch Sperrvermerk und Kennwort stellen sich als vertragliche Einschrankung der Legitimationswirkung dar 13 Diese kann nicht weitergehen als sich aus dem vorgelegten Sparbuch selbst ergibt sie ist beseitigt wenn und soweit nach dem Inhalt des Sparbuchs nicht geleistet werden darf 14 Gesetz Auftragsrecht In 17 Abs 5 VOB B ist bei der Sicherheitsleistung von Geld vorgesehen dass der Auftragnehmer den Betrag bei einem Kreditinstitut auf ein Sperrkonto einzuzahlen hat Hat jemand gegen die Kontenwahrheit verstossen durfen gemass 154 Abs 3 AO Bankguthaben Wertsachen und der Inhalt eines Schliessfaches nur mit Zustimmung des fur die Einkommen und Korperschaftsteuer zustandigen Finanzamts herausgegeben werden was eine offentlich rechtliche Kontensperre darstellt 15 Sperrdepots werden die bei der Verwahrstelle fur Kapitalanlagegesellschaften KAG gefuhrten Wertpapierdepots mit dem Investmentvermogen oder Sondervermogen der KAG genannt Nach 72 Abs 2 KAGB und 74 KAGB hat die Verwahrstelle auch fur Bankguthaben der KAG Sperrkonten zu fuhren 195 KAGB Die fruheren Sperrguthaben von Devisenauslandern mussten ab Juli 1931 auf Sperrkonten gutgeschrieben werden 16 Es handelte sich um Guthaben uber die aufgrund des Devisengesetzes einer Durchfuhrungsvorschrift oder des Vorbehalts einer Devisenstelle nur mit Genehmigung verfugt werden durfte 17 Behordliche Verfugungen fuhren nicht zu einem Sperrkonto im engeren Sinn sondern zu einer allgemeinen Kontosperre Wird die Verfugungsbefugnis uber ein Girokonto durch einstweilige Verfugung oder Arrest 935 ff ZPO bzw 916 ff ZPO vom Gericht eingeschrankt muss dies von Kreditinstituten beachtet werden Daruber hinausgehende Verfugungen bleiben weiterhin zulassig Die rechtsgeschaftliche Vereinbarung von Sperrkonten stellt die haufigste Form dar 18 Und Konten sind keine Sperrkonten auch wenn 17 VOB B dies erwahnt weil sie nicht mit einer Beschrankung der Dispositionsbefugnis der Mitinhaber verbunden sind sondern lediglich fur wirksame Verfugungen deren Zusammenwirken erfordern 19 Rechtsgrundlage fur die Errichtung von Sperrkonten kann insbesondere der Vertrag zugunsten Dritter nach 328 BGB sein Allgemeine Kontosperre BearbeitenEine allgemeine Kontosperre bewirkt ein Verfugungsverbot dergestalt dass ein Kreditinstitut entweder keine Belastungen etwa durch Barauszahlung oder Lastschrift zulasst und oder keine Gutschriften Bareinzahlung oder Uberweisung ausfuhrt Die Kontosperre kann auf vertraglicher Vereinbarung zwischen kontofuhrendem Kreditinstitut und Kunde beruhen etwa bei Spareinlagen mit Sperrvermerk 20 oder beim Verlust von Zahlungskarten oder aber auf einer durch die Staatsanwaltschaft veranlassten Beschlagnahme etwa im Rahmen einer Devisenbewirtschaftung oder einer Wirtschaftssanktion 21 Literatur BearbeitenLiteratur uber Sperrkonto im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Stephanie Eymann Die strafprozessuale Kontosperre Kritische Betrachtung einer geheim praktizierten Zwangsmassnahme im Lichte rechtsstaatlicher Grundprinzipien Basel 2009 ISBN 9783719029180 Einzelnachweise Bearbeiten Deutscher Gemeindetag Hrsg Der Gemeindetag Zeitschrift fur deutsche Gemeindepolitik Band 31 1937 S 341 DIE ZEIT vom 30 September 2011 Die Gemeinsamkeiten der jungen Deutschen Mark mit den Target Salden Karl Wulff jr Monika Schotten Hrsg Briefe aus Afrika 1932 1938 2013 S 257 Rolf Morrien Heinz Vinkelau Alles was Sie uber Andre Kostolany wissen mussen 2020 o S Walter Luckefahr Sperrmark und Registermark Ihre Entstehung Verwendung und Liquidation 1958 S 179 Margit Roth Zwei Staaten in Deutschland 1981 S 166 Bundesbank Mitteilung 6004 75 Verlag Th Gabler GmbH Hrsg Bank Lexikon Handworterbuch fur das Bank und Sparkassenwesen 1978 Sp 787 Rudolf Liesecke Das Bankguthaben in Gesetzgebung und Rechtsprechung Teil III Verfugungen uber das Bankguthaben in WM 1975 S 289 Peter Derleder Kai Oliver Knops Heinz Georg Bamberger Hrsg Handbuch zum deutschen und europaischen Bankrecht 2009 S 1240 Claus Wilhelm Canaris Wolfgang Schilling Peter Ulmer Hrsg Bankvertragsrecht Teil 1 2005 S 162 Rn 250 OLG Nurnberg Urteil vom 15 Mai 1998 Az 8 U 4293 97 NJW RR 1998 1265 BGHZ 28 368 372 BGH NJW 1976 2211 Frank K Peter Ralph Kramer Steuerstrafrecht 2009 S 85 Verlag Th Gabler GmbH Hrsg Bank Lexikon Handworterbuch fur das Bank und Sparkassenwesen 1978 Sp 1459 Georg Obst Otto Hintner Geld Bank und Borsenwesen 1944 S 400 Helmut Kohlhosser Die Verfugungsbefugnis bei sogenannten Sperrkonten in ZIP 1984 S 389 Anja Hucke Konto und Zahlungsverkehr in Peter Derleder Kai Oliver Knops Heinz Georg Bamberger Hrsg Handbuch zum deutschen und europaischen Bankrecht 2004 S Rn 28 Ludwig Gramlich Roland Eller Wolfgang Grill Gabler Bank Lexikon Bank Borse Finanzierung 1996 S 952 Stephanie Eymann Praventive Kontosperre gemass UNO Resolutionen Unzulassige Vorverlagerung strafprozessualem Zwangs oder unumgangliche Massnahme im Kampf gegen den Terror in Salome Wolf Martino Mona Marc Hurzeler Hrsg Pravention im Recht 2008 S 49 ff ISBN 9783719027346Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sperrkonto amp oldid 226577451 Allgemeine Kontosperre