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Devisenauslander waren im deutschen Aussenwirtschaftsrecht Wirtschaftssubjekte mit gewohnlichem Aufenthalt Wohnsitz Hauptniederlassung oder Geschaftssitz ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Kriterien 4 DDR 5 International 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie ehemaligen Rechtsbegriffe Devisenauslander und Gebietsfremder stammen aus dem Devisenbewirtschaftungsgesetz aus 1949 Wahrend der Begriff Devisenauslander im seit April 1961 geltenden Aussenwirtschaftsgesetz AWG nicht mehr verwendet wird 1 wurde der Begriff Gebietsfremder erst im September 2013 aus dem AWG entfernt Stattdessen ist seitdem einheitlich vom Auslander 2 Abs 5 AWG die Rede Entsprechend gibt es auch keine Deviseninlander oder Gebietsansassigen mehr sie heissen seit September 2013 einheitlich Inlander 2 Abs 15 AWG Als Deviseninlander galten entsprechend Wirtschaftssubjekte mit gewohnlichem nicht nur vorubergehendem Aufenthalt Wohnsitz Hauptniederlassung oder Geschaftssitz im Inland Geschichte BearbeitenGrund fur die fruheren Begrifflichkeiten war die in der Bundesrepublik in der Nachkriegszeit noch faktisch vorhandene partielle Devisenbewirtschaftung bei der inlandische Wirtschaftssubjekte zwar direkt mit Devisenauslandern aussenwirtschaftliche Geschafte abschliessen konnten der Zahlungsbilanzausgleich aber durch Gebote und Verbote bei Devisenerwerb und Devisenverwendung mehr oder minder weitgehend gelenkt wurde 2 Nach dem Zusammenbruch im Mai 1945 wurde der Verkehr mit auslandischen Zahlungsmitteln und sonstigen Devisen zunachst durch das im Juli 1945 veroffentlichte Militarregierungsgesetz MRG 53 englisch Law No 53 Foreign exchange control geregelt Mit diesem Gesetz traten die deutschen Vorschriften soweit sie ihm widersprachen ausser Kraft Verboten waren danach insbesondere Zahlungen in DM an Devisenauslander wozu auch die Einwohner der SBZ und Ost Berlins gehorten 3 Erst im April 1961 wurde das MRG 53 durch das Aussenwirtschaftsgesetz abgelost Kriterien BearbeitenFur den Status als Devisenauslander kamen alle Wirtschaftssubjekte vor allem Unternehmen und Privathaushalte in Betracht Da auf den Wohn oder Geschaftssitz abgestellt wurde kam es auf die Staatsangehorigkeit der Devisenauslander rechtlich nicht an weil alleine der materielle Tatbestand der raumlichen Beziehung zum eigenen oder fremden Wirtschaftsraum ausreichend war 4 Bei Unternehmen genugte eine blosse Betriebsstatte Niederlassung oder Zweigniederlassung nicht sofern hier nicht die Buchfuhrung Verwaltung oder Leitung konzentriert waren DDR BearbeitenDer Devisenauslander war auch ein Rechtsbegriff in der an Devisenmangel leidenden DDR Nach dem Devisengesetz DevG vom 19 Dezember 1973 durften Geldschulden der DDR Burger gegenuber Devisenauslandern nur durch Zahlung auf Devisenauslanderkonten A oder B beglichen werden 2 Abs 1 DevG 5 Personen die sich langer als 6 Monate ausserhalb der DDR aufhielten galten gemass 1 Abs 1 DevG als Devisenauslander ausgenommen waren die im 2 Ziff 4 DevG genannten Burger Die Deutsche Aussenhandelsbank AG und die Deutsche Handelsbank AG waren alleine berechtigt fur Devisenauslander Konten in anderen Wahrungen Valutakonten zu fuhren 10 Abs 1 DevG beide durften zusammen als Hausbank der Kommerzielle Koordinierung als Devisenauslander handeln und Valutakonten als Lorokonten fuhren International BearbeitenDevisenauslander sind in Osterreich gemass 1 Devisengesetz 2004 naturliche Personen die nicht Inlander sind oder juristische Personen Personengesellschaften des Handelsrechts und Erwerbsgesellschaften die ihren Sitz oder Ort der Leitung im Ausland haben auslandische Niederlassungen inlandischer Unternehmungen gelten ohne Rucksicht darauf ob sie rechtlich selbstandig sind oder nicht als Auslander wenn sich der Ort ihrer Leitung im Ausland befindet Privatanleger die in Osterreich weder ihren Wohnsitz noch ihren gewohnlichen Aufenthalt haben oder sich nicht langer als drei Monate in Osterreich aufhalten gelten als Devisenauslander und sind in Osterreich nur beschrankt steuerpflichtig Devisenauslander die Aktien in einem osterreichischen Wertpapierdepot halten unterliegen bei Ausschuttung einer Dividende nur der Quellensteuer nicht aber der osterreichischen Kapitalertragsteuer Zinsen beispielsweise aus Sparguthaben Festgeldern oder Anleihen unterliegen aufgrund der EU Zinsrichtlinie aktuell einer 15 igen Kapitalertragsteuer Als in der Schweiz nicht ansassig gilt eine naturliche Person die nicht fur alle deutschen Einkunfte den normalerweise hierauf geschuldeten Steuern des Bundes der Kantone und der Gemeinden zum Steuersatz fur das gesamte Einkommen unterliegt Art 4 Abs 6 DBAD sie kann keine Entlastung verlangen Die Doppelbesteuerung wird dadurch vermieden dass die schweizerischen Steuern im Veranlagungsverfahren in Deutschland auf die deutschen Steuern angerechnet werden Art 4 Abs 3 DBAD Vorbehalten bleibt die Freistellung fur Einkunfte gemass Art 24 Abs 1 Ziff 1 DBAD Gesellschaften mit Geschaftsleitung in der Schweiz und Sitz in Deutschland sind in Deutschland unbeschrankt steuerpflichtig Sie werden in der Schweiz normal besteuert und erhalten die pauschale Steueranrechnung fur Dividenden in gleichem Masse wie andere in der Schweiz ansassige Gesellschaften Die Doppelbesteuerung dadurch vermieden dass die schweizerischen Steuern im Veranlagungsverfahren in Deutschland auf die deutschen Steuern angerechnet werden Art 4 Abs 9 DBAD Vorbehalten bleibt die Freistellung fur Einkunfte gemass Art 24 Abs 1 Ziff 1 DBAD Einzelnachweise Bearbeiten Bernhard Muller Hagen Das Aussenwirtschaftsgesetz Erlauterungen fur die Praxis 1961 S 14 Willi Albers Handworterbuch der Wirtschaftswissenschaft HdWW Band 2 1980 S 159 Robert Fischer Karl Nastelski Otto Loscher Gunther Wilde Hrsg Grosskommentar BGB Recht der Schuldverhaltnisse 241 432 Band I Teil 2 1960 S 837 Bernhard Muller Hagen Das Aussenwirtschaftsgesetz Erlauterungen fur die Praxis 1961 S 14 Josef Loffelholz Gerhard Muller Hrsg Bank Lexikon Handworterbuch fur das Bank und Sparkassenwesen 1983 S 968Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Devisenauslander amp oldid 230672174