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Unter Geldschuld oder Geldzahlungsschuld wird im Rechtssinne jede Schuld bezeichnet die der Schuldner mit gesetzlichen Zahlungsmitteln in einer bestimmten Wahrung zu begleichen hat Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 2 1 Entstehung von Geldschulden 2 2 Geldsachschulden 2 3 Geldzahlungsschulden 2 4 Erfullung von Geldschulden 2 4 1 Barzahlung 2 4 2 Buchgeld 2 4 2 1 Uberweisung 2 4 2 2 Scheck 2 5 Arten 2 5 1 Geldsummenschuld 2 5 2 Geldwertschuld 2 6 Abgrenzung Bringschuld zur Schickschuld 2 7 Sonstiges 3 International 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenInternational resultieren Geldschulden aus einem Schuldverhaltnis das ein vertragliches etwa der Kaufvertrag oder ein gesetzliches etwa eine unerlaubte Handlung sein kann Sie alle haben einen Glaubiger und einen Schuldner von denen Letzterer der Zahlungspflichtige ist Rechtsfragen BearbeitenDas Burgerliche Gesetzbuch BGB regelt angesichts der uberragenden Bedeutung von Geldschulden im Alltag nur fragmentarisch diese Thematik denn lediglich die 244 und 270 BGB befassen sich mit Geldschulden 244 BGB regelt die Zahlung einer Geldschuld die auf Fremdwahrung lautet Sie kann in Euro gezahlt werden falls die Zahlung in Fremdwahrung nicht ausdrucklich vereinbart wurde Effektivklausel Nach 270 BGB sind Geldschulden am Wohnsitz oder Geschaftssitz des Glaubigers zu zahlen und zwar auf Gefahr und Kosten des Schuldners siehe Leistungsort Entstehung von Geldschulden Bearbeiten Geldschulden entstehen insbesondere aus Schuldverhaltnissen Darunter versteht man vertragliche wie der Kaufvertrag oder der Darlehensvertrag gesetzliche wie aus ungerechtfertigter Bereicherung oder rechtsgeschaftsahnliche wie aus culpa in contrahendo Sie konnen auch aus Urteilen Geldbussen oder Ordnungswidrigkeiten resultieren die jemanden zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilen oder auferlegen und nicht sofort bezahlt worden sind Auch die Festsetzung von Steuern durch Steuerbescheide fuhrt bei nicht sofortiger Bezahlung zu Geldschulden Geldschuldner hieraus ist wer zur Geldzahlung verpflichtet ist Geldsachschulden Bearbeiten Bei Geldsachschulden geht es ausnahmsweise um Geld als Ware wenn Sammlermunzen der Kaufgegenstand sind Geldsachschulden werden in Geldstuckschulden und Geldsortenschulden unterteilt Geld kann im Einzelfall Stuckschuld sein wenn namlich ein Munzsammler einen Maria Theresien Taler kauft Eine echte Geldsortenschuld liegt beim Kauf irgend eines Krugerrands vor Der Unterschied zwischen beiden Sammlermunzen liegt darin dass der Maria Theresien Taler immer ein einzeln angefertigtes Stuck ist das vom Kaufer individuell ausgesucht und erworben wird Der Krugerrand ist im Herstellungsland Sudafrika als offizielles gesetzliches Zahlungsmittel hingegen als austauschbares Massenprodukt eine Gattungsschuld Das Gesetz regelt in 245 BGB zudem noch die unechte Geldsortenschuld wenn den Schuldner eine Geldzahlungspflicht in einer Munzsorte trifft die sich zum Zahlungszeitpunkt nicht mehr in Umlauf befindet Dann darf er seine Schulden als normale Geldzahlungsschuld betrachten 1 Geldzahlungsschulden Bearbeiten Geld zahlungs schulden sind ansonsten im Regelfall Gattungsschulden besonderer Art Sie werden durch den baren und unbaren Zahlungsverkehr beglichen Um erfullungsfahig zu sein muss ein festgelegter Geldbetrag vereinbart werden 1 Erfullung von Geldschulden Bearbeiten Das Gesetz kennt nur die Erfullung der Geldschulden durch Geldzahlung obwohl dies nicht ausdrucklich geregelt ist Barzahlung Bearbeiten Die Barzahlung ist nach traditionellem Verstandnis die eigentlich geschuldete Leistung des Geldschuldners und fuhrt daher durch Ubereignung des Bargelds nach 929 Satz 1 BGB zur Erfullung der Geldschuld 2 Zu zahlen ist durch Barzahlung mit gesetzlichen Zahlungsmitteln in der vertraglich oder sonst wie vorgeschriebenen Wahrung Zahlt der Geldschuldner in dieser vorgesehenen Form trifft den Glaubiger eine unbeschrankte Annahmepflicht bei Banknoten bei Munzen beschrankt siehe Zahlungsmittel Buchgeld Bearbeiten Da erwartet wird dass Geldschulden in Bargeld beglichen werden ist Buchgeld in Form von Bankuberweisungen Schecks Wechseln oder sonstigen unbaren Transaktionen wie Kreditkarten im Zweifel keine vertragsgemasse Erfullung Uberweisung Bearbeiten Die Bankuberweisung ist eine Zahlung durch Buchgeld das kein gesetzliches Zahlungsmittel ist und daher keinen Annahmezwang beim Glaubiger auslost 3 Dabei ist zu berucksichtigen dass die Empfangerbank nicht Dritter im Sinne des 362 Abs 2 BGB ist sondern lediglich als Zahlstelle des Glaubigers fungiert 4 Das erforderliche Einverstandnis des Glaubigers zu einer Uberweisung kann stillschweigend in der Bekanntgabe seines Girokontos auf Geschaftsbriefen oder Rechnungen gesehen werden Bei einer Bankuberweisung wird der zur Erfullung erforderliche Leistungserfolg mangels anderer Vereinbarung nur dann erzielt wenn der Glaubiger den geschuldeten Geldbetrag endgultig zur freien Verfugung erhalt 5 Das ist der Fall wenn der uberwiesene Betrag dem Glaubigerkonto gutgeschrieben wird 6 und der Glaubiger alleinige Verfugungsbefugnis uber das Konto besitzt also Einzelkonto oder Oder Konto beim Gemeinschaftskonto Die herrschende Meinung sieht im bargeldlosen Zahlungsverkehr eine Leistung an Erfullungs statt 7 weil nicht das geschuldete Bargeld sondern Buchgeld gezahlt wurde Da die blosse Leistungshandlung Erteilung eines Uberweisungsauftrags an die kontofuhrende Bank des Schuldners fur die Erfullung nicht ausreicht muss der Leistungserfolg eintreten durch endgultige Gutschrift des Buchgeldes auf dem Girokonto des Glaubigers mit dessen freier Verfugung 8 Scheck Bearbeiten Erfullt der Schuldner eine Geldzahlungsschuld durch Scheck so liegt eine Leistung erfullungshalber vor Die Erfullung des Schuldverhaltnisses tritt dabei erst ein wenn dem Glaubiger aus dem erfullungshalber uberlassenen Scheck tatsachlich Mittel zufliessen bis dahin bleibt seine Forderung vollstandig bestehen 364 Abs 2 BGB Der bankubliche Gutschriftshinweis Eingang vorbehalten E v auf dem Kontoauszug stellt noch keine endgultige Gutschrift dar erst mit endgultiger Einlosung des Schecks durch den Schuldner ist auch dessen Geldschuld erloschen Eine Schuld zu deren Bezahlung erfullungshalber ein Scheck hingegeben wurde erlischt erst mit dessen Einlosung zugunsten des Scheckberechtigten 9 Wie der BGH in diesem Urteil weiter ausfuhrt kann in der Ubersendung des Schecks zwanglos ein schlussig erklartes Angebot des Schuldners an seinen Glaubiger auf Abschluss eines Scheckbegebungsvertrages gesehen werden Arten Bearbeiten Nach der Art der betragsmassigen Fixierung unterscheidet man Geldsummenschuld und Geldwertschuld wobei erstere der Regelfall ist Geldsummenschuld Bearbeiten Bei einer Geldsummenschuld ist das Wertquantum ausschliesslich in Wahrungseinheiten festgelegt Daher wird sie auch Geldbetragsschuld genannt Ihr Wert ist also abhangig vom Nennwert Das Risiko der Entwertung etwa durch Inflation tragt der Glaubiger Wertsicherungsklauseln unterliegen gesetzlichen Beschrankungen Diesem Umstand verdankt das Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschaftsgrundlage seine Entstehung Geldwertschuld Bearbeiten Bei einer Geldwertschuld richtet sich der Leistungsinhalt dagegen nach dem in Geld zu berechnenden Wert eines Gegenstandes oder Vermogens Sie ist damit wertbestandiger Abgrenzung Bringschuld zur Schickschuld Bearbeiten Bisher galt nach allgemeiner Auffassung dass die Geldschuld eine qualifizierte Schickschuld sei bei der Leistungsort und Erfolgsort auseinanderfallen Der Schuldner hatte lediglich die Gefahr der Geldubermittlung Verlustgefahr nicht jedoch die Gefahr der Verzogerung etwa bei einer Bankuberweisung zu tragen 10 Die Richtlinie 2011 7 EU des Europaischen Parlaments und des EU Rates vom 16 Februar 2011 zur Bekampfung von Zahlungsverzug im Geschaftsverkehr 11 und ein Urteil des Gerichtshofs der Europaischen Union EuGH vom April 2008 12 hatten in Deutschland fur Rechtsunsicherheit gesorgt Bis dahin galt dass der Schuldner die Geldschuld auf seine Gefahr und seine Kosten dem Glaubiger an dessen Wohnsitz zu ubermitteln hat 270 Abs 1 BGB bei Gewerbebetrieben als Glaubiger ist der Geschaftssitz oder der Ort der Niederlassung der Zahlungsort 270 Abs 2 BGB Im Oktober 2016 entschied der Bundesgerichtshof BGH hierzu dass der Schuldner zwar rechtzeitig alles getan haben muss was seinerseits am Leistungsort erforderlich ist um den Glaubiger zu befriedigen der Leistungserfolg die Gutschrift des Uberweisungsbetrages auf dem Zahlungsempfangerkonto gehort jedoch nicht mehr zur Leistungshandlung des Schuldners 13 Der BGH bestatigte in diesem Urteil dass weder die EU Richtlinie noch das Urteil des EuGH hieran fur den Verbraucher als Schuldner etwas andern Im Geschaftsverkehr von Unternehmen untereinander Business to Business oder mit der offentlichen Verwaltung Business to Administration gilt jedoch dass die Zahlung des Schuldners als verspatet anzusehen ist wenn der Glaubiger nicht rechtzeitig uber den geschuldeten Betrag verfugen kann der geschuldete Betrag muss auf dem Konto des Glaubigers fristgemass gutgeschrieben worden sein Vertrage mit Verbrauchern unterfallen nicht dem Anwendungsbereich dieser EU Richtlinie Eine Ausdehnung auf Verbraucher ist nach ihrer Zielsetzung auch nicht erwunscht denn der Erwagungsgrund 8 der EU Richtlinie sieht vor dass ihr Anwendungsbereich auf die als Entgelt fur Handelsgeschafte geleisteten Zahlungen beschrankt sein und keine Geschafte mit Verbrauchern umfassen sollte Praktische Konsequenzen ergeben sich dabei vor allem fur die haftungstrachtige Frage wie lange sich der Schuldner noch in Zahlungsverzug befindet und wer fur eventuelle Verzugsschaden aufzukommen hat 14 Sonstiges Bearbeiten Geldschulden sind keine kursabhangigen Wertschulden Valorismus zusatzlich gilt der Grundsatz des BGB dass jeder Gegenstand in Geld aufgewogen werden kann Aus dem Prinzip der unbeschrankten Vermogenshaftung ergibt sich der Grundsatz Geld hat man zu haben denn nicht zahlen konnen befreit nicht vom Zahlenmussen 15 Bei Geldschulden kann namlich keine Unmoglichkeit im Sinne des 275 BGB eintreten Ansonsten wird der Schuldner von einer eingegangenen Vertragspflicht befreit wenn ihm die betreffende Leistung unmoglich ist oder wird Er muss die unmogliche Leistung nicht mehr erbringen verliert dann aber seinen Anspruch auf die vertragliche Gegenleistung Brennt das verkaufte Auto vor der vereinbarten Ubergabe an den Kaufer ab muss es nicht mehr geliefert werden Geldschulden dagegen unterliegen einer unbeschrankten Vermogenshaftung es gilt der Grundsatz Geld hat man zu haben Fur seine finanzielle Leistungsfahigkeit hat ein Geldschuldner verschuldensunabhangig einzustehen Kann der Kaufer den Kaufpreis nicht bezahlen haftet er hierfur mit seinem gesamten Vermogen der Glaubiger kann seinen Zahlungsanspruch notfalls auch durch Zwangsvollstreckung durchsetzen lassen Das sieht auch der Bundesgerichtshof BGH so denn eine auf Zahlungsruckstand gestutzte Kundigung eines auf Sozialhilfe angewiesenen Wohnungsmieters ist wirksam obwohl diesem die beantragte Mietubernahme uber mehrere Monate hinweg vom Sozialamt zu Unrecht nicht gewahrt worden war 16 Nach diesem Urteil befreit eine Leistungsunfahigkeit aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten den Schuldner auch dann nicht von den Folgen des Ausbleibens der rechtzeitigen Leistung wenn sie auf unverschuldeter Ursache beruht Vielmehr hat jedermann nach dem Prinzip der unbeschrankten Vermogenshaftung das 276 Abs 1 Satz 1 BGB zugrunde liegt und das im Ubrigen auch aus dem geltenden Zwangsvollstreckungs und Insolvenzrecht abzuleiten ist ohne Rucksicht auf ein Verschulden fur seine finanzielle Leistungsfahigkeit einzustehen Kann man eine Geldschuld nicht begleichen bleibt namlich zur Befriedigung der Glaubiger nur der Weg in die Insolvenz Die Geldschuld bleibt als Wertschuld auch bei Untergang der gesamten Geldsorte bestehen 15 International BearbeitenSeit dem 1 Marz 2013 gilt in Osterreich 907a ABGB Danach sind Geldschulden grundsatzlich Bringschulden und damit am Wohnsitz des Glaubigers zu bezahlen Auch in der Schweiz sind Geldschulden gemass Art 74 Abs 2 Ziff 1 OR Bringschulden und mussen am Falligkeitstag dem Glaubiger gutgeschrieben worden sein Bankarbeitstage muss der Schuldner bei seiner Uberweisung berucksichtigen 17 Einzelnachweise Bearbeiten a b Joachim Gernhuber Die Erfullung und ihre Surrogate 1994 S 200 f eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche BGH NJW 1986 875 876 Guido Toussaint Das Recht des Zahlungsverkehrs 2009 S 11 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche BGH Urteil vom 9 November 1978 ZR 17 76 BGHZ 72 316 322 318 Anspruche des Vorbehaltslieferanten gegen eine Bank bei nichtiger Globalzession BGH NJW 1996 210 BGH Urteil vom 25 Januar 1988 ZR 320 87 BGHZ 103 143 149 146 NJW 1988 1320 1321 Rechtzeitigkeit des Widerrufs eines Uberweisungsauftrags im belegbegleitenden Uberweisungsverkehr zwischen Banken Peter Schlechtriem Schuldrecht Allgemeiner Teil 2005 S 185 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Guido Toussaint Das Recht des Zahlungsverkehrs 2009 S 13 BGH Urteil vom 29 Marz 2007 ZR 68 06 NJW RR 2007 1118 1119 Obhutspflicht des Glaubigers eines vertraglichen Zahlungsanspruchs beim Eingang eines vom Schuldner erfullungshalber ubersandten Schecks Urteil PDF 82 KiB Bundesgerichtshof 29 Marz 2007 abgerufen am 10 Juli 2017 BGH Urteil vom 5 Dezember 1963 ZR 219 62 NJW 1964 499 500 Rechtzeitigkeit der Pramienzahlung bei Uberweisung Richtlinie 2011 7 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 16 Februar 2011 zur Bekampfung von Zahlungsverzug im Geschaftsverkehr Neufassung In Amtsblatt der Europaischen Union L 48 23 Februar 2011 S 1 10 EuGH Urteil vom 3 April 2008 Az C 306 06 Slg 2008 I 1923 Rn 28 01051 Telecom GmbH Deutsche Telekom AG Volltext abgerufen am 11 Juli 2017 BGH Urteil vom 5 Oktober 2016 Az VIII ZR 222 15 Vergleiche nur die Darstellung des Streitstandes bei Martin Schwab Geldschulden als Bringschulden In NJW 2011 Jahrgang S 2833 2838 Der Autor verneint im Ergebnis die Auffassung das Geldschulden als Bringschulden anzusehen seien Nach seiner Ansicht verbleibt es bei der qualifizierten Schickschuld a b Wolfgang Farentscher Schuldrecht 1997 S 160 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche BGH Urteil vom 3 Februar 2015 Az VIII ZR 175 14 BGHZ 204 134 Ellen Ulbricht Wenn Kunden im Ausland nicht zahlen 2012 S 86 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4156427 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Geldschuld amp oldid 237943329