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Unter Gutschrift englisch credit versteht man im Bankwesen die einen Habensaldo erhohende und den Sollsaldo vermindernde oder in einen Habensaldo verwandelnde Habenbuchung auf einem Bankkonto Ausserdem handelt es sich um die umgangssprachliche Bezeichnung fur die Korrektur einer Rechnung zu Gunsten des Leistungsempfangers etwa infolge einer Mangelruge der rechtlich korrekte Ausdruck hierfur ist allerdings Minderung nach 441 Abs 1 BGB Weiterhin kann eine Abrechnungsgutschrift anstelle einer Rechnung zur Abrechnung einer Leistung verwendet werden Gegensatz ist die Belastung Inhaltsverzeichnis 1 Bankgutschrift 2 Abrechnungsgutschrift 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseBankgutschrift BearbeitenAls Bankgutschrift werden Zahlungseingange auf einem Bankkonto verstanden Nach standiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die erteilte Kontogutschrift ein abstraktes Schuldversprechen eines Kreditinstituts nach 780 BGB gegenuber dem Kontoinhaber Mit der Gutschrift erwirbt der Bankkunde einen unmittelbaren allerdings kontokorrentgebundenen Anspruch gegen seine Bank zur Auszahlung des gutgeschriebenen Betrags 1 Jedoch steht diese Gutschrift noch unter dem Vorbehalt der bankinternen Nachdisposition insbesondere der nachtraglichen Uberprufung der Ubereinstimmung von Kontonummer und Empfangerbezeichnung die mit Gutschrift in einem Kontoauszug als abgeschlossen gilt Erst die endgultige Kontogutschrift gilt bei Geldschulden als Erfullung der Schuld durch den Schuldner Diese heute herrschende Meinung ergibt sich aus europarechtlicher Vorgaben der Zahlungsverzugsrichtlinie 2 die nach Nr 13 allerdings nur im Geschaftsverkehr zwischen Unternehmen und ausdrucklich nicht fur Verbraucher gilt Hiernach sind Geldschulden als modifizierte Bringschulden zu behandeln mit der Folge dass der Leistungs und Erfolgsort am Sitz des Glaubigers zusammenfallen Nach einem Urteil des EuGH vom April 2008 3 ist eine Zahlung durch den Schuldner nur dann rechtzeitig erfolgt wenn der Glaubiger den Betrag innerhalb der Zahlungsfrist auch tatsachlich durch Kontogutschrift erhalten hat 4 Der Schuldner muss also dafur sorgen dass er seine Bankuberweisung nicht nur rechtzeitig bei seiner kontofuhrenden Bank abgibt sondern der Geldbetrag auch spatestens am Falligkeitstag dem Glaubiger gutgeschrieben wird Deshalb wird 270 Abs 4 BGB heute nur noch als Bestimmung uber den Gerichtsstand aufgefasst so dass dieser nach 29 ZPO grundsatzlich der Wohnsitz des Schuldners ist Da auch das Urteil des EuGH nicht gilt wenn einer der Beteiligten eine Privatperson ist bleibt abzuwarten wie sich die kunftige Rechtsprechung hier im Hinblick auf Verbraucher als Beteiligte entwickelt Nach 675t BGB sind Zahlungseingange unverzuglich nach Eingang zu buchen die Wertstellung muss taggleich mit dem Datum des Zahlungseingangs erfolgen Die Buchung einer Gutschrift am auf den Eingang folgenden Geschaftstag bleibt aber weiterhin zulassig wenn sie unverzuglich erfolgt 5 Geschaftstage sind hierbei definiert als Werktage ausser Samstag und Sonntag an denen alle an der Ausfuhrung beteiligten Kreditinstitute gewohnlich fur den Kundenverkehr geoffnet haben Nicht zu den Geschaftstagen gehoren also sowohl Feiertage als auch andere Bankfeiertage Im Rahmen der Ziffer 8 AGB Banken steht den Kreditinstituten unter bestimmten Bedingungen ein Recht der Stornierung von Gutschriften zu Ohne Rechtsgrund erteilte Gutschriften konnen nach den Grundsatzen der ungerechtfertigten Bereicherung 812 Abs 2 BGB zuruckgefordert werden Das geschieht durch Stornobuchung 6 die auch vorgenommen werden darf wenn bei einer E v Gutschrift die Inkassopapiere nicht eingelost worden sind Die Gutschrift von Inkassopapieren wie Schecks Wechseln oder Lastschriften erfolgt mit dem bankublichen Gutschriftshinweis Eingang vorbehalten E v auf dem Kontoauszug und stellt noch keine endgultige Gutschrift dar erst mit Einlosung dieser Papiere durch den Schuldner Scheckaussteller Wechselbezogener ist auch dessen Geldschuld erloschen und die Gutschrift endgultig geworden Der Hinweis stellt klar dass die Kreditinstitute ein jederzeitiges Recht der Ruckbelastung besitzen sollten die betroffenen Inkassopapiere vom Schuldner nicht eingelost werden Der E v Gutschrift steht unter der aufschiebenden Bedingung der Einlosung durch den Schuldner Abrechnungsgutschrift Bearbeiten Hauptartikel Gutschriftverfahren Mit einer Abrechnungsgutschrift wird ebenso wie mit einer Rechnung eine Lieferung oder Leistung abgerechnet Die Abrechnungsgutschrift stellt jedoch der Leistungsempfanger und nicht der Leistende aus Die Gutschrift berechtigt nach 14 Abs 2 des Umsatzsteuergesetzes zum Vorsteuerabzug wenn folgende Voraussetzungen vorliegen Der leistende Unternehmer Empfanger der Gutschrift muss zum gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung berechtigt sein Zwischen dem Aussteller und dem Empfanger der Gutschrift muss Einverstandnis daruber bestehen dass mit einer Gutschrift uber die Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird Die Gutschrift muss die gleichen Angaben enthalten wie eine Rechnung Die Gutschrift muss dem leistenden Unternehmer zugeleitet worden sein Die Abrechnungsgutschrift verliert die Wirkung einer Rechnung wenn der Empfanger dem in ihr enthaltenen Steuerausweis widerspricht Widerspricht der Abrechnungsgutschriftempfanger dem zu hohen Steuerausweis nicht so schuldet er den zu hohen Betrag Dazu ist ruckwirkend zum 20 Juni 2013 eine Gesetzesanderung in Kraft getreten Abrechnungen die auf dem beschriebenen Weg erfolgen sind seitdem zwingend mit Gutschrift zu betiteln sonst geht der Vorsteuerabzug verloren Dies betrifft insbesondere Provisionsabrechnungen Handelsvertreterabrechnungen und Agenturabrechnungen Stornorechnungen die oft unter der Bezeichnung Gutschrift erstellt werden sind nicht betroffen Diese durfen weiter Gutschrift genannt werden da dies keine Auswirkungen auf die Umsatzsteuer hat 7 Siehe auch BearbeitenKontoerstgutschriftWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Gutschrift Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Nie mehr Rechnungen stellen GULP Knowledgebase zum GutschriftverfahrenEinzelnachweise Bearbeiten Guido Toussaint Das Recht des Zahlungsverkehrs im Uberblick 2009 S 56 Richtlinie 2000 35 EG vom 29 Juni 2000 Amtsblatt L 200 S 35 PDF EuGH Urteil vom 3 April 2008 Az C 306 06 NJW 2008 1935 so jetzt Palandt BGB 2010 270 Rdnr 1 Staudinger Anmerkung zum Urteil des EuGH DNotZ 2009 198 Bundestagsdrucksache 16 11643 vom 21 Januar 2009 S 112 PDF 2 3 MB nach Ziff 23 AGB Sparkassen Umsatzsteuer Ausstellung von Rechnungen Anderungen der 14 14a UStG durch das Amtshilferichtlinie Umsetzungsgesetz Bundesfinanzministerium 25 Oktober 2013Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 1175437778 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gutschrift amp oldid 225196565