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Der Erfolgsort bezeichnet im Schuldrecht den Ort an dem der Erfolg einer geschuldeten Leistung eintritt Er ist zu unterscheiden vom Leistungsort auch Erfullungsort genannt an dem die Leistungshandlung vorzunehmen ist und vom deliktischen Erfolgsort Im gesetzlichen Regelfall der Holschuld 269 BGB liegen der Erfolgsort wie auch der Leistungsort beim Schuldner bei der gesetzlich nicht geregelten Bringschuld liegen beide Orte beim Glaubiger Nur bei der Schickschuld 270 447 BGB fallen die beiden Orte auseinander dann liegt der Leistungsort zwar beim Schuldner der Erfolgsort aber beim Glaubiger Die Bestimmung hat im Einzelfall Bedeutung fur den Gefahrubergang die Frage ob ein Anspruch erfullt worden ist und den Gerichtsstand Fur Streitigkeiten aus einem Vertragsverhaltnis besteht regelmassig auch ein besonderer Gerichtsstand am Leistungs Erfullungsort 29 Abs 1 ZPO Weblinks BearbeitenBurkhard Boemke Leistungs Erfullungs ort und Erfolgsort Universitat Leipzig 2013 Schaubild Michael Beurskens Schuldrecht I Vertragsschuldverhaltnisse Leistungszeit und Leistungsort Universitat Bonn 2015Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erfolgsort Schuldrecht amp oldid 188142016