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Die Erfullung lat solutio Losung bezeichnet im Rechtsverkehr das Erloschen eines Schuldverhaltnisses und tritt ein wenn die geschuldete Leistung an den Glaubiger bewirkt ist Durch die unmittelbare und vollstandige Schuldbefreiung fuhrt die Erfullung zum naturlichen Ende einer Obligation und zur Verwirklichung ihres Daseinszwecks Ihrer Rechtsqualitat nach ist die Erfullung eine rechtsvernichtende Einwendung und in 362 Abs 1 BGB geregelt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Tilgungsbestimmung 3 Erfullungstheorien 4 Erfullungssurrogate 5 Erfullung von Geldschulden 6 Sonstiges 7 Siehe auch 8 Literatur 9 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas Zivilrecht beruht auf dem Grundsatz pacta sunt servanda eingegangene Leistungsversprechen sind danach einzuhalten Das bedeutet einerseits den Vertragszweck und den Leistungserfolg zu wahren 1 und Sorge dafur zu tragen dass die gegenseitig versprochenen Leistungen abgewickelt werden Die Leistungshandlung ist dabei eine zweckgerichtete Handlung die auf die Erfullung der Leistungspflicht Herbeifuhrung des Leistungserfolgs gerichtet ist Leistungshandlungen zu Erfullungszwecken konnen Sach Werk Arbeits oder Geldleistungen sein Die Schuld kann dabei aus Vertrag vertragsahnlichen Verhaltnissen oder Delikt resultieren Bereits im altzivilen romischen Recht trat die befreiende Erfullungswirkung ipso iure ein sofern die Leistung nicht personell gebunden war 2 Im deutschen Schuldrecht wird die Erfullung in den 362 ff BGB geregelt 362 Abs 1 BGB besagt dass ein Schuldverhaltnis erlischt wenn die geschuldete Leistung bewirkt worden ist Wer die geschuldete Leistung zu erbringen hat ist nicht geregelt weshalb der Schuldner selbst oder auch Dritte in Betracht kommen was sich aus 267 Abs 1 BGB ergibt soweit der Schuldner nicht selbst leisten muss vergleiche etwa 613 664 Abs 1 BGB Schuldbefreiend ist allerdings grundsatzlich nur die Leistung an den Glaubiger es sei denn der Glaubiger bestimmt jemanden anderen 362 Abs 2 BGB oder muss eine solche kraft Gesetzes gegen sich gelten lassen 407 ff BGB Bewirkt ist die Leistung in der Regel noch nicht durch die Leistungshandlung selbst sondern durch den Eintritt des Leistungserfolgs 3 Die Rechtswirkungen einer Erfullung treten folglich nur ein wenn der wahre Schuldner die konkrete Schuld zur rechten Zeit am rechten Ort dem empfangsberechtigten Glaubiger in der richtigen Art und Weise bewirkt hat Tilgungsbestimmung BearbeitenIm Rahmen der Erfullung 362 ff BGB findet sich in 366 Abs 1 BGB die Tilgungsbestimmung Erfullung liegt dann vor wenn der Schuldner die gesamte geschuldete Leistung erbracht hat Bestehen mehrere gleichartige Forderungen und reicht das vom Schuldner Geleistete nicht zur Befriedigung aller Forderungen aus so kann der Schuldner selbst bestimmen welche Forderung er durch die Leistung tilgen will Tilgungsbestimmung Besteht keine ausdruckliche oder konkludente Tilgungsbestimmung greift die in 366 Abs 2 BGB festgelegte Tilgungsreihenfolge Erfullungstheorien BearbeitenBereits zu Zeiten des gemeinen Rechts wurde daruber diskutiert ob die Erfullungswirkung als blosse objektive Tatbestandsfolge kraft Gesetzes eintritt oder zusatzlich eine Zweckvereinbarungsabrede hinzutreten muss Insoweit bestehen unterschiedliche Auffassungen zur Zweckbestimmung der Erfullungswirkung 4 Im Rahmen des Streits haben sich vier rechtswissenschaftlich erhebliche Theorien entwickelt die Vertragstheorie die Zweckbestimmungstheorie und die Theorien der finalen und der realen Leistungsbewirkung Die Vertragstheorie stellt darauf ab dass neben die Leistungshandlung ein Erfullungsvertrag tritt Einigung also uber die Erfullungswirkung bei der Vornahme des zu erfullenden Verfugungsgeschaftes besteht sogenannte modifizierte Vertragstheorie Die Zweckbestimmungstheorie hingegen lasst statt des Vertrages eine blosse Zweckvereinbarung als Rechtsgrund genugen verlangt dabei aber rechtliche Empfangszustandigkeit der Vereinbarungserklarung Als herrschende Meinung hat sich letztlich die Theorie der realen Leistungsbewirkung etabliert Sie verlangt neben der objektiven Leistungshandlung keine Zweckvereinbarung allerdings ebenfalls Empfangszustandigkeit fur die Erfullung der Leistungsverpflichtung Fur die Erfullung genugt ansonsten der Gesetzeswortlaut Begrundet wird so dass aufgrund fehlender Normierung weiterer Voraussetzungen in 362 Abs 1 BGB die rein objektive Herbeifuhrung des Leistungserfolgs entscheide und fur die Erfullungswirkung mithin ausreiche 5 Das entspricht auch dem Gesetz das von bewirkter Leistung ausgeht Der BGH hat zwar nie ausdrucklich dazu Stellung genommen jedoch bringen einzelne seiner Urteile zum Ausdruck dass der Theorie der h M gefolgt wird 6 Soweit zur Erfullung grundsatzlich keine subjektiven Merkmale treten mussen stellt eine notwendige Tilgungsbestimmung die Ausnahme dar Erfullungssurrogate BearbeitenBegrifflich entspricht das Erfullungssurrogat nicht der Terminologie des BGB wird aber in der Literatur nahezu durchgangig verwendet Meinungsdifferenzen bestehen uber seine Bedeutung Die ganz herrschende Meinung versteht unter Erfullungssurrogaten alle diejenigen Tatbestande die zum Erloschen einer Schuld fuhren und dabei dem Glaubiger anstelle der ihm an sich geschuldeten Leistung einen aquivalenten Ersatz verschaffen 7 Als Erfullungssurrogat wirkt beispielsweise die Hinterlegung die gemass 372 378 BGB in Verbindung mit Hinterlegungsordnung ein geeignetes Mittel und deshalb haufiger Anwendungsfall in Fallen des Glaubigerverzugs ist Auch die Aufrechnung gemass der 387 ff BGB wirkt schuldbefreiend denn durch die Saldierung zweier gleichartiger Forderungen gehen diese im Idealfall nicht nur unter die Leistung des Aufrechnenden stellt gleichzeitig eine Leistung an Erfullungs Statt 364 Abs 1 BGB dar Leistung an Erfullungs Statt ist sie deshalb weil sie etwas anderes ist als das allerdings annahmepflichtige Geschuldete Bei einer Leistung erfullungshalber wird eine neue Verbindlichkeit begrundet die neben die erste Verbindlichkeit tritt wobei die erste Verbindlichkeit gestundet wird solange der Glaubiger Befriedigung aus der zweiten Verbindlichkeit erlangen kann Die Leistung erfullungshalber wird vornehmlich im Wechsel und Scheckrecht verwendet Auch der Selbsthilfeverkauf nach 383 ff 373 Abs 2 5 HGB ist ein Fall eines Erfullungssurrogats Wie die Erfullung selbst fuhren Erfullungssurrogate zum Erloschen der Schuld Teils wird die Leistung an Erfullungs Statt nicht als Erfullungssurrogat gefasst weil darin tatsachlich ein Schuldanderungsvertrag 311 Abs 1 BGB erkannt wird 8 Erfullung von Geldschulden BearbeitenEine Geldschuld wird mangels anderer Vereinbarung nur dann beglichen wenn der Glaubiger den Geldbetrag den er beanspruchen kann endgultig zur freien Verfugung ubereignet oder uberwiesen erhalt darf er den erhaltenen Betrag nicht behalten so tritt der Leistungserfolg trotz Zahlung nicht ein 9 z B eine vertraglich vorgesehene Hinterlegung des Kaufpreises beim Notar im Rahmen eines Grundstuckkaufs fuhrt in der Regel noch nicht zum Erloschen des Kaufpreisanspruchs vgl BGH 25 03 1983 V ZR 168 81 Leitsatz In der Regel dient eine Hinterlegung allein zu Sicherungszwecken Dem traditionellen Verstandnis entspricht die Barzahlung 10 Mittels unbarer Abwicklung uber Girokonten wird Barzahlung als Erfullungsleistung regelmassig heute ausgeschlossen Die Grundsatze zur Erfullung einer Geldschuld gelten auch fur Bezahlsysteme im Internet wie PayPal Wie bei Zahlungen im Lastschriftverfahren und bei Bankuberweisungen tritt Erfullung ein wenn der geschuldete Betrag dem PayPal Konto des Verkaufers vorbehaltlos gutgeschrieben wird so dass dieser den Zahlbetrag endgultig zur freien Verfugung erhalt 11 Sonstiges BearbeitenDie Erfullung ist explizit weder im Dienstrecht noch im Verwaltungsrecht geregelt Das fuhrte zu zahlreichen Streitfallen gegenuber Dienstleistern und gegenuber Behorden wegen blossen Bemuhens und unzureichender Suffizienz Seit entsprechender Erganzung kann nach dem in Deutschland seit dem 1 Januar 2002 geltenden neuen Schuldrecht stattdessen auf die Pflichtverletzung nach 280 BGB verwiesen werden Siehe auch BearbeitenSatisfaktionLiteratur BearbeitenJoachim Gernhuber Die Erfullung und ihre Surrogate sowie das Erloschen der Schuldverhaltnisse aus anderen Grunden Handbuch des Schuldrechts 3 2 neubearbeitete Auflage Mohr Tubingen 1994 ISBN 3 16 145976 8 Handbuch der Altertumswissenschaft X Rechtsgeschichte des Altertums 10 3 3 Max Kaser Das romische Privatrecht Verlag C H Beck Munchen 1955 S 530 535 Paul Kretschmar Die Erfullung Band 1 Historische und dogmatische Grundlagen Veit amp Co Leipzig 1906 Felix Maultzsch Die Grenzen des Erfullungsanspruchs aus dogmatischer und okonomischer Sicht In Archiv fur die civilistische Praxis AcP Bd 207 Nr 4 5 2007 S 530 563 JSTOR 40995981 Franz Schnauder Grundfragen zur Leistungskondiktion bei Drittbeziehungen Schriften zum Burgerlichen Recht 67 Duncker amp Humblot Berlin 1981 ISBN 3 428 04928 4 zugleich Heidelberg Universitat Dissertation 1979 1980 Georg Stierle Der Bereicherungsausgleich bei fehlerhaften Bankuberweisungen Europaische Hochschulschriften Reihe 2 Rechtswissenschaft 251 Lang Frankfurt am Main 1980 ISBN 3 8204 6079 9 zugleich Heidelberg Universitat Dissertation 1979 Einzelnachweise Bearbeiten BGHZ 11 80 83 ff BGHZ 90 302 308 BGH WM 1995 1288 1289 Ulpian Digesten 46 3 31 BGHZ 87 156 162 Otto Palandt Christian Gruneberg Kommentar Burgerliches Gesetzbuch 73 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 64400 9 362 Rn 5 Gesa Kim Beckhaus Die Rechtsnatur der Erfullung 2013 S 31 Gesa Kim Beckhaus Die Rechtsnatur der Erfullung 2013 S 30 Joachim Gernhuber Die Erfullung und ihre Surrogate 1994 5 I 2 Joachim Gernhuber Die Erfullung und ihre Surrogate 1994 10 3 Eike Schmidt Gert Bruggemeier Zivilrechtlicher Grundkurs 6 Auflage 2002 S 133 BGH 27 Juni 2008 V ZR 83 07 Tz 26 BGH NJW 1986 875 876 BGH 22 November 2017 VIII ZR 83 16 Tz 19 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4152748 3 lobid OGND AKS 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