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Dienstrecht bezeichnet in Deutschland die Rechtsmaterie die die Dienstverhaltnisse der Beamten Soldaten Richter sowie anderer in einem offentlich rechtlichen Amtsverhaltnis stehenden Personen z B Bundesprasident Bundeskanzler Bundesminister Parlamentarische Staatssekretare regelt Das Dienstrecht ist das Sonderrechtsgebiet eines Teil der naturlichen Personen des Offentlichen Dienstes Das Dienstrecht gehort zum offentlichen Recht und ist Teil des Besonderen Verwaltungsrechts Beamte stehen zu ihrem Dienstherrn in einem offentlich rechtlichen Dienst und Treueverhaltnis dem Beamtenverhaltnis 4 BBG 3 Abs 1 BeamtStG Soldaten stehen in einem Wehrdienstverhaltnis Staat und Soldaten sind durch gegenseitige Treue miteinander verbunden 1 SG Richter stehen in einem Richterverhaltnis 8 Dritter Abschnitt DRiG Das spezielle Dienstrecht der Beamten wird Beamtenrecht genannt das der Soldaten auch Soldatenrecht Rechtsquellen BearbeitenDie Grundlagen des Dienstrechts finden sich in Art 33 Grundgesetz GG Das Dienstrecht der Bundesbeamten Soldaten und Bundesrichter liegt gemass Art 73 Abs 1 Nr 8 GG in der ausschliesslichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes Dazu hat der Bund das Bundesbeamtengesetz das Soldatengesetz und das Deutsche Richtergesetz DRiG erlassen Das Dienstrecht der Landesbeamten und Richter der Landergerichte wird von den Landern geregelt Hier gibt der Bund gem Art 74 Abs 1 Nr 27 GG lediglich einen Rahmen vor insbesondere was Statusrechte und pflichten angeht Beamtenstatusgesetz Deutsches Richtergesetz Laufbahn Besoldungs und Versorgungsrecht liegen ausschliesslich in der Landerkompetenz Regelungsinhalte BearbeitenDas Dienstrecht trifft Bestimmungen auf folgenden Gebieten Recht der Dienstverhaltnisse Begrundung Beendigung Rechte und Pflichten Besoldungsrecht Laufbahnrecht Versorgungsrecht Ruhebezuge Dienstunfalle Hinterbliebenenversorgung Beihilferecht Urlaubsrecht Erholungs Sonderurlaub Reisekostenrecht Umzugskostenrecht Trennungsgeldrecht Nebentatigkeitsrecht DisziplinarrechtUnterschiede zum Arbeitsrecht BearbeitenDas Dienstrecht ist die Entsprechung zum Arbeitsrecht Das Dienstverhaltnis insbesondere Begrundung Beendigung Rechte und Pflichten ist einseitig hoheitlich durch Gesetz vom Gesetzgeber ausgestaltet wobei es sich hinsichtlich der Ernennung um einen mitwirkungsbedurftigen Verwaltungsakt handelt Damit unterscheidet sich das Dienstrecht entscheidend vom Arbeitsrecht wo von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Individualarbeitsvertrag bzw den Tarifvertragsparteien ein kollektiver Arbeitsvertrag Tarifvertrag Betriebsvereinbarung ausgehandelt wird Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Dienstrecht amp oldid 223375007