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Das Beamtenrecht in Deutschland regelt das Sonderrechtsverhaltnis der Beamten Das Beamtenrecht gehort zum offentlichen Recht und ist Teil des Besonderen Verwaltungsrechts Der Staat bzw andere juristische Personen des offentlichen Rechts bedurfen naturlicher Personen um handlungsfahig zu sein Diese Aufgabe wird vom Offentlichen Dienst wahrgenommen Der Staat handelt dabei durch Beamte sowie durch Soldaten geregelt im Soldatengesetz Richter geregelt im Deutschen Richtergesetz und Beschaftigte die nach dem Tarifvertrag fur den offentlichen Dienst TVoD dem Tarifvertrag fur den offentlichen Dienst der Lander TV L und dem Tarifvertrag fur den offentlichen Dienst des Landes Hessen TV L vergutet werden Die Soldaten Richter und Tarifbeschaftigte betreffenden Rechtsverhaltnisse zahlen nicht zum Beamtenrecht obwohl insbesondere bei Soldaten und Richtern vielfach Parallelen bestehen Inhaltsverzeichnis 1 Unterschiede zum Arbeitsrecht 2 Rechtsquellen 2 1 Grundgesetz 2 2 Beamtengesetze 2 3 Spezialregelungen fur bestimmte Beamtengruppen 3 Verfassungsrechtliche Grundlagen 4 Das Beamtenverhaltnis 4 1 Arten von Beamten 4 2 Laufbahnprinzip 4 3 Berufung in das Beamtenverhaltnis 4 4 Vollzeit und Teilzeit 4 5 Beendigung des Beamtenverhaltnisses 5 Rechtliche Stellung des Beamten 5 1 Pflichten des Beamten 5 2 Rechte des Beamten 5 3 Rechtsschutz des Beamten 6 Personalvertretungsrecht 7 Besondere Beamtenverhaltnisse 8 Entwicklungen im Beamtenrecht 9 Bundestagsausschuss fur Beamtenrecht 10 Literatur 11 Weblinks 12 EinzelnachweiseUnterschiede zum Arbeitsrecht BearbeitenDas Beamtenverhaltnis insbesondere Begrundung Beendigung Rechte und Pflichten ist einseitig hoheitlich durch Gesetz vom Gesetzgeber ausgestaltet wobei es sich hinsichtlich der Ernennung um einen mitwirkungsbedurftigen Verwaltungsakt handelt Damit unterscheidet sich das Beamtenrecht entscheidend vom Arbeitsrecht wo von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Individualarbeitsvertrag bzw den Tarifvertragsparteien ein kollektiver Arbeitsvertrag Tarifvertrag Betriebsvereinbarung ausgehandelt wird Beispielsweise konnen Tariferhohungen fur die Beschaftigten im offentlichen Dienst die die Tarifvertragsparteien vereinbart haben erst durch ein Gesetz auf Beamte ubertragen werden Andererseits verweisen tarifliche Regelungen insbes fur Arbeitnehmer im offentlichen Dienst des Ofteren auf die Regelungen fur Beamte bei der gleichen Dienststelle z B zur Arbeitnehmerhaftung und zu Reisekostenerstattung Rechtsquellen BearbeitenGrundgesetz Bearbeiten Die grundlegenden Regelungen des Beamtenrechts finden sich in Art 33 Grundgesetz GG und sind vom Gesetzgeber zu beachten Die Gesetzgebungskompetenz fur das Beamtenrecht wurde durch die Foderalismusreform grundlegend geandert Wahrend das Recht der Bundesbeamten nach wie vor nach Art 73 Abs 1 Nr 8 GG der ausschliesslichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes zugeordnet ist gehort das Recht fur Landes und Kommunalbeamte uberwiegend zur alleinigen Gesetzgebungskompetenz der Lander Das betrifft insbesondere das Besoldungs Versorgungs und Laufbahnrecht Fur die Statusrechte und pflichten besteht nach Art 74 Abs 1 Nr 27 GG eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz Hiervon hat der Bund im Beamtenstatusgesetz mit Zustimmung des Bundesrats Gebrauch gemacht Vor der Foderalismusreform gehorte das Statusrecht der Landes und Kommunalbeamten zur Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art 75 GG a F sowie die Bereiche Besoldung und Versorgung zur konkurrierenden Gesetzgebung nach Art 74a GG a F Beamtengesetze Bearbeiten Ubersicht uber die wichtigsten Rechtsquellen des deutschen BundesbeamtenrechtsAuf Bundesebene gelten das Bundesbeamtengesetz BBG das Bundesbesoldungsgesetz BBesG und das Beamtenversorgungsgesetz BeamtVG wahrend die Lander ihre jeweiligen Landesbeamten Landesbesoldungs und Landesversorgungsgesetze erlassen haben Bedeutsam ist zudem das Beamtenstatusgesetz BeamtStG das bundeseinheitliche statusrechtliche und pflichtige Regelungen enthalt welche von den Landern beachtet werden mussen Daneben treten weitere jeweils vom Bund bzw von den Landern erlassene Gesetze bzw Verordnungen wie Arbeitszeitverordnung Erholungsurlaubsverordnung Mutterschutz und Elternzeitverordnung Nebentatigkeitsverordnung Laufbahnverordnung Bundesdisziplinargesetz Spezialregelungen fur bestimmte Beamtengruppen Bearbeiten Fur bestimmte Beamtengruppen bestehen spezielle Regelungen Beispiele fur Bundespolizisten das Bundespolizeibeamtengesetz fur den Bundesrechnungshof das Gesetz uber den Bundesrechnungshof fur den Auswartigen Dienst das Gesetz uber den Auswartigen Dienst fur die Bundesagentur fur Arbeit das SGB III fur die Deutsche Bundesbank das Bundesbankgesetz oder fur den Zoll das Gesetz uber die Finanzverwaltung Grundsatzlich gilt dass fur den Bund und juristische Personen des offentlichen Rechts die der Aufsicht des Bundes unterstehen das Bundesbeamtengesetz nebst Nebengesetzen und Verordnungen gilt wahrend fur die jeweiligen Bundeslander und die von diesen beaufsichtigten juristischen Personen des offentlichen Rechts inklusive der Gemeinden und Gemeindeverbande das jeweilige Landesbeamtenrecht anzuwenden ist Verfassungsrechtliche Grundlagen BearbeitenDie verfassungsrechtlichen Bestimmungen des Art 33 GG sind vom Gesetzgeber zwingend zu beachten In Art 33 Abs 2 GG wird das Leistungsprinzip statuiert das den Zugang zum offentlichen Dienst ausschliesslich von Eignung Befahigung und fachlicher Leistung abhangig macht Amterprotektion ist damit eigentlich ausgeschlossen In Art 33 Abs 3 GG wird eine Benachteiligung wegen eines weltanschaulichen Bekenntnisses ausgeschlossen besonderer Gleichheitssatz Der Funktionsvorbehalt des Art 33 Abs 4 GG soll sicherstellen dass bestimmte hoheitliche Bereiche nur von Beamten die in einer besonderen Dienst und Treuepflicht zum Staat stehen ausgeubt werden durfen Hierbei spricht man auch vom sog Berufsbeamtentum Art 33 Abs 5 GG sichert mit den hergebrachten Grundsatzen des Berufsbeamtentums einen Kernbestand von Strukturprinzipien des Beamtenrechts die nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes zumindest schon in der Weimarer Reichsverfassung anerkannt worden sind und verpflichtet den Gesetzgeber diese zu beachten Hierzu zahlen Dienst und Treuepflicht Streikverbot Laufbahnprinzip Alimentationsprinzip Lebenszeitprinzip und die Fursorgepflicht Das Beamtenverhaltnis BearbeitenArten von Beamten Bearbeiten Beamter ist wer zu einem Dienstherrn in einem offentlichen rechtlichen Dienst und Treueverhaltnis steht Dienstherrenfahigkeit haben neben dem Bund den Landern Gemeinden und Gemeindeverbanden auch die weiteren juristischen Personen des offentlichen Rechts Anstalten Korperschaften und Stiftungen sofern letztere hierzu durch ein Gesetz ermachtigt sind Diese Ermachtigung unterscheidet sich landesrechtlich erheblich z B Industrie und Handelskammer Rundfunkanstalt Die Kirchenbeamten der offentlich rechtlichen Religionsgesellschaften stehen anders als die Beamten der staatlichen Korperschaften des offentlichen Rechts nicht in einem Dienst und Treueverhaltnis zum Staat sondern zur Kirche Folgende Beamtenverhaltnisse werden unterschieden die mit der Ernennung begrundet werden 6 BBG 4 BeamtStG Beamter auf Lebenszeit Beamter auf Zeit Ernennung auf bestimmte Dauer wichtige Gruppe sind die kommunalen Wahlbeamten Beamter auf Probe zur spateren Verwendung als Beamter auf Lebenszeit bzw zur spateren dauerhaften Ubertragung eines Leitungsamtes Beamter auf Widerruf wahrend des Vorbereitungsdienstes etwa als Anwarter oder Referendar Ehrenbeamter unentgeltliche Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben z B ehrenamtlicher Burgermeister Die Berufung in das Beamtenverhaltnis auf Lebenszeit ist die Regel Laufbahnprinzip Bearbeiten Das Laufbahnrecht ist in Bund und Landern unterschiedlich geregelt Im Bund umfasst eine Laufbahn alle Amter derselben Fachrichtung die eine gleiche Vorbildung voraussetzen Zur Laufbahn gehoren auch der Vorbereitungsdienst und die Probezeit Der Beamte wird in eine Laufbahn entsprechend seiner schulischen Vorbildung berufen Folgende Bildungsvoraussetzungen fur die Laufbahnen werden unterschieden einfacher Dienst Voraussetzung Hauptschulabschluss mittlerer Dienst Voraussetzung Mittlere Reife oder Hauptschulabschluss und Berufsausbildung gehobener Dienst Voraussetzung Fachhochschulreife oder Bachelor in einigen Laufbahnen ist auch ein abgeschlossenes Studium an einer Hochschule notwendig hoherer Dienst Voraussetzung Universitatsabschluss oder MasterFur Spitzenbeamte der jeweiligen Laufbahn ist der Aufstieg in die hohere Laufbahn unter bestimmten engen Voraussetzungen moglich In den Landern gibt es auch andere Modelle mit unterschiedlichen Einstiegsvoraussetzungen z B die Einheitslaufbahn in Bayern oder das zweigliedrige Laufbahngruppenprinzip in Niedersachsen Hamburg Bremen und Schleswig Holstein sowie seit 1 Juli 2016 auch in Nordrhein Westfalen Berufung in das Beamtenverhaltnis Bearbeiten Die Ernennung des Beamten bedarf gemass der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren und Formvorschriften eines Verwaltungsaktes Ernannt werden konnen nur Deutsche im Sinne des Art 116 GG Staatsburger eines anderen Mitgliedstaates der Europaischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens uber den Europaischen Wirtschaftsraum sowie Staatsburger eines Drittstaates dem Deutschland oder die EU vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung der Berufsqualifikation eingeraumt haben z B der Schweiz Ausnahmen aus einem dringenden dienstlichen Bedurfnis oder im Hochschulbereich sind moglich 7 Abs 3 BBG bzw 7 Abs 3 BeamtStG Der Bewerber muss die fur die jeweilige Laufbahn erforderliche fachliche Eignung besitzen vergleiche Art 33 Abs 2 GG sowie jederzeit fur die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten Fur den Bewerber muss eine besetzbare Planstelle vorhanden sein Durch die Ernennungsurkunde wird dem Bewerber das Amt mit entsprechenden Bezugen verliehen z B als Regierungsrat Jede Veranderung des konkreten Beamtenverhaltnisses zum Beispiel durch Beforderung Verleihung eines anderen Amtes mit hoheren Bezugen vom Regierungsrat zum Oberregierungsrat dabei muss sich auch die Amtsbezeichnung andern oder Aufstieg der Wechsel der Laufbahn unterliegen der gleichen Formstrenge wie die Ernennung in das Beamtenverhaltnis Die benannte Formstrenge wird durch das Urkundenprinzip ausgefullt An eine Urkunde sind entsprechende Anforderungen zu stellen Nahere Regelungen dazu finden sich in 8 BeamtenStG bzw 10 BBG Dort ist unter anderem geregelt welchen exakten Wortlaut beispielsweise eine Urkunde beinhalten muss mit der ein Beamtenverhaltnis begrundet wird unter Berufung in das Beamtenverhaltnis Auch die Art des Beamtenverhaltnisses muss in der Ernennungsurkunde ausdrucklich genannt sein Ehrenbeamter Beamter auf Zeit Beamter auf Widerruf Beamter auf Probe Beamter auf Lebenszeit Genugt eine solche Urkunde den formalen Anforderungen nicht so ist die Ernennung nichtig oder zuruckzunehmen siehe 13 ff BBG bzw 11 Abs 1 BeamtStG Der Gedanke des Art 33 GG der allen Burgern den gleichen Zugang zu offentlichen Amtern gewahrt wird in 9 BBG bzw 9 BeamtStG ausgefuhrt Ernennungen sind nach Eignung Befahigung und fachlicher Leistung ohne Rucksicht auf Geschlecht Abstammung Rasse oder ethnische Herkunft Behinderung Religion oder Weltanschauung politische Anschauungen Herkunft Beziehungen oder sexuelle Identitat vorzunehmen Eingeschrankt wird dies nur durch die Bestimmungen im 7 BBG Vollzeit und Teilzeit Bearbeiten Das Beamtenrecht geht gemass Art 33 Abs 5 GG von hergebrachten Grundsatzen des Berufsbeamtentums aus siehe Abschnitt Verfassungsrechtliche Grundlagen Zu diesen zahlen unter anderem die Grundsatze der Hauptberuflichkeit der Dienstleistung auf Lebenszeit Lebenszeitprinzip und der entsprechenden Vollalimentation Alimentationsprinzip Eine Teilzeitbeschaftigung die auf einer eigenverantwortlichen Entscheidung des betroffenen Beamten basiert widerspricht nicht dem Alimentationsprinzip 1 hingegen wurde eine Zwangsteilzeit insbesondere eine Berufung in ein Teilzeit Beamtenverhaltnis von mehreren Verwaltungsgerichten fur unzulassig erklart 2 3 Der Antrag eines Beamten auf Teilzeitarbeit kann nur abgelehnt werden wenn dienstliche Belange entgegenstehen 91 BBG Des Weiteren bestehen insbesondere auch eine Teilzeit aus familiaren Grunden 92 BBG und eine Teilzeitbeschaftigung wahrend der Elternzeit 7 Mutterschutz und Elternzeitverordnung 4 Eine Nebentatigkeit darf der teilzeitbeschaftigte Beamte in demselben Umfang und unter den gleichen Voraussetzungen ausuben wie ein Vollzeitbeschaftigter 4 Bei Teilzeitarbeit werden die Dienstbezuge von Beamten und die Anwarterbezuge von Anwartern grundsatzlich im gleichen Verhaltnis wie die Arbeitszeit gekurzt 6 Abs 1 BBesG Beim Aufstieg der jeweiligen Grundgehaltsstufen nach den sogenannten Erfahrungsstufen zahlen Zeiten einer Teilzeitbeschaftigung wie Zeiten einer Vollzeitbeschaftigung Somit durfen Beamte mit einer verringerten Arbeitszeit bei der Feststellung der Laufbahnbefahigung bei Beforderungen und beim beruflichen Aufstieg nicht benachteiligt werden 4 Die in Teilzeit gearbeiteten Jahre werden bei der Pension anteilig im Verhaltnis zu einer Vollarbeitskraft berucksichtigt ein daruber hinausgehender Versorgungsabschlag ist unzulassig 5 Beendigung des Beamtenverhaltnisses Bearbeiten Das Beamtenverhaltnis wird beendet 30 bis 59 BBG durch Tod Entlassung bei Verlust der Staatsangehorigkeit Unvereinbarkeiten mit dem Beamtenstatus etwa als Mitglied des Landtages auf eigenen Wunsch Verlust der Beamtenrechte etwa bei rechtskraftiger Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ab 12 Monaten und bei Entfernung aus dem Beamtenverhaltnis wegen einer Disziplinarverfehlung dies setzt ein Verfahren nach dem Disziplinargesetz voraus und durch Eintritt oder Versetzung Dienstrecht in den Ruhestand Eine Entlassung erfolgt durch Gesetz oder wird vollzogen durch einen die Entlassung verfugenden hoheitlichen Verwaltungsakt im Unterschied zu einer rein zivilrechtlichen Kundigungserklarung mit der etwa ein Arbeitsverhaltnis beendet werden kann Der Eintritt in den Ruhestand erfolgt in der Regel mit Erreichen der Altersgrenze 25 BeamtStG 51 BBG Fur die Bundesbeamten ist dies in der Regel 67 Jahre bis 2019 gibt es aber Ubergangsvorschriften Bei Dienstunfahigkeit korperliche oder geistige Schwachen durch den Amtsarzt festzustellen kann der Beamte auch vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden 44 bis 48 BBG Sonderregelungen gelten fur politische Beamte Beamte die das besondere Vertrauen der politischen Fuhrung geniessen die jeweiligen Amter sind in den Beamtengesetzen definiert Sie konnen jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden 30 BeamtStG 54 ff BBG Beamte im Ruhestand haben entsprechend ihrer Vordienstzeiten Anspruch auf eine Versorgung nach dem Beamtenversorgungsgesetz Rechtliche Stellung des Beamten BearbeitenPflichten des Beamten Bearbeiten Beispielhaft heisst es in Art 80 der Verfassung fur das Land Nordrhein Westfalen vom 28 Juni 1950 Die Beamten und sonstigen Verwaltungsangehorigen sind Diener des ganzen Volkes nicht einer Partei oder sonstigen Gruppe Sie haben ihr Amt und ihre Aufgaben unparteiisch und ohne Rucksicht auf die Person nur nach sachlichen Gesichtspunkten wahrzunehmen Das entspricht den Regelungen 60 ff BBG bzw 33 ff BeamtStG und den Beamtengesetzen der Lander Jeder Beamte leistet folgenden Amtseid Ich schwore dass ich das mir ubertragene Amt nach bestem Wissen und Konnen verwalten Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen meine Pflichten gewissenhaft erfullen und Gerechtigkeit gegen jedermann uben werde So wahr mir Gott helfe Der Eid kann auch ohne religiose Beteuerung geleistet werden Dieser Amtseid beinhaltet in Kurzform die wesentlichen Pflichten des Beamten gegenuber dem Dienstherrn Weiteres regeln die Gesetze des Bundes und der Lander Grundsatzlich gehoren zu den erwahnten Pflichten des Beamten auch Anordnungen vorgesetzter Stellen umzusetzen soweit sie nicht gegen geltende Gesetze verstossen Der Beamte ist verpflichtet der weisenden Stelle mitzuteilen wenn er einen Konflikt zwischen der Anordnung und geltenden Gesetzen sieht Remonstration Der Beamte ist ferner verpflichtet seine ubergeordneten Stellen zu beraten und zu unterstutzen Er hat sich auch ausserhalb des Dienstes jeder privaten Ausserung zu enthalten die dem Ansehen des Amtes schaden oder den Verdacht der Parteinahme fur eine gewisse Position aufkommen lassen konnten Dazu gehort grundsatzlich auch sich politisch zuruckzuhalten Massigungsgebot Der Beamte ist auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst dazu verpflichtet uber alle Dinge die ihm im Zuge seiner Tatigkeit bekannt wurden Verschwiegenheit Amtsverschwiegenheit zu wahren Dieses gilt auch bei Aussagen vor Gericht soweit der Dienstherr ihn nicht von dieser Pflicht im entsprechenden Fall ausdrucklich entbunden hat Der Beamte ist verpflichtet seine volle Arbeitskraft dem Dienstherren zu widmen Nebentatigkeiten sind grundsatzlich genehmigungspflichtig und durfen durch Art und Umfang nicht im Widerspruch zum eigentlichen Dienst stehen Ebenfalls muss die Entlohnung fur die beantragte Nebentatigkeit angegeben werden Dem Beamten ist es nicht erlaubt Geld oder geldwerte Geschenke anzunehmen Fur Beamte gelten die 331 bis 358 Strafgesetzbuch Ohne Zustimmung des Dienstherren ist es ebenfalls nicht zulassig Titel oder Orden anzunehmen Der Dienstherr kann anordnen dass der Beamte zum Tragen einer Dienstkleidung verpflichtet ist Auch kann der Beamte verpflichtet werden seinen Aufenthaltsort in der Nahe seines Dienstortes zu haben Die Nichtbeachtung der Dienstpflichten kann als Dienstvergehen entsprechend den Regelungen des Disziplinarrechtes geahndet werden Bei vorsatzlichen oder grob fahrlassigen Dienstvergehen die zu einem Schaden gefuhrt haben ist der Beamte regresspflichtig 6 Rechte des Beamten Bearbeiten Spiegelbildlich zur Dienst und Treuepflicht des Beamten besteht die Fursorgepflicht des Dienstherren und die Ausgestaltung des Beamtenverhaltnisses als gegenseitiges Treueverhaltnis Der Treuepflicht des Beamten entspricht die Treuepflicht des Dienstherren gegenuber dem Beamten der ihm beistehen und Schaden abwenden muss etwa Rufschadigungen sowie eine Anhorungs und Beratungspflicht hat Wichtigste Fursorgepflicht ist die bereits aus Art 33 Abs 5 GG folgende Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation Dazu zahlt die amtsangemessenen Besoldung vergl Bundesbesoldungsgesetz eine Altersversorgung im Ruhestand vergl Beamtenversorgungsgesetz das Recht auf Urlaub vergl die Urlaubsverordnungen auf Krankenhilfe auf Beihilfe vergl Beihilfeverordnungen Unfallfursorge Sachschadensersatz auf Reisekosten und Umzugskostenvergutung Dienstrechtlich hat der Beamte ein Recht auf Einsicht in die Personalakte auf ein Dienstzeugnis sowie ein Antrags und Beschwerderecht Rechtsschutz des Beamten Bearbeiten Wegen der hoheitlichen Ausgestaltung des Beamtenverhaltnisses werden Pflichten und Rechte des einzelnen Beamten durch den jeweiligen Dienstherren durch Verwaltungsakt einseitig festgelegt Zur Durchsetzung seiner Rechte bzw gegen belastende Verwaltungsakte des Dienstherren steht dem Beamten zunachst der Antrags und Beschwerdeweg offen Nach Erschopfung kann aus den Rechten bzw Pflichten des Beamtenverhaltnisses vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden 54 BeamtStG 126 BBG Hervorzuheben ist die Konkurrentenklage die dem Beamten ermoglicht gegen eine ungerechtfertigte Bevorzugung eines Mitbewerbers bei der Besetzung eines Dienstpostens vorzugehen Personalvertretungsrecht BearbeitenIm Bereich offentlicher Dienstherren findet das auf die Privatwirtschaft zugeschnittene Betriebsverfassungsgesetz bzw das Mitbestimmungsgesetz keine Anwendung 130 Betriebsverfassungsgesetz Die Mitbestimmung der Bediensteten fur Beamte und Arbeitnehmer gleichermassen werden uber Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Lander gewahrleistet 51 BeamtStG In Schleswig Holstein heisst das Landespersonalvertretungsgesetz ungewohnlicherweise Mitbestimmungsgesetz Schleswig Holstein MBG S H das auch fur Beamte gilt Hierfur wird bei den jeweiligen Behorden ein Personalrat ggf auch eine Jugend und Auszubildendenvertretung gebildet Im Personalvertretungsrecht sind Mitbestimmungsrechte Entscheidung bedarf der Zustimmung des Personalrates und Mitwirkungs oder Anhorungsrechte Personalrat ist zu beteiligen zu unterscheiden Fur Konfliktfalle ist bei der jeweiligen Behorde eine Einigungsstelle zu bilden Ausnahmsweise sind Beamte zum Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz wahlberechtigt und wahlbar 130 Abs 1 BetrVG Das gilt dann wenn sie durch Zuweisung 20 BeamtStG in einem privatrechtlich organisierten Unternehmen tatig sind Hierbei handelt es sich meist um kommunale Eigengesellschaften wie Stadtwerke die sich im ausschliesslichen oder uberwiegenden Eigentum der offentlichen Hand befinden Besondere Beamtenverhaltnisse BearbeitenFur bestimmte Beamtengruppen gelten Sonderbestimmungen die das allgemeine Beamtenrecht uberlagern Fur beamtete Wissenschaftler Professoren wissenschaftliche Assistenten gelten Sonderbestimmungen da das Beamtenrecht von der Wissenschaftsfreiheit des Art 5 Abs 3 GG uberlagert wird Beispielsweise ist das Weisungsrecht eingeschrankt um die Wissenschaftsfreiheit zu gewahrleisten Auch gelten fur kommunale Wahlbeamte Burgermeister Landrat Beigeordnete Sonderregelungen da sich hier Beamtenrecht und Kommunalrecht uberlagern Ein weiterer Sonderfall sind Dienstordnungsangestellte die zwar privat einen Arbeitsvertrag abschliessen dann aber nach Beamtenrecht behandelt werden Ab dem 1 Januar 2023 durfen keine neuen Dienstordnungsverhaltnisse mehr begrundet werden Entwicklungen im Beamtenrecht BearbeitenMit der Uberfuhrung der Sondervermogen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost in privatrechtliche Rechtsformen Aktiengesellschaft werden dort keine Beamten mehr neu eingestellt Damit ist der Bestand der aktiven Bundesbeamten zuruckgegangen Wegen der unterschiedlichen Ausgestaltung der Arbeits bzw Dienstverhaltnisse im offentlichen Dienst gibt es Forderungen aus dem Bereich der Gewerkschaften nach einem einheitlichen Arbeitsrecht im offentlichen Dienst und einer Abschaffung des Berufsbeamtentums Diskutiert wird auch bei Berucksichtigung der hergebrachten Grundsatze des Berufsbeamtentums Beamte an der Finanzierung der eigenen Altersversorgung in der aktiven Dienstzeit zu beteiligen bislang werden hierfur die Ruhestandsbeamten aus den Haushalten der juristischen Personen des offentlichen Rechts bezahlt Erwogen wird auch nur noch Kernbereiche des Offentlichen Dienstes von Beamten wie Polizei Rechtspflege Finanzverwaltung Ministerialverwaltung versehen zu lassen und dafur andere Bereiche auszunehmen beispielsweise Lehrer nicht mehr zu verbeamten Im Bereich der Kommunalverwaltungen stellen Beamte bereits seit langem eine Minderheit der Beschaftigten dar In den 1990er Jahren wurden die Beamtengesetze dahingehend geandert Fuhrungspositionen im Beamtenbereich nur noch mit Beamten auf Zeit zu besetzen nach Zeitablauf findet eine Verlangerung statt oder der jeweilige Amtstrager fallt auf sein Ursprungsamt zuruck Die letztgenannte Regelung wurde durch Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 7 fur unzulassig erklart Andererseits werden Beamte zunehmend seitens ihrer Dienstherrn an privatrechtlich organisierte Unternehmen zugewiesen 123a BRRG seit 1 April 2009 20 BeamtStG bzw 29 BBG dies betrifft insbesondere Unternehmen an denen die offentliche Hand die Mehrheit als Eigentumer innehat Im Rahmen der Foderalismusreform 2006 wurde die Gesetzgebungszustandigkeit des Bundes fur Beamtinnen und Beamte der Lander und Gemeinden was das Laufbahn Besoldungs und Versorgungsrecht betrifft auf die 16 Bundeslander verlagert Das Beamtenrechtsrahmengesetz BRRG wurde 2009 durch das nur noch wenige Grundsatze enthaltende Beamtenstatusgesetz ersetzt Inzwischen Mitte 2016 haben nahezu alle Bundeslander ihr Beamtenrecht einschl der Besoldung und Versorgung eigenstandig gestaltet Somit werden beispielsweise die Beamten nach 17 verschiedenen Tabellen bezahlt wobei die Unterschiede zwischen den Landern und dem Bund bis zu einer Besoldungsgruppe ausmachen Bundestagsausschuss fur Beamtenrecht BearbeitenDer 1 und 2 Deutschen Bundestag hatte einen Ausschuss fur Beamtenrecht eingerichtet Ab der 3 Legislaturperiode ubernahm dessen Aufgabe der fur Inneres zustandige Ausschuss Literatur BearbeitenDirk Lenders Cornelia Peters Klaus Weber Das Dienstrecht des Bundes Bundesbeamtengesetz Bundesbesoldungsgesetz Beamtenversorgungsgesetz Kommentar Luchterhand Verlag 2013 ISBN 978 3 472 08025 1 Sabine Leppek Beamtenrecht 13 Auflage C F Muller 2019 ISBN 978 3 8114 4504 8 Thorsten Ingo Schmidt Beamtenrecht 1 Auflage Mohr Siebeck 2017 ISBN 978 3 16 154747 8 Helmut Schnellenbach Jan Bodanowitz Beamtenrecht in der Praxis 10 Auflage C H Beck 2020 ISBN 978 3406736773 Helmut Schnellenbach Jan Peter Fiebig Offentliches Dienstrecht 3 Auflage HWV Hagener Wissenschaftsverlag Hagen 2014 ISBN 978 3 7321 0140 5 Erwin Schutz Joachim Maiwald Robert Brockhaus u a Beamtenrecht des Bundes und der Lander R v Decker Verlag ISBN 3 7685 5870 3 Rudolf Summer Hrsg Dokumente zur Geschichte des Beamtenrechts Bonn 1986 Stefan Werres Beamtenverfassungsrecht Verlag Rehm Munchen 2011 ISBN 978 3 8073 0267 6 Stefan Werres Marius Boewe Beamtenrecht Leitfaden fur Praxis und Studium auf der Grundlage des Bundesbeamtenrechts 2 Auflage dbb verlag 2010 ISBN 978 3 87863 152 1 Manfred Wichmann Karl Ulrich Langer Offentliches Dienstrecht Das Beamten und Arbeitsrecht fur den offentlichen Dienst 8 Auflage Kohlhammer Verlag 2017 ISBN 978 3 555 01910 9 Weblinks Bearbeiten Wikisource Staatsdiener Quellen und Volltexte Bundesbeamtengesetz BBG Bundesbesoldungsgesetz Beamtenrechtsrahmengesetz BRRG Gesetz uber die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes BeamtVG Weitere beamtenrechtliche Vorschriften des Bundes in geltender und fruherer Fassung mit Synopsen der AnderungenEinzelnachweise Bearbeiten VG Luneburg Urteil vom 7 Mai 2003 Az 1 A 284 00 Volltext Einstellungsteilzeit Zwangsteilzeit beamten informationen de abgerufen am 30 Marz 2017 Zwangsweise festgelegte Einstellungsteilzeit bei Lehrern Abgerufen am 30 Marz 2017 a b c Teilzeit im offentlichen Dienst www beamten informationen de abgerufen am 9 Dezember 2015 BVerfG Beschluss vom 18 Juni 2008 Az 2 BvL 6 07 Volltext Carsten Krumm Polizist haftet fur Unfall bei Einsatz abgerufen am 20 Januar 2022 BVerfG Urteil vom 28 Mai 2008 Az 2 BvL 11 07 Volltext Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4005078 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Beamtenrecht Deutschland amp oldid 228397758