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Handlungsfahigkeit auch Rechtshandlungsfahigkeit bezeichnet die Fahigkeit kraft eigenen Handelns Rechtswirkungen hervorzurufen Die Handlungsfahigkeit bezieht sich damit auf rechtliche Fragen wie die Geschaftsfahigkeit gemass 104 ff BGB die Deliktsfahigkeit gemass 827 ff BGB und die Verantwortungstragung fur die Verletzung von Rechtspflichten aus eingegangenen Verbindlichkeiten 276 Abs S 2 BGB Fur offentlich rechtliche Verwaltungsverfahren ist die Handlungsfahigkeit in 12 VwVfG legaldefiniert und meint dort die Fahigkeit Verfahrenshandlungen vorzunehmen Handlungsfahigkeit ist begrifflich von der besonderen Rechtsfahigkeit zu unterscheiden die an dem Themenkreis anknupft dass eine Anzahl von Rechtsstellungen ein bestimmtes Alter oder Geschlecht oder sonstige besondere Merkmale erfordert Inhaltsverzeichnis 1 Zivilrecht 2 Verwaltungsrecht 3 Prozessrecht 4 EinzelnachweiseZivilrecht BearbeitenIm deutschen Zivilrecht wird im Gegensatz zum vormaligen gemeinen Recht im BGB kein Oberbegriff mehr verwendet Stattdessen hat Handlungsfahigkeit je nach Rechtsmaterie unterschiedliche Bedeutungen 1 Geschaftsfahigkeit Voraussetzung fur den wirksamen Abschluss von Rechtsgeschaften Deliktsfahigkeit Voraussetzung fur die schuldhafte Begehung einer unerlaubte Handlung Verschulden Ehefahigkeit Voraussetzung fur einen wirksamen Eheschluss Testierfahigkeit Voraussetzung fur die wirksame Errichtung eines TestamentesVerwaltungsrecht BearbeitenIm deutschen Verwaltungsrecht wird der Begriff Handlungsfahigkeit fur das Verwaltungsverfahren gesetzlich thematisiert Gemeint ist dort die rechtliche Fahigkeit Verfahrenshandlungen vorzunehmen insbesondere Antrage zu stellen Sie ist das Pendant zur Geschaftsfahigkeit im Zivilrecht und zur Prozessfahigkeit im Zivilprozessrecht Die verwaltungsverfahrensrechtliche Handlungsfahigkeit ist auf der Ebene des Bundes in 12 VwVfG geregelt In den Parallelbestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze der Lander entsprechend sowie im SGB X und in der Abgabenordnung Nach 12 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz sind im Verwaltungsverfahren rechtlich handlungsfahig naturliche Personen die nach burgerlichem Recht geschaftsfahig sind naturliche Personen die nach burgerlichem Recht in der Geschaftsfahigkeit beschrankt sind soweit sie fur den Gegenstand des Verfahrens durch Vorschriften des burgerlichen Rechts als geschaftsfahig oder durch Vorschriften des offentlichen Rechts als handlungsfahig anerkannt sind juristische Personen und Vereinigungen 11 Nr 2 durch ihre gesetzlichen Vertreter oder durch besonders Beauftragte Behorden durch ihre Leiter deren Vertreter oder Beauftragte Minderjahrige im SozialhilferechtDurch Bestimmungen des offentlichen Rechtes als handlungsfahig bestimmt vgl 12 Absatz 1 Nr 2 letzter Halbsatz VwVfG sind insbesondere Minderjahrige die z B ab dem 15 Lebensjahr Sozialleistungen beantragen durfen 36 SGB I Betreibt ein rechtlicher Betreuer ein Verwaltungsverfahren gilt der Betreute fur dieses Verfahren als handlungsunfahig Wurde ein Einwilligungsvorbehalt auf den Aufgabenkreis Behordenangelegenheiten angeordnet gilt der Betreute grundsatzlich in allen Verfahren als handlungsunfahig es sei denn ein Minderjahriger ware in diesem Verfahren handlungsfahig Zu beachten ist Wenn der gesetzliche Vertreter nicht damit einverstanden ist dass der Minderjahrige selbst beim Amt erscheint dann muss das Amt vom gesetzlichen Vertreter entsprechend informiert werden damit das zustandige Personal sich an ihn wendet Prozessrecht BearbeitenDie rechtliche Handlungsfahigkeit im Prozessrecht die prozessuale Handlungsfahigkeit 2 wird Prozessfahigkeit genannt Sie wird definiert als die Fahigkeit Prozesshandlungen selbst oder durch selbstbestellte Vertreter wirksam vor oder entgegenzunehmen 3 Eine Prozesshandlung ist etwa die Klage durch die ein Gericht verpflichtet wird zur Durchsetzung eines behaupteten Rechts tatig zu werden Einzelnachweise Bearbeiten Otto Palandt Kommentar Burgerliches Gesetzbuch C H Beck 73 Auflage Munchen 2014 ISBN 978 3 406 64400 9 Uberblick Einfuhrung vor 104 Rn 1 Reinhold Zippelius Einfuhrung in das Recht 7 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 utb 2175 ISBN 978 3 8252 4795 9 S 55 BAG Urteil vom 04 06 2003 10 AZR 448 02 NZA 2003 1049 1051 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4159035 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Handlungsfahigkeit Deutschland amp oldid 218060610