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Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch regelt als Teil des deutschen Sozialgesetzbuchs das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren den Schutz der Sozialdaten sowie die Zusammenarbeit der Sozialleistungstrager untereinander und ihre Rechtsbeziehungen zu Dritten BasisdatenTitel Zehntes Buch Sozialgesetzbuch Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz Kurztitel Zehntes Buch SozialgesetzbuchAbkurzung SGB XArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie SozialrechtFundstellennachweis 860 10 1Ursprungliche Fassung vom 18 August 1980 BGBl I S 1469 Inkrafttreten am 1 Januar 1981Neubekanntmachung vom 18 Januar 2001 BGBl I S 130 Letzte Anderung durch Art 19 G vom 20 Juli 2022 BGBl I S 1237 1323 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2023 Art 20 G vom 20 Juli 2022 GESTA E005Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Es bildet zusammen mit dem Ersten und dem Vierten Buch sowie mit den verfahrensrechtlichen Vorschriften in den weiteren besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs die rechtliche Grundlage fur die Tatigkeit der Jobcenter der Sozialamter der Krankenkassen der Rentenversicherungstrager der Unfallversicherungstrager der Pflegekassen und der Jugendamter und hat daher erhebliche praktische Bedeutung Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Aufbau und Regelungen 3 Kritik 4 Weblinks 5 Literatur 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenBis 1981 war das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren in gut 300 Paragraphen geregelt die auf etwa 25 verschiedene Gesetze verteilt waren Verfahrensregelungen befanden sich u a in der Reichsversicherungsordnung im Bundessozialhilfegesetz und im Arbeitsforderungsgesetz Die in den 1970er Jahren begonnene Neukodifikation des deutschen Sozialrechts sollte diese Regelungen in einem Gesetz zusammenfassen Obwohl es moglich gewesen ware die Verfahrensregelungen in das bereits bestehende SGB I oder das damals gerade neu kodifizierte SGB IV zu integrieren wurde ein neues Buch mit dem Titel Zehntes Buch X Verwaltungsverfahren Schutz der Sozialdaten Zusammenarbeit der Leistungstrager und ihre Beziehungen zu Dritten als Artikel I des Gesetzes vom 18 August 1980 erlassen 1 Anderungen erfuhr das SGB X insbesondere durch das 2 SGB Anderungsgesetz aus dem Jahr 1994 Die Regelungen zum Sozialdatenschutz wurden in Anlehnung an das Bundesdatenschutzgesetz neu formuliert und erweitert Ende 2000 erhielt das SGB X durch das 4 Euro Einfuhrungsgesetz schliesslich seine heutige Bezeichnung Zehntes Buch Sozialgesetzbuch Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz SGB X 2 Aufbau und Regelungen BearbeitenDas Zehnte Buch Sozialgesetzbuch ist in vier Kapitel unterteilt Das erste Kapitel 1 66 SGB X regelt das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren Es legt fest welche Rechte die Verfahrensbeteiligten haben nach welchen Grundsatzen die Behorden und Sozialleistungstrager vorzugehen haben und welche Fristen und Termine einzuhalten sind Daneben regelt es die Amtshilfe Kosten Vollstreckung und den offentlich rechtlichen Vertrag und beschreibt die Anforderungen an rechtmassige Verwaltungsakte sowie die Konsequenzen von rechtswidrigen Verwaltungsakten und die Rechtsbehelfe Von der Regelungsmaterie her ist das erste Kapitel des SGB X mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz und der Abgabenordnung vergleichbar Allerdings hat der Gesetzgeber bei der Kodifikation das besondere Schutzbedurfnis der Sozialleistungsempfanger erkannt und diesem durch besonders burgerfreundliche Regelungen beispielsweise zum Vertrauensschutz bei begunstigenden Verwaltungsakten Rechnung getragen Darin liegt auch der wesentliche Unterschied zu den vergleichbaren Regelungen im Verwaltungsverfahrensgesetz und in der Abgabenordnung Das zweite Kapitel 67 85a SGB X hat den Schutz der Sozialdaten zum Inhalt Es definiert die Voraussetzungen unter denen Sozialdaten erhoben gespeichert verarbeitet ubermittelt und geloscht werden durfen und konkretisiert damit das im SGB I statuierte Sozialgeheimnis Dieses Kapitel wurde durch das Gesetz zur Anderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze vom 18 Mai 2001 teilweise neu gestaltet und an die Vorgaben der Richtlinie 95 46 EG Datenschutzrichtlinie angepasst Als bereichsspezifische Datenschutzregelung fur die Sozialversicherung geht das SGB X dem Bundesdatenschutzgesetz vor Das dritte Kapitel 86 119 SGB X trat erst 1983 in Kraft In ihm sind die Rechtsbeziehungen der Sozialleistungstrager untereinander und zu Dritten geregelt Von besonderer praktischer Bedeutung sind die im zweiten Abschnitt dieses Kapitels genannten Erstattungsanspruche 102 114 und die Schadensersatzanspruche des dritten Abschnitts 115 119 Das vierte Kapitel es besteht lediglich aus 120 enthalt Ubergangsregelungen Kritik BearbeitenDas SGB X war als gesetzgeberisches Projekt mitunter harscher Kritik ausgesetzt Die Regelung des Sozialverwaltungsverfahrens folgte aus der Sicht des Gesetzgebers als dritte Saule auf die Verabschiedung der allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Lander sowie die Abgabenordnung in den 1970er Jahren 3 Dem wurde entgegengehalten dass es nicht sinnvoll sei eine eigene Kodifikation des Sozialverwaltungsverfahrens zu schaffen die sich von den anderen Verfahrensordnungen unterscheide Anstelle dessen hatte man besser mit Verweisungen auf die allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetze arbeiten sollen Dem Einwand das Gesetz werde dadurch zumindest fur juristische Laien schwerer verstandlich wurde aus rechtssoziologischer Sicht entgegnet der Laie erkenne das Recht ohnehin nicht durch die Lekture von Gesetzbuchern sondern durch die Rechtspraxis die ihn oder seine Umgebung trifft die Informationen die ihm seine Vereinigungen oder Verbande oder die Behorden zukommen lassen usw Durch die Ausgliederung des Sozialverwaltungsverfahrens in ein eigenes Gesetz sei eine gleichmassige Verwaltungspraxis die der Burger im Umgang mit allen moglichen Behorden erfahre verhindert worden Umgekehrt hatte es auch fur die Verwaltungstrager eine einheitliche und umfassende Arbeitsgrundlage gebraucht die es nun auch durch die Anlage des Sozialgesetzbuchs in einzelnen Buchern deren Paragrafenzahlung immer wieder von vorn beginne nicht geben konne Dies alles gelte umso mehr als das Sozialgesetzbuch vielfach von Landes und Kommunalbehorden auszufuhren sei fur deren Tatigkeit somit verschiedene Rechtsgrundlagen bestanden 4 Weblinks BearbeitenText des Zehnten Buches SozialgesetzbuchLiteratur BearbeitenBjorn Diering Hinnerk Timme Dirk Waschull Sozialgesetzbuch X Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz Lehr und Praxiskommentar Nomos 4 Auflage Baden Baden 2016 ISBN 978 3848710324 Herausgeber Bernd Schutze SGB X Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz Kommentar Verlag C H Beck 9 Auflage Munchen 2020 ISBN 978 3406651281 Karl Hauck Wolfgang Nofz Sozialgesetzbuch SGB X Verwaltungsverfahren Schutz der Sozialdaten Zusammenarbeit der Leistungstrager und ihre Beziehungen zu Dritten Erich Schmidt Verlag 2020 Einzelnachweise Bearbeiten BGBl 1980 I S 1469 BGBl 2000 I S 1983 1998 Bundestags Protokoll 8 S 8476 A B Hans Meyer Verwaltungsverfahren und Sozialgesetzbuch In ZRP Band 12 Nr 5 1979 S 105 110 passim JSTOR 23416690 Sozialrecht in Deutschland Sozialgesetzbuch Bucher I XIV I Allgemeiner Teil II Grundsicherung fur Arbeitsuchende III Arbeitsforderung IV Gemeinsame Vorschriften V Krankenversicherung VI Rentenversicherung VII Unfallversicherung VIII Kinder und Jugendhilfe IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen X Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz XI Pflegeversicherung XII Sozialhilfe XIV Soziales EntschadigungsrechtAusbildungsforderung Reichsversicherungsordnung Alterssicherung der Landwirte Krankenversicherung der Landwirte Bundesversorgungsgesetz Opferentschadigungsgesetz Gesetz uber das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung Bundeskindergeldgesetz Wohngeldgesetz Adoptionsvermittlungsgesetz Unterhaltsvorschussgesetz Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz Altersteilzeitgesetz Gesetz zur 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