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Die Richtlinie 95 46 EG zum Schutz naturlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist eine 1995 erlassene Richtlinie der Europaischen Gemeinschaft zum Schutz der Privatsphare 1 von naturlichen Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten Sie ist durch die am 4 Mai 2016 im Amtsblatt der Europaischen Union veroffentlichte Datenschutz Grundverordnung am 25 Mai 2018 abgelost worden Verweise auf die Richtlinie gelten seitdem als Verweise auf die Datenschutz Grundverordnung Art 94 Abs 2 der Datenschutz Grundverordnung Richtlinie 95 46 EGTitel Richtlinie 95 46 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 24 Oktober 1995 zum Schutz naturlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien DatenverkehrBezeichnung nicht amtlich DatenschutzrichtlinieGeltungsbereich EURechtsmaterie DatenschutzrechtGrundlage Artikel 100a EGVVerfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiInkrafttreten 13 Dezember 1995In nationales Rechtumzusetzen bis 24 Oktober 1998Umgesetzt durch DeutschlandGesetz zur Anderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze BGBl I S 904 OsterreichDatenschutzgesetz 2000 sowie WertpapieraufsichtsgesetzErsetzt durch Verordnung EU 2016 679Ausserkrafttreten 24 Mai 2018Fundstelle ABl L 281 vom 23 November 1995 S 31 50Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist ausser Kraft getreten Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Inhalt 3 Umsetzung 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenBereits in den 1970ern und 1980ern forderte das Europaische Parlament die Kommission der EG mehrfach 2 3 4 5 auf an die Vorbereitung einer Richtlinie zu denken um den einzelnen Burger der Gemeinschaft vor Missbrauch bei der Speicherung Verarbeitung und Verbreitung personlicher Informationen durch automatische Datenbanken im offentlichen wie im privaten Sektor zu schutzen Dieser ursprunglichen Forderung von 1975 kam die Kommission jedoch rund zwanzig Jahre spater mit der Empfehlung 6 doch das Datenschutz Ubereinkommen 1 des Europarats zu ratifizieren nach Dies erscheint auf den ersten Blick paradox spiegelt jedoch die unterschiedlichen Ausgangspunkte des Parlamentes und der Kommission wider 7 Das Parlament betrachtete die sich durch Computer radikal andernden Verarbeitungsbedingungen und die daraus moglichen Konsequenzen fur die Betroffenen Erste Pramisse der Kommission war es den freien Warenverkehr und damit dem gemeinsamen Markt zu fordern Und daher jede Einschrankung fur den Markt in dieser Hinsicht genauso wenig zu tolerieren wie einschrankende Regelungen fur jedes andere marktfahige Gut Gegenteiligerweise unterstutze die Kommission die Verstarkung des unbeschrankten Verkehrs mit Daten 8 9 10 11 Der formelle Rechtsetzungsprozess fur die Richtlinie begann mit der Veroffentlichung eines Vorschlags fur eine Richtlinie des Rates zum Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten 12 13 durch die Kommission dieser wurde im Rechtsetzungsprozess 1992 noch einmal grundlegend geandert 14 Der Vorschlag der Kommission stellt fest dass die Mitgliedstaaten ihre Empfehlung 6 nur mangelhaft umgesetzt hatten Nur sieben der zwolf Mitgliedsstaaten der EG waren dem Datenschutzubereinkommen beigetreten darauf basierende einzelstaatliche Regelungen bestanden in nur sechs Mitgliedsstaaten Deutschland Danemark Frankreich Irland Luxemburg und Vereinigtes Konigreich Spanien hatte den Vertrag zwar ratifiziert jedoch noch nicht umgesetzt die Niederlande hatten ein davon unabhangiges Datenschutzrecht Daneben hatte der Rat der OECD 1980 Datenschutz Leitlinien 15 verabschiedet Es wurden somit drei Probleme im Datenschutzrecht festgestellt 12 Die Grundrechte der Gemeinschaftsburger wurden unterschiedlich und teils nur luckenhaft geschutzt Dies war nicht mit dem Engagement der Gemeinschaft fur die Wahrung der Grundrechte vereinbar auf das in der gemeinsamen Erklarung zu den Grundrechten vom 5 April 1977 16 und in Absatz 3 der Praambel der Einheitlichen Europaischen Akte hingewiesen wurde Die Ubermittlung von Daten schien unter Berucksichtigung der Rechte der Betroffenen notwendig Datenverarbeitung ist in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens unerlasslich und die Grundfreiheiten machen es notwendig dass Daten grenzuberschreitend ubermittelt werden Die Europaische Integration macht es im Zusammenhang der Mobilitat der Burger erforderlich dass nationale Verwaltungen zusammenarbeiten um so beispielsweise Steuer oder Sozialdaten im Interesse der Burger ausgetauscht werden Der Wettbewerb wird verzerrt wenn Unternehmen in ihrem Land unterschiedlich strengen Vorschriften unterliegen Inhalt BearbeitenDie Richtlinie beschreibt Mindeststandards fur den Datenschutz die in allen Mitgliedstaaten der Europaischen Union durch nationale Gesetze sichergestellt werden mussen Ausgenommen von der Anwendung sind lediglich die ausdrucklich in Art 3 Abs 2 der Richtlinie genannten Bereiche betreffend die zweite und dritte Saule der Europaischen Union also der gemeinsamen Aussen und Sicherheitspolitik GASP und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen PJZS Die Richtlinie verbietet in der Regel die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten Es sind jedoch Ausnahmen von diesem Verbot vorgesehen etwa wenn die betroffene Person ausdrucklich in die Verarbeitung der genannten Daten eingewilligt hat oder die Verarbeitung erforderlich ist um den Rechten und Pflichten des fur die Verarbeitung Verantwortlichen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts Rechnung zu tragen Zudem sieht die Richtlinie vor dass die Mitgliedstaaten vorbehaltlich angemessener Garantien aus Grunden eines wichtigen offentlichen Interesses Ausnahmen vorsehen konnen Umsetzung BearbeitenIm Telekommunikationsbereich wird die Datenschutzrichtlinie durch die im Jahr 2002 erlassene Datenschutzrichtlinie fur elektronische Kommunikation erganzt In Deutschland ist die Europaische Datenschutzrichtlinie erst durch das Gesetz zur Anderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze vom 18 Mai 2001 umgesetzt worden das am 23 Mai 2001 in Kraft trat Vorausgegangen war ein von der EU Kommission eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren weil die Richtlinie nicht innerhalb der vereinbarten Drei Jahres Frist in deutsches Recht transformiert worden war nbsp Klageschrift der Kommission gegen Deutschland wegen der Unabhangigkeit der DatenschutzbeauftragtenIm Juli 2005 rugte die EU Kommission eine unzureichende inhaltliche Umsetzung der Datenschutzrichtlinie in Deutschland Sie kritisiert dass den Stellen die mit der Datenschutzaufsicht der Lander betraut sind die erforderliche Unabhangigkeit von staatlicher Einflussnahme fehle Die Kommission leitete daher ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren ein 17 18 Im Marz 2010 urteilte der Europaische Gerichtshof EuGH 19 dass die Bundesrepublik die Vorgabe falsch umgesetzt hat 20 Literatur BearbeitenUlrich Dammann Spiros Simitis EG Datenschutzrichtlinie Kommentar 1 Auflage Nomos Verlagsgesellschaft Baden Baden 1997 ISBN 3 7890 4517 9 Eugen Ehmann Marcus Helfrich EG Datenschutzrichtlinie O Schmidt Koln 1999 ISBN 3 504 67201 3 Martin Zilkens Europaisches Datenschutzrecht Ein Uberblick In Recht der Datenverarbeitung 2007 S 196 201 Weblinks BearbeitenRichtlinie 95 46 EG EuGH Vollige Unabhangigkeit der Datenschutzaufsicht zu gewahrleisten Update heise online 9 Marz 2010 EU US Privacy ShieldEinzelnachweise Bearbeiten a b Europarat Ubereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten In Sammlung der Europaischen Vertrage 28 Januar 1981 abgerufen am 14 Mai 2018 englisch franzosisch deutsch italienisch russisch Europaisches Parlament Entschliessung uber den Schutz der Rechte des Einzelnen angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklung auf dem Gebiet der automatischen Datenverarbeitung In ABl C Nr 60 13 Marz 1975 S 48 eur lex europa eu PDF abgerufen am 15 Mai 2018 Europaisches Parlament Entschliessung zum Schutz der Rechte des einzelnen angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklung auf dem Gebiet der automatischen Datenverarbeitung In ABl C Nr 100 3 Mai 1976 S 27 eur lex europa eu PDF abgerufen am 15 Mai 2018 Europaisches Parlament Entschliessung zum Schutz der Rechte des einzelnen angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung In ABl C Nr 140 5 Juni 1979 S 34 37 eur lex europa eu PDF abgerufen am 15 Mai 2018 Europaisches Parlament Entschliessung zum Schutz der Rechte des einzelnen angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung In ABl C Nr 87 5 April 1982 S 39 eur lex europa eu PDF abgerufen am 15 Mai 2018 a b Kommission der Europaischen Gemeinschaften 81 679 EWG Empfehlung der Kommission vom 29 Juli 1981 betreffend ein Ubereinkommen des Europarats zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten In ABl L Nr 246 29 August 1981 S 31 eur lex europa eu abgerufen am 15 Mai 2018 Ulrich Dammann Spiros Simitis EG Datenschutzrichtlinie Kommentar Nomos Baden Baden 1997 ISBN 978 3 7890 4517 2 S 61 Rn 1 Europaische Kommission Towards a Dynamic European Economy Green Paper on the Development of the Common Market for Telecommunications Services and Equipment COM 87 290 final Brussel 30 Juni 1987 englisch eur lex europa eu PDF abgerufen am 15 Mai 2018 Bundesregierung Grunbuch uber die Entwicklung des Gemeinsamen Marktes fur Telekommunikationsdienstleistungen und Telekommunikationsgerate KOM 87 290 endg Unterrichtung durch die Bundesregierung In Bt Drs Nr 11 930 7 September 1987 BT Drs 11 930 abgerufen am 15 Mai 2018 Kommission der Europaischen Gemeinschaften Vorschlag fur eine Entschliessung des Rates uber die Starkung der weiteren Koordinierung der Einfuhrung des diensteintegrierenden digitalen Fernmeldenetzes ISDN in der Gemeinschaft bis 1992 KOM 88 0695 endg PDF abgerufen am 15 Mai 2018 16 Dezember 1988 Kommission der Europaischen Gemeinschaften Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europaische Parlament betreffend Normung und die globale Informationsgesellschaft Der Europaische Ansatz KOM 96 0359 endg In Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union Hrsg EUR Lex 24 Juli 1996 eur lex europa eu abgerufen am 15 Mai 2018 a b Kommission der Europaischen Gemeinschaften Mitteilung der Kommission zum Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Gemeinschaft und zur Sicherheit der Informationssysteme Hrsg Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union 13 September 1990 eur lex europa eu abgerufen am 13 Mai 2018 Kommission der Europaischen Gemeinschaften Vorschlag fur eine Richtlinie des Rates zum Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten In ABl C Nr 277 5 November 1990 S 3 eur lex europa eu abgerufen am 15 Mai 2018 Kommission der Europaischen Gemeinschaften Geanderter Vorschlag fur eine Richtlinie des Rates zum Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten In ABl C Nr 311 27 November 1992 S 30 eur lex europa eu abgerufen am 15 Mai 2018 OECD Hrsg OECD Guidelines on the Protection of Privacy and Transborder Flows of Personal Data 12 Februar 2002 doi 10 1787 9789264196391 en englisch 1 abgerufen am 14 Mai 2018 Europaisches Parlament Rat der Europaischen Gemeinschaften Europaische Kommission Gemeinsame Erklarung des Europaischen Parlaments des Rates und der Kommission betreffend die Achtung der Grundrechte sowie der Europaischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten In ABl C Nr 103 27 April 1977 S 1 eur lex europa eu abgerufen am 15 Mai 2018 Rechtssache C 518 07 Klage eingereicht am 22 November 2007 Kommission der Europaischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland In ABl C Nr 37 9 Februar 2008 S 8 9 Europaische Kommission Klage der Kommission der Europaischen Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland PDF JURM 2007 6047 22 November 2007 abgerufen am 12 Juni 2018 EuGH Urteil des Gerichtshofes Grosse Kammer vom 9 Marz 2010 Europaische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats Richtlinie 95 46 EG Schutz naturlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und freier Datenverkehr Art 28 Abs 1 Nationale Kontrollstellen Unabhangigkeit Behordliche Aufsicht uber diese Stellen Rechtssache C 518 07 Sammlung der Rechtsprechung 2010 I 01885 ECLI Identifikator ECLI EU C 2010 125 Europa befreit Datenschutzer von politischem Druck Spiegel Online 9 Marz 2010 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4468394 7 lobid OGND AKS VIAF 206864043 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 95 46 EG Datenschutzrichtlinie amp oldid 232823769