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Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz BDSG erganzt und prazisiert die Datenschutz Grundverordnung DS GVO an den Stellen die nationalen Regelungen der EU Staaten uberlassen sind Das sind unter anderem die Verarbeitung von Beschaftigtendaten die Videouberwachung die Bestellung von Datenschutzbeauftragten oder die Aufsichtsbehorden Zudem dient das BDSG der Umsetzung der EU Datenschutzrichtlinie fur Polizei und Justizbehorden JI Richtlinie 1 BasisdatenTitel BundesdatenschutzgesetzFruherer Titel Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der DatenverarbeitungAbkurzung BDSGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie DatenschutzrechtFundstellennachweis 204 4Ursprungliche Fassung vom 27 Januar 1977 BGBl I S 201 Inkrafttreten am uberw 1 Januar 1978Letzte Neufassung vom 30 Juni 2017 BGBl I S 2097 Inkrafttreten derNeufassung am 25 Mai 2018Letzte Anderung durch Art 10 G vom 23 Juni 2021 BGBl I S 1858 1968 ber 2022 I S 1045 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Dezember 2021 Art 61 G vom 23 Juni 2021 GESTA E059Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Bundesdatenschutzgesetz trat am 1 Januar 1978 in Kraft die aktuelle Fassung gilt seit dem 1 Dezember 2021 Inhaltsverzeichnis 1 Uberblick uber das BDSG 1 1 Teil 1 Gemeinsame Bestimmungen 1 1 1 BfDI Bundesbeauftragter fur den Datenschutz und die Informationsfreiheit 8 21 1 2 Teil 2 Durchfuhrungsbestimmungen zur DS GVO 1 2 1 Kapitel 1 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten 22 31 1 2 2 Kapitel 2 Rechte der betroffenen Person 32 37 1 2 3 Kapitel 3 Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter 5 38 39 1 2 4 Kapitel 4 Aufsichtsbehorde fur die Datenverarbeitung durch nichtoffentliche Stellen 40 1 2 5 Kapitel 5 und 6 Sanktionen und Rechtsbehelfe 41 44 1 3 Teil 3 Datenschutzbestimmungen fur Polizei und Justizbehorden 1 3 1 Kapitel 1 Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsatze fur die Verarbeitung personenbezogener Daten 45 47 1 3 2 Kapitel 2 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten 48 54 1 3 3 Kapitel 3 Betroffenenrechte 55 61 1 3 4 Kapitel 4 Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter 62 77 1 3 5 Kapitel 5 Datenubermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen 78 81 1 3 6 Kapitel 6 Zusammenarbeit der Aufsichtsbehorden 82 1 3 7 Kapitel 7 Haftung und Sanktionen 83 84 1 4 Teil 4 Besondere Bestimmungen fur Tatigkeiten ausserhalb der Anwendungsbereiche der DS GVO und der JI Richtlinie 1 5 Zuordnung BDSG zu DS GVO 2 Gesetzliche Umsetzung der DS GVO in Deutschland ausserhalb des Anwendungsbereichs des BDSG 2 1 Landesdatenschutzgesetze 2 2 Kirchen 3 Uberblick uber das BDSG in der alten Fassung von 1990 3 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen 3 2 Grundsatze 3 3 Geschutzte Daten 3 4 Sachlicher Anwendungsbereich 3 5 Normadressaten 3 6 Datenverarbeitung der nichtoffentlichen Stellen und Beratung 4 Sondervorschriften 5 Geschichtliche Entwicklung 5 1 Vorgeschichte 5 2 Erste Fassung 1977 5 3 Zweite Fassung 1990 5 4 Dritte Fassung 2017 6 Literatur 7 Weblinks 8 BelegeUberblick uber das BDSG BearbeitenDas BDSG gilt fur die Verarbeitung personenbezogener Daten offentlicher Stellen des Bundes und der Lander soweit nicht landesrechtliche Regelungen greifen sowie fur nichtoffentliche Stellen Es besteht aus vier Teilen Gemeinsame Bestimmungen Durchfuhrungsbestimmungen zur DS GVO Datenschutzbestimmungen fur Polizei und Justizbehorden und Besondere Bestimmungen fur Tatigkeiten ausserhalb von DS GVO und JI Richtlinie Teil 1 Gemeinsame Bestimmungen Bearbeiten Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 1 2 Das BDSG gilt fur Behorden und fur nichtoffentliche Stellen Dies sind naturliche und juristische Personen Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts also z B Unternehmen Selbstandige Freiberufler Vereine oder Stiftungen Das Gesetz gilt jedoch nicht fur naturliche Personen bei der Ausubung ausschliesslich personlicher oder familiarer Tatigkeiten in Ubereinstimmung mit der DS GVO 2 Zusatzlich zu den Begriffsbestimmungen der DS GVO werden drei weitere Begriffe definiert Offentliche Stellen des Bundes Offentliche Stellen der Lander und Nichtoffentliche Stellen Rechtsgrundlagen fur offentliche Stellen und Videouberwachung 3 4 Offentliche Stellen durfen personenbezogene Daten ausschliesslich dann verarbeiten wenn dies zur Erfullung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist Die Videouberwachung offentlich zuganglicher Raume ist nur unter festgelegten Bedingungen zulassig Auf eine Videouberwachung muss deutlich erkennbar hingewiesen werden Die Mindestinhalte der Hinweise sind vorgeschrieben BfDI Bundesbeauftragter fur den Datenschutz und die Informationsfreiheit 8 21 Bearbeiten Der Bundesbeauftragte ist zustandig fur die Aufsicht uber die offentlichen Stellen des Bundes Ebenso beaufsichtigt er Unternehmen die geschaftsmassig Telekommunikations oder Postdienstleistungen 3 erbringen Er erstellt jahrlich einen Bericht der eine Liste der Arten gemeldeter Verstosse und der Arten getroffener Massnahmen und der verhangten Sanktionen enthalt Er vertritt Deutschland im Europaischen Datenschutzausschuss sein Stellvertreter ist der Leiter der Aufsichtsbehorde eines Bundeslandes Teil 2 Durchfuhrungsbestimmungen zur DS GVO Bearbeiten Kapitel 1 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten 22 31 Bearbeiten Besondere Kategorien personenbezogener Daten und Zweckanderungen 22 25 Die DS GVO sieht in Art 9 4 erganzende nationale Bestimmungen zur Verarbeitung besonders sensibler Daten wie z B Gesundheitsdaten vor In 22 prazisiert das BDSG die Voraussetzungen und die technischen und organisatorischen Schutzmassnahmen wie zum Beispiel Verfahren zur regelmassigen Bewertung ihrer Wirksamkeit oder die Benennung eines Datenschutzbeauftragten Personenbezogene Daten durfen nur unter bestimmten Voraussetzungen zu einem anderen Zweck verarbeitet werden als demjenigen zu dem sie erhoben wurden siehe auch Erwagungsgrund 50 DS GVO Dazu gehort zum Beispiel die Abwehr von Gefahren fur die staatliche oder offentliche Sicherheit die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten oder die Prufung von Angaben gegenuber einer Behorde wenn es Anhaltspunkte fur deren Unrichtigkeit gibt Besondere Verarbeitungssituationen 26 31 Die DS GVO delegiert die Datenschutzregelung fur die Datenverarbeitung im Beschaftigungskontext an die Mitgliedsstaaten Art 88 1 DS GVO Dies erfolgt in 26 des BDSG Hier wird insbesondere der Personenkreis der Beschaftigten definiert z B Arbeitnehmer Auszubildende BuFDis Bundesbeamte Soldaten und auch Bewerber An die Freiwilligkeit von Einwilligungen stellt das BDSG im Beschaftigungskontext hohe Anforderungen Die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beschaftigten bleiben unberuhrt Fur Zwecke von Wissenschaft historischer Forschung oder Statistik durfen besondere Kategorien personenbezogener Daten auch ohne Einwilligung verarbeitet werden Dabei durfen entgegenstehende Interessen der betroffenen Person aber nicht erheblich uberwiegen Wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten im offentlichen Interesse archiviert werden mussen angemessene und spezifische Schutzmassnahmen getroffen werden Insbesondere muss dokumentiert werden wer Daten eingegeben verandert oder entfernt hat Datenschutzrechtliche Auskunft braucht nur erteilt zu werden wenn das Archivgut namentlich erschlossen ist und die Daten mit vertretbarem Verwaltungsaufwand aufzufinden sind Datenschutzrechtliche Auskunft braucht nicht erteilt zu werden wenn Geheimhaltungspflichten entgegenstehen Dies betrifft insbesondere Daten die unter der Verantwortung von Berufsgeheimnis oder Amtsgeheimnistragern verarbeitet werden Wenn ein Verbraucherkredit wegen einer Bonitatsauskunft abgelehnt wird muss der Verbraucher unverzuglich uber die Ablehnung und uber die erhaltene Auskunft unterrichtet werden Zur Berechnung von Scoring Werten durfen nur Daten verwendet werden die nachweisbar fur die Berechnung erheblich sind Sollen Adressdaten in die Berechnung einfliessen muss der Betroffene informiert werden die Berechnung darf aber nicht ausschliesslich auf Adressdaten beruhen Kapitel 2 Rechte der betroffenen Person 32 37 Bearbeiten Wenn personenbezogene Daten erhoben werden muss die betroffene Person gemass DS GVO umfassend informiert werden es sei denn sie verfugt schon uber die Informationen Das BDSG legt weitere Ausnahmen von dieser Pflicht fest zum Beispiel wenn Daten nur analog verwendet werden wie beispielsweise Visitenkarten oder wenn offentliche Sicherheit oder Ordnung Steuererhebung offentliche Gesundheit oder rechtliche Anspruche des Verantwortlichen gefahrdet wurden In diesen Fallen hat die betroffene Person auch kein Recht auf Auskunft Die Grunde der Auskunftsverweigerung sind zu dokumentieren Die Ablehnung ist gegenuber der betroffenen Person in der Regel zu begrunden Bei Versicherungsvertragen hat der Versicherte nur dann das Recht nicht einer ausschliesslich automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden wenn eine Leistung verweigert wird Kapitel 3 Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter 5 38 39 Bearbeiten Jede offentliche Stelle muss einen Datenschutzbeauftragten benennen eine nichtoffentliche Stelle jedoch nur wenn sie mindestens 20 Personen standig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschaftigt Sie braucht auf jeden Fall aber einen Datenschutzbeauftragten wenn sie wegen hohen Risikos fur die Rechte und Freiheiten naturlicher Personen Datenschutz Folgenabschatzungen durchfuhren muss oder wenn sie personenbezogene Daten geschaftsmassig zum Zweck der Ubermittlung der anonymisierten Ubermittlung oder fur Zwecke der Markt oder Meinungsforschung verarbeitet Kapitel 4 Aufsichtsbehorde fur die Datenverarbeitung durch nichtoffentliche Stellen 40 Bearbeiten Die datenschutzrechtliche Uberwachung der nichtoffentlichen Stellen liegt in der Hoheit der Bundeslander Deren Aufsichtsbehorden 4 konnen bei Verstossen die betroffenen Personen unterrichten den Verstoss anderen fur die Verfolgung oder Ahndung zustandigen Stellen anzeigen sowie bei schwerwiegenden Verstossen die Gewerbeaufsichtsbehorde zur Durchfuhrung gewerberechtlicher Massnahmen unterrichten Ihre Mitarbeiter durfen zur Erfullung ihrer Aufgaben Grundstucke und Geschaftsraume der nichtoffentlichen Stelle betreten und Zugang zu allen Datenverarbeitungsanlagen erhalten Die Aufsichtsbehorden beraten und unterstutzen die Datenschutzbeauftragten Kapitel 5 und 6 Sanktionen und Rechtsbehelfe 41 44 Bearbeiten Die DS GVO legt den Rahmen fur die Hohe der Sanktionen bei Verstossen fest Geldbusse bis zu 20 Mio oder 4 des weltweiten Jahresumsatzes 5 Die Durchfuhrung der Ahndung von Verstossen erfolgt nach dem Gesetz uber Ordnungswidrigkeiten Wenn eine Geldbusse 100 000 Euro ubersteigt entscheidet das Landgericht Es gelten dann die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz Uber eine eventuelle Einstellung kann die Staatsanwaltschaft nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehorde entscheiden Datenschutzverletzungen konnen auch mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden wenn Daten gewerbsmassig Dritten zuganglich gemacht werden oder wenn Daten durch unrichtige Angaben erschlichen werden Teil 3 Datenschutzbestimmungen fur Polizei und Justizbehorden Bearbeiten Kapitel 1 Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsatze fur die Verarbeitung personenbezogener Daten 45 47 Bearbeiten Der dritte Teil des BDSG gilt fur die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei und Justizbehorden soweit sie Daten zum Zweck der Erfullung ihrer Aufgaben verarbeiten Die Begriffsbestimmungen sind ebenso wie die allgemeinen Grundsatze fur die Verarbeitung personenbezogener Daten weitgehend denjenigen der DS GVO ahnlich Kapitel 2 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten 48 54 Bearbeiten Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ist nur zulassig wenn sie zur Aufgabenerfullung unbedingt erforderlich ist Es sind geeignete Schutzmassnahmen vorzusehen Die Beispielliste enthalt acht Massnahmen darunter die Festlegung besonderer Aussonderungspruffristen die Sensibilisierung der Beteiligten oder die Beschrankung des Zugangs zu den Daten innerhalb der verantwortlichen Stelle Die konkrete Ausgestaltung der Massnahmen kann von Einzelfall zu Einzelfall variieren In diesem Kapitel werden auch die Bedingungen fur die Einwilligung fur Zweckanderungen fur die Weisungsbindung und die Verpflichtung auf das Datengeheimnis sowie fur automatisierte Einzelentscheidungen festgelegt Kapitel 3 Betroffenenrechte 55 61 Bearbeiten Der Verantwortliche stellt Informationen zu den Verarbeitungszwecken zur Wahrnehmung der Betroffenenrechte zu seinen Kontaktdaten und zum Recht auf Anrufung des Bundesbeauftragten fur den Datenschutz in allgemeiner Form fur jedermann zuganglich zur Verfugung Fur individuelle Auskunfte Berichtigungs oder Loschverlangen werden in diesem Kapitel die Voraussetzungen Inhalte und Verfahren definiert Zudem wird hier das Recht auf Beschwerde beim Bundesbeauftragten fur den Datenschutz geregelt Kapitel 4 Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter 62 77 Bearbeiten Auftragsverarbeitung 62 Lasst der Verantwortliche personenbezogene Daten durch einen Dienstleister verarbeiten bleibt er in der datenschutzrechtlichen Verantwortung Insbesondere ist er in der Pflicht dass die Betroffenenrechte erfullt werden Die Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter darf nur auf der Grundlage eines Vertrags erfolgen der festgelegte Inhalte aufweisen muss zum Beispiel die strikte Bindung an dokumentierte Weisungen oder die Verpflichtung alle personenbezogenen Daten nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen zuruckzugeben zu loschen und eventuelle Kopien zu vernichten Sicherheit der Datenverarbeitung 64 Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter mussen die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen treffen um bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewahrleisten Hierbei sind die einschlagigen Technischen Richtlinien und Empfehlungen des Bundesamtes fur Sicherheit in der Informationstechnik BSI zu berucksichtigen Es werden 14 Schutzzwecke aufgelistet darunter Zugangskontrolle Datentragerkontrolle Benutzerkontrolle Zugriffskontrolle Eingabekontrolle Datenintegritat oder Verfugbarkeitskontrolle Die Massnahmen sollen dazu fuhren dass die Vertraulichkeit Integritat Verfugbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste auf Dauer sichergestellt werden und die Verfugbarkeit der personenbezogenen Daten und der Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederhergestellt werden konnen Die Massnahmen konnen unter anderem die Pseudonymisierung und Verschlusselung umfassen Datenschutzverletzungen 65 66 Datenschutzverletzungen sind unverzuglich moglichst innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden dem Bundesbeauftragten zu melden Betroffene Personen sind unverzuglich uber den Vorfall zu benachrichtigen wenn eine erhebliche Gefahr fur ihre Rechtsguter nicht ausgeschlossen werden kann Datenschutz Folgenabschatzung Verzeichnis von Verarbeitungstatigkeiten Technikgestaltung und Voreinstellungen 67 71 Der Verantwortliche muss eine Datenschutz Folgenabschatzung durchfuhren wenn von der Form der Verarbeitung eine erhebliche Gefahr fur die Rechtsguter betroffener Personen ausgeht Er hat ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstatigkeiten zu fuhren Er hat dafur zu sorgen dass fur seine Verarbeitungstatigkeiten der Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen umgesetzt wird Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen 72 und zwischen Tatsachen und personlichen Einschatzungen 73 Er muss bei der Verarbeitung zwischen den verschiedenen Kategorien betroffener Personen unterscheiden Personen unter Verdacht einer begangenen Straftat Personen unter Verdacht einer geplanten Straftat verurteilte Straftater tatsachliche oder vermutliche Opfer einer Straftat und andere Personen wie Zeugen Hinweisgeber oder Kontaktpersonen von Tatern oder Opfern Zudem muss er zwischen Tatsachen und personlichen Einschatzungen unterscheiden Ubermittlungen Berichtigung und Loschung Protokollierung 74 76 Bei Ubermittlungen an andere Stellen muss der Verantwortliche gewahrleisten dass keine falschen oder veralteten Daten ubermittelt werden Er muss sicherstellen dass gespeicherte Daten spatestens nach Ablauf ihrer gesetzlichen Hochstspeicherfrist geloscht werden Er muss Erhebung Veranderung Abfrage Offenlegung einschliesslich Ubermittlung Kombination und Loschung protokollieren und die Protokolldaten am Ende des darauffolgenden Jahres loschen Vertrauliche Meldung von Verstossen 77 Der Verantwortliche muss ermoglichen dass ihm Datenschutzverstosse vertraulich gemeldet werden konnen Kapitel 5 Datenubermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen 78 81 Bearbeiten Datenubermittlungen an Stellen ausserhalb der Europaischen Union und an internationale Organisationen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulassig Die europaische Kommission muss einen Angemessenheitsbeschluss fur den betreffenden Staat gemass der JI Richtlinie getroffen haben Andernfalls kann der Verantwortliche selbst einschatzen ob geeignete Garantien fur den Schutz personenbezogener Daten bestehen Bei schwerwiegenden Grunden konnen Daten auch ubermittelt werden wenn keine geeigneten Garantien vorliegen Kapitel 6 Zusammenarbeit der Aufsichtsbehorden 82 Bearbeiten Der Bundesbeauftragte leistet den Aufsichtsbehorden anderer EU Mitgliedsstaaten Amtshilfe insbesondere bei Auskunftsersuchen oder aufsichtsbezogenen Massnahmen Kapitel 7 Haftung und Sanktionen 83 84 Bearbeiten Wird jemandem durch rechtswidrige Verarbeitung ein Schaden zugefugt ist der Verantwortliche schadensersatzpflichtig Fur die Verjahrung gelten die Verjahrungsvorschriften des BGB entsprechend Datenschutzverletzungen konnen auch mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden wenn Daten gewerbsmassig Dritten zuganglich gemacht werden oder wenn Daten durch unrichtige Angaben erschlichen werden Teil 4 Besondere Bestimmungen fur Tatigkeiten ausserhalb der Anwendungsbereiche der DS GVO und der JI Richtlinie Bearbeiten Die Ubermittlung personenbezogener Daten ausserhalb der Europaischen Union ist gemass 85 auch dann zulassig wenn sie zur Erfullung eigener Aufgaben aus zwingenden Grunden der Verteidigung der Krisenbewaltigung und Konfliktverhinderung oder fur humanitare Massnahmen erforderlich ist Bei der Vorbereitung offentlicher Ehrungen wie zum Beispiel der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes gelten besondere Bedingungen fur den Umgang mit den Daten der zu ehrenden Person Zuordnung BDSG zu DS GVO Bearbeiten BDSG Paragraf setzt den DS GVO Artikel um 1 Artt 2 3 90 2 Art 4 3 Art 6 4 Artt 6 13 14 17 5 Art 37 6 Art 38 7 Art 39 8 16 Artt 51 59 17 Artt 51 68 18 Artt 51 60 19 Artt 56 60 20 Art 78 21 Art 45 46 22 Art 9 23 25 Artt 6 9 26 Art 88 27 28 Artt 9 15 16 18 21 89 29 Artt 13 15 34 58 90 30 Art 15 31 Art 21 32 Artt 13 23 33 Artt 14 23 34 Artt 15 18 35 Artt 17 18 36 Art 21 37 Art 22 38 Artt 35 37 39 Art 43 40 Artt 36 58 64 41 Art 83 42 Artt 33 34 84 43 Artt 33 34 83 44 Artt 37 79 45 84 JI Richtlinie 85 Art 13 49 86 6 Gesetzliche Umsetzung der DS GVO in Deutschland ausserhalb des Anwendungsbereichs des BDSG BearbeitenLandesdatenschutzgesetze Bearbeiten Die Datenschutzgesetze der Bundeslander regeln den Datenschutz fur die Behorden der Lander und Gemeinden dabei auch die Zustandigkeiten und Aufgaben der Datenschutzaufsichtsbehorden Sie wurden 2018 innerhalb von vier Wochen an die DS GVO angepasst 7 als erstes das Brandenburgische Datenschutzgesetz BbgDSG vom 8 Mai 2018 und als letztes schliesslich das Berliner Datenschutzgesetz BlnDSG vom 23 Juni 2018 Kirchen Bearbeiten Das Datenschutzrecht der Kirchen und religiosen Gemeinschaften in Deutschland muss im Einklang mit der DS GVO stehen Dies ist in den Datenschutzgesetzen der katholischen Kirche in den Erz Diozesen oder Erz Bistumern 8 und im Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland 9 umgesetzt Uberblick uber das BDSG in der alten Fassung von 1990 BearbeitenDas BDSG in der Fassung von 1990 im Folgenden BDSG a F bestand aus sechs Abschnitten Im ersten Abschnitt 1 11 wurden allgemeine und gemeinsame Bestimmungen erlautert im zweiten Abschnitt 12 26 die Datenverarbeitung fur offentliche Stellen und im dritten Abschnitt 27 38a fur private Stellen geregelt Der vierte Abschnitt 39 42 enthielt Sondervorschriften im funften Abschnitt 43 44 wurden Straf und Bussgeldvorschriften und im sechsten Abschnitt 45 48 Ubergangsvorschriften genannt Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen Bearbeiten 1 Absatz 1 BDSG a F lautete Zweck dieses Gesetzes ist es den Einzelnen davor zu schutzen dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Personlichkeitsrecht beeintrachtigt wird Grundsatze Bearbeiten Ein wesentlicher Grundsatz des Gesetzes war das so genannte Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt Dieses besagt dass die Erhebung Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Prinzip verboten sind Sie sind nur dann erlaubt wenn entweder eine klare Rechtsgrundlage gegeben ist d h das Gesetz erlaubt die Datenverarbeitung in diesem Fall oder wenn die betroffene Person ausdrucklich meist schriftlich ihre Zustimmung zur Erhebung Verarbeitung und Nutzung gegeben hat 4 Absatz 1 4a Die angewendeten Verfahren mit automatisierter Verarbeitung waren vom behordlichen oder betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu prufen oder wenn ein solcher nicht vorhanden war bei der zustandigen Aufsichtsbehorde anzeigepflichtig 4d Ebenfalls galt der in 3a definierte Grundsatz der Datensparsamkeit und Datenvermeidung So sollten sich alle Datenverarbeitungssysteme an dem Ziel ausrichten keine oder so wenig personenbezogene Daten wie moglich zu verwenden und insbesondere von den Moglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung Gebrauch zu machen Geschutzte Daten Bearbeiten Geregelt wurde der Umgang mit personenbezogenen Daten Daten sind personenbezogen wenn sie personliche oder sachliche Verhaltnisse einer naturlichen Person beschreiben Dazu genugt es wenn die Person nicht namentlich benannt wird aber bestimmbar ist beispielsweise Telefonnummer E Mail Adresse IP Adresse beim Surfen Personalnummer Im Gegensatz dazu stehen anonyme Daten bei denen die Person unbekannt also unbestimmbar ist Pseudonyme Daten bei denen der Name durch einen Decknamen ersetzt wird fallen jedoch wieder unter den Geltungsbereich des BDSG a F weil es sich dabei um Angaben bestimmbarer Personen handelt Da es aber aufwandiger ist vom Pseudonym auf den Inhaber zu schliessen ist das informationelle Selbstbestimmungsrecht hiermit besser geschutzt als z B mit Namen Nicht in den Geltungsbereich des BDSG a F fielen Daten uber juristische Personen GmbH AG usw Entgegen dem eindeutigen Wortlaut haben einzelne Verwaltungsgerichte Datenschutzgesetze auch auf juristische Personen angewandt 10 Besonders geschutzt wurden so genannte besondere Arten von Daten gemass 3 Abs 9 BDSG a F namlich Daten uber ethnische Herkunft die politische Meinung religiose oder philosophische Uberzeugungen die Gewerkschaftszugehorigkeit die Gesundheit und das Sexualleben Nach 4d Abs 5 BDSG a F unterlagen diese Daten der Vorabkontrolle Das bedeutete dass der Umgang mit den Daten in Institutionen die Daten dieser Art erheben verarbeiten oder speichern vor Beginn der Datenverarbeitung gepruft werden musste Dafur zustandig war der Beauftragte fur den Datenschutz der von der betreffenden Institution bestellt werden musste Bei diesen Daten war das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt durch einen Ausnahmekatalog noch enger definiert und eine ausdruckliche Einwilligung des Betroffenen notwendig Hauptartikel Einwilligung Datenschutzrecht Sachlicher Anwendungsbereich Bearbeiten Das BDSG a F regelte folgende Tatigkeiten Die Datenerhebung die Datenverarbeitung und die Datennutzung Ein Erheben im Sinne des Gesetzes lag bereits bei der blossen Beschaffung von Daten uber naturliche Personen beim Betroffenen oder bei Dritten vor Zur Verarbeitung gehorte dabei das Speichern Verandern Ubermitteln Sperren und Loschen der Daten Unter Nutzen war jede Verwendung personenbezogener Daten ausserhalb der Verarbeitung zu verstehen Auch wurde im BDSG a F geregelt welche Rechte und Pflichten die Aufsichtsbehorden fur den Datenschutz hatten Normadressaten Bearbeiten Im BDSG a F wurde unterschieden zwischen Datenschutz in offentlichen und nichtoffentlichen Stellen Offentlich rechtliche Wettbewerbsunternehmen die im Wettbewerb zu privaten Unternehmen stehen z B die Deutsche Bahn wurden wie nichtoffentliche Stellen behandelt Datenverarbeitung der nichtoffentlichen Stellen und Beratung Bearbeiten Jede nichtoffentliche Stelle z B Unternehmen in der 10 oder mehr Personen standig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten mittels elektronischer Datenverarbeitung beschaftigt waren benotigten einen Datenschutzbeauftragten kurz DSB Desgleichen bei zwanzig oder mehr Mitarbeitern wenn die Daten manuell z B mit Karteikarten verarbeitet wurden wenn Verarbeitungen eine Vorabkontrolle erforderten oder die Verarbeitung zur Ubermittlung Detektei Auskunftei oder anonymen Ubermittlung Meinungsforschung verarbeitet wurden Die Pflichten der verantwortlichen verarbeitenden Stelle fielen immer der Geschaftsfuhrung zu Unabhangig von der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten umfassen sie u a Gewahrung der Betroffenenrechte Benachrichtigung Auskunft Korrektur Sperrung Loschung transparente und dokumentierte EDV Verfahrensverzeichnis Schutz der EDV und der Daten im Sinne der IT Sicherheit 9 BDSG a F nebst Anhang Nachvollziehbarkeit von Zugriffen Anderungen und Weitergaben an DritteSondervorschriften BearbeitenFur Verwaltungsverfahren im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs sind fur den Schutz der Sozialdaten besondere Vorschriften gultig welche statt des Bundesdatenschutzgesetzes oder landesrechtlicher Regelungen anzuwenden sind Dies gilt auch fur die Durchfuhrung jener Gesetze die gemass 68 Erstes Buch Sozialgesetzbuch SGB I als besondere Teile des Sozialgesetzbuches gelten wie also fur Verfahren die BAfoG oder Wohngeldstellen durchfuhren Der Sozialdatenschutz ist im zweiten Kapitel des Zehntes Buch Sozialgesetzbuch SGB X geregelt Geschichtliche Entwicklung BearbeitenVorgeschichte Bearbeiten Vereinzelt gab es schon seit langem Bestimmungen die dem Schutz der Privatsphare dienten Beichtgeheimnis arztliche Schweigepflicht Steuergeheimnis Postgeheimnis Uberlegungen zu einem umfassenden Datenschutz nahmen in den 1960er Jahren in den USA ihren Anfang und gingen einher mit der Entwicklung der Computertechnologie und den damit verbundenen Gefahren fur die Privatsphare englisch privacy In Deutschland eroffnete Hessen 1970 mit dem ersten Datenschutzgesetz der Welt die Datenschutzgesetzgebung Erste Fassung 1977 Bearbeiten Das erste BDSG wurde mit Datum vom 27 Januar 1977 als Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung Bundesdatenschutzgesetz BDSG 11 erlassen Es war zwischen dem 1 Januar 1978 und dem 31 Mai 1991 in Kraft Es hatte 47 Paragrafen und nahm im Bundesgesetzblatt 14 Seiten ein Nach dem Volkszahlungsurteil des Bundesverfassungsgerichts 1983 war klar dass die bisherigen Datenschutzgesetze nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genugten Diese mussten innerhalb eines angemessenen Zeitraumes novelliert werden Zweite Fassung 1990 Bearbeiten Das zweite BDSG Bundesdatenschutzgesetz 1990 wurde am 20 Dezember 1990 mit Artikel 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes 12 erlassen Es galt vom 1 Juni 1991 bis zum 24 Mai 2018 Das Bundesdatenschutzgesetz von 1990 wurde mehrfach novelliert z B wurde es mit der Novelle vom 18 Mai 2001 13 an die Richtlinie 95 46 EG Datenschutzrichtlinie angepasst 14 Durch die Richtlinie wurde ein einheitliches Datenschutzniveau fur die Ausfuhrung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten der EU geschaffen Ende der 2010er Jahre erfolgten drei Novellen Am 1 April 2010 wurden mit der Novelle I 15 die Tatigkeiten von Auskunfteien und ihrer Vertragspartner insbesondere Kreditinstitute sowie das Scoring geregelt Die Novelle II 16 trat am 1 September 2009 in Kraft Sie enthielt Anderungen des Listenprivilegs beim Adresshandel Neuregelungen fur Markt und Meinungsforschung Opt in Koppelungsverbot Beschaftigtendatenschutz Auftragsdatenverarbeitung neue Befugnisse fur die Aufsichtsbehorden und neue oder stark erweiterte Bussgeldtatbestande Informationspflichten bei Datenschutzverstossen Kundigungsschutz fur Datenschutzbeauftragte Am 11 Juni 2010 wurde die Novelle III 17 mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU Verbraucherkreditrichtlinie den 29 BDSG um zwei Absatze erweitert Dritte Fassung 2017 Bearbeiten Die DS GVO hat den Zweck das Datenschutzrecht innerhalb der EU vollstandig zu harmonisieren Deshalb wurde das BDSG vollstandig neu gefasst Die Neufassung wurde vom Bundestag in seiner 231 Sitzung am 27 April 2017 mit den Stimmen der CDU CSU Fraktion und der SPD Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bundnis 90 Die Grunen verabschiedet Es steht als Artikel 1 im Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung EU 2016 679 und zur Umsetzung der Richtlinie EU 2016 680 Datenschutz Anpassungs und Umsetzungsgesetz EU DSAnpUG EU 18 vom 30 Juni 2017 Es ist seit dem 25 Mai 2018 in Kraft Es hat 86 Paragrafen und nahm im Bundesgesetzblatt 31 Seiten ein Es wurde 2019 mit dem 2 DSAnpUG EU 19 noch um die besonderen Bedingungen fur die Vorbereitung offentlicher Ehrungen erganzt Literatur BearbeitenViele deutsche Kommentare zur DS GVO behandeln auch das BDSG Eine umfangreiche Liste findet sich im Artikel zur DS GVO Bundesbeauftragter fur den Datenschutz und die Informationsfreiheit Hrsg DSGVO BDSG Texte und Erlauterungen BfDI Info Nr 1 Bonn 2019 299 S bund de PDF 3 8 MB abgerufen am 12 Marz 2019 Lutz Bergmann Roland Mohrle Armin Herb Kommentar zum Datenschutzrecht 55 Liefg Boorberg Verlag Stuttgart August 2018 ISBN 978 3 415 00616 4 Kommentare zu fruheren Fassungen des BDSG vor DS GVO Wolfgang Daubler Thomas Klebe Peter Wedde Thilo Weichert Bundesdatenschutzgesetz Kompaktkommentar zum BDSG Mit Urteil zu Safe Harbor und Ausblick EU Datenschutzgrundverordnung 5 Auflage Bund Verlag Frankfurt Main 2016 ISBN 978 3 7663 6446 3 Peter Gola Rudolf Schomerus bis zur 9 Auflage Christoph Klug Barbara Korffer BDSG Bundesdatenschutzgesetz Kommentar 12 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 67176 0 Spiros Simitis Hrsg Kommentar zum Bundesdatenschutzgesetz Nomos Autoren Ulrich Dammann Alexander Dix Eugen Ehmann Walter Ernestus Otto Mallmann Thomas Petri Philip Scholz Achim Seifert Spiros Simitis Bettina Sokoll 8 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0593 1 Weblinks BearbeitenDeutsche Gesetze BDSG Bundesdatenschutzgesetz vom 30 Juni 2017 DSAnpUG EU Datenschutz Anpassungs und Umsetzungsgesetz EU DSAnpUG EU vom 30 Juni 2017 und Gesetzentwurf mit Begrundung Drucksache18 11325 vom 24 Februar 2017 2 DSAnpUG EU Zweites Datenschutz Anpassungs und Umsetzungsgesetz EU 2 DSAnpUG EU vom 20 November 2019 BDSG a F Bundesdatenschutzgesetz gultig bis 25 Mai 2018 BDSG Online Kommentar im Datenschutz WIKI des BfDIVerordnungen und Richtlinien der EU Verordnung EU 2016 679 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 27 April 2016 zum Schutz naturlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95 46 EG Datenschutz Grundverordnung in der konsolidierten Fassung vom 4 Mai 2016 abgerufen am 7 April 2021 Richtlinie EU 2016 680 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 27 April 2016 zum Schutz naturlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zustandigen Behorden zum Zwecke der Verhutung Ermittlung Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008 977 JI des RatesBelege Bearbeiten Richtlinie EU 2016 680 des Europaischen Parlamentes und des Rates vom 27 April 2016 zum Schutz naturlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zustandigen Behorden zum Zwecke der Verhutung Ermittlung Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008 977 JI des Rates Artikel 2 2 lit c In DS GVO abgerufen am 21 Marz 2021 In Amtsblatt der Europaischen Union L Nr 119 4 Mai 2016 S 1 88 42 3 PostG Liste der Anschriften der Aufsichtsbehorden der Lander In Internetauftritt des BfDI Abgerufen am 25 Marz 2021 Art 83 5 In DS GVO abgerufen am 26 Marz 2021 In Amtsblatt der Europaischen Union L Nr 119 4 Mai 2016 S 1 88 Gierschmann Hrsg Workbook Datenschutz Grundverordnung 2 Auflage Bundesanzeiger Verlag GmbH Koln 2018 ISBN 978 3 8462 0962 2 S 245 Datenschutzgesetze der Bundeslander an die DS GVO angepasst BvD 27 Juni 2018 abgerufen am 28 Marz 2021 Muster Gesetz uber den kirchlichen Datenschutz KDG Katholisches Datenschutzzentrum Dortmund 20 November 2017 abgerufen am 29 Marz 2017 EKD Datenschutzgesetz DSG EKD In Fachinformationssystem Kirchenrecht Evangelische Kirche in Deutschland Kirchenamt Hannover 15 November 2017 abgerufen am 28 Marz 2021 So entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden am 18 Januar 2008 AZ 6 E 1559 06 dass datenschutzrechtliche Vorgaben auch auf juristische Personen soweit ein grundrechtlich verburgtes Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 14 GG gegeben ist entsprechend anzuwenden sind Am 27 Februar 2009 bestatigte das Verwaltungsgericht Wiesbaden seine Rechtsprechung AZ 6 K 1045 08 WI BDSG 1977 BGBl 1977 I S 201 vom 1 Februar 1977 BDSG 1990 BGBl 1990 I S 2954 vom 29 Dezember 1990 BDSG Novelle 2001 BGBl 2001 I S 904 vom 22 Mai 2001 Gesetzesbegrundung zur BDSG Novelle 2001 BT Drs 14 4329 vom 13 Oktober 2000 Vorgangsablauf Entwurfe Begrundungen und Beratungen im DIPText und Anderungen durch das Gesetz zur Anderung des Bundesdatenschutzgesetzes Vorgangsablauf Entwurfe Begrundungen und Beratungen im DIPText und Anderungen durch das Gesetz zur Anderung datenschutzrechtlicher Vorschriften Vorgangsablauf Entwurfe Begrundungen und Beratungen im DIPText und Anderungen durch Art 5 des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften uber das Widerrufs und Ruckgaberecht DSAnpUG EU BGBl 2017 I S 2097 vom 30 Juni 2017 2 DSAnpUG EU BGBl 2019 I S 1626 vom 20 November 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4112855 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesdatenschutzgesetz amp oldid 232328948