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Der Begriff Sozialgeheimnis oder Sozialdatenschutz bezeichnet die bereichsspezifischen Datenschutz Regelungen im deutschen Sozialrecht Das Sozialgeheimnis konkretisiert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung fur den Bereich der offentlichen Sozialleistungstrager und anderer Stellen die mit der Erhebung Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten betraut sind Gesetzlich geregelt ist in Deutschland das Sozialgeheimnis im 35 SGB I in Verbindung mit den 67 ff SGB X Inhaltsverzeichnis 1 Verhaltnis zum allgemeinen Datenschutzrecht des Bundes und der Lander 2 Adressaten des Sozialdatenschutzes 3 Sozialdatenschutz bei freien Tragern 4 Geschichte 5 LiteraturVerhaltnis zum allgemeinen Datenschutzrecht des Bundes und der Lander BearbeitenDie Datenschutznormen des Sozialgesetzbuchs gehen aufgrund der Subsidiaritatsklausel in 1 Abs 2 Bundesdatenschutzgesetz als spezielle Datenschutznormen dem allgemeinen Datenschutzrecht des Bundes vor Gleiches gilt entsprechend fur die Datenschutzgesetze der Lander zum Beispiel in Nordrhein Westfalen aufgrund 2 Abs 3 DSG NRW Die allgemeinen Datenschutzbestimmungen greifen nur sofern es keine spezielle Regelung im Sozialgesetzbuch gibt Adressaten des Sozialdatenschutzes BearbeitenDie Vorschriften des Sozialdatenschutzes richten sich an die Sozialleistungstrager oder an die anderen in 35 SGB I genannten Stellen Die Sozialleistungstrager sind in 18 bis 29 SGB I genannt also z B die Trager der Sozialversicherung die Trager der Jugendhilfe der Grundsicherung fur Arbeitssuchende der Sozialhilfe Der Sozialdatenschutz ist allerdings nur im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Aufgaben nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs zu beachten Er gilt beispielsweise nicht fur Arbeitsverhaltnisse von Mitarbeitern bei den o g Stellen oder in eigenwirtschaftlichen Vertragsverhaltnissen der o g Stellen z B Mietvertrage die eine Krankenkasse fur ihre Geschaftsraume abgeschlossen hat Der Anspruch auf Wahrung des Sozialgeheimnisses steht jeder Person zu von der eine der o g Stellen Daten erhebt verarbeitet oder nutzt Diese Person muss keinen Antrag auf Sozialleistungen gestellt haben Das Sozialgeheimnis gilt auch fur Personen deren Daten als Unbeteiligte zufallig von einer der o g Stellen erhoben worden sind z B wenn vor einem Jugendamt Namen von Mitschulern eines Kindes genannt werden Sozialdatenschutz bei freien Tragern BearbeitenDie Vorschriften des Sozialdatenschutzes gelten nicht fur freie Trager wie z B die Trager der freien Wohlfahrtspflege wie sich als Umkehrschluss aus 35 SGB I ergibt Die Vorschriften gelten auch dann nicht wenn freie Trager Leistungen erbringen und von den Sozialleistungstragern die Kosten erstattet bekommen Die Kirchen haben in Deutschland aufgrund des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts zum Teil eigene Datenschutz Regelungen getroffen wie z B die Anordnung uber den kirchlichen Datenschutz der rom kath Kirche Die Pflicht zur Wahrung von Personlichkeitsrechten ergibt sich auch aus Nebenpflichten der Vertrage die freie Trager als Anbieter von sozialen Dienstleistungen mit den Leistungsempfangern abschliessen Fur bestimmte Berufsgruppen gilt auch bei freien Tragern uneingeschrankt die strafrechtliche Schweigepflicht nach 203 StGB Ausserdem erstreckt 78 Abs 1 S 1 S 2 SGB X das Sozialgeheimnis auch auf Dritte wie private Leistungserbringer Dies gilt allerdings nur soweit diese Daten von einem Sozialleistungstrager ubermittelt wurden Daten die etwa von dem freien Trager selbst erhoben wurden sind nicht erfasst Geschichte BearbeitenUrsprunglich bezeichnete das Sozialgeheimnis ein besonderes Amtsgeheimnis das den Sozialleistungstragern gegenuber ihren Versicherten und Leistungsempfangern oblag Deren personliche Daten sollten sofern sie als geheimhaltungsbedurftig anzusehen waren durch das Sozialgeheimnis vor Missbrauch geschutzt werden Empfanger von Sozialleistungen sollten bezuglich des Geheimnisschutzes nicht schlechter gestellt werden als Personen die nicht auf Sozialleistungen angewiesen waren Begrundet wurde die Notwendigkeit des Sozialgeheimnisses damit dass die Sozialleistungstrager zur Erfullung ihrer Aufgaben teilweise hochst detaillierte und intime Informationen benotigen Beispielsweise erheben und speichern die Krankenkassen Gesundheitsdaten der bei ihnen versicherten Personen Das Sozialgeheimnis soll sicherstellen dass diese Daten nicht an Unbefugte zum Beispiel im Rahmen von Amts und Rechtshilfeersuchen innerhalb der Verwaltung oder an andere Stellen ausserhalb der Verwaltung weitergegeben werden In den 1980er Jahren wandelte sich in Deutschland das Verstandnis des Datenschutzes und damit auch des Sozialgeheimnisses Das Bundesverfassungsgericht stellte im so genannten Volkszahlungsurteil klar dass es unter den Bedingungen der elektronischen Datenverarbeitung keine belanglosen Informationen mehr gibt Jede bei isolierter Betrachtung unbedeutende Information kann im Kontext mit anderen Informationen plotzlich doch Bedeutung erlangen Seitdem ist es fur den Datenschutz nicht mehr ausschlaggebend ob eine Information Geheimnischarakter hat oder nicht Der Gesetzgeber definierte daraufhin in 35 SGB I den Begriff des Sozialgeheimnisses neu Sozialgeheimnis ist heute der Anspruch des Einzelnen dass die ihn betreffenden Sozialdaten von den Sozialleistungstragern nicht unbefugt erhoben gespeichert verarbeitet verandert ubermittelt geloscht und genutzt werden Ob diese Daten geheim oder offenkundig sind ist fur das Sozialgeheimnis unerheblich Literatur BearbeitenUtz Krahmer Hrsg Sozialdatenschutz nach SGB I und X Kommentar 3 neu bearbeitete Auflage Luchterhand Koln u a 2011 ISBN 978 3 472 07865 4 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sozialgeheimnis amp oldid 236812488