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Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Recht Deutschlands das Recht des Einzelnen grundsatzlich selbst uber die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Datenschutz Grundrecht das im Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland nicht ausdrucklich erwahnt wird Der Vorschlag ein Datenschutz Grundrecht in das Grundgesetz einzufugen fand bisher nicht die erforderliche Mehrheit Personenbezogene Daten sind jedoch nach Datenschutz Grundverordnung und nach Art 8 der EU Grundrechtecharta geschutzt konkret sind naturliche Personen vor den Folgen der Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen bzw personenbeziehbaren Daten geschutzt 1 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Schutzbereich 3 Eingriffe 4 Auswirkungen 5 Ausspahen 6 Vereinbarungen 7 Verstosse 8 Siehe auch 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Begriff des informationellen Selbstbestimmungsrechts geht zuruck auf ein Gutachten von Wilhelm Steinmuller Bernd Lutterbeck u a aus dem Jahr 1971 2 Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist eine Auspragung des allgemeinen Personlichkeitsrechts und wurde vom Bundesverfassungsgericht im sogenannten Volkszahlungsurteil 3 1983 als Grundrecht anerkannt Ausgangspunkt fur das Bundesverfassungsgericht ist das sogenannte allgemeine Personlichkeitsrecht APR also Art 2 Abs 1 GG in Verbindung mit Art 1 Abs 1 GG 4 Die Selbstbestimmung bei der freien Entfaltung der Personlichkeit werde gefahrdet durch die Bedingungen der modernen Datenverarbeitung Wer nicht wisse oder beeinflussen konne welche Informationen bezuglich seines Verhaltens gespeichert und vorratig gehalten werden werde aus Vorsicht sein Verhalten anpassen siehe auch Panoptismus Dies beeintrachtige nicht nur die individuelle Handlungsfreiheit sondern auch das Gemeinwohl da ein freiheitlich demokratisches Gemeinwesen der selbstbestimmten Mitwirkung seiner Burger bedurfe Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung waren eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermoglichende Rechtsordnung nicht vereinbar in der Burger nicht mehr wissen konnen wer was wann und bei welcher Gelegenheit uber sie weiss 5 Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung leitet sich nach Ansicht des Europaischen Parlamentes auch aus Art 8 Abs 1 der Europaischen Menschenrechtskonvention ab Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat und Familienlebens ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz EMRK Art 8 Abs 1 Aufbauend auf dieser Begrundung hatte das EU Parlament gegen die EU Kommission Klage erhoben weil die verbindliche Speicherung der Verkehrsdaten der EU Burger gegen diese Regelung verstosse Schutzbereich BearbeitenDas Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist weit gefasst Es wird nicht unterschieden ob mehr oder weniger sensible Daten des Einzelnen betroffen sind Das Bundesverfassungsgericht stellte fest dass unter den Verarbeitungs und Verknupfungsmoglichkeiten der Informationstechnologie auch ein fur sich gesehen belangloses Datum einen neuen Stellenwert bekommen konne und es insoweit keine belanglosen Daten gebe Eingriffe BearbeitenEinschrankungen des Grundrechts sind zwar moglich bedurfen aber einer gesetzlichen Grundlage die dem Gebot der Normenklarheit entspricht Dabei hat der Gesetzgeber abzuwagen zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen und dem offentlichen Informationsinteresse der verarbeitenden Stelle d h das Allgemeininteresse muss uberwiegen Es wird differenziert zwischen Massnahmen die ohne oder gegen den Willen des Betroffenen vorgenommen werden und solchen die freiwillig erfolgen Fur erstere muss die gesetzliche Ermachtigung auch bereichsspezifisch prazise und amtshilfefest sein Volkszahlungsurteil BVerfGE 65 1 46 Zudem kann man unterscheiden zwischen anonymisierten Daten die keinen Ruckschluss auf den Betroffenen zulassen z B fur statistische Erhebungen und Daten die personalisierbar sind Bei anonymisierten Daten ist die Zweckbindung gelockert fur Daten die personalisierbar sind gilt eine strenge Zweckbindung Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen treffen um Datenmissbrauch zu verhindern Verfahrensvorschriften Datenschutzbeauftragte Auswirkungen BearbeitenDas informationelle Selbstbestimmungsrecht wurde die Grundlage fur die bestehenden Datenschutzgesetze wie das Bundesdatenschutzgesetz oder die Landesdatenschutzgesetze und beeinflusste auch die Entwicklung der Richtlinie 95 46 EG Datenschutzrichtlinie Auch in jungerer Zeit hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung eine grosse Rolle gespielt So wurde die Rasterfahndung in Nordrhein Westfalen fur verfassungswidrig erklart sofern sie nur auf Grundlage einer allgemeinen Bedrohungslage geschieht 6 die 100c und 100d StPO der sogenannte Grosse Lauschangriff mussten um einen Straftatenkatalog und um explizite Loschungsvorschriften erganzt werden BVerfGE 109 279 Das Recht auf Nichtwissen gilt als negative Variante des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung 7 Ausspahen BearbeitenDas Ausspahen privater Daten aus einem staatlichen Interesse heraus ist strengen Beschrankungen unterworfen Es bedarf nach dem Legalitatsprinzip generell der gesetzlichen Regelung und nach den Grundsatzen der Gewaltenteilung der richterlichen Anordnung Nach bestimmter Frist muss dem Ausgespahten zudem Kenntnis uber den Vorgang gegeben werden Eine beabsichtigte Ausspahung auf Vorrat wird damit kaum in Gesetzesrang kommen Zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Regelungen des Landes Nordrhein Westfalen als verfassungswidrig gekippt 8 Klarstellungen des Bundesministeriums des Innern werden fur die entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen erwartet Siehe auch Ausspahen von DatenVereinbarungen BearbeitenUnter der Massgabe der aktuellen Rechtsprechung s o bedarf jede Verknupfung personenbezogener Daten fur Zwecke Dritter der Zustimmung wenn der Rechtsanspruch der Beteiligten nicht eingeschrankt sein soll Dazu sind Vereinbarungen moglich die zwischen den Beteiligten getroffen werden und damit die ausdruckliche Zustimmung der Beteiligten dokumentieren Es kann nicht durch Vereinbarung zweier Parteien eine Gultigkeit fur Dritte erreicht werden Im Umkehrschluss kann ebenso eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien nicht durch eine Vereinbarung mit Dritten aufgehoben oder unwirksam werden Insoweit ist im Zusammenhang mit neuen Techniken und Verfahrensweisen Technologien davon auszugehen dass eine Verletzung der Rechte der informationellen Selbstbestimmung beispielsweise durch Einrichtungen zur Ortsbestimmung technisch moglich ist 9 Diese technische Moglichkeit aber generell als gesetzeswidrig auszuschliessen ist keine haltbare Position Dies wird allein durch die bekannten Einrichtungen der Mobilfunktechnik bestatigt 10 Verstosse BearbeitenNutzt ein Unternehmen fur den Betroffenen erkennbar personliche Daten hat der Betroffene generell einen Rechtsanspruch auf Auskunft uber die Speicherung dieser Daten und den Verwendungszweck dieser Daten Geht die Speicherung uber einfache Adressdaten hinaus hat der Betroffene generell einen Rechtsanspruch auf Loschung der Speicherung dieser Daten wenn er mit dem Unternehmen keine Vertragsbeziehungen hat siehe auch Bundesdatenschutzgesetz Kapitel 2 Rechte der betroffenen Person 32 37 Wird ein Unternehmen beispielsweise durch Werbeaktionen lastig kann der Betroffene in jedem Einzelfall durch Formschreiben unter Angabe der Adresse Auskunft einholen Erfolgt keine Auskunft durch das Unternehmen kann der Betroffene rechtliche Mittel nutzen um per Abmahnung durch einen Rechtsanwalt oder per Klage bei Gericht Auskunft und Loschung durchzusetzen Die Kosten tragt zunachst der Betroffene Siehe auch BearbeitenBig Data Datenschutz im Internet Grundrecht auf Gewahrleistung der Vertraulichkeit und Integritat informationstechnischer Systeme Selbstauskunft Recht auf SelbstauskunftLiteratur BearbeitenSpiros Simitis Die informationelle Selbstbestimmung Grundbedingung einer verfassungskonformen Informationsordnung In Neue Juristische Wochenschrift 1984 S 398 405 Klaus Vogelgesang Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Nomos Verlagsgesellschaft Baden Baden 1987 ISBN 3 7890 1446 X Hans Ullrich Gallwas Der allgemeine Konflikt zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Informationsfreiheit In Neue Juristische Wochenschrift 1992 S 2785 2848 Reinhard Riegel Datenschutz bei den Sicherheitsbehorden 2 Auflage Heymanns Koln 1992 ISBN 3 452 22446 5 Helmut Baumler Astrid Breinlinger Hans Hermann Schrader Hrsg Datenschutz von A Z Luchterhand Neuwied 1999 ISBN 3 472 03332 0 Stichwort Informationelle Selbstbestimmung ISBN 3 8329 1133 2 Marion Albers Informationelle Selbstbestimmung Nomos Verlag Baden Baden 2005 Wilhelm Steinmuller Das informationelle Selbstbestimmungsrecht Wie es entstand und was man daraus lernen kann In Recht der Datenverarbeitung 2007 S 158 161 eine leicht unterschiedliche Version PDF 108 kB findet sich in FifF Kommunikation 3 2007 Uwe Krahnke Selbstbestimmung Zur gesellschaftlichen Konstruktion einer normativen Leitidee Velbruck Wissenschaft Weilerswist 2007 ISBN 978 3 938808 11 5 Ralf Poscher Die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung als Recht auf Abwehr von Grundrechtsgefahrdungen in Hans Helmuth Gander Walter Perron Ralf Poscher Gisela Riescher Thomas Wurtenberger Hrsg Resilienz in der offenen Gesellschaft Symposium des Centre for Security and Society Nomos Verlag 2012 ISBN 978 3 8329 7143 4 Martin Rupp Die grundrechtliche Schutzpflicht des Staates fur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Pressesektor Verlag Alma Mater Saarbrucken 2013 ISBN 978 3 935009 55 3 Horst Volz Das ist Information Shaker Verlag Aachen 2017 ISBN 978 3 8440 5587 0 Andrea Belliger David J Krieger Network Publicy Governance On Privacy and the Informational Self transcript Bielefeld 2018 ISBN 978 3 8376 4213 1 Horst Volz Wie wir wissend wurden Nicht Alles ist Information Shaker Verlag Aachen 2018 ISBN 978 3 8440 5865 9 Wolfgang Hoffmann Riem Informationelle Selbstbestimmung in der Informationsgesellschaft Auf dem Wege zu einem neuen Konzept des Datenschutzes in Archiv des offentlichen Rechts Vol 123 No 4 1998 S 513 540 Martina Schlogel Das Bundesverfassungsgericht die informationelle Selbstbestimmung und das Web 2 0 Von der Schwierigkeit in den Weiten des Internets einen sicheren Daten Hafen zu finden in ZfP Zeitschrift fur Politik Nomos Verlag Jahrgang 59 2012 Heft 1 Seite 85 102 Sandra Husi Stampfli Smarte Dinge als Herausforderung fur die informationelle Selbstbestimmung in Jahrbuch fur Recht und Ethik Annual Review of Law and Ethics Vol 23 Themenschwerpunkt Recht und Ethik im Internet Duncker amp Humblot 2015 Michael Friedewald Jorn Lamla Alexander Rossnagel Hrsg Informationelle Selbstbestimmung im digitalen Wandel Springer Vieweg 2017 ISBN 978 3 658 17661 7Weblinks BearbeitenEuGH C 101 01 Urteil vom 6 November 2003 Schutz personenbezogener Daten gemass Richtlinie 95 46 EG Dirk Burchard Verfassungsrechtliche Interessenabwagung im Informationsrecht KritV 1999 239 PDF 83 kB Referat zum Schutz der Privatsphare zur Spharentheorie und zum Kernbereich privater Lebensgestaltung PDF 348 kB Selbstdatenschutz Selbstverteidigung gegen Datensammler und Schnuffler durch Verschlusselung von Daten und Kommunikation Mehrteilige Dokumentation zum Alltag Uberwachung Zentralarchiv fur Tatigkeitsberichte des Bundes und der Landesdatenschutzbeauftragten und der Aufsichtsbehorden fur den Datenschutz ZAfTDa Mappus will Loschung von Daten einklagen Spiegel Online 15 Oktober 2012 Uber Baden Wurttembergs Ex Ministerprasident Stefan Mappus der die Loschung von Daten auf der Festplatte seines ehemaligen Dienstcomputers gerichtlich erzwingen will Einzelnachweise Bearbeiten dbl Der Datenschutz schutzt nicht die Daten sondern die Personlichkeit und die Grundrechte des Menschen Abgerufen am 4 Mai 2023 Steinmuller Lutterbeck Mallmann Harbort Kolb und Schneider Grundfragen des Datenschutzes In Anlage zu BT Drucks VI 3826 Abgerufen am 16 April 2019 BVerfG Urteil des Ersten Senats vom 15 Dezember 1983 1 BvR 209 83 u a Volkszahlung BVerfGE 65 1 Siehe unter C II 1 des Volkszahlungsurteils Rn 152 BVerfG Urteil des Ersten Senats vom 15 Dezember 1983 1 BvR 209 83 Rn 146 Bundesverfassungsgericht 14 Dezember 1983 abgerufen am 13 Mai 2019 BVerfG Beschluss des Ersten Senats vom 4 April 2006 1 BvR 518 02 Rasterfahndung BVerfGE 115 320 OLG Celle Urteil vom 29 Oktober 2003 Az 15 UF 84 03 NJW 2004 S 449 451 BVerfG Urteil des Ersten Senats vom 27 Februar 2008 1 BvR 370 07 u a Online Durchsuchung Computer Grundrecht BVerfGE 120 274 Die technische Basis fur das Internet der Dinge Ortsbestimmung Personen und Gerate per GPS Mobilfunk oder WLAN lokalisieren Memento vom 15 Juli 2009 im Internet Archive Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4140250 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia 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