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Die Amtshilfe ist die Hilfeleistung einer Behorde fur eine andere Behorde Die Behorde die um Amtshilfe bittet wird ersuchende Behorde genannt Die Behorde die Amtshilfe leisten soll wird als ersuchte Behorde bezeichnet Die Amtshilfe unter Justizbehorden wird Rechtshilfe genannt Inhaltsverzeichnis 1 Amtshilfe in Deutschland 1 1 Amtshilfe durch die Bundeswehr 2 Internationale Amtshilfe 2 1 Regelungen in Deutschland zur internationalen Zusammenarbeit in Steuersachen 2 1 1 Amtshilfe in Steuersachen in der Europaischen Union 2 1 2 Die zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuervollstreckung 2 1 3 Zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei der Mehrwertsteuer 2 2 Regelungen bei besonderen Grenzverlaufen 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseAmtshilfe in Deutschland BearbeitenIn Deutschland gilt der Grundsatz der allgemeinen Amts und Rechtshilfe und ist in Art 35 Abs 1 GG festgeschrieben Alle Behorden des Bundes und der Lander leisten sich gegenseitig Rechts und Amtshilfe In Absatz 2 und 3 werden spezielle Formen der Amtshilfe im Falle einer Naturkatastrophe in einem besonders schweren Unglucksfall oder beim inneren Notstand geregelt Detaillierte Regelungen finden sich in verschiedenen Gesetzen unter anderem in den 4 bis 8 VwVfG den 3 bis 7 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch SGB X und den 111 bis 117 der Abgabenordnung Ein Unterfall der Amtshilfe ist z B die Vollzugshilfe Amtshilfe wird grundsatzlich kostenlos und gebuhrenfrei geleistet allerdings sind Auslagen unter bestimmten Bedingungen geregelt z B in 8 Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG zu erstatten Die ersuchte Behorde kann die Amtshilfe in bestimmten Fallen ablehnen beispielsweise dann wenn sie nur mit unverhaltnismassig grossem Aufwand Hilfe leisten konnte Die ersuchte Behorde darf keine Amtshilfe leisten wenn sie dadurch gegen ein Gesetz beispielsweise gegen Vorschriften des Datenschutzes verstossen wurde Keine Amtshilfe liegt vor wenn sich Behorden innerhalb eines bestehenden Weisungsverhaltnisses Hilfe leisten wenn also eine untere Behorde ihre ubergeordnete Behorde unterstutzt Art 4 Abs 2 Nr 1 VwVfG Besteht die Hilfeleistung in Handlungen die der ersuchten Behorde ohnehin als eigene Aufgabe obliegen ist ebenfalls kein Fall der Amtshilfe gegeben Art 4 Abs 2 Nr 2 VwVfG Amtshilfe durch die Bundeswehr Bearbeiten Die Amtshilfe durch die Bundeswehr sind die verfassungsrechtlich zulassige Unterstutzungsmassnahmen der Streitkrafte im Rahmen der Amtshilfe nach Art 35 Abs 1 GG und umfassen grundsatzlich die Bereitstellung von Liegenschaften einschliesslich der Versorgung von Polizeikraften Grundsatzerlass zur Mitbenutzung von Liegenschaften der Bundeswehr durch Dritte in der jeweils geltenden Fassung BMVg WV III 3 Az 45 04 01 00 vom 27 Februar 2007 Bereitstellung von nicht unmittelbar dem militarischen Kampfauftrag dienendem Gerat einschliesslich Transport Feuerwehr und Sanitatsgerat sowie Sanitatsmaterial Verwendung von Angehorigen der Streitkrafte als Personal zur Bedienung von Gerat soweit diese Verwendung nicht die Qualitat eines Einsatzes erreicht Technische Amtshilfe Naheres ist auch in den 4 8 Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG geregelt Amtshilfe durch die Bundeswehr beschrankt sich auf erganzende Hilfe in Einzelfallen und schliesst eine regelmassige auf Dauer angelegte institutionalisierte Zusammenarbeit aus Die Bundeswehr halt kein Personal und Material eigens fur Hilfseinsatze vor und bildet dafur auch nicht gesondert aus Ein Einsatz erfolgt mit den verfugbaren Kraften und Mitteln sofern der eigene Auftrag es zulasst Einsatze der Bundeswehr im Inland im Rahmen des Verteidigungs und Spannungsfalles sowie des Inneren Notstandes unter Inanspruchnahme hoheitlicher Befugnisse stellen keine Amtshilfe dar sondern werden durch die einschlagigen Artikel des Grundgesetzes Art 87a in Verbindung mit Art 115 a und b sowie Art 91 Abs 2 GG geregelt Internationale Amtshilfe BearbeitenIm Zuge der Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen sowohl im internationalen Handel als auch daruber hinaus bei Privatleuten gibt es vielfaltige grenzuberschreitende Sachverhaltsgestaltungen die mit den Mitteln des rein nationalen Rechts nicht mehr erfassbar sind Die Verwaltung hat von Amts wegen den Auftrag zur Aufklarung von Sachverhalten Der Auftrag endet nicht an der Staatsgrenze Er stosst aber auf die territorialen Grenzen der nationalen Staatsgewalt die auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzt ist Die Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse auf fremdem Staatsgebiet ist nach allgemein anerkannten Regeln des Volkerrechts ohne Erlaubnis des fremden Staates unzulassig Territorialitatsprinzip Aus dem Auseinanderfallen von raumlichem Wirkungsbereich der Rechtsnormen einerseits und der Gebietshoheit andererseits ergeben sich die Notwendigkeit und die Rechtfertigung eines internationalen Amtshilfeverkehrs Regelungen in Deutschland zur internationalen Zusammenarbeit in Steuersachen Bearbeiten Besondere praktische Bedeutung kommt der internationalen bzw zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Steuersachen zu Die nationalen Sachaufklarungsmittel und befugnisse reichen erfahrungsgemass nicht aus damit die Finanzverwaltung den Auftrag der Gleichmassigkeit und Gesetzmassigkeit der Besteuerung zu erfullen vermag Daher hat sich eine Reihe von internationalen Kooperationsformen herausgebildet Als solche sind zu nennen Hilfe bei der Zustellung im Ausland 9 VwZG Hilfe bei der Vollstreckung von Steueranspruchen und anderen volkerrechtliche Vereinbarungen EU Beitreibungsgesetz Informationsaustausch bei der Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen die sog internationale Amtshilfe volkerrechtliche Vereinbarung EU Rechtsakte EG Amtshilfe Gesetzes EGAHiG 1 In dem Zusammenhang sind auch die Bestrebungen auf Anstoss von Deutschland und Frankreich uber ein entschlossenes Vorgehen gegen Steuerparadiese in der jungeren Zeit als Folge der Liechtensteiner Steueraffare zu sehen Auf einer Konferenz der OECD in Paris am 21 Oktober 2008 haben die Vertreter von 17 Mitgliedstaaten uber Massnahmen gegen Steueroasen beraten Die Teilnehmer erorterten welche Massnahmen gegen Staaten und Gebiete ergriffen werden konnen die nicht bereit sind mit anderen Staaten auf der Grundlage des von der OECD entwickelten Standards im Bereich der Besteuerung zusammenzuarbeiten und die so ihre Finanzplatze zu Lasten des Steueraufkommens anderer Staaten fordern Die Teilnehmer forderten von der OECD bis Mitte 2009 die Schwarze Liste der weltweiten Steueroasen zu uberarbeiten Weltweit gibt es rund funfzig Steuerparadiese in denen mehr als 400 Banken zwei Drittel der 2 000 Hedgefonds und ungefahr zwei Millionen Briefkastenfirmen ansassig sind und an allen Kontrollen vorbei EUR 7 3 Billionen an Geldern verwaltet werden Dazu gehoren nach Angaben der OECD die niederlandischen Antillen die britischen Kanalinseln Guernsey und Jersey sowie Belize Panama und die Seychellen Drei Staaten verweigerten der Organisation zufolge jede Zusammenarbeit Andorra Liechtenstein und Monaco Im Nachgang zu der Konferenz wurde von den 20 fuhrenden Industriestaaten G20 der Druck auf Steueroasen derart erhoht dass diese im Laufe des Jahres 2009 nahezu allesamt einlenkten und eine Zusammenarbeit nach OECD Standard zusagten Vor dem Hintergrund stellte die deutsche Bundesregierung am 19 Januar 2009 ihren ersten Referentenentwurf fur ein Gesetz zur Bekampfung schadlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung vor das in dem am 29 Juli 2009 verabschiedeten Gesetz zur Bekampfung der Steuerhinterziehung Steuerhinterziehungsbekampfungsgesetz 2 mundete Die Zielrichtung des Gesetzes ist es dass die grenzuberschreitende Steuerhinterziehung kunftig deutlich erschwert werden soll Die Regelungen beziehen sich vor allem auf so genannte Steueroasen also Lander die die Standards der OECD nicht anerkennen Nach dem Gesetz werden die deutschen Finanzbehorden mit zusatzlichen Vollmachten ausgestattet Burger die Geschaftsbeziehungen im unkooperativen Ausland unterhalten werden verpflichtet mit den deutschen Finanzbehorden zu kooperieren und ihnen umfassend Auskunft zu erteilen Geschieht das nicht werden Sanktionen fallig 3 Zwischenstaatliche Amtshilfe konnen die Finanzbehorden sowohl zur Verfolgung einer Steuerstraftat oder ordnungswidrigkeit als auch zur Gewahrleistung gesetzmassiger Besteuerung in Anspruch nehmen Dies gilt sowohl fur die Hilfe durch auslandische Finanzbehorden als auch die Hilfe an auslandische Finanzbehorden Die Unterscheidung zwischen Amts und Rechtshilfe in 117 AO ist ohne sachliche Auswirkung Diese Regelung bezieht sich ausschliesslich auf die Amtshilfe fur Zwecke der Besteuerung Amtshilfe in Steuersachen in der Europaischen Union Bearbeiten Amtshilfe findet vor allem zwischen den Mitgliedstaaten der Europaischen Union statt 4 So leisteten die Mitgliedstaaten der Europaischen Union sich gegenseitig Amtshilfe nach der EG Amtshilferichtlinie 5 Die Amtshilfe nach der Richtlinie umfasste die Unterstutzung bei der Festsetzung der Steuern vom Einkommen Ertrag und Vermogen direkte Steuern und bei der Festsetzung und Erhebung der Steuern auf Versicherungspramien Durch die Richtlinie 92 12 EWG 6 wurde die vorhergehende EG Amtshilferichtlinie dahingehend geandert dass ihre Bestimmungen auf den Bereich der Verbrauchsteuern ausgedehnt wurden was mit der Richtlinie 2004 106 EG 7 wieder zuruckgedreht wurde Die Bestimmungen uber die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehorden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern wurden in der EU Zusammenarbeitsverordnung 8 bei den indirekten Steuern des Rates zusammengefasst Der Rat der EU hat aufgrund der Erkenntnis dass die in der EG Amtshilfe Richtlinie 77 799 EG vorgesehenen Massnahmen nicht mehr geeignet waren eine effiziente Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu sichern eine zeitgemasse Novellierung mit der Richtlinie 2011 16 EU vom 15 Februar 2011 schaffen wollen die auf der bisherigen Richtlinie aufbaut Diese sieht sowohl einen grosseren Umfang des Informationsaustausches als auch mehr direkte Kontakte zwischen den Verwaltungsdienststellen vor um die Zusammenarbeit effizienter zu machen und sie zu beschleunigen Der deutsche Gesetzgeber hat entsprechend nachgezogen und mit Wirkung vom 1 Januar 2013 an das EU Amtshilfegesetz EUAHiG in Kraft gesetzt Soweit die deutschen Steuerbehorden den zustandigen Behorden der anderen Mitgliedstaaten Auskunfte im Wege der Amtshilfe erteilen die fur die Steuerfestsetzung in diesem Staat von Bedeutung sind z B bei Arbeitnehmern die nicht im Wohnsitzstaat arbeiten erfolgte dies bisher nach Massgabe des deutschen EG Amtshilfe Gesetzes EGAHiG 1 Damit sollte vor allem die Koordinierung der Ermittler bei grenzuberschreitendem Steuerbetrug und die Arbeit der Steuerbehorden bei Steuersachen mit Auslandsbezug erleichtert werden Die zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuervollstreckung Bearbeiten Die Vollstreckung deutscher Steuerforderungen im Ausland und die Vollstreckung auslandischer Steuerforderungen im Inland ist innerhalb der EU aufgrund der die EU Beitreibungsrichtlinie 9 die das EU Beitreibungsgesetz EUBeitrG 10 11 in innerstaatliches Bundesrecht umsetzt moglich Zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei der Mehrwertsteuer Bearbeiten Die inlandischen Finanzbehorden konnen und mussen gemass EU Zusammenarbeitsverordnung mit anderen EU Staaten auf dem Gebiete der indirekten Steuern in besonderen Formen zusammenarbeiten um nach dem Wegfall der steuerlichen Kontrollen an den Binnengrenzen der EU die indirekte Besteuerung Verbrauchsteuern Mehrwertsteuer sicherzustellen Fur die Amtshilfe im Bereich der Mehrwertsteuer gibt es die Verordnung EG Nr 1798 2003 des Rates vom 7 Oktober 2003 uber die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehorden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer Regelungen bei besonderen Grenzverlaufen Bearbeiten An der deutsch belgischen Grenze gibt es mehrere Stellen an denen eine deutsche Strasse oft innerhalb eines Ortes fur ein kurzes Stuck durch Belgien verlauft Stichwort Vennbahn und Bundesstrasse 258 Im Rahmen eines Abkommens ist es deutschen Beamten erlaubt beispielsweise eine Unfallstelle zu sichern dennoch muss immer die belgische Polizei aus dem mehrere Kilometer entfernten Eupen im belgischen Kernland anrucken Ahnliches gilt fur die Raststatte Bunderneuland an der niederlandischen Autobahn A7 die nur uber diese zu erreichen ist aber dennoch in Deutschland liegt Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Amtshilfe Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Bericht der Europaischen Kommission uber die Gegenseitige Amtshilfe Film Ynsider Was ist Amtshilfe auf Webseite der BundeswehrEinzelnachweise Bearbeiten a b Text des EG Amtshilfe Gesetzes Gesetz zur Bekampfung der Steuerhinterziehung Steuerhinterziehungsbekampfungsgesetz BT Drs 16 12852 und 16 13106 beschlossen vom Deutschen Bundestag in seiner 231 Sitzung am 3 Juli 2009 Plenarprotokoll 16 231 Obenhaus Die Bedeutung des Steuerhinterziehungsbekampfungsgesetzes fur die Praxis in Die Steuerberatung 2009 S 389 ISSN 0490 9658 Die Zusammenarbeit bei der Uberwachung und Betrugsbekampfung bei Steuern in der Europaischen Union Ec europa eu 30 April 2010 abgerufen am 20 Juni 2010 EG Amtshilferichtlinie vom 19 Dezember 1977 77 799 EWG uber die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zustandigen Behorden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten und indirekten Steuern in der Fassung der Richtlinie 2004 56 EG des Rates vom 16 November 2004 zur Anderung der Richtlinie 77 799 EWG uber die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zustandigen Behorden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern bestimmter Verbrauchsteuern und der Steuern auf Versicherungspramien sowie der Richtlinie 92 12 EWG uber das allgemeine System den Besitz die Beforderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren ABl L 76 vom 23 Marz 1992 S 36 Richtlinie 2004 106 EG des Rates vom 16 November 2004 zur Anderung der Richtlinie 77 799 EWG uber die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zustandigen Behorden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern bestimmter Verbrauchsteuern und der Steuern auf Versicherungspramien sowie der Richtlinie 92 12 EWG uber das allgemeine System den Besitz die Beforderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren ABl L 359 vom 4 Dezember 2004 S 30 31 Verordnung EG Nr 1798 2003 uber die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehorden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer zum Zweck der Bekampfung des Steuerbetrugs bei innergemeinschaftlichen Umsatzen ABl EG 2003 Nr L 264 S 1 Richtlinie 2008 55 EG des Rates vom 26 Mai 2008 uber die gegenseitige Unterstutzung bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Abgaben Zolle Steuern und sonstige Massnahmen kodifizierte Fassung ABl EU Nr L 150 S 28 Gesetz zur Durchfuhrung der EG Beitreibungsrichtlinie EG Beitreibungsgesetz EG BeitrG vom 10 August 1979 BGBl I S 1429 neugefasst durch Bek vom 3 Mai 2003 BGBl I S 319 BGBl I S 654 zuletzt geandert durch Art 6 G vom 13 Dezember 2007 BGBl I S 2897 EU Beitreibungsgesetz EUBeitrG Artikel 1 G v 7 Dezember 2011 BGBl I S 2592 bis 1 Januar 2012 das EG Beitreibungsgesetz EG BeitrG Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Amtshilfe amp oldid 232948874