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Unter Auslagen versteht man Geldausgaben die jemand fur die Erbringung einer Dienstleistung oder die Erfullung eines Auftrages verwendet und die von einem Dritten zu erstatten sind 670 675 BGB Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Verwaltungs und Verfahrensrecht 3 Vergutungsregelung freier Berufe 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenHaufig sind hiermit Spesen Gebuhren oder Kosten gemeint die jemand als Vorkasse bezahlt hat und durch einen Dritten vollstandig zu erstatten sind Kommt es zur Erfullung des Erstattungsanspruchs durch den Dritten ergibt sich beim Auslagenzahler keine Vermogensminderung durchlaufender Posten In der Insolvenz des Dritten verwirklicht sich jedoch das Erstattungsrisiko des Auslagenzahlers Verwaltungs und Verfahrensrecht BearbeitenIm Verwaltungs und Verfahrensrecht werden unter dem Begriff Auslagen insbesondere Gebuhren Kosten und Spesen zusammengefasst die eine Behorde oder das Gesetz als erstattungspflichtig anordnet insbesondere 344 Abs 1 AO 464a StPO 107 Abs 3 OWiG 17 GKG 10 Abs 1 VwKostG Die Gerichtskosten teilen sich in Gebuhren und Auslagen auf 1 GKG 1 GNotKG Wahrend hiernach die Gebuhren das von den Gerichten fur die Ausubung der Rechtspflege anfallende Entgelt darstellen handelt es sich bei den Auslagen um die dem Staat bei der Erfullung seiner Rechtspflegetatigkeit im Einzelfall entstehenden besonderen Aufwendungen 1 Die Entscheidung daruber wer die Auslagen tragt trifft das Gericht im Urteil oder Beschluss nach 464 Abs 2 StPO Die Auslagen der Staatskasse und des Angeschuldigten fallen der Staatskasse zur Last wenn der Angeschuldigte freigesprochen die Eroffnung des Hauptverfahrens gegen ihn abgelehnt oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird Bei Einstellung des Strafverfahrens nach eigenem Ermessen kann das Gericht anders als beim Freispruch davon absehen die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse aufzuerlegen Bei endgultiger Einstellung nach vorlaufiger Einstellung werden die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten nicht der Staatskasse auferlegt 467 StPO Nach 1 Bundesgebuhrengesetz BGebG erhebt die jeweilige Behorde als Gebuhrenglaubiger vom Gebuhrenschuldner Gebuhren und Auslagen Danach sind Auslagen nicht von der Gebuhr umfasste Kosten die die Behorde fur individuell zurechenbare offentliche Leistungen nach 12 Abs 1 BGebG erhebt Im Ordnungswidrigkeitenrecht muss ausser der Verwarnung mit jeder Entscheidung auch eine Kosten und Auslagenfestsetzung verbunden sein Auslagen werden nach 107 OWiG auf den Betroffenen abgewalzt Um das Erstattungsrisiko zu vermeiden wird den Behorden in einigen Fallen das Recht auf Vorschusszahlungen eingeraumt z B 379 ZPO 15 BGebG Vergutungsregelung freier Berufe BearbeitenDiejenigen freien Berufe deren Vergutung durch eine Gebuhrenordnung reglementiert ist wie etwa Arzte Steuerberater oder Rechtsanwalte konnen neben den fur die jeweilige Tatigkeit einschlagigen Gebuhren oftmals auch bestimmte Auslagen berechnen Diese sind beispielsweise fur Arzte in der Gebuhrenordnung fur Arzte 10 GOA fur Steuerberater in der Steuerberatervergutungsverordnung 16 StBVV oder fur Rechtsanwalte im Rechtsanwaltsvergutungsgesetz RVG geregelt Einzelnachweise Bearbeiten Dieter Meyer Gerichtskosten der streitigen Gerichtsbarkeit 2009 S 568Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Auslage Geld amp oldid 238896560