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Dieser Artikel erlautert das staatliche Phanomen Zu anderen Bedeutungen siehe Fiskus Begriffsklarung Fiskus eingedeutschte Schreibweise von lateinisch fiscus nennt man den Staat in seiner Rolle als Wirtschaftssubjekt Als Synonym spricht man auch von der offentlichen Hand Gegensatz Staat in seiner Rolle als Hoheitstrager Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter Fiskus allerdings oft ausschliesslich die Finanzverwaltung verstanden im Grunde also eine nicht korrekte Verwendung des Begriffes da diese ja im Steuer und Abgabenwesen den hoheitlichen Aspekt eines Staates betrifft Gebrauchlich ist die Bezeichnung auch fur den nicht hoheitlichen Teil der staatlichen Forstverwaltungen und deren Waldflachen Ubersicht Verwaltungshandeln Inhaltsverzeichnis 1 Antike 2 Fiskustheorie 3 Fiskalpolitik 4 Fiskalunion 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAntike BearbeitenIm Romischen Reich war der fiscus Caesaris wie das Aerarium eine Staatskasse die in mehrere Unter und Sonderkassen unterteilt war Die Verfugungsgewalt lag allein beim Kaiser Kaiser Augustus liess verfassungskorrekt Staatseinkunfte in den fiscus fliessen und legte Rechenschaft uber die Benutzung der Gelder ab Als Staatseinkunfte sind hier vor allem Steuern anzusehen aber auch Bergwerkseinkunfte Pragungseinnahmen und andere Einnahmen aus staatlichen Betrieben Im Laufe der Prinzipatszeit verlor das aerarium immer mehr Haupteinnahmen und ausgaben an den fiscus und musste von diesem auch finanziell unterstutzt werden Es flossen zum Beispiel die Steuern der kaiserlichen Provinzen korrekterweise in den fiscus bald kamen aber auch immer ofter Einnahmen aus den Senatsprovinzen hinzu bis aerarium und fiscus nicht mehr zu trennen waren Nur das aerarium militare blieb bestehen zahlte aber zu den fisci Fiskustheorie BearbeitenVon der fruher in der Rechtswissenschaft herrschenden sogenannten Fiskustheorie musste der Fiskus als mit dem Staat als hoheitlich handelndem Rechtssubjekt nicht identische eigenstandige Rechtspersonlichkeit konstruiert werden damit der privatrechtlich handelnde Staat von den Burgern vor den Zivilgerichten verklagt werden konnte wahrend der absolute Herrscher und spater der hoheitlich handelnde Staat als unrechtsunfahig galten Der Militarfiskus war dabei der Finanzbestand der bewaffneten Streitkrafte z B zur Befriedigung von Schaden durch Militarmanover Fiskus war insofern als Inbegriff fur den privatrechtlich handelnden Staat notig als er nur als Privatmann nicht aber als Obrigkeit der Kontrolle der ordentlichen Gerichte unterstand im Justizjargon haufig als Karl Fiskus bezeichnet um deutlich zu machen dass der Staat hier wie ein Privater mit Vor und Nachnamen auftrat Daher erklart sich u a die in Deutschland immer noch bestehende Zustandigkeit der Zivilgerichte gemass Art 34 GG 839 BGB und 40 Absatz 2 Satz 1 VwGO fur Amtshaftungsprozesse Der Fiskus wurde daher als der Prugelknabe des Staates verstanden der in dieser Person zur Rechenschaft gezogen werden konnte Heute ist die Figur des Fiskus angesichts der vollstandigen Umsetzung des Rechtsstaatsprinzips nicht mehr notig Dass der privatrechtlich handelnde Hoheitstrager auch vor den Zivilgerichten verklagt werden kann ist inzwischen selbstverstandlich Es ist daher anerkannt dass Fiskus und Staat nicht verschiedene Rechtspersonen sind sondern identisch sind dass Fiskus also nur als Name fur den privatrechtlich handelnden Staat verstanden werden kann Der Begriff ist dabei noch immer nutzlich zur Abgrenzung der zwei genannten grundsatzlich verschiedenen Rollen des Staates Im Bereich des Erbrechtes des Staates bei Nichtvorhandensein anderer Erben nach 1936 BGB wurde konsequenterweise die Zusatzbezeichnung Fiskus zum 1 Januar 2010 aus dem Gesetzestext gestrichen so dass seither nur noch das Bundes Land oder die Bundesrepublik Deutschland als Erbe bezeichnet wird Im Bereich des Grundstucksrechtes hingegen tritt der Fiskus nach wie vor in Erscheinung 928 BGB Aufgabe des Eigentums Aneignung des Fiskus Auch fur Fragen der Grundrechtsgebundenheit bei rein fiskalischem Handeln ist entscheidend ob der Fiskustheorie gefolgt wird da in diesem Fall die offentliche Gewalt nicht grundrechtsverpflichtet ware Fur eine solche Unterscheidung bietet Art 1 Absatz 3 GG jedoch keinen Raum mehr 1 Fiskalpolitik Bearbeiten Hauptartikel Fiskalpolitik Massnahmen des Staates im Bereich Steuern und Staatsausgaben werden zusammenfassend als Fiskalpolitik bezeichnet Bei der Fiskalpolitik geht es um die Finanzierung des Staates aber auch um die Steuerung der Konjunktur Fiskalunion Bearbeiten Hauptartikel Fiskalunion Der Begriff der Fiskalunion trat vor allem im Zusammenhang mit der Finanzkrise 2011 auf Gemeint ist hiermit eine gemeinsame Finanzpolitik der EU Staaten die es gestattet in die Steuer und Budgetgestaltung von Euro Mitgliedslandern direkt einzugreifen Mit Inkrafttreten des Europaischen Fiskalpaktes ab 1 Januar 2013 konnen Kommission und Europaischer Rat bei teilnehmenden Staaten die die Kriterien nach einjahrigem Beobachtungszeitraum nicht ausreichend erfullt haben in deren Haushaltsbudget wie Wirtschaftspolitik eingreifen Literatur BearbeitenW Mallmann K Zeidler Schranken nichthoheitlicher Verwaltung In Veroffentlichungen der Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer Bd 19 Berlin 1961 Zum Militarfiskus Kurt Glahn Die Haftung des Militarfiskus fur Unfalle beim Betriebe von Militarkraftwagen insbesondere in den okkupierten Gebieten des jetzigen Krieges Heidelberg 1916 Wilhelm Rabeling Das neue Verfahren in Militarversorgungssachen Springer Berlin 1919 ISBN 978 3 662 42062 1 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Fiskus Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten BVerfG Beschluss vom 13 Juni 2006 Az 1 BvR 1160 03 BVerfGE 116 135 Gleichheit im Vergaberecht Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4251269 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fiskus amp oldid 230289056