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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Prinzipat Begriffsklarung aufgefuhrt Der oder unrichtiger das Prinzipat von lateinisch principatus us ist eine moderne Bezeichnung fur die monarchische Herrschaftsstruktur des Romischen Reiches in der fruhen und hohen Kaiserzeit 27 v Chr bis 284 n Chr Im Jahr 27 v Chr verlieh der Senat dem Adoptivsohn Caesars dem im Kampf um dessen Erbe siegreichen Octavian den Ehrennamen Augustus und ubertrug ihm ausserordentliche Machtbefugnisse im Staat und uber einen Grossteil der Legionen Damit wurde die Grundlage fur ein neues Herrschaftssystem gelegt das hinter einer republikanischen Fassade die Herrschaft eines Einzelnen ermoglichte Dieser Fassadencharakter der neuen monarchischen Ordnung erklart sowohl die damit ursprunglich verknupfte Vorstellung einer angeblichen Wiederherstellung der Republik res publica restituta nach dem Ende der Burgerkriege als auch den gleichsam evolutionaren Ausbau der kaiserlichen Herrschaftslegitimation in der langen Regierungszeit des Augustus und seines Nachfolgers Tiberius der uber die zeitlich befristeten Imperien des Augustus hinaus ein prokonsularisches Imperium auf Lebenszeit erhielt Dennoch war die Kaiserwurde auch in der Folgezeit de iure nie erblich sondern ihre Wurzeln als Ausnahmeamt blieben stets erkennbar Augustus der erste princeps mit der Burgerkrone Der Begriff Prinzipat leitet sich vom lateinischen princeps der Erste her auch dies wieder in einem doppelten Sinn Der princeps stand sowohl fur den ersten Burger princeps civitatis als auch fur den angesehensten unter den Senatoren princeps senatus dem als Erstem unter Gleichen primus inter pares in allen wichtigen Beschlussfragen auch das Recht der ersten Rede eingeraumt wurde Als zeitlicher Endpunkt des Prinzipats das bereits in der Zeit der Reichskrise des 3 Jahrhunderts einen Transformationsprozess durchlief gilt in der Regel die Herrschaft Diokletians seit 284 Dessen Reformen markieren den Beginn der romischen Spatantike und mundeten in eine Staatsform die in der alteren Forschung im Unterschied zum Prinzipat oft als Dominat bezeichnet wurde Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung und Ausgestaltung 2 Probleme der staatstheoretischen und zeitlichen Abgrenzung 3 Siehe auch 4 Literatur 5 AnmerkungenEntstehung und Ausgestaltung BearbeitenDer Prinzipat ist in einem mehrstufigen Prozess des Experimentierens Jochen Bleicken entstanden in dem Octavian Augustus die Balance zwischen der Wahrung und Pflege der republikanischen Fassade und der Durchsetzung und Legitimierung seiner Alleinherrschaft 1 suchte und den Wechsellagen der politischen Entwicklung flexibel anpasste Grundanliegen Octavians musste es sein seine im Burgerkrieg errichtete Gewaltherrschaft in eine legitime und insbesondere fur die Eliten akzeptable Form zu uberfuhren um ihr Dauerhaftigkeit zu verleihen Die Ablaufe der richtungsweisenden Senatssitzung vom 13 Januar 27 v Chr durften beiderseits einvernehmlich vorbereitet worden sein Octavian legte zunachst alle Macht in die Hande von Senat und Volk so dass die Republik formal wiederhergestellt war Ob Octavian Anfang 27 ausser dem Konsulat konkrete Sondervollmachten innehatte und worin diese gegebenenfalls bestanden wird in der Forschung bereits seit Theodor Mommsen kontrovers diskutiert 2 Fest steht Einige Tage spater bat ihn nun der Senat die Fuhrungsfunktion fur die Provinzen in denen der weitaus grosste Teil des Heeres stand weiterhin zu ubernehmen und stattete ihn mit der entsprechenden Rechtsgrundlage aus dem imperium proconsulare Amtsvollmacht eines Prokonsuls Damit gewann Octavian der sich zudem zunachst jahrlich zum Konsul wahlen liess umgehend sein wichtigstes Machtinstrument zuruck und wurde fur seine Schein Ruckkehr zu den republikanischen Grundlagen in der Folgesitzung am 16 Januar vom Senat zum Augustus dem Erhabenen promoviert Auch alle weiteren kunftigen Kompetenzen die Augustus nach und nach auf sich vereinte entsprachen den Amtsbefugnissen republikanischer Magistrate und wurden ihm vom Senat ubertragen Nachdem er den Konsulat den er bis dahin jedes Jahr bekleidet hatte aus politisch taktischen Grunden niedergelegt hatte wurde ihm 23 22 v Chr als Ersatz nicht nur ein imperium proconsulare maius verliehen das sich auf das ganze Reichsgebiet erstreckte und es ihm wohl ermoglichte auch in Senatsprovinzen dem jeweiligen Statthalter ubergeordnet zu sein sondern zusatzlich die uneingeschrankte und zeitlich unbegrenzte tribunicia potestas die ihm samtliche Befugnisse und Privilegien der Volkstribunen zur Verfugung stellte ohne dass er das Amt das Plebejern vorbehalten war mit seinen Pflichten bekleiden musste Die Rechte beinhalteten vor allem das Antragsrecht vor der Volksversammlung bezuglich Gesetzesinitiativen und Strafanklagen das Recht Senatssitzungen anzuberaumen ein allgemeines Hilferecht gegenuber jedermann das vor allem eine Schutzfunktion fur betroffene Burger gegenuber Willkurakten einzelner Magistrate beinhaltete sowie das Vetorecht gegenuber allen Handlungen samtlicher Magistrate bis hinauf zu den Konsuln Damit konnten Augustus und seine Nachfolger auch die Innenpolitik bestimmen Seit den Standekampfen galten die Volkstribune als Sachwalter der Interessen des einfachen Volkes waren in dieser Funktion auf heilige Art unantastbar Diese sacrosanctitas der Volkstribunen konnte Augustus schon seit 36 v Chr fur sich in Anspruch nehmen eine fruhe Quelle sakraler Weihe des Kaisertums Jochen Bleicken deren sich bereits Gaius Iulius Caesar bedient hatte 3 Die Schlusselrolle des princeps in der Politik zeigte sich auch darin dass er sich zeitweise die dem Amt des Zensors zugehorige censoria potestas ubertragen liess mit der er die Zusammensetzung des Senats beeinflussen konnte Das Prinzipat unter Augustus politische Strukturen und Institutionen in englischer Sprache 4 Vor allem das imperium proconsulare maius und die tribunicia potestas bildeten in den drei Jahrhunderten nach Augustus die beiden Kernvollmachten die einen princeps kennzeichneten Es waren also ausschliesslich Amtsbefugnisse republikanischer Herkunft die die formale Grundlage des Prinzipats bildeten eigentlich war die Trennung von Amtsvollmachten und Amt ein Unding allerdings war dieser Weg in den letzten Jahrzehnten der Republik bereits wiederholt beschritten worden Erst die extreme Bundelung und faktisch unbegrenzte zeitliche Ausdehnung solcher Sonderkompetenzen fuhrten dazu dass Augustus die republikanischen checks and balances der Kollegialitat und Annuitat fur seine Person je langer desto deutlicher aus den Angeln hob die eigene Stellung durch intensive Pflege der republikanischen Fassade aber zu legitimieren vermochte Noch in seinem Tatenbericht den res gestae liess er verbreiten dass nur sein Ansehen auctoritas das der anderen Magistrate ubertroffen habe nicht aber seine formale Rechtsmacht potestas 5 Diese Behauptung fuhrt angesichts der kaiserlichen Sondervollmachten und der gewaltigen sonstigen Machtmittel des princeps vor allem die Loyalitat der Soldaten und ein riesiges Privatvermogen in die Irre und dies muss zumindest der Senatsaristokratie auch bewusst gewesen sein Richtig daran ist allenfalls dass der republikanische Verwaltungsapparat unter Fuhrung der Mitglieder des Senatorenstandes in den befriedeten Provinzen des Romischen Reiches und im italischen Kernland unter dem Prinzipat fortbestand und dass die Senatoren weiter wichtige Positionen bekleideten mit allen Privilegien die sich daraus bereits seit langem ergeben hatten Der senatorischen Fuhrungsschicht Nobilitat bot Augustus also an ihre herausgehobene soziookonomische Stellung zu behalten und ihr Gesicht trotz seiner Alleinherrschaft wahren zu konnen im Gegenzug erwartete er Kooperation und die Legitimierung seiner Herrschaft 6 Auf die konstruktive Mitwirkung dieser oft durch viele Generationen in Politik und Verwaltungsfragen geschulten Oberschicht konnte namlich auch ein zur Monarchie tendierendes System einstweilen nicht verzichten ganz abgesehen von dem Widerstandspotential das die Ermordung Caesars im Senat vor Augen gefuhrt hatte das aber seither nie wieder eine grosse Rolle spielte trotz vieler angeblicher und tatsachlicher Verschworungen wurde kein einziger Kaiser von Senatoren ermordet Dieser stillschweigende Kompromiss zwischen princeps und Oberschicht bildete die Grundlage der neuen Ordnung auf diese Weise gelang die Uberfuhrung einer im Burgerkrieg errungenen Gewaltherrschaft in eine Monarchie man spricht von der Verrechtlichung der Macht Nach und nach allerdings verschoben sich im Laufe der Entwicklung des Prinzipats die Gewichte zwischen senatorischer und kaiserlicher Verwaltung immer starker zugunsten der letzteren zumal diese durch gezielte Forderung von Mitgliedern des Ritterstandes zunehmend auf eigene Ressourcen zuruckgreifen konnte Opposition gegen die Machtfulle des Kaisers manifestierte sich schon fruh in Form der senatorischen Geschichtsschreibung wenngleich dies freilich nichts an den Machtverhaltnissen anderte sondern eher die Hilflosigkeit der Elite demonstrierte Diese faktische Hilflosigkeit ist auch der Grund warum viele Forscher heute nicht mehr an Theodor Mommsens einflussreichem Konzept vom Prinzipat als Doppelherrschaft Dyarchie von princeps und Senat festhalten da es allenfalls dem formal staatsrechtlichen Rahmen nicht aber der soziopolitischen Realitat dieser Zeit gerecht werde 7 Die Senatoren hatten so zu handeln als besassen sie eine Macht die sie nicht mehr hatten Der Kaiser hatte seine Macht so auszuuben dass es schien als ob er sie nicht besitze Aloys Winterling Es spricht fur das staatsmannische Genie des Augustus und fur die Tragfahigkeit der von ihm geschaffenen politischen Ordnung dass auch die nicht mit seinem Format begabte Reihe von Nachfolgern in der julisch claudischen Dynastie einschliesslich der besonders problematischen Figuren Caligula und Nero das System des Prinzipats als einer verhullten Monarchie nicht ruiniert haben Insofern grundete auch noch die viel geruhmte Blutezeit des Romischen Reiches unter den Adoptivkaisern von Trajan bis Mark Aurel auf dem Fundament der von Octavian Augustus ausgehenden Neuordnung und auch die Severer sowie zumindest die fruhen Soldatenkaiser blieben diesem Grundprinzip trotz mancher Modifikation treu 8 Nach Ansicht mancher Forscher war diese Ideologie allerdings auch dafur verantwortlich dass jeder Herrscher aufs Neue zu demonstrieren hatte der optimus zu sein was dazu gefuhrt habe dass der jeweilige Nachfolger nicht nahtlos an den vorangegangenen Prinzipat anknupfen konnte sondern sich von seinem Vorganger absetzen musste auch nach einem friedlichen Machtwechsel 9 Probleme der staatstheoretischen und zeitlichen Abgrenzung BearbeitenWahrend die Anfange des Prinzipats mit der Senatssitzung vom 13 Januar 27 v Chr deutlich zu fassen sind kommen hinsichtlich seines Ausgangs verschiedene Perspektiven zum Tragen Sieht man es als Beginn der romischen Kaiserzeit liesse sich das Ende des Prinzipats mit dem Beginn der Spatantike in der alteren Forschung oft irrefuhrend mit Dominat und den damit implizierten Wertungen bezeichnet um 284 n Chr ansetzen Andererseits ist bekannt dass die neue Staatsordnung von Anfang an Wandlungen unterworfen war deren Tendenz auf lange Sicht zu einer Starkung des monarchischen Elements fuhrte Interessant und einflussreich ist auch Egon Flaigs Definition des Prinzipats als reines Akzeptanzsystem 10 basierend auf den drei Saulen Heer Senat und Volk Roms Flaig und andere Forscher vertreten die Position dass der Prinzipat staatsrechtlich kaum zu greifen gewesen sei Da das Kaisertum ein Ausnahmeamt blieb wahrend man de iure nicht in einer Monarchie sondern weiterhin in einer Republik lebte blieb die Position der einzelnen principes stets prekar Daruber ob ihre Herrschaft als legitim akzeptiert oder stattdessen von Usurpatoren herausgefordert wurde entschied deshalb letztlich so Flaig im Prinzipat viel starker als in anderen Systemen nur die Akzeptanz durch die entscheidenden Gruppen Die Alleinherrschaft als solche wurde zwar sehr bald als unausweichlich betrachtet Da aber die Stellung des Herrschers nicht exakt definiert und in der Verfassung eigentlich nicht vorgesehen gewesen sei sei sie stets besonders bedroht gewesen Andererseits habe die unzureichende staatsrechtliche Definition seiner Position aber auch dazu gefuhrt dass die Macht des Kaisers von Anfang an schier unbegrenzt gewesen sei Was der princeps befahl das geschah ohne Rucksicht auf Gesetze auch wenn seine Handlungen naturlich nicht ohne Konsequenzen blieben und gegebenenfalls zu Akzeptanzverlust fuhren konnten Da eine legale Opposition oder gar eine Absetzung aber angesichts der alles uberragenden Ausnahmevollmachten des princeps unmoglich waren fuhrte ein solcher Verlust an Akzeptanz geradezu notwendig zu Verschworungen oder gewaltsamem Widerstand Der Ubergang von diesem Prinzipat augusteischer Pragung hin zu einer normaleren Monarchie vollzog sich langsam und nicht geradlinig Eine eindeutige Antwort darauf ab wann man den Begriff Prinzipat fur die Herrschaftsordnung im Romischen Reich nicht mehr verwenden sollte kann es demnach kaum geben Anhaltspunkte fur eine Ermessensentscheidung schon Der Senat war das politische Herzstuck der Romischen Republik und ihr Integrationssymbol Wenn die republikanische Tradition gewahrt oder zumindest die republikanische Fassade gepflegt werden sollte mussten Einfluss und Interessen der Senatoren zur Geltung kommen konnen was auch in einem langwierigen Abschleifungsprozess der tatsachlichen politischen Mitwirkung des Senats durch entsprechende Gesten und Massnahmen von kaiserlicher Seite weiterhin moglich blieb Von einem guten princeps wurde uberdies erwartet dass er ahnlich wie Augustus und Tiberius die ihm angetragene Machtstellung zunachst ablehnte da er der grossen Aufgabe unwurdig sei und sich nicht uber seine Mitburger erheben wolle diese Inszenierung einer vorgeblichen Zuruckweisung des Imperiums recusatio imperii lasst sich noch in der Spatantike oft beobachten Karl Christ nennt in seinem Werk uber die romische Kaiserzeit insbesondere die seit Nerva 96 98 durchgefuhrten Adoptionen der designierten Nachfolger im Prinzipat als entscheidende Stufe der staatsrechtlichen Abwendung des Herrschers von der formalen Zustimmung des Senates denn die letztgultige Entscheidung uber den Nachfolger lag nun ganz offen alleine in der Hand des princeps Die Auswahl und Adoption des vermeintlich besten Kandidaten hatte nach republikanischer Denkweise eigentlich durch den Senat oder die Volksversammlung bestatigt werden mussen Dass dies nicht der Fall war zeigt die bereits gefestigte monarchische Denkweise der romischen Oberschicht und ist Symbol fur die fast immer rein akklamatorische Funktion die der Senat spatestens ab der Zeit der Adoptivkaiser bei der Nachfolgeregelung innehatte Allerdings stimmen nicht alle Historiker Christ in diesem Punkt zu Zum einen hatte bereits Augustus seine designierten Nachfolger an Sohnes Statt angenommen zum anderen war es auch unter den Adoptivkaisern noch ublich die adoptierten Privaterben des Herrschers vom Senat mit den entsprechenden politischen Vollmachten ausstatten zu lassen Das Adoptivkaisertum war ohnehin letztlich eine propagandistische Fiktion die uberdeckte dass die betreffenden Herrscher keine mannlichen Verwandten besassen der erste von ihnen der wieder einen leiblichen Sohn besass Marc Aurel folgte wie selbstverstandlich dynastischem Denken und machte seinen Sohn zu seinem Nachfolger siehe unten Nach der Mitte des 3 Jahrhunderts verzichteten die Kaiser dann ganz darauf sich vom Senat formale Vollmachten verleihen zu lassen auch wenn zumindest die schweigende Zustimmung der Senatoren das silentium weiter als erforderlich galt Etwa um diese Zeit konstatierte der beruhmte Rechtsgelehrte Herennius Modestinus dass nunmehr die Gesetzgebung auch formal beim Kaiser lage 11 Der letzte in der Reihe der romischen Kaiser der das Programm des Prinzipats augusteischen Typs offenbar mit dauerhaftem Erfolg und Glaubwurdigkeit praktizierte war der spater stark idealisierte Mark Aurel Kein Kaiser so die Uberlieferung der freilich oft wenig glaubhaften Historia Augusta sei dem Senat je weiter entgegengekommen Senatssitzungen habe er stets besucht sofern er in Rom weilte und zwar unabhangig davon ob er selber Antrage zu stellen hatte und er habe sie nie vor der offiziellen Schliessung durch den Konsul verlassen Das Ansehen des Senatorenstandes forderte er zudem dadurch dass er jeden Kapitalprozess gegen ein Mitglied des Senatorenstandes unter Ausschluss der Offentlichkeit und des im Rang nachfolgenden Ritterstandes verhandeln liess inwieweit diese spatere Idealisierung zutrifft ist in der jungeren Forschung allerdings umstritten 12 Kaiser Severus Alexander 222 bis 235 soll sich noch stark an den Traditionen des Prinzipats orientiert haben Mark Aurels ihm nachfolgender Sohn Commodus hat offenbar in grosstmoglichem Gegensatz dazu die Umbenennung Roms in Commodusstadt betrieben und die Umbenennung des Romischen Senats in Commodussenat 13 Und obwohl der eine oder andere nachfolgende Kaiser beginnend mit Septimius Severus sich bewusst auf Mark Aurel berief hat der Senat sich von dieser und der kurz darauf folgenden weiteren Entwurdigung die Kaiserwurde wurde 193 von der Pratorianergarde an den meistbietenden Senator Didius Julianus versteigert und dieser dann vom Senat bestatigt nicht mehr erholt zumal sich das Entscheidungszentrum fur die kaiserliche Nachfolge mehr und mehr aus Rom entfernte und jedenfalls bei dynastisch ungeklarter Nachfolge in den Lagern der grossen Heere und zwischen diesen entschieden wurde Die Ereignisse des zweiten Vierkaiserjahres 193 und des Sechskaiserjahres 238 gelten oft als Beleg dafur dass das auf Augustus zuruckgehende Herrschaftssystem in eine Krise geraten war Dennoch gelang den Severern noch einmal eine Stabilisierung wobei insbesondere die Kaiser Severus Alexander und Gordian III den problematischen Quellen zufolge eine Ruckkehr zur Prinzipatsideologie versucht haben sollen Dies galt auch noch fur Gordians Nachfolger Philippus Arabs 14 und Decius Doch spatestens in den 250er Jahren verscharften sich die Schwierigkeiten des Imperiums so sehr dass Veranderungen unausweichlich wurden Wichtig war ferner dass sich die Kaiser nach 235 immer seltener in Rom aufhielten die Prinzipatsideologie hatte aber stets vor allem auf ein stadtromisches Publikum den Senat und die plebs urbana gezielt das nun an Bedeutung verlor Viele der folgenden Soldatenkaiser bemuhten sich meist als spontane Reaktion auf drangende Probleme um eine erneute Stabilisierung von Kaisertum und Reich dabei wahlten sie sehr unterschiedliche Ansatze siehe auch Reichskrise des 3 Jahrhunderts Wichtige Weichenstellungen nahm Kaiser Gallienus vor als er der selbst der Nobilitat entstammte um 260 den Senatoren endgultig das Kommando der Legionen entzog und stattdessen verstarkt auf ritterliche Aufsteiger setzte Da die nobiles damit noch einmal erheblich an Bedeutung verloren mussten die Kaiser weniger Rucksicht auf sie nehmen als zuvor bezeichnenderweise verzichteten sie nach Gallienus darauf ihre Stellung formal durch den Senat anerkennen zu lassen die Akklamation durch das Heer genugte nun Bedeutende Reformen fuhrten wenig spater auch Aurelian und Probus durch Sofern der Gesichtspunkt einer durchgreifenden systematischen Reorganisation des Herrschaftssystems als Bezugspunkt fur das Ende des Prinzipats genommen wird kommt aber in der Tat erst die Ara Diokletians 284 bis 305 in Betracht der nicht nur eine tetrarchische Regierungsspitze aus vier Kaisern etabliert fortan sollte das Mehrkaisertum die Regel sein sondern ein umfassendes Reformwerk in Verwaltung Wirtschaft und Gesellschaft auf den Weg gebracht hat Die gangige Epochengrenze von 284 lasst sich also gut vertreten und hat daher nach wie vor viele Anhanger 15 Die von Kaiser Diokletian begrundete Tetrarchie gilt oft als Zasur mit der das augusteische Prinzipat endete Den langfristig wohl entscheidenden Wandel der Herrschaftsideologie hat allerdings erst Konstantin der Grosse mit seiner Wende zum Christentum eingeleitet die das ideologische Fundament von Herrschaft dauerhaft veranderte Wer erst mit diesem Kaiser das Ende des Prinzipats verknupft sieht sich vermutlich in der von Konstantin im Jahr 330 symboltrachtig vollzogenen Grundung von Konstantinopel bestatigt obgleich andere Althistoriker betonen dass auch Konstantin den Ehrenvorrang der Stadt Rom nie in Frage stellte und die neue Metropole am Bosporus erst seit Theodosius I dauerhafte Kaiserresidenz wurde Langfristig bedeutsam war dass das Christentum sich als gut vereinbar mit der vollstandig ausgepragten unverbramten Monarchie erwies die der Tarnung durch die Prinzipatsideologie nicht mehr bedurfte Die spatantiken Kaiser beanspruchten ein Gottesgnadentum sie gaben sich als irdische Stellvertreter des einen Gottes Dennoch wird eine Abgrenzung der Spatantike von der fruhen und hohen Kaiserzeit zusatzlich durch den Umstand erschwert dass die Prinzipatsideologie auch wahrend der gesamten Spatantike nie vollstandig ihre Bedeutung verlor Noch im 5 und 6 Jahrhundert gab es daher ungeachtet der wachsenden Bedeutung dynastischen Denkens kein Erbkaisertum 16 sondern ein neuer Herrscher der nicht selten immer noch als princeps bezeichnet wurde 17 musste durch Reprasentanten von Armee Senat und Volk ausgerufen werden das monarchische Prinzip wurde im antiken Rom eigentlich niemals eine Selbstverstandlichkeit Siehe auch BearbeitenListe der romischen Kaiser der AntikeLiteratur BearbeitenJochen Bleicken Augustus Eine Biographie Fest Berlin 1998 ISBN 3 8286 0027 1 Sonderauflage ebenda 2000 ISBN 3 8286 0136 7 Jochen Bleicken Verfassungs und Sozialgeschichte des Romischen Kaiserreichs UTB 838 839 2 Bande Schoningh Paderborn u a 1978 ISBN 3 506 99256 2 Bd 1 ISBN 3 506 99257 0 Bd 2 mehrere Neuauflagen Jochen Bleicken Prinzipat und Dominat Gedanken zur Periodisierung der romischen Kaiserzeit Frankfurter historische Vortrage Bd 6 Steiner Wiesbaden 1978 ISBN 3 515 02876 5 Hartwin Brandt Die Kaiserzeit Romische Geschichte von Octavian bis Diocletian 31 v Chr 284 n Chr Beck Munchen 2021 Klaus Bringmann Thomas Schafer Augustus und die Begrundung des romischen Kaisertums Akademie Verlag Berlin 2002 ISBN 3 05 003054 2 mit ubersetzten Quellenauszugen Karl Christ Geschichte der Romischen Kaiserzeit Von Augustus bis zu Konstantin 6 Auflage mit aktualisierter Bibliographie Beck Munchen 2009 ISBN 978 3 406 59613 1 Egon Flaig Stabile Monarchie sturzgefahrdeter Kaiser Uberlegungen zur augusteischen Monarchie In Ernst Baltrusch Hrsg Der Erste Augustus und der Beginn einer neuen Epoche von Zabern Mainz 2016 S 8 ff Egon Flaig Den Kaiser herausfordern Die Usurpation im Romischen Reich Historische Studien Bd 7 Campus Verlag Frankfurt am Main u a 1992 ISBN 3 593 34639 7 Dietmar Kienast Augustus Prinzeps und Monarch 4 bibliographisch aktualisierte und um ein Vorwort erganzte Auflage Sonderausgabe Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2009 ISBN 978 3 534 23023 5 Jon E Lendon The Legitimacy of the Roman Emperor Against Weberian Legitimacy and Imperial Strategies of Legitimation In Anne Kolb Hrsg Herrschaftsstrukturen und Herrschaftspraxis Akademie Verlag Berlin 2006 S 53 ff Fundamentalkritik an der verbreiteten Praxis Max Webers Herrschaftssoziologie auf das Prinzipat anzuwenden Kurt A Raaflaub Mark Toher Hrsg Between Republic and Empire Interpretations of Augustus and his Principate University of California Press Berkeley CA u a 1990 ISBN 0 520 06676 6 Walter Schmitthenner Hrsg Augustus Wege der Forschung Bd 128 Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1969 Aufsatzsammlung Karin Sion Jenkis Von der Republik zum Prinzipat Ursachen fur den Verfassungswechsel in Rom im historischen Denken der Antike Palingenesia Band 69 Franz Steiner Stuttgart 2000 ISBN 3 515 07666 2 Michael Sommer Das romische Kaiserreich Kohlhammer Stuttgart 2018 ISBN 978 3 17 023419 2 Ronald Syme Die romische Revolution Machtkampfe im antiken Rom Grundlegend revidierte und erstmals vollstandige Neuausgabe 2 Auflage herausgegeben von Christoph Selzer und Uwe Walter Klett Cotta Stuttgart 2003 ISBN 3 608 94029 4 englische Originalausgabe The Roman Revolution Oxford University Press u a Oxford 1939 Aloys Winterling Das romische Kaisertum des 1 und 2 Jahrhunderts n Chr In Stefan Rebenich Hrsg Monarchische Herrschaft im Altertum De Gruyter Berlin 2017 S 413 ff aktueller Uberblick Anmerkungen Bearbeiten Einige Forscher etwa Aloys Winterling und Jan Bernhard Meister bestreiten dass man den Prinzipat als Monarchie bezeichnen konne doch ist dies nicht zuletzt eine Definitionsfrage Hierzu zuletzt Henning Borm Wolfgang Havener Octavians Rechtsstellung im Januar 27 v Chr und das Problem der Ubertragung der res publica In Historia Bd 61 Nr 2 2012 S 202 220 Digitalisat Cass Dio 44 5 3 Vgl R A Bauman Tribunician Sacrosanctity in 44 36 and 35 B C in Rheinisches Museum fur Philologie N F 124 1981 166 183 Digitale Reproduktion eines Diagramms aus Werner Hilgemann Hermann Kinder Ernest A Menze Translator Harald Bukor Cartographer Ruth Bukor Cartographer The Anchor Atlas of World History Vol 1 From the Stone Age to the Eve of the French Revolution 1974 by In meinem sechsten und siebten Konsulat habe ich nachdem ich die Flammen der Burgerkriege geloscht hatte und mit der einmutigen Zustimmung aller im Besitz der Allgewalt war das Gemeinwesen aus meiner Machtbefugnis wieder der Ermessensfreiheit des Senats und des romischen Volkes uberantwortet Fur dieses mein Verdienst wurde mir auf Beschluss des Senats der Name Augustus gegeben Die Turpfosten meines Hauses wurden auf staatlichen Beschluss mit Lorbeer geschmuckt und ein Burgerkranz wurde uber meinem Tor angebracht Ein goldener Schild wurde in der Curia Iulia aufgestellt den mir der Senat und das romische Volk geweiht haben wegen meiner Tapferkeit und Milde meiner Gerechtigkeit und Hingabe wie es die Aufschrift auf diesem Schild bezeugt Seit dieser Zeit uberragte ich alle ubrigen an auctoritas an potestas aber besass ich nicht mehr als die anderen die auch ich im Amt jeweils zu Kollegen hatte Res gest div Aug 34 Vgl Ulrich Gotter Monarch ohne Monarchie Augustus und die Geburt des Prinzipats In Matthias Puhle Gabriele Koster Hrsg Otto der Grosse und das Romische Reich Kaisertum von der Antike zum Mittelalter Schnell Steiner Regensburg 2012 ISBN 978 3 7954 2491 6 S 57 62 Vgl zur Diskussion Aloys Winterling Dyarchie in der romischen Kaiserzeit Vorschlag zur Wiederaufnahme der Diskussion In Wilfried Nippel Bernd Seidensticker Hrsg Theodor Mommsens langer Schatten Das romische Staatsrecht als bleibende Herausforderung fur die Forschung Spudasmata Bd 107 Olms Hildesheim u a 2005 ISBN 3 487 13086 6 S 177 198 Die Prinzipatsideologie der antoninisch severischen Zeit lasst sich besonders gut in der fiktiven Rede greifen die Cassius Dio dem Gaius Maecenas in den Mund legte vgl Cass Dio 52 19 40 So Ulrich Gotter Penelope s Web or How to become a bad emperor post mortem In Henning Borm Hrsg Antimonarchic Discourse in Antiquity Steiner Stuttgart 2015 ISBN 978 3 515 11095 2 S 215 233 Egon Flaig Den Kaiser herausfordern Die Usurpation im Romischen Reich Frankfurt am Main New York 1992 Digesten 48 14 1 Vgl die Beitrage in Marcel van Ackeren Hrsg A Companion to Marcus Aurelius Wiley Blackwell Malden MA u a 2012 ISBN 978 1 4051 9285 9 Olivier Joram Hekster Commodus An emperor at the crossroads Dutch Monographs on Ancient History and Archaeology Bd 23 Gieben Amsterdam 2002 ISBN 90 5063 238 6 Zugleich Nijmegen Katholische Universitat Dissertation 2002 Vgl Christian Korner Philippus Arabs Ein Soldatenkaiser in der Tradition des antoninisch severischen Prinzipats Untersuchungen zur antiken Literatur und Geschichte Bd 61 de Gruyter Berlin u a 2002 ISBN 3 11 017205 4 Zugleich Bern Universitat Dissertation 2000 Einen aktuellen Uberblick uber die Ideologie des spatromischen Kaisertums und ihre Ursprunge bietet Stefan Rebenich Monarchie In Reallexikon fur Antike und Christentum Band 24 Manethon Montanismus Hiersemann Stuttgart 2012 ISBN 978 3 7772 1222 7 S 1112 1196 Vgl Henning Borm Born to be Emperor The principle of succession and the Roman monarchy In Johannes Wienand Hrsg Contested Monarchy Oxford University Press Oxford New York 2015 ISBN 978 0 19 976899 8 S 239 264 Verwiesen sei etwa auf die Inschrift an der Phokas Saule aus dem Jahr 608 ILS 837 Normdaten Sachbegriff GND 4047276 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Prinzipat amp oldid 236258239