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Ein Volkstribun lateinisch tribunus plebis war ein Magistrat das heisst ein gewahlter politischer Amtstrager in der Romischen Republik Welche Stellung das Amt im cursus honorum hatte und ab wann es uberhaupt dazu gezahlt werden kann ist umstritten 1 Der Amtsantritt der Volkstribunen erfolgte stets am 10 Dezember des Jahres 2 Inhaltsverzeichnis 1 Romische Republik 1 1 In der mittleren Republik 1 2 In der spaten Republik 2 Romische Kaiserzeit 3 Nachwirkungen 4 Amtstrager 5 Siehe auch 6 Quellen 7 Literatur 8 Weblinks 9 AnmerkungenRomische Republik BearbeitenDas Volkstribunat entstand gemass der allerdings legendaren romischen Uberlieferung im Jahre 494 v Chr 15 Jahre nach der Grundung der Romischen Republik zu Beginn der Standekampfe Die ersten Volkstribune sollen Sicinius und Albinius gewesen sein 3 die sich wiederum zwei Kollegen wahlten Sie traten angeblich 493 v Chr ihr Amt an nach Ansicht vieler Forscher entstand das Amt allerdings in Wahrheit erst spater nbsp Schematische Darstellung der Karrierewege und Positionen fur den cursus honorum in der Zeit von Caesars Aufstieg 1 Jahrhundert v Chr Erlauterungen in englischer Sprache rechtsseitig die plebeischen Senatsfamilien Aufgabe der Volkstribunen die zunachst keine anerkannten Beamten sondern nur informelle Vertreter der plebs waren war die Verteidigung der Plebejer gegen die Macht der Patrizier ius auxilii 4 Sie schritten also gegen Entscheidungen und Massnahmen patrizischer Beamter und des Senats ein Dabei stutzten sie sich nicht auf eine gesetzliche Grundlage sondern auf ein religioses Tabu Die Person eines Volkstribunen galt als sakrosankt lateinisch sacrosanctus unverletzlich hochheilig er wurde durch einen Eid der Plebejer vor jedem korperlichen Angriff geschutzt 5 Wer einen Volkstribunen korperlich attackierte sollte ursprunglich sofort vom Volk getotet werden in spaterer Zeit als das Tribunat ein regulares Amt geworden war konnte er als Hochverrater hingerichtet werden Der Volkstribun bewegte sich daher demonstrativ unbewaffnet Die sacrosanctitas war mehr als ein Schutz sie konnte auch als faktisch offensives z B als physisches Mittel Widerstand zu brechen eingesetzt werden 6 Zudem beanspruchte der Tribun das Vetorecht Dieses erlaubte es ihm nahezu jede politische Handlung im antiken Rom zu verhindern Um ein nachtragliches Einschreiten der Volkstribunen zu verhindern pflegte man ihnen aktuelle Gesetzesvorschlage direkt vorzulegen Waren die Tribunen einverstanden so wurde dies auf den jeweiligen Papieren vermerkt 7 Die taglichen Pflichten der Volkstribunen bestanden vor allem in Bereitschaftspflichten Sie hatten sich stets fur die plebejischen Burger Roms bereitzuhalten Dies war im ius auxilii dem tribunizischen Hilfsrecht begrundet Den Burgern sollte es jederzeit moglich sein einen Volkstribunen um Hilfe zu bitten Daher war es den Tribunen nicht erlaubt ihre Hausture nachts abzuschliessen Weiterhin durften sie Rom fur keinen ganzen Tag verlassen wobei ein Tag hier von Mitternacht bis Mitternacht berechnet wurde 8 Die Tage verbrachten die Volkstribune fur gewohnlich auf dem Forum wo sie auf den Tribunenbanken neben der Curia Hostilia sitzend die Verhandlungen mit den Burgern fuhrten und ihre ubrigen Geschafte abwickelten Das hier verubte Sitzrecht war ein typisches Recht der romischen Magistrate 9 Durch die Offentlichkeit der Sitzplatze und die standige Prasenz der Tribunen war es den Burgern Roms leicht moglich Kontakt zu den Tribunen aufzunehmen und so vom ius auxilii Gebrauch zu machen Gleichzeitig nutzten die Volkstribune das Forum als Plattform Durch das standig herrschende rege Treiben sowie die benachbarten Standorte von anderen Magistraten war es ihnen dort ein Leichtes wichtige Personen zu erreichen oder grosse Personengruppen zu mobilisieren Andererseits fuhrte das Forum zu einer politischen Unmittelbarkeit Die direkte Konfrontation mit politischen Gegnern fuhrte nicht selten zu Beleidigungen oder sogar Handgreiflichkeiten 10 Die Zahl der Volkstribune variierte im Laufe der Zeit Anfangs waren es zwei vier oder funf 11 seit 471 v Chr betrug ihre Zahl laut Livius vier 12 wohl 457 v Chr wurde das Volkstribunat schliesslich ein Zehnerkollegium 13 Wie regulare romische Beamte wurden die Volkstribunen fur ein Jahr gewahlt allerdings nicht von einer Versammlung des gesamten Volkes sondern nur von den Plebejern im concilium plebis Im Weiteren galten fur das Tribunat die Prinzipien aller romischen Magistrate Kontinuation direkte Wiederholung Iteration und Kumulation Amterhaufung waren verboten Abweichungen von diesen Regeln gab es vereinzelt in der fruhen Republik doch erst in den spaten Jahren der Republik ab 133 v Chr siehe Tiberius Sempronius Gracchus wurde bewusst von diesen Regeln abgewichen sodass das Tribunat direkt und hintereinander ausgeubt werden konnte 14 Ausserdem wurde das Volkstribunat als Ehrenamt unentgeltlich bekleidet und nach dem Prinzip der Kollegialitat besetzt 15 Letzteres beinhaltet dass jeder einzelne der zuletzt zehn amtierenden Volkstribunen die Machtbefugnisse seines Amtes vollstandig innehatte Ein Volkstribun benotigte nicht die Unterstutzung eines Amtskollegen um etwas durchzusetzen Stellte sich aber ein anderer Volkstribun gegen das Vorhaben des ersten so konnte dieses damit verhindert werden Daruber hinaus hatten sie das Sitzrecht eines Magistrats inne obgleich sie dies nicht auf den ublichen Magistratssesseln sondern auf den Tribunenbanken verubten Was die Tribunen weiterhin von den ubrigen Magistraten unterschied war der fehlende Purpursaum an ihrem Gewand welcher einen Magistrat sofort als diesen erkennbar machte 16 In der mittleren Republik Bearbeiten Nach dem Ende der Standekampfe mit der Lex Hortensia 287 v Chr veranderte sich die Bedeutung des Volkstribunats da nunmehr auch Plebejer in die neue politische Fuhrungsschicht eingebunden waren Das Amt bestand fort jetzt aber offentlich anerkannt wenn auch de iure nicht als formeller Bestandteil der Amterlaufbahn Weiterhin waren nur Plebejer fur das Amt wahlbar Die Volkstribune konnten im Gegensatz zu den anderen Amtstragern innerhalb der Grenzen der Stadt Rom alle Entscheidungen und Massnahmen der anderen Magistrate durch ihr Veto lat ich verbiete ausser Kraft setzen ius intercessionis Sie hatten in Ausnahmefallen das Recht den Senat einzuberufen ius senatus habendi und sich im Senat zu aussern ius agendi cum senatu sowie in der Versammlung der Plebejer Gesetze beschliessen zu lassen die fur alle Romer auch die Nobilitat seit 287 v Chr bindend waren ius cum plebe agendi Ahnlich den anderen Magistraten konnten die Volkstribune das ius obnuntiandi nutzen mit dem sich die Durchfuhrung einer Versammlung oder einer Wahl bei schlechten Vorzeichen verhindern liess Die konkreten Moglichkeiten entweder das Recht selbst die Auspizien zu deuten und zu interzedieren oder nur das Recht der Weiterleitung des Vorzeichens an die leitenden Beamten sind unklar Bis zur Wiederherstellung der Rechte des Volkstribunats nach Sulla in der spaten Republik wurde die Obnuntiation nicht genutzt 17 Als das machtigste Werkzeug der tribunizischen Gewalt wird das ius contionandi angesehen das Recht beratende Zusammenkunfte contiones vor Volksversammlungen einzuberufen 18 Anfanglich ubten die Volkstribune negierende Rechte aus vornehmlich unterbanden sie Handlungen Zwar konnten sie exekutive legislative auch jurisdiktorische Funktionen in den Zenturiats und Tributkomitien ausuben doch waren diese Spruchkorper nicht rein plebiszitar besetzt Anders verhielt es sich im ausschliesslich plebiszitar besetzten concilium plebis wo sie Gesetze gestalteten die sogenannten Plebiszite Diese Moglichkeit wurde weder umfassend noch konsequent genutzt sondern nur von Einzelpersonlichkeiten in bestimmten Situationen meistens um von popularer Seite gegen Vertreter der Magistratur vorzugehen oder gegen Senatsmehrheiten zu operieren 19 Faktisch operierte jeder Volkstribun zwischen 287 und 133 v Chr meist mit Einverstandnis des Senats Das Zusammenwirken beider Gremien war Bestandteil des ius agendi cum senatu zum reziprok geschaffenen Grundsatz ius agendi cum plebe In der spaten Republik Bearbeiten Im letzten Jahrhundert der romischen Republik diente das Amt bevorzugt popularen Politikern also nobiles die im Senat keine Mehrheit finden konnten als entscheidendes Machtinstrument Nun wurden die lange Zeit ungenutzten Moglichkeiten des Amtes teils exzessiv genutzt Tiberius Sempronius Gracchus Volkstribun 133 v Chr sein Bruder Gaius Volkstribun 123 und 122 v Chr Lucius Appuleius Saturninus Volkstribun 103 100 und 99 v Chr und Marcus Livius Drusus Volkstribun 91 v Chr versuchten ihre Reformplane mit den Moglichkeiten des Volkstribunats durchzusetzen Nach anfanglichen Erfolgen scheiterten sie und wurden getotet Mit Hilfe der contiones die sich lautstark und in der spaten Republik teils auch gewalttatig aussern konnten war es den Volkstribunen moglich offentlich Druck zu erzeugen oder den Senat bzw die anderen Magistrate einzuschuchtern 20 Besonders von Anhangern der popularen Methode wurden die contiones genutzt indem sie ihre durchaus wechselnde Gefolgschaft mobilisierten 21 Um das Amt fur karrierebewusste Politiker unattraktiv zu machen und um es zu schwachen beschrankte es der Diktator Sulla 82 79 v Chr massiv 22 Im Anschluss an das Volkstribunat durfte keine weitere Magistratur bekleidet werden Ausserdem hatten die Volkstribunen ihre Gesetzesinitiativen vorher mit dem Senat abzustimmen was ihnen faktisch jegliche Moglichkeit zum eigenstandigen Handeln nahm 23 Im Weiteren schrankte Sulla das ius intercedendi 24 und die Moglichkeit der Mitsprache im Senat 25 ein die Tragweite dieser Einschrankungen ist jedoch unklar und umstritten Im Rahmen seiner Neuordnung der Amterlaufbahn wurde das Volkstribunat Teil des cursus honorum und der Adilitat gleichgestellt Damit hatte ein Volkstribun nach dem Ende seiner Amtszeit auch das Anrecht auf einen Sitz im Senat 26 Diese Massnahmen wurden mit Ausnahme der Einordnung in die Amterlaufbahn und des Senatssitzes von Pompeius und Crassus in ihrem ersten Konsulat 70 v Chr wieder aufgehoben so dass in den letzten Jahren der Republik das Volkstribunat fur manche Politiker etwa Publius Clodius Pulcher eine interessante Option zusatzlich zu den Magistraturen des cursus honorum sein konnte Im Jahre 48 v Chr vielleicht auch erst 44 v Chr wurden Gaius Iulius Caesar vermutlich auf Antrag des amtierenden Tribunen Aulus Hirtius ein Teil der tribunizischen Ehren Rechte zuteil Der Diktator durfte wahrend der Spiele auf der Tribunenbank sitzen ius subsellii 27 Vier Jahre spater bekam Caesar legitimiert durch die Volksversammlung und den Senat die sacrosanctitas zugestanden 28 wofur das Volk analog zum Vorgehen bei den Volkstribunen einen Eid auf ihn schwor 29 Damit zeigte sich dass die Macht und die Rechte des Amtes vom Amt selber abgelost werden konnten was schliesslich zu seiner Entmachtung in der Kaiserzeit fuhrte Romische Kaiserzeit BearbeitenDie Umstande der Verleihung der tribunicia potestas an Augustus sind aufgrund der Quellenlage 30 im Detail unklar und umstritten Bereits 36 v Chr erhielt er wesentliche Elemente der tribunizischen Gewalt so die sacrosanctitas das ius subselli und das ius auxilii 30 v Chr wurde letzteres uber das Stadtgebiet Roms bis zum ersten Meilenstein ausgeweitet Ab 23 22 v Chr konnte der erste Princeps dann uber die tribunicia potestas annua et perpetua verfugen und damit im gesamten Reichsgebiet des romischen Imperiums standig ausuben Seitdem war die Amtsgewalt der Tribunen ein zentraler Bestandteil der kaiserlichen Machtbefugnisse was sich auch an der Zahlung der Kaiserjahre nach der tribunicia potestas zeigte Das Amt selber und den Titel ubernahm Augustus nicht 31 Die tribunicia potestas des Kaisers wurde automatisch jedes Jahr am 14 Dezember um ein Jahr verlangert Damit war seit diesem Zeitpunkt das Amt selbst bedeutungslos Es bestand zwar fort und konnte weiterhin anstelle des Adilenamtes im cursus honorum bekleidet werden hatte allerdings keine politische Funktion mehr Das letzte Veto eines Volkstribuns von dem man weiss gehort in die Wirren des Vierkaiserjahres 69 n Chr Bereits unter Augustus Nachfolger Tiberius hatte man Schwierigkeiten uberhaupt noch Bewerber fur das Amt zu finden Dennoch bestand es als Institution noch uber Jahrhunderte fort Zuletzt wird es in der Spatantike in einem Gesetz Kaiser Valentinians III aus dem Jahr 450 erwahnt 32 Nachwirkungen BearbeitenIm Mittelalter wurde noch einmal ein kurzer Versuch gemacht das Tribunat wiederherzustellen indem das romische Volk 1347 die Republik erklarte und Cola di Rienzo zum Tribun erhob Das Amt selbst wurde seitdem nicht mehr genutzt der Begriff Volkstribun mit unterschiedlicher Bedeutung und Konnotation hingegen schon Wahrend und nach der Franzosischen Revolution erlebte der Titel des Volkstribuns eine Renaissance 33 Maximilien de Robespierre und Georges Danton bekamen ihn von ihren Anhangern oder auch der Nachwelt verliehen Ob dies positiv oder negativ gemeint war hing und hangt davon ab von welcher Seite die Bezeichnung kommt In der Regel belegen sie die Anhanger eines Politikers mit positiver Bedeutung die Gegner mit negativer Das Bild in der Nachwelt ist vom zeitgenossischen Handeln und Auftreten gepragt Wahrend Robespierre als schlechter Volkstribun gilt und zu Zeiten seiner Herrschaft bereits gefurchtet war 34 besteht bei Danton der bis zu seinem Tode gerade vom Volk geschatzt wurde eine positive Konnotation 35 Ganz bewusst wahlte Francois Noel Babeuf die Verbindung zur Vorstellung vom Volkstribunat Er benannte sich selbst in Gracchus um und gab eine Zeitschrift mit dem Namen Der Volkstribun heraus 36 Damit stellte er sich sicherlich nicht in die Tradition der Popularen sondern versuchte fur sich selbst uber die Erinnerung an das Schicksal der Gracchen mehr Einfluss zu gewinnen Eine durchweg positive Verwendung findet sich im Zusammenhang mit Daniel O Connell der als O Connell der Volkstribun 37 bezeichnet wurde Er nutzte insbesondere Volkszusammenlaufe und versammlungen die sogenannten monster meetings zur Durchsetzung seiner politischen Vorstellungen In der Gegenwart wird der Begriff vereinzelt in einem eher negativen Kontext oder mit abwertender Bedeutung verwendet Franz Josef Strauss 38 Oskar Lafontaine 39 Jorg Haider 40 Milos Zeman 41 und Guido Westerwelle 42 wurden als Volkstribune bezeichnet Amtstrager Bearbeiten Hauptartikel Liste der Volkstribune der romischen RepublikSiehe auch BearbeitenTribunenkollegiumQuellen BearbeitenM Tullius Cicero De Legibus T Livius Ab urbe condita Valerius Maximus Buch 7 P Cornelius Tacitus Historiae Buch 4Literatur BearbeitenJochen Bleicken Das Volkstribunat der klassischen Republik Studien zu seiner Entwicklung zwischen 287 und 133 v Chr Zetemata 13 2 durchgesehene Auflage Beck Munchen 1968 zugleich Kiel Universitat Dissertation 1954 Jochen Bleicken Das romische Volkstribunat Versuch einer Analyse seiner Funktion in republikanischer Zeit In Chiron Band 11 1981 S 87 108 Thomas Robert Shannon Broughton The Magistrates of the Roman Republic Philological Monographs of the American Philological Association Bd 15 1 3 ZDB ID 418630 8 3 Bande Bd 1 509 B C 100 B C Bd 2 99 B C 31 B C Bd 3 Supplement American Philological Association New York NY 1951 1986 ISBN 0 89130 811 3 Bd 3 Karl Joachim Holkeskamp Die Entstehung der Nobilitat Studien zur sozialen und politischen Geschichte der Romischen Republik im 4 Jh v Chr Steiner Stuttgart 1987 ISBN 3 515 04621 6 2 erweiterte Auflage ebenda 2011 ISBN 978 3 515 09883 0 zugleich Dissertation Bochum Ruhr Universitat 1984 Karl Joachim Holkeskamp Senat und Volkstribunat im fruhen 3 Jh v Chr In Walter Eder Hrsg Staat und Staatlichkeit in der fruhen romischen Republik Akten eines Symposiums 12 15 Juli 1988 Freie Universitat Berlin Steiner Stuttgart 1990 ISBN 3 515 05539 8 S 437 457 Giovanni Niccolini I fasti dei tribuni della plebe Fondazione Guglielmo Castelli 7 ZDB ID 638160 1 A Giuffre Mailand 1934 Heinrich Siber Die plebejischen Magistraturen bis zur lex Hortensia In Festschrift der Leipziger Juristenfakultat fur Dr Alfred Schultze zum 19 Marz 1936 Leipziger rechtswissenschaftliche Studien 100 ZDB ID 530615 2 Weicher Leipzig 1938 S 1 88 Lukas Thommen Das Volkstribunat der spaten romischen Republik Historia Einzelschriften 59 Steiner Stuttgart 1989 ISBN 3 515 05187 2 zugleich Basel Universitat Dissertation 1987 Weblinks BearbeitenJona Lendering Tribune In Livius org englisch Anmerkungen Bearbeiten Lukas Thommen Das Volkstribunat der spaten romischen Republik Stuttgart 1989 S 22 30 Wolfgang Kunkel Roland Wittmann Staatsordnung und Staatspraxis der romischen Republik Zweiter Abschnitt Die Magistratur Munchen 1995 S 566 Relativ sicher uberliefert sind in zwei Traditionen nach Titus Livius und Dionysios von Halikarnassos die Namen Albin i us und Sicinius andere sind wenigstens einmal genannt doch zweifelhaft Vgl Livius 2 33 3 und Dionysios 6 89 Livius 2 33 1 2 Jochen Bleicken Das romische Volkstribunat In Chiron 11 1981 S 93 Andrew Lintott The Constitution of the Roman Republic Oxford 1999 S 123 125 Val Max 2 2 7 Kunkel S 580 f Mommsen S 291 f Mommsen S 282 Christine Dobler Politische Agitation und Offentlichkeit in der spaten Republik Europaische Hochschulschriften 3 Bd 839 Frankfurt am Main u a S 39 Lintott S 121 Anmerkung 1 Livius 2 58 1 2 Livius 3 30 5 Siehe auch Heinz Bellen Grundzuge der romischen Geschichte Teil 1 2 Auflage Darmstadt 1995 ISBN 3 534 02726 4 S 22 bzw 24 Thommen S 31f Kunkel S 13 Mommsen S 282 Thommen S 241 248 Aulus Gellius 13 16 1 2 Wolfgang Kunkel mit Roland Wittmann Staatsordnung und Staatspraxis der romischen Republik Zweiter Abschnitt Die Magistratur Munchen 1995 ISBN 3 406 33827 5 von Wittmann vervollstandigte Ausgabe des von Kunkel unvollendet nachgelassenen Werkes S 630 637 Thommen S 171 179 Thommen S 179 187 Zu Sullas Motiven auch den personlichen siehe u a Karl Joachim Holkeskamp L Cornelius Sulla in Holkeskamp Holkeskamp Hgg Von Romulus zu Augustus Grosse Gestalten der romischen Republik Beck Munchen 2000 S 200 218 Moglicherweise wurde ihnen auch de facto die Gesetzesinitiative vor der Volksversammlung genommen Vgl Herbert Heftner Von den Gracchen bis Sulla Die romische Republik am Scheideweg 133 78 v Chr Regensburg 2006 S 213 215 Heftner S 214 bsd Anmerkung 15 S 274 Thommen S 195 f Heftner S 215 f Ernst Hohl Besass Casar Tribunengewalt In Klio 32 1939 S 61 75 Thommen S 103 f Hohl S 69 f Cassius Dio 49 15 5 f nennt die Unverletzlichkeit und das Sitzrecht als Ehrenrechte Appian Burgerkriege 5 132 hingegen und darauf aufbauend Orosius 6 18 4 sprechen von einer Verleihung der vollen Rechte durch den Senat Hohl S 64 f und 68 Liber Legum Novellarum Divi Valentiniani 1 3 Vgl Klaus von Beyme Politische Theorien im Zeitalter der Ideologien 1789 1945 Wiesbaden 2002 S 63 f Bei Robespierre wird der Titel zumeist in negativem Sinne verwandt so bei Peter Claus Hartmann Franzosische Konige und Kaiser der Neuzeit Munchen 2006 S 18 Bei Danton findet sich haufig die Titulierung als Volkstribun oft in positivem Sinn z B in der Welt Online vom 24 September 2002 Zugriff am 12 Juni 2009 oder der ZEIT vom 26 Mai 1989 Das Stuck Dantons Tod von Georg Buchner konnte diesen Zusammenhang erklaren Wilhelm Dilthey Zur Geistesgeschichte des 19 Jahrhunderts S 335 Johann Georg Kohl Reisen in Irland Band 2 Dresden 1843 S 103 Monarch und Volkstribun In sueddeutsche de 19 Mai 2010 abgerufen am 9 Marz 2018 Handelsblatt online Zugriff am 4 Juni 2009 Welt vom 13 Marz 2001 Zugriff am 4 Juni 2009 Florian Hassel Warschau Angeschlagener Volkstribun In sueddeutsche de 2018 ISSN 0174 4917 sueddeutsche de abgerufen am 13 Januar 2018 Focus online am 31 Mai 2008 Zugriff am 9 Juli 2010Amter im Romischen Reich Amter des Cursus honorum Quaestur Volkstribunat Adilitat Praetur Consulat CensurAusserordentliche Amter Decemviri Tresviri Interrex Magister equitum DiktatorWeitere Amter und Ehrentitel Vigintisexviri Tribunus militum Praefectus Legatus Magister militum Comes Dux Vicarius Pontifex maximus Imperator Princeps senatus Pater patriae Augustus Caesar Normdaten Sachbegriff GND 4188558 2 lobid OGND AKS LCCN sh85137435 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Volkstribun amp oldid 236043243