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Die Romische Republik res publica Romana verteilte die gesetzgebende Gewalt formal auf drei separate Versammlungen die comitia centuriata die comitia tributa und das concilium plebis Die comitia tributa auch comitia populi tributa Tributkomitien genannt umfassten Patrizier und Plebejer verteilt auf die 35 Stamme tribus in die alle romischen Burger zu Verwaltungs und Wahlzwecken eingeordnet waren Die grosse Mehrheit der stadtischen Bevolkerung Roms gehorte zu den vier stadtischen Stammen und da auch hier die einzelnen Stimmen nicht entscheidend waren wie bei den comitia centuriata erfolgte die Stimmabgabe indirekt innerhalb des Stammes der wiederum nur eine Stimme in den comitia tributa hatte waren Wahlergebnisse vor allem vom Verhalten der 31 landlichen Stamme abhangig Die comitia tributa trafen sich ursprunglich im Comitium dann ab 145 v Chr auf dem Forum Romanum Sie wahlten die kurulischen Aedile aediles curules seit Einfuhrung dieses Amtes 367 v Chr die Quaestoren seit 447 v Chr die Militartribunen tribuni militum sowie verschiedene niedere zum Beispiel Vigintisexviri oder ausserordentliche Magistrate Vor ihnen wurden in steigendem Masse auch Gerichtsverhandlungen abgehalten bis der Diktator Sulla die standigen Gerichtshofe etablierte Bei seiner Einflussnahme auf die Tributkomitien war die Rolle des Senats uneinheitlich Er konnte wie auch bei hoheitlichen Massnahmen der Zenturiatskomitien nicht einfach umgangen werden Wollten Obermagistrate ihre Gesetzesvorhaben in die Versammlung einbringen war namlich ein Senatsbeschluss notwendig Anders war das Verhaltnis des Senats zu den Volkstribunen gestaltet denn ihnen gegenuber bestand keine Weisungsbefugnis und damit keine Aufsichtsmoglichkeit 1 Wahrend seines Konsulats 88 v Chr erliess Sulla eine Serie der leges Corneliae die die politische Struktur der Republik radikal anderte Sein drittes Gesetz verbot dem concilium plebis und den comitia tributa Gesetze zu beraten die nicht durch ein senatus consultum eingebracht worden waren Sein funftes Gesetz entkleidete diese beiden ihrer legislativen Funktionen so dass die gesamte Gesetzgebung bei den durch den Adel dominierten Zenturiatskomitien lag Die Stammesversammlungen wurden dadurch beschrankt auf die Wahl bestimmter Magistrate und der Leitung von Verhandlungen welche aber nicht ohne Autorisierung durch ein senatus consultum aufgenommen werden durften Diese Reformen wurden durch die Populares unter Fuhrung von Gaius Marius und Lucius Cornelius Cinna ruckgangig gemacht von Sulla wahrend seiner Diktatur rei publicae constituendae wieder eingefuhrt und nach seinem Tod erneut ausgesetzt Sie stellen einen der weitestgehenden Eingriffe in die Verfassung des romischen Staates sowohl in der Republik als auch im Prinzipat dar Literatur BearbeitenWilhelm Liebenam Comitia In Paulys Realencyclopadie der classischen Altertumswissenschaft RE Band IV 1 Stuttgart 1900 Sp 679 715 bes Sp 702 708 Herbert Hausmaninger Comitia In Der Kleine Pauly KlP Band 1 Stuttgart 1964 Sp 1254 1256 bes Sp 1255 f Wolfgang Kunkel Martin Schermaier Romische Rechtsgeschichte 14 Auflage UTB Koln Wien 2005 1 Der Stadtstaat der Fruhzeit als Ausgangspunkt der romischen Rechtsentwicklung S 1 31 10 15 Anmerkungen Bearbeiten Wolfgang Kunkel mit Roland Wittmann Staatsordnung und Staatspraxis der romischen Republik Zweiter Abschnitt Die Magistratur Munchen 1995 ISBN 3 406 33827 5 von Wittmann vervollstandigte Ausgabe des von Kunkel unvollendet nachgelassenen Werkes S 638 f Problemfeld Obermagistrat S 637 Problemfeld Volkstribunat Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Comitia tributa amp oldid 222316556