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Die Romische Republik Res Publica Romana verteilte die gesetzgebende Gewalt formal auf drei separate Versammlungen die comitia centuriata die comitia tributa und das concilium plebis Das concilium plebis war wie die comitia tributa eine Stammesversammlung allerdings nur der Plebejer unter Ausschluss aller Patrizier die auch nicht an den Zusammenkunften teilnehmen durften Nur die Volkstribunen tribuni plebis konnten das concilium plebis einberufen 1 es traf sich ublicherweise im Comitium auf dem Forum Romanum Patrizische Senatoren beobachteten die Versammlung haufig von den Stufen der Curia Hostilia aus und versuchten von hier aus Einfluss auf die Tribunen zu nehmen Das concilium plebis war die bevorzugte Legislative der Republik obwohl technisch seine Gesetze Plebiszite Volksabstimmungen genannt wurden Es wahlte die plebejischen Adile aediles plebis und die Volkstribunen und fuhrte Gerichtsverhandlungen durch bis der Diktator Lucius Cornelius Sulla die standigen Gerichtshofe etablierte Das concilium plebis hatte sich aus den Standekampfen mit den Patriziern im Jahre 494 v Chr herausgebildet Jedoch konnte sich die Versammlung offensichtlich erst durch die Einrichtungen des Volkstribunats und der plebejischen Adilitat politisch durchsetzen Dadurch erlangten die Plebejer zum ersten Mal in der romischen Geschichte eine bedeutende Stimme die ihre Interessen im Staatsgefuge effektiv zu vertreten vermochte Das concilium plebis war an die Empfehlungen des Senats nicht gebunden und konnte sie niederstimmen so zum Beispiel im Jugurthinischen Krieg als das senatus consultum erging die Amtszeit des Quintus Caecilius Metellus Numidicus als kommandierender General zu verlangern den das concilium plebis mit der Ernennung von Gaius Marius verwarf oder erganzen wahrend Caesar durch Beschluss der Volksversammlung zum Prokonsul von Gallia cisalpina und Illyricum ernannt wurde wurde ihm Gallia transalpina durch senatus consultum gegeben 2 Wahrend seines Konsulats 88 v Chr und besonders als Dictator 81 80 erliess Sulla mehrere Gesetze leges Corneliae die die politische Struktur der Republik radikal anderten Ein Gesetz verbot dem concilium plebis und den comitia tributa Gesetze zu beraten die nicht durch vorangehenden Senatsbeschluss senatus consultum abgesegnet waren 3 Ein weiteres Gesetz strukturierte die comitia centuriata so um dass die erste Klasse die Senatoren und Ritter fast die Halfte der Stimmen hatten Dadurch dass das concilium plebis und die comitia tributa ihrer legislativen Funktionen weitestgehend beraubt waren lag der Schwerpunkt der Gesetzgebung bei den comitia centuriata Die Wahl der Volkstribune Aedilen und Quaestoren verblieb den beiden weiteren Volksversammlungen Diese Einschrankungen wurden durch die Populares unter Fuhrung von Gaius Marius und Lucius Cornelius Cinna ruckgangig gemacht von Sulla wahrend seiner Diktatur rei publicae constituendae zur Wiederherstellung des Staates wieder eingefuhrt und erweitert bis 70 v Chr aber wieder annulliert Sie stellen einen der weitestgehenden Eingriffe in die Verfassung des romischen Staates sowohl in der Republik als auch im Prinzipat dar Anmerkungen Bearbeiten Zur rechtlichen Stellung der Volkstribunen und zu ihrem Einberufungsrecht siehe Detlef Liebs Romisches Recht Ein Studienbuch UTB 465 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1975 ISBN 3 525 03118 1 S 24 Karl Christ Krise und Untergang der romischen Republik 2 durchgesehene und erweiterte Auflage Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1984 ISBN 3 534 08061 0 S 298 Appian bellum civile 1 59 vgl CIL I p 114 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Concilium plebis amp oldid 227377387