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Die Tribunenbanke waren Sitzbanke auf dem Forum Romanum auf denen sich die Volkstribune tagsuber aufhielten um fur die plebejischen Burger des antiken Roms erreichbar zu sein Inhaltsverzeichnis 1 Funktion 2 Standorte 2 1 Fruhe und mittlere Republik 2 2 Spate Republik 3 Quellen 4 Literatur 5 EinzelnachweiseFunktion BearbeitenDie Tribunenbanke reprasentierten das fur Magistrate typische Sitzrecht der Volkstribune Auf ihnen pflegten sich die Tribunen wahrend der offentlichen Geschaftszeiten aufzuhalten und sitzend ihre Geschafte abzuwickeln was auf das typische Sitzrecht der Magistrate zuruckgeht 1 Gleichzeitig gehorte der Aufenthalt auf den Tribunenbanken zu den Bereitschaftspflichten der Tribunen Durch die Offentlichkeit der Sitzplatze und die standige Prasenz der Tribunen war es den Burgern Roms so namlich leicht moglich Kontakt zu den Tribunen aufzunehmen und vom ius auxilii dem tribunizischen Hilfsrecht Gebrauch zu machen Da es im antiken Rom keine behordenartigen Anlaufstellen gab wurden diese stets durch die Magistrate selbst verkorpert Wolfgang Kunkel bezeichnet diesen Umstand als in einem kaum fasslichen Masse unburokratisch 2 Ein Magistrat verkorperte die moderne Antragsstelle also stets personlich und war damit direkt von allen Anliegen die in seinen Amtsbereich fielen betroffen Im Fall des Volkstribunats gelangten die Antrage zumeist uber personliche Treffen an den Tribunenbanken zu den Magistraten wo mundliche Anliegen mit mundlichen Zugestandnissen oder Ablehnungen erwidert wurden Schriftlichkeit spielte hier eine sehr untergeordnete Rolle 3 Vorbeugend gegen Streitigkeiten um mundliche Vereinbarungen wirkte die Regelung dass Volkstribunen innerhalb ihres Hauses nicht aufgrund ihrer Amtsbefugnis strafen 4 durften Sie mussten sich zur Ausubung ihrer Machtbefugnisse also in der Offentlichkeit beispielsweise auf den Tribunenbanken befinden Standorte BearbeitenFruhe und mittlere Republik Bearbeiten Anfangs befanden sich die Tribunenbanke vor dem Eingang der Curia Hostilia in der der Senat tagte 5 6 Valerius Maximus begrundet dies so Es war den Volkstribunen nicht gestattet die Kurie zu betreten so pruften sie vor den Turen wo man aber Banke fur sie aufgestellt hatte die Verordnungen der Senatoren 7 Die Banke der Tribunen befanden sich also in unmittelbarer Nahe zum Senat So konnten ihnen aktuelle Beschlusse rasch vorgelegt werden was ein nachtragliches Veto ius intercedendi der Volkstribune verhinderte Spate Republik Bearbeiten In der spaten Republik erhielten die Tribunenbanke einen neuen Standort Sie wurden vor der Basilica Porcia aufgestellt welche unweit der Kurie auf dem Forum Romanum stand Es handelte sich um ein offentliches Gebaude das an Geschaftstagen als Verkaufshalle fungierte Daher war hier stets eine Vielzahl von Romern jeder Herkunft und jedes Standes anzutreffen Diesen Umstand nutzen die Volkstribune indem sie die Ortlichkeiten gleichsam zum Zentrum ihrer Organisation und Informationsbeschaffung machten Das Forum Romanum eignete sich optimal als Aktionsort und Plattform Ersteres ermoglichte ein rasches Auftreiben von Leuten die der Sache der Volkstribune dienlich sein konnten Letzteres erlaubte die Kommunikation mit breiten Bevolkerungsmassen 8 Weiterhin konnte die Auswahl dieses Standortes fur die Tribunenbanke darin begrundet sein dass sich die Basilica Porcia in unmittelbarer Nahe zum Tarpejischen Felsen befand Todesurteile wurden fur gewohnlich durch das Herabsturzen des Verurteilten von dem Felsen vollstreckt Mit dem neuen Standort der Tribunen konnte niemand zu diesem Felsen gelangen ohne an ihnen vorbeizugehen Da die Volkstribune somit unweigerlich Zeuge einer jeden Hinrichtung wurden war es ihnen moglich diese auch noch kurz vor Vollstreckung zu verhindern Quellen BearbeitenTacitus Annales 8 Valerius Maximus 2 2 7Literatur BearbeitenTheodor Mommsen Romisches Staatsrecht Band 2 Abteilung 1 Hirzel Leipzig 1887 S 282 Lukas Thommen Das Volkstribunat der spaten romischen Republik Historia Einzelschriften Band 59 Steiner Stuttgart 1989 ISBN 3 515 05187 2 zugleich Dissertation Universitat Basel 1987 Wolfgang Kunkel Roland Wittmann Staatsordnung und Staatspraxis der Romischen Republik Zweiter Abschnitt Die Magistratur Handbuch der Altertumswissenschaft X Abteilung Band 3 2 2 C H Beck Munchen 1995 S 105 ISBN 3 406 33827 5 Christine Dobler Politische Agitation und Offentlichkeit in der spaten Republik Europaische Hochschulschriften Reihe 3 Band 839 Lang Frankfurt am Main u a 1999 ISBN 3 631 34388 4 zugleich Dissertation Universitat Munchen 1998 Einzelnachweise Bearbeiten Theodor Mommsen Romisches Staatsrecht Band 2 Abteilung 1 Leipzig 1887 S 282 Wolfgang Kunkel Roland Wittmann Staatsordnung und Staatspraxis der Romischen Republik Zweiter Abschnitt Die Magistratur Munchen 1995 ISBN 3 406 33827 5 S 105 Wolfgang Kunkel Roland Wittmann Staatsordnung und Staatspraxis der Romischen Republik Zweiter Abschnitt Die Magistratur Munchen 1995 ISBN 3 406 33827 5 S 105 Tacitus Annalen 8 28 2 Wolfgang Kunkel mit Roland Wittmann Staatsordnung und Staatspraxis der romischen Republik Zweiter Abschnitt Die Magistratur Munchen 1995 ISBN 3 406 33827 5 von Wittmann vervollstandigte Ausgabe des von Kunkel unvollendet nachgelassenen Werkes S 581 Christine Dobler Politische Agitation und Offentlichkeit in der spaten Republik Frankfurt am Main u a 1999 ISBN 3 631 34388 4 S 36 Valerius Maximus 2 2 7 Christine Dobler Politische Agitation und Offentlichkeit in der spaten Republik Frankfurt am Main u a 1999 ISBN 3 631 34388 4 S 36 39 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Tribunenbank amp oldid 234689709