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Dieser Artikel behandelt das Amt der Romischen Republik Fur die Heermeister der Spatantike siehe Magister militum Das Amt des magister equitum lateinisch fur Reiteroberst war in der Romischen Republik eine temporare Magistratur die dem Diktator unterstand Heerfuhrer der ost und westromischen Armee im 5 Jahrhundert n Chr Inhaltsverzeichnis 1 Zeit der Republik 2 Spatantike 3 Literatur 4 AnmerkungenZeit der Republik BearbeitenIn der republikanischen Zeit wurde das Reiterfuhreramt nur in Krisenzeiten vom Diktator als dessen militarischem Stellvertreter besetzt 1 Der Reiterfuhrer bezog damit ein Amt mit der starken Stellung eines Stellvertreters des Diktators einerseits andererseits ein Amt mit schwacher eigener Amtsmacht Es handelte sich um ein unselbststandiges Amt der Obermagistratur denn der Reiterfuhrer durfte im Bereich der Verteidigung des Heeres zwar eigene Entscheidungen fallen auf Kriegshandlungen durfte er sich aber erst auf ausdrucklichen Befehl des Diktators einlassen 2 In der legendaren Konigszeit vereinigte der rex das Vorrecht auf dem Pferd dem Heer vorzustehen noch auf sich selbst Genau diesem Gestus aber wollte die republikanische Verfassung den Boden entziehen um sich gegenuber dieser Zeit deutlich abzugrenzen Der Reiterfuhrer wurde vom Diktator nach dessen eigener Amtseinfuhrung regelmassig bei Tagesanbruch ernannt 3 Beide Amter endeten gleichzeitig durch Abdikation 4 Im Falle des Todes des Reiterfuhrers hatte der Diktator umgehend fur einen Ersatzmann zu sorgen 5 Rechtlich wurde der magister equitum nachdem er anfanglich im Rang hinter dem Praetor stand diesem gleichgesetzt 6 Dementsprechend verfugte er uber sechs Liktoren als ausseres Zeichen seiner Machtbefugnisse Wie alle hohen romischen Magistratsbeamten trug er die toga praetexta eine purpurverbramte Toga 7 Im Prinzip war das Amt jedem romischen Burger zuganglich auch ohne vorher den cursus honorum durchlaufen zu haben Haufig wurden die Reiterfuhrer aus dem Lager der Konsulare rekrutiert dies weil der haufigste diktatorische Ernennungsgrund die rei gerundae causa die Weitsicht und Erfahrung der Konsulare erforderlich machte Als Stellvertreter des Diktators ging der Reiterfuhrer den Amtern der ordentlichen Obermagistrate vor 8 Eine Absetzung des jeweiligen Amtstragers durch Dritte war nicht moglich In einem Verfassungsentwurf Ciceros war dem Reiterfuhrer das Recht zugesprochen mit dem Senat zu verhandeln 9 Marcus Antonius nutzte dies in der Zeit als Reiterfuhrer Caesars Mit der Abschaffung der Diktatur nach dem Tode Caesars verschwand auch das republikanische Amt des magister equitum Spatantike Bearbeiten Hauptartikel Magister militum Zu Beginn der Spatantike wurde im Zuge der Militarreformen Konstantins des Grossen ein Amt eingefuhrt dessen Amtstrager zum Teil magister equitum genannt wurden dieses Amt hatte jedoch im Vergleich zum republikanischen Amt ganzlich andere Funktionen Die Kaiser vor allem im Westteil des Reiches ernannten je einen Oberkommandierenden Heermeister fur die Reiterei den magister equitum und die Infanterie magister peditum In der Realitat kommandierten diese jedoch Teile beider Truppengattungen so dass die Unterscheidung auch in den Quellen oft entfiel Konstantin scheint sich in der Terminologie am republikanischen Vorbild des magister equitum orientiert zu haben 10 nicht jedoch bei dessen Funktionsbestimmung die sich an den Erfordernissen spatantiker romischer Herrschaft orientierte Seit der Mitte des 4 Jahrhunderts wurden auch separate magistri fur Regionalverbande wie z B der magister equitum per Gallias ernannt Ab 400 wurden die beiden Amter fur Kavallerie und Infanterie dann meist im Posten des magister militum Heermeister zusammengefuhrt Literatur BearbeitenWolfgang Kunkel mit Roland Wittmann Staatsordnung und Staatspraxis der romischen Republik Zweiter Abschnitt Die Magistratur Munchen 1995 ISBN 3 406 33827 5 von Wittmann vervollstandigte Ausgabe des von Kunkel unvollendet nachgelassenen Werkes S 717 719 Magister equitum In Der Neue Pauly DNP Band 7 Metzler Stuttgart 1999 ISBN 3 476 01477 0 Sp 674 Edith Westermayer Magister 3a In Paulys Realencyclopadie der classischen Altertumswissenschaft RE Supplementband V Stuttgart 1931 Sp 631 648 Digitalisat Anmerkungen Bearbeiten Livius 8 30 2 22 24 1 Livius 10 3 7 8 22 25 6 23 19 5 Livius 3 27 1 Livius 4 34 5 9 26 20 Livius 9 23 5 Cicero De legibus 3 9 Cassius Dio 42 47 2 Plutarch Antonius 8 3 Cicero De legisbus 3 10 So Alexander Demandt Magister militum In Paulys Realencyclopadie der classischen Altertumswissenschaft RE Supplementband XII Stuttgart 1970 Sp 553 790 hier Sp 560 Digitalisat Amter im Romischen Reich Amter des Cursus honorum Quaestur Volkstribunat Adilitat Praetur Consulat CensurAusserordentliche Amter Decemviri Tresviri Interrex Magister equitum DiktatorWeitere Amter und Ehrentitel Vigintisexviri Tribunus militum Praefectus Legatus Magister militum Comes Dux Vicarius Pontifex maximus Imperator Princeps senatus Pater patriae Augustus Caesar Abgerufen 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